Niederschlagswassergebühr für volle Grundstücksgröße ?! please Help

Diskutiere Niederschlagswassergebühr für volle Grundstücksgröße ?! please Help im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebes Forum, vor kurzem kam von der Verbandsgemeinde der Bescheid über die Wasser-/Abwasser u. Niederschlagswassergebühr. (Am Rande: wir...

  1. #1 charminbaer78, 11.02.2012
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    Hallo liebes Forum,
    vor kurzem kam von der Verbandsgemeinde der Bescheid über die Wasser-/Abwasser u. Niederschlagswassergebühr.
    (Am Rande: wir wohnen seit 1.11.2012 hier)

    der wiederkehrende Beitrag für Niederschlagswasser wird lt. dem Schreiben aus der kompletten Grundstücksgröße, in unserem Fall 1050m² mal GRZ 0,6 gerechnet.
    Fazit: dafür das es ab zu mal regnet zahlen wir 240,- pro Jahr (Schmutzwasser sind nur 200,-/Jahr) wobei nur ca. 300m² "versiegelt" sind und davon 100m² nur versickern kann.

    Meine Frau hat jetzt bei der Verbandsgemeinde angerufen und die Aussage bekommen "Nein, es wird hier immer die volle Grundstücksgröße als Grundlage genommen, die Bebauung ist, solange sie nicht die Grundstücksgröße übersteigt egal." und "versickern lassen bzw. eine Regenwassernutzungsanlage ändert nichts an dem Gebührensatz" :bef1021:

    Da wo ich herkomme, und in allen anderen Gemeinden die ich kenne wird als Grundlage die versiegelte Grundstücksfläche, welche in die Kanalisation eingeleitet wird mal einen Faktor für den Oberflächenbelag gerechnet.

    Um die Satzung zu lesen bin ich wohl zu doof, aber ich glaube die wurde absichtlich so Geschieben.

    Ist das wirklich so rechtens?
    Gibt es bei der Berechnung keine einheitlichen Regeln oder dürfen die
    Gemeinden machen was sie wollen?

    lg
    Torsten

    Nachtrag:
    Satzung:
    http://www.vg-goellheim.de/pics/medien/1_1245824706/Entgeltsatzung_Abwasserbeseitigung.pdf
    http://www.vg-goellheim.de/pics/medien/1_1303204140/Satzungsaenderung_2010_3.pdf
     
  2. #2 fmjuchi, 11.02.2012
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    Hi,

    du zahlst also für 60 % deiner Grundstücksfläche, weil du diese auch bebauen/versiegeln darfst. Andernfalls müsste jedesmal die tatsächliche Versiegelung ermittelt und regelmäßig überprüft werden. Dieser Beitragsmaßstab ist in RLP schon lange üblich und auch durch die Rechtsprechung bestätigt.

    Überleg mal, der Gesamtaufwand wird verteilt. Wenn bei allen nur die geringere, tatsächlich befestigte, Fläche herangezogen würde, wäre eben der Beitragssatz je qm höher.

    Da du dein Wasser einleiten darfst, musste auch dein Grundstück bei der Bemessung der Entwässerungsanlage berücksichtigt werden.

    lg fm
     
  3. R.B.

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    Bei uns wurde die versiegelte Fläche ermittelt, und wird auch überprüft. Wir zahlen ausschließlich für versiegelte Flächen die an das Abwassersystem angeschlossen sind. Der Aufwand für die Ermittlung und Überprüfung hält sich in Grenzen, als Grundlage dienten aktuelle Luftbildaufnahmen. Das Ergebnis wurde jedem Haushalt zur Stellungnahme zugeschickt, worauf man noch Korrekturen vornehmen konnte. Dabei wurde auch der Versiegelungsgrad berücksichtigt.

    Alles andere wäre völlig idiotisch. Da müsste man als Besitzer von sagen wir mal 10 unbebauten Baugrundstücken ja eine Unsumme bezahlen, obwohl der Regen auf dem Grundstück versickert, wie auf jeder Wiese auch. Oder wenn ich an die Gewerbeflächen denke, die meist nur zu einem kleinen Teil bebaut sind, oder landwirtschaftliche Anwesen mit Scheunen, Ställen usw..

    Es war ja bekannt, dass die Niederschlagswassergebühr genutzt wird um Kasse zu machen, aber die Pfälzer übertreiben es mal wieder gewaltig.

    Gruß
    Ralf
     
  4. KlausK

    KlausK Gast

    :wow

    Wie das?

    Zum Rest: auch bei uns wird die Kombination Luftbild und Erklärung der Eigentümer genutzt.
     
  5. #5 driver55, 11.02.2012
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    Vielleicht fährt ihr so sogar besser?!
    Liefere mal die Daten für Dachfläche und sonstige versiegelten (geplanten) Flächen (Pflastersteine etc.)...
     
  6. #6 fmjuchi, 11.02.2012
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    Hi,

    das kann man so nicht stehen lassen. In BW wird jetzt erst die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. In RLP werden Schmutz und Oberflächenwasser schon seit langem getrennt berechnet.

    Dass man sich damit die Kasse voll machen kann halte ich für ein Gerücht. Es dürfen immer nur die angefallenen Aufwendungen umgelegt werden. Dabei ist zwischen Oberflächen- und Schmutzwasser zu unterscheiden.

    Der verwaltungsmäßige Aufwand ist um ein Vielfaches geringer. Man übernimmt die Grundstücksfläche, berücksichtigt den Maßstab von hier 0,6 und hat ohne manuelles Eingreifen die Berechnung.

    Das Kanalnetz wurde aber auch für die Damen und Herren berechnet, die es sich leisten können 10 Grundstücke unbebaut zu lassen. Es ist nun mal nicht möglich, das erforderlich Rückhaltevolumen suckzessiv der Bebauung anzupassen. Bei der Gebühr für die Oberflächenentwässerung handelt es sich auch überwiegend um Abschreibungen für das Netz.

    Wir als Gebührenmaßstab die GRZ genommen kommt es allenfalls zu einer Umverteilung von denen die ihre GRZ voll ausnutzen auf die, die es nicht tun.

    Die Berechnung nach der tatsächliche Fläche dient nur der Argumentation gegenüber dem Bürger, billiger wird es dadurch nicht. Im Gegenteil auch die aufwendige Erfassung muss bezahlt werden.

    lg fm
     
  7. R.B.

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    Das System ist ganz einfach und funktioniert hervorragend. Man treibt zuvor die Kosten in die Höhe (Instandhaltung, Sanierung usw.), legt dann um und den Gebührensatz fest. Fallen die Kosten in den kommenden Jahren wieder niedriger aus, dann wird der Gebührensatz nicht angetastet. Bevor man diesen antastet wird das Geld versenkt, denn man hat ja wieder einen Puffer den man zum Jahresende verheizen muss. Gründe das Geld auszugeben finden sich immer.

    Die aber der Praxis nicht gerecht wird.

    Auch da liegt ein Denkfehler, denn das vorrangige Ziel ist es das Wasser dort zu versickern wo es anfällt, und nicht in irgendeinem Entwässerungssystem in der Landschaft zu verteilen. Wenn ich meine Flächen so wenig wie möglich versiegle, und das anfallende Niederschlagswasser auf meinem Grundstück versickere, dann führe ich die Niederschläge dorthin wo sie früher auch gelandet sind, und wo sie auch hingehören.
    Stattdessen soll ich jetzt für die Fehler der Planer gerade stehen, die irgendwann ein völlig überdimensioniertes Entwässerungssystem geplant und gebaut haben, und die jetzt jammern, weil nicht genügend Wasser für ihre tollen Leitungen anfällt.

    Dem möchte ich widersprechen, denn hier hat der Bürger die Möglichkeit seine Bebauung so zu wählen, dass der Eingriff in den natürlichen Kreislauf möglichst gering ist, oder es interessiert ihn nicht, und dann entscheidet er sich bewusst dafür die höheren Gebühren zu zahlen.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 fmjuchi, 11.02.2012
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    Es ging in der Ausgangsfrage darum, ob der Gebührenmaßstab rechtens ist. Das ist er.

    Die Polemik über mögliche Fehlentscheidungen der öffentlich Hand bringen den TE nicht weiter.

    Ob in deiner Gemeinde die Kosten durch "unnötige Sanierungen" in die Höhe getrieben werden mag ich nicht beurteilen. Da darfst du dich mit deiner Politik vor Ort auseinander setzen. Bei dieser Gelegenheit würde ich dann auch direkt auf die nicht notwendigen Ausgaben zum Jahresende hinweisen. :biggthumpup:

    Fakt ist, dass es in vielen Regionen noch ein Mischsystem gibt und man eher von einem Instandhaltungsstau sprechen kann.
    Oft werden notwendige Investitionen hinaus gezögert, um sich nicht der Diskussion von Gebührenerhöhungen stellen zu müssen. In der Folge kann sauberes Grundwasser in das System eindringen oder Schmutzwasser austreten.

    Da es sich bei einem Großteil der Kosten um Abschreibungen handelt, darf man auch davon ausgehen, dass sich diese nur in Ausnahmefällen nach unten bewegen.

    Richtig ist, dass Niederschlagswasser vorrangig versickert werden soll. Aus welchem Grund hier keine Versickerung auf dem Grundstück vorgesehen ist, können wir beide nicht beurteilen.

    lg fm
     
  9. BJ67

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    Muss ich mich bei 1050 m² Grundstück wirklich an die Regenwasserentsorgung anschließen, wenn der Rest des Grundstückes selbst bei einer Versieglungsgrad von 0,6 noch ausreichend Fläche für die Versickerung bildet ?

    Habt ihr so schwierigen Boden, die Wasseraufnahme betreffend ?

    Was sagt die Satzung zu Anschluß- und Benutzerzwang hinsichtlich des Regenwassers ?
     
  10. R.B.

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    Keine Angst, da bin ich dran. Die sind nur nicht so schnell wie ich. Nebenbei bemerkt, meine Wasser-/Abwasserkosten haben sich durch die Einführung der Niederschlagsgebühr mal locker verfünffacht!
    Zusammen mit den anderen Erhöhungen, unser Hebesätze sind noch einmal deutlich höher als bei Euch, sollte man ernsthaft über eine Renaturierung nachdenken.

    Na, dann sind wir uns ja zumindest da einig. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 charminbaer78, 11.02.2012
    charminbaer78

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    erst einmal viele Dank für eure vielen Antworten/Kommentare.

    @driver55: wäre interessant,
    die Haus-Grundfläche inkl. Dachüberstand wären 170m²,
    dazu kommen 16m² Garagendach (Dachentwässerung zur Versicherung bzw. Regentonne zum Blumen gießen),
    10m² Garageneinfahrt, Betonpflatersteine,
    30m² Stellplätze, Betonpflaster, 10% Gefälle, das Wasser kann nur zur Versickerung in den Garten fließen.
    16m² Terrasse, Waschbetonsteine, Entwässerung in den tiefer gelegenden Garten.

    @KlausK: Schreibfehler :e_smiley_brille02: - natürlich 2011

    @BJ67: solange ich eine Anschluss ans Kanalnetz habe "darf" ich diesen auch benutzen. Nach Aussage des Sachbearbeiters ist es egal ob ich versickern lasse oder einleite, die Gebühr bleibt gleich da man mir die "Möglichkeit" gibt einleiten zu dürfen. :irre:irre:irre

    lg
    Torsten
     
  12. R.B.

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    Wie hoch ist die Gebühr überhaupt?

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 charminbaer78, 11.02.2012
    charminbaer78

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    Grundstücksfläche (1053) x GRZ (0,6) x 0,37 € = 233,- im Jahr
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Die 0,37€ wollen die bei uns für die versiegelte Fläche. In der einen Gemeinde hat man dafür die Abwassergebühr reduziert, in der anderen Gemeinde hat man die Abwassergebühr belassen, was unter´m Strich wieder einer Erhöhung gleichkommt.

    So viel zum Thema "es dürften nur angefallene Aufwendungen umgelegt werden".

    Und wenn man darauf hinweist kriegt man wohl zu hören "tja, ansonsten hätten wir die Abwassergebühr erhöhen müssen".

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 driver55, 12.02.2012
    driver55

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    Entscheidend sind die an den Kanal angeschlossenen Flächen.
    170m² x 0,92€/m²/Jahr = 156 € + 3€ für die Garagenzufahrt (10m² X 0,92€/m²/Jahr x 0,3). Gesamt ca. 160 €.

    btw: Die Grundsteuer wird sicherlich noch etwas höher ausfallen...
     
  16. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Bevor hier zuviel Frust in Polemik ausufert:
    Die Kommunen müssen das Abrechnungssystem einführen, ob sie wollen oder nicht.
    Ein Hintergrund ist auch, dass nicht quersubventioniert wird wie bisher, nämlich Regenwassereinleitung über die Schmutzwassergebühr pauschal abrechnen. Und auch nicht über andere Posten im haushalt.

    In Bw ist doch die Entscheidung verbraucherfreundlich: man kann die Flächen auch versickerungsfähig halten. Dass der Faktor in Praxis nicht dem entspricht muss man mit Leben.

    Beispiel: Ich hatte damals für die Fläche vor den Garagen versickerungsfähiges Plaster breite fugen mit Split verfüllt.
    In die Rinne vor der Garage gelangt praktisch nix, die fermentiert auf Dauer zu. Auf die Straße läuft auch bei Starkregen nix ab. Terrasse hat keine Rinne leitet alles in die Rasenfläche ab.
    Trotzdem bekomme ich dafür keinen Faktor 0..0,1.

    Neue Nachbarbebauung nebenan: Kein Kanalanschluß für die Garagen, Rinne mit Ableitung unter die Garagen und Pflasterung, die alles auf die Straße führt. Ähm, die Randbedingungen sind doch bekannt. Dann sollen die eben die volle Gebühr bezahlen.
     
  17. #17 Wolfgang38, 12.02.2012
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    :biggthumpup: frag mal mich (ich keine 10). Ist bei uns in den Erschließungsgebühren drinnen und wird extra gerechnet.
     
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