Nachweis für KFW in Rohbau-Phase?

Diskutiere Nachweis für KFW in Rohbau-Phase? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, folgendes Problem. Über KFW eint Teil (50k€) der Bausumme im Jahr 2008/2009 für ein KFW 70 Haus aufgenommen. Jetzt will KFW einen...

  1. Jesse

    Jesse

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    Hallo,

    folgendes Problem.
    Über KFW eint Teil (50k€) der Bausumme im Jahr 2008/2009 für ein KFW 70 Haus aufgenommen.
    Jetzt will KFW einen Nachweis über die ausgeführten Bau als KFW 70, wir haben aber erst mit Innenausbau angefangen.
    Würden aber auch gerne die KFW loss werden und nicht noch weiter die Fristen verlängern. Wir sehen eine Umfinanzierung als sehr interissante Option beim heutigen Zins.

    Was tun?

    Danke

    Gruß
     
  2. Seev

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    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ich nehme an, dass Du KfW153/154 gemacht hast und das Darlehen voll ausbezahlt ist?
    Wenn nicht, dann rufe es doch ab.

    1. Es ist doch normal, dass die KfW eine Bestätigung über die Mittelverwendung haben will. Dafür gibts ein Formular, das Dein Planer /SV, der die Energieberechnung gemacht hat (da dazu berechtigt) bestätigen muss, dass es auch so gebaut wurde wie es geplant und beantragt war. Das ist Vertragsbedingung. Wie weit das BV ist, ist dann egal, v.a. wenn alle energetisch relevanten Dinge ausgeführt sind und bestätigt werden können. Ist die Heizung schon eingebaut und die Dämmung aussen drauf?

    2. Wenn es um o.g. Programme geht kannst Du ja jederzeit voll ablösen.

    Gruss Seev
     
  3. Jesse

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    Das Geld wurde schon längst abgerufen und verbraucht.
    KFW Darlehen ist nur ein Teil der Finanzierung.
    KFW wurde gewährt weil eine bestimmte Heizung, Lüftung, Fenster, Ziegel usw. geplant war. Und das wollen die auch bestättigt bekommen. Oder?

    Iststand ist: Rohbau, Dach, Fenster, Keller verputzt......

    Soll eine Bestättigung über den Ist-Stand ausreichen?

    Gruß
     
  4. #4 Bankkaufmann, 11.02.2012
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    @Jesse
    Die Bestätigung macht Ihr baubegleitender Planer, Architekt, wie auch immer.

    Fremd Ablösen? Hierzu kann man keine Aussage treffen, da das gesamte Grundbuch betrachtet werden Muss. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass NUR die KfW bei Ihnen im Grundbuch ist. Wie lange läuft die Zinsfestschreibung der anderen bestehenden Darlehen?
     
  5. #5 coroner, 11.02.2012
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    Die KFW ist schonmal garnirgends im Grundbuch bei Förderkrediten.

    Da drin steht steht die HAusbank.

    Warum nicht mit der Bank sprechen, wenn noch 50k übrig sind, diese zum ablösen des kfw-KRedites zu verwenden und neuerliche 50k über einen HAuskredit abschliessen.

    Dies befreit dich aber natürlich *nicht* davon, die Förderkriterien zu erfüllen, denn
    du hast ja den Kredit wahrgenommen,wenn auch vorzeitig zurückgezahlt...
     
  6. #6 Bankkaufmann, 11.02.2012
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    @Coroner,
    natürlich ist die KfW nicht im Grundbuch sondern nur die durchleitenden Hausbank. Ich habe es so geschrieben, dass er ggfalls das besser anhand des Grundbucheintrages zuordnen kann. Nun gut, er ist am Zug. Denn die Banken machen in der Regel keine KfW Darlehen wenn nichts anderes noch dabei ist. Deswegen vermute ich ja, dass noch ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit im Boot ist.
     
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