Magenschmerzen bei vorgesehener Gründung

Diskutiere Magenschmerzen bei vorgesehener Gründung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Grüßt Euch, Ich habe einfach Magenschmerzen bei der vom GÜ vorgesehenen Gründung und hoffe, dass ihr mir mir mal ein paar hilfreiche Anmerkungen...

  1. #1 Fietser, 02.03.2012
    Fietser

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    Grüßt Euch,
    Ich habe einfach Magenschmerzen bei der vom GÜ vorgesehenen Gründung und hoffe, dass ihr mir mir mal ein paar hilfreiche Anmerkungen zum Folgenden machen könnt:

    Wir planen den Bau einer DHH mit einer Bodenplatte 8m breit und 10m lang (Kommunseite) tief. Das Grundstück hat auf der 8m Seite ein Gefälle von 55cm. Der Boden ist sehr lehmhaltig und wir haben Schichtenwasser.
    Deshalb soll eine Ringdrainage nach DIN 4095 gebaut werden (Drainage in Geotextil 300g/qm).
    Außerdem will der GÜ unter der Bodenplatte auf der Kommunseite (tiefe Seite) ein Stützfundament bzw. eine Frostschürze 15/120 bauen (2200,- EUR). Dies soll verhindern, dass der Frostschutzkies aufgrund des Gefälles „auslaufen“ kann.
    Es soll 80-100cm ausgekoffert werden und mit Frostschutzkies 16/32 aufgefüllt werden. Darüber soll ein 5cm Splittbett und darauf eine Styrodur-Dämmung von 12cm angelegt werden. Die zunächst vorgesehene Misaporschüttung müsse aus statischen Gründen durch die Styrodur Dämmung ersetzt werden. Auf die 2 lagige PE-Folie soll dann eine 25cm (seit laut Statiker ausreichend) Bodenplatte in Stahlfaserbeton kommen.
    Die Bodenplatte soll auch umlaufend mit einer 12 cm Perimeterdämmung ausgestattet werden.
    Was ist von dieser Planung zu halten? Mein Bauleiter meint, dass dies die grundsätzliche Vorgehensweise wäre… Ich habe bereits angemerkt, dass ich mit einer reinen Stahlfahserbetonbodenplatte mindestens meine Schwierigkeiten habe. Nach dem, was ich hier gelesen habe, bin ich mir noch nicht einmal sicher, ob das so zulässig wäre. Gem. Werkvertrag ist auch eine „bewehrte Bodenplatte in 30cm WU-Beton C25/30 nach statischer Berechnung“ geplant.

    Also, sind meine Magenschmerzen berechtigt, oder bin ich einfach nur übertrieben skeptisch mit zu wenig Vertrauen in den Bauleiter, Statiker und GÜ?
     
  2. Yilmaz

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    25 cm Tragende bodenplatte aus stahlfaserbeton? Da würde ich nachweis verlangen.
     
  3. mls

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    kein bgga?
     
  4. #4 susannede, 03.03.2012
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    Tschuldigung, mir ist das Vertragsverhältnis untereinander nicht so klar.

    Du hast einen GÜ mit Planung und Ausführung beauftragt,
    der stellt den Statiker, Bauleiter, Bodengutachten?

    Die Meinungen hier zu Stahlfaserbeton-Boplas hast Du wohl inzwischen rausgefunden.
    Das Bodengutachten wurde vom GÜ erstellt - lass es Dir aushändigen und hole
    eine zweite Meinung ein, notfalls bei eigenem Bodengutachter und Tragwerksplaner.
    Die müssen ja nicht selbst beproben oder rechnen, sondern erst einmal lesen und denken.

    Lesen und denken ist gar nicht so teuer, dabei fehlt es in 80% der Fälle genau daran.
    Woran das wohl liegt.

    Vom o.g. Gründungskonzept (so nach dem Motto: von allem etwas) halte ich übrigens nichts.
     
  5. #5 Fietser, 03.03.2012
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    Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten!
    Also, das Vertragsverhältnis ist in der Tat so, dass der GÜ den Bauleiter und den Statiker stellt. Das dürfte doch soweit üblich sein.
    Hinsichtlich des Bodengutachtens habe ich beim GÜ auch schon angefragt. Befürchte allerdings, dass es dieses gar nicht gibt. Der GÜ (bzw. sein Rohbauer) ist in dem größeren Baugebiet bereits tätig gewesen und verlässt sich vielleicht auf die gemachten Erfahrungen...

    Gibt es denn grundsätzliche Erwägungen gegen das Gründungskonzept? Wie sähe es mit der oben beschriebenen, im Vertrag enthaltenen, Bodenplatte aus? Bedeutet eine derartige Vertragsformulierung eigentlich, dass es eine konventionell bewehrte Bodenplatte aus WU-Beton zu sein hat? Oder lässt die Formulierung Spielraum für eine WU-Betonbodenplatte mit Stahlfasern "bewehrt"?
    Verstehe ich es richtig, dass eine SFB Bodenplatte bei entsprechenden statischem Nachweis durchaus möglich ist?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2012
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    Dein GÜ hat (wahrscheinlich) ein massives Problem.

    Meines Wissens (aber prüf das nochmal) sind die Berechnungsnormen für Stahlbetonbauteile in allen Bundesländern eingeführte techn. Baubestimmungen. Das heisst, diese Normen sind Gesetzen quasi gleichgestellt!
    In den Normen gibt es aber keinen Nachweis für SFB.

    Daher würde Dein GÜ gegen geltendes Landesrecht verstoßen. Mach ihm das mal klar!
     
  7. Lebski

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    "Gem. Werkvertrag ist auch eine „bewehrte Bodenplatte in 30cm WU-Beton C25/30 nach statischer Berechnung"

    Eine WU-Bodenplatte beinhaltet eine Begrenzung der Rissbreite. Dies ist mit Stahlfasern alleine als Bewehrung statisch nicht nachweisbar. Zumindest nicht nach geltenden Normen, da es kein geeignetes Berechnungsverfahren gibt.

    Wenn es schon so anfängt, würde ich empfehlen, eigenen Sachverstand einzukaufen. Wird sicher nicht der einzige Punkt, wo der GÜ versucht zu sparen.
     
  8. #8 Fietser, 05.03.2012
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    Danke Euch, morgen haben wir ein Gespräch mit dem Bauleiter, Erdbauer und dem Rohbauer am Grundstück. Da werde ich das Thema der Unzulaessigkeit einer Stahlfaserbetonplatte mal anbringen. Bin ja mal gespannt. So wie ich das verstehe, duerfte es also keinen statischen Nachweis seitens eines Statikers geben. gibt ja keine Berechnungsnormen, die ETB sind. Daher frage ich dann mal explizit nach diesen Nachweisen.
     
  9. #9 Fietser, 05.03.2012
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    habe mir gerade mal die aktuelle liste der etb in bayern heruntergeladen. din 1045 ist dort aufgeführt.
     
  10. mls

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    welche zusammenhänge siehst du zwischen der 1045 und der verwendung von sfb?
    was folgerst du für dich daraus?
     
  11. #11 Fietser, 05.03.2012
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    Grüßt Euch,

    also wenn ich das richtig verstanden habe: Bei der statischen Berechnung von stahlbetonteilen gilt bei (auch) in Bayern die DIN1045. Hier gibt es es laut obigen Kommentaren aber keine Berechnungsnormen für Stahlfaserbeton. Ergo ist diese Bauform unzulässig.

    Wir hatten jetzt die Bauvorbesprechung, in der ich auf diesen Standpunkt hingewiesen habe. Auch habe ich gesagt, dass ich noch nicht einmal die statischen Nachweise für eine solche Bodenplatte einsehen konnte. Die Bauleitung meint, dass die ETB nur für weiße Wannen beim Bau mit Keller gelten.
    Das Rohbauunternehmen meinte, dass sie so schon sehr viele nicht unterkellerte Häuser (auch ohne Frostschürzen) und ohne Streifenfundamente gebaut hätten.

    Ich habe weiter gesagt, dass ich auf eine konventionell bewehrte Bodenplatte bestehe. Ob die jetzt 25 oder 30 cm dick sein muss, soll der Statiker entscheiden. Es wurde gesagt, dass dann das bekannte Betonunternehmen eine Umrechnung macht und dies selbstverständlich auch kein Problem wäre. Bin ja mal gespannt.

    Jedenfalls soll jetzt ca. 1m bis 1,20m unter Geländeoberkante ausgebaggert werden. Dann Frostschutzkies, 5 cm Splittbett, 12cm Styrodur oder gleichwertig, 2 lagige PE-Folie und schließlich die 25 cm Bodenplatte.

    Wie bereits gesagt, kommt rund ums Haus eine Ringdrainage (Geotex, rundherum) mit Anschluss an getrennten Regenwasserkanal. Eine gedämmte Schürze von 15/120 unter die Kommunseite wegen der leichten Hanglage (ca. 50-60cm).
     
  12. archi3

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    Scheinbar sind die Preise für Erdarbeiten sehr auskömmlich für den GÜ...
    Der Kieskoffer wäre doch ein prima Erdspeicher...

    Wenn die 1. DHH schon steht, wäre sicherlich deren Gründung erstmal zu prüfen, ob diese die Aushubtiefe von 1-1,2 m schadlos verträgt...

    Die Entwässerungssatzung erlaubt den Anschluss der Dränage an den RW-Kanal?
    Und im Rückstaufall wird gleich bewässert...
     
  13. #13 Fietser, 05.03.2012
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    Der Anschluss an den Regenwasserkanal soll zulässig sein. Der Erdbauer habe das bei einem weiter unten in unserem Baugebiet liegendem Haus so schon gemacht.
    Weiter liegen wir ca. 6 Meter höher als das Rückhaltebecken. Hoffe, dass es da keine Rückstauproblematik gibt. Lasse mich aber gerne aufklären.

    Wir sind die 1. DHH, die 2. ist noch nicht einmal in Planung. Kann noch Jahre dauern...

    Bin ein bisschen, schwer von Begriff scheint mir. Was meinst Du mit "prima Erdspeicher"?
     
  14. #14 susannede, 05.03.2012
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    Hast Du nun eine statisch berechnete Bodenplatte vertraglich oder nicht ?
    Und was macht der Statiker ?
    Stahlfasern zählen ?
    Oder was rechnen ?
     
  15. svjm

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  16. #16 ralph12345, 06.03.2012
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    Soll oder ist? Du baust ein Haus, da muß man doch schon aus reiner Neugier mal den Bebauungsplan und die Landesbauordnung mal gelesen haben. Aber ok, hier bei uns im Neubaugebiet verstossen auch X Bauten gegen den B-Plan, was Pflasterung und Versickerung angeht. Die GUs, Galabauer etc machen ihr Schema F, Bauherr ist unwissend und daß der B-Plan da was besonderes vorsieht, interessiert keinen. Hier ist z.B. vom Stellplatz kein Anschluß an den Regenwassersickerschacht zulässig sondern das muß über den bewachsenen Oberboden gehen. Hat kaum einerso realisiert. Interessiert genau solange nicht, bis da was abgerissen werden muss.
     
  17. mls

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    @svjm: richtig erkannt. ""Umrechnen von bewehrt auf Stahlfasergefüllt" geht kaum.

    sfb gibts nicht umsonst, die fasern kosten .. bei hohem (=teuren) füllgrad ist sfb grad mal
    so "stabil", wie die kleinste mattenbewehrung.
    üblicherweise ist aber weit mehr als die kleinste mattenbew. erforderlich, etwa "nr. 3" statt "nr. 1"
    auf der skala "nr. 1 bis nr. 6".

    wenn der sfb-kostenvorteil infolge seriöser umbemessung schwindet, weicht man gerne auf
    brachialstatische neubemessungen aus, die prinzipiell nix mehr mit rissbreitenbeschränkung
    als forderung aus für 1. din 1045 und 2. wu-rili zu tun haben - statt einer wu-konstruktion
    verkauft man halt wu-beton, die unterschiede wurden häufigst diskutiert.

    auf die für die sfb-verwendung einzuhaltenden rahmenbedingungen wurde (früher) hingewiesen.
     
  18. #18 Fietser, 06.03.2012
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    - anschluss der ringdrainage ist durch gemeinde genehmigt worden
    - es wird eine konventionell bewehrte Bopla nach statischer berechnung eingebaut

    @ralph12345:
    hinsichtlich der pflasterung wird übrigens bei nahezu jedem fertigen Projekt in unserem baugebiet verstoßen (Sickerfugenbreite)
     
  19. #19 Reinberger, 06.03.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.03.2012
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    Ist ein Skizze oder Zeichnung vorhanden, ich versteh nicht warum ...... nicht eingesetzt werden kann.
     
  20. #20 Stef1969, 06.03.2012
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