Rohbau zum Festpreis nun bodenklasse höher

Diskutiere Rohbau zum Festpreis nun bodenklasse höher im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wir haben vor kurzem unser Bau begonnen und sind bereits nach 1,5m auf harten Fels gestoßen. Im Angebot wurde der Aushub mit...

  1. #1 Stevens, 13.03.2012
    Stevens

    Stevens Gast

    Hallo,
    Wir haben vor kurzem unser Bau begonnen und sind bereits nach 1,5m auf harten Fels gestoßen.
    Im Angebot wurde der Aushub mit Bodenklasse 3-5 kalkuliert und die anderen beiden als Eventual. Positionen.
    Den Bauvertrag haben auf Grundlage dieses Angebots zum Festpreis abgeschlossen. Als Zusatz wurde nur aufgenommen das die stahlmengen sich nach dem statikplan richten und gesondert abgerechnet werden und das bei groben Änderung des werkplanes Mehrkosten entstehen können.

    Nun meine frage, kann das Bauunternehmen trotzdem den Mehrpreis für bodenklasse 7 verlangen?

    Grüße

    Steve
     
  2. #2 Thomas B, 13.03.2012
    Thomas B

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    Wie kann man eigentlich so völlig ahnungslos in 1,5 m Tiefe auf Fels stoßen? Wenn es sich dabei nicht -rein zufällig-um einen Findling handeln sollte.

    Vor dem Beginn des Bus...und zwar deutlich vor dem Beginn---ist eine Bodengutachten zu erstellen/ erstellen zu lassen. Dieses dient (u.a.) dem Statiker als Grundlage seiner Planungsleistungen. Wie sonst soll der Statiker rechnen welche Last wohin abgetragen werden kann. Ist unter der m Haus weicher, breiiger Lehm...oder eben standhafter Fels? Das sind ja nun zwei gänzlich unterschiedliche Gründungssituationen.

    Bkl. 7...ganz grob mal eben 1,5 m abtragen...immerhin gut wenn die anderen Bkl. als Alternativpositionen ausgewiesen waren.

    Fazit auf die Schnelle.: wirst wohl zahlen müssen.....

    Thomas
     
  3. Baumal

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    öhhhm, in 1.5m tiefe, fels?
    den bemerke ich beim garten umgraben schon....

    wirst wohl zahlen müssen, weshalb sollte
    das bauunternehmen die mehrkosten tragen?
    das ist doch dein baugrund....
     
  4. Julius

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    Selbstverständlich darf und wird das BU die Mehrkosten zusätzlich in Rechnung stellen!

    Hoffentlich gehst Du im Beruf sinnvoller und sorgfältiger vor...
     
  5. #5 Gast036816, 14.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    baugrundrisiko gehört dem bauherrn allein, da wird sich niemand dran beteiligen. selbst wenn der fels vorher bekannt war, hätte er mehr gekostet als bodenklasse 3 - 5.

    wer legt denn fest, dass es bodenklasse 7 ist? der watzmann?
     
  6. #6 tanzbaer, 14.03.2012
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    Habe jetzt 4 mal bezahlen gelesen, aber keine für mich schlüssige Begründung gefunden. Nehme ich bei einem Festpreis ein geschuldetes Werk an, dann kann dies bei entsprechender Ausgestaltung des Vertrages doch durchaus bedeuten, dass der Unternehmer im Boot ist und nicht er, oder?
    Anders gefragt. Am Ende ist es doch die Art und Augestaltung des Vertrages die festlegt wer zahlt wenn sich etwas ändert. Baugrundrisiko liegt beim Bauherren mag ohne Vertrag ja richtig sein, aber wie so vieles andere kann ich das Risiko doch vertraglich auch jemanden anderem aufbürden.
    Also, warum so klar: "Wirst wohl zahlen müssen"?
     
  7. #7 Baufuchs, 14.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ganz einfach:

    Bauherr hat einen Vertrag, nach dem im Festpreis der Aushub der Bodenklassen 3-5 inbegriffen ist.

    Für den Fall, dass eine höhere Bodenklasse anfällt, ist in den Vertrag ein "Eventualposition/Einheitspreis" aufgenommen worden, nach dem dann verrechnet wird.

    Mit der Festlegung "Bodenklasse 3-5" hat sich der Unternehmer ja das Baugrundrisiko gerade nicht aufbürden lassen.

    Nachtrag:
    Dieser Unternehmer war sogar so freundlich, als "Eventualposition" (=kann evtl. zum Tragen kommen) Mehrkosten für höhere Bodenklassen auszuweisen.

    "Stahl wird gesondert nach Statik berechnet" ist mit einer "Eventualposition" nicht vergleichbar. Hier wurde Baustahl preislich überhaupt nicht erfasst und wird später komplett zusätzlich abgerechnet. (Ist ne schicke Möglichkeit, den Angebotspreis gegenüber Wettbewerbern, die zumindest eine bestimmte Grundmenge Stahl mit eingerechnet haben, niedrig zu halten)
     
  8. Julius

    Julius

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    Weil im Vertrag eindeutig festgelegt wurde, unter welchen Voraussetzungen Preis A gilt und wann Zuschlag B hinzukommt.
    Nun erfüllt das Grundstück des BH eben NICHT die genannten Voraussetzungen, daher wird vertragsgemäß der vereinbarte Aufpreis fällig.

    Was gibt es daran nicht zu verstehen?

    Selbstverständlich HÄTTE der BU ein Festpreisangebot unabhängig von der angetroffenen Bodenklasse machen können. Notwendigerweise wäre das dann aber eben deutlich höher ausgefallen...
     
  9. #9 Stevens, 14.03.2012
    Stevens

    Stevens Gast

    :bau_1: War ja nur eine Frage, hät ja sein können.
    Lieber einmal zuviel dumm gefragt, als dumm drauf gezahlt :e_smiley_brille02:

    Danke für die schnellen und zahlreichen Antworten.
     
  10. Julius

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    Mit einem vorab erstellten Bodengutachten wären diese Mehrkosen mit hoher Wahrscheinlichkeit vorab bekannt gewesen (und man hätte dann ggf. an anderer Stelle abspecken können, um die Gesamtkosten zu halten).

    Ich vermut mal, Du hast den Bauvertrag vor Unterschrift weder technisch noch rechtlich von unabhängiger Seite (kostenpflichtig) prüfen lassen?
     
  11. #11 Gast036816, 14.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nein - geschuldete leistung ist, du stellst einen baugrund mit bodenklasse 3 - 5 zu verfügung. machst du aber nicht, du stellst 3 - 5 und 7 zur verfügung. das baugrundrisiko kannst du in deutschland nicht dem unternehmer überlasten, das bleibt bei dir! da kannst du die rechtssprechung bis 1949 zurückverfolgen, du wirst nichts anderes finden. wenn du etwas gegenteiliges im vertrag stehen hast, macht dir jeder anwalt eine vertragsunwirksame klausel draus.
     
  12. #12 tanzbaer, 14.03.2012
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    Jetzt habe ich es verstanden. Ich könnte das Risiko (aus monetärer, nicht aus juristischer Sicht) also nur an den Unternehmer schieben, wenn ich im Vertrag zusichere ihm den schlechtest möglichen Baugrund zur Verfügung zu stellen.

    Will man vermutlich nicht wirklich. :D

    Danke.
     
  13. #13 Gast036816, 15.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann hättest du triefend nassen torf als baugrund haben müssen!
     
  14. #14 gunther1948, 15.03.2012
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    hallo
    du hättest besser öfter dumm gefragt nämlich vor vertragsabschluss.
    fels in 1,5m tiefe bkl 7 naja wer das so ohne weiteres glaubt.

    gruss aus de pfalz
     
  15. coco77

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    frage ist... baut ihr denn mit keller?
    wenn du sagst, dass der fels ab 1,50m anfängt...
    wir bauen mit streifenfundamenten. wir haben auch ein bodengutachten in dem festgelegt wird, dass unsere fundamnete tiefer als geplant gesetzt werden müssen, da wir auf 2 verschiedenen schichten stehen laut bohrung.
    1. bohrung: geschiebemergel
    2. bohrung: übergang zwischen sand und geschiebemergel.

    wir müssen nun etwas tiefer.. magerbeton drauf und dann können die fundamente drauf.
    wieviel das mehr kostet wissen wir auch noch nicht genau.
    der geologe meinte, dass das nicht soo viel mehr werden könnte... aber ich warte auch gespannt:-)
     
  16. #16 Stevens, 15.03.2012
    Stevens

    Stevens Gast

    Äh naja ich habe :wow und nachdem bereits beim Kanalanstich Fels festgestellt worden ist, wurde für den Erdaushub (Haus) schon schwereres Geschütz aufgefahren. Selbst der konnte nur an der Felsschicht kratzen, was dann aber der nächste Bagger mit dem Hydromeißel löste.
    Der Aushub wurde bereits komplett fertiggestellt und morgen erfolgt Aufmaß des Aushubs.:deal
     
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