Fliesenfuge lässt sich mit Fingernagel rauskratzen

Diskutiere Fliesenfuge lässt sich mit Fingernagel rauskratzen im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo Lang schon lese ich mit und muss mich nun auch leider anmelden um um Hilfe zu bitten. Ich habe eine namenhafte Fliesenlegerfirma...

  1. #1 Glongas, 06.04.2012
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    Hallo

    Lang schon lese ich mit und muss mich nun auch leider anmelden um um Hilfe zu bitten.

    Ich habe eine namenhafte Fliesenlegerfirma beauftragt und habe fast nur Probleme.

    Bei folgendem bräuchte ich eure Hilfe und Meinungen.

    Das Bad wurde komplett erneuert und jetzt lassen sich dort die meisten Fugen ohne Probleme mit dem Fingernagel auskratzen. Die Firma meint jetzt im Duschbereich reicht es aus die weichen Fugen mit "PCI Fugensanierung" zu überstreichen damit diese aushärten und im Trockenen Bereich müste ich es hinnehmen weil man halt nicht an den Fugen rumkratzt. Silikonfugen die auf den sandigen Fugen sind sollen auch nicht erneuert werden.

    Ich bestand darauf alle sandigen Fugen zu erneuern, was die Firma aber ablehnte. Ich denke mal das wäre zu kostenintensiv.

    Ich hoffe das mit dem Bild klappt.

    mfG Glongas
     

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  2. sarkas

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    Entweder war die Fugmasse zu dünn, zu alt und/oder falsch (feucht) gelagert.
    In jedem Fall ist es ein Mangel.
    Also raus damit.
     
  3. Ruppi

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    1. Nicht alles bezahlen, sondern Einbehalt vornehmen und zwar in der DOPPELTEN Höhe dessen, was es kosten würde, wenn jetzt ein anderer Betrieb die ganzen Fugen saniert.
    2. Vom Auftragnehmer die Erneuerung der Fugen verlangen (rauskratzen, neu verfugen.)
    3. Falls er nicht drauf eingeht, damit drohen, dass Du einen Sachverständigen (am besten einen öffentlich bestellten und vereidigten) einschalten wirst und die Sachverständigenkosten von der Rechnung einbehalten wirst.
    4. Wenn immer noch nichts passiert Ortstermin mit SV und Auftragnehmer vereinbaren.
    5. Wenn das immer noch nicht reicht: SV Gutachten erstellen lassen.
    6. Wenn immer noch nichts passiert: Andere Firma mit Fugenasniereung beauftragen

    Alle Schritte genau dokumentieren, falls der Auftragnehmer klagen sollte.
     
  4. #4 coroner, 09.04.2012
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    Welches Vertragsverhältnis liegt denn vor? Es klingt wie eine Direktvergabe zwischen euch und dem Fliseur.
    Nach BGB oder VOB?
    VOB:
    Also von einer Unverhältnismässigkeit der Mängelbeseitigung kann dabei wohl kaum die Rede sein.

    Nachdem wohl seinerseits anerkannt ist, dass die Fugen sanden (er findets ja sogar normal...)
    den Mangel schriftlich, Einwurfeinschreiben, mitteilen. Angemessene Frist zur Instandsetzung setzen.

    Nach fruchtlosen Verstreichen dieser Frist mahnst du erneut kurzfristig schriftlich und kündigst an
    entsprechend eine andere Firma mit der Mangelbeseitigung - auf seine Kosten - zu beauftragen.
    Vglw. http://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html

    Gruß
    -c
     
  5. bernix

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    Schritt 7 hast du noch vergessen:
    Vor Gericht ggf eine blutige Nase holen....
     
  6. Ruppi

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    Das ist im Falle eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aber schon sehr unwahrscheinlich. So ein Gutachten gilt ja wohl als gerichtsverwertbarer Beweis.
     
  7. #7 Glongas, 10.04.2012
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    Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

    Vetragsverhältniss laut Angebot :....Grundlage der Teile B und C der VOB in seiner neusten Form....

    Ich werde wie Ruppi es beschrieben hat vorgehen. Allerdings hab ich schon ein wenig Bedenken wegen Punkt 7. Recht haben und Recht bekommen sind wohl auch 2 unterschiedliche paar Schuhe. Ein Rechtstreit zieht sich ja auch meist über mehrere Jahre. Letztendlich wäre mir eine Lösung ohne diesen Weg lieber. Das versuche ich der Firma auch nochmal klar zu machen.

    mfG Glongas
     
  8. Ruppi

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    Ich würde es ja auch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
    Die Gegenseite muss Dich aber ernst nehmen und in der Annahme leben, dass Du sehr wohl entschlossen wärest, notfalls auch vor Gericht zu ziehen.
    Also immer schön sachlich aber sehr hartnäckgig bleiben!

    Und auch immer wieder durchblicken lassen, dass eine komplette Neuverfugung (rauskratzen und ordentlich neu machen) für die Firma zum jetzigen Zeitpunkt wesentlich günstiger ist, als wenn sie noch SV Kosten abgezogen bekommen und einen Teil der Rechnung nicht bekommen.
     
  9. Lukas

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    Sehr weise!

    Vielleicht magst Du den Flieseur noch drauf hinweisen, daß es nicht zwingend seine Schuld sein muß, sondern auch Sache des Vorlieferanten (Überlagerung) oder des Herstellers (Mist gemischt) sein kann und er gut beraten sein könnte, wenn er die mit ins Boot nimmt.

    Gruß Lukas

    PS: Warum man an ner Fuge mit dem Fingernagel rumkratzt ist mir aber dennoch unklar. Die Produkteigenschaft "nagelfest" kenn ich jedenfalls nicht.
     
  10. #10 Glongas, 10.04.2012
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    Natürlich feilen wir unsere Fingernägel nicht an den Wandfugen ;) Beim Anbringen des Ventilators ist aufgefallen,dass das anliegende Fugenmaterial einfach wegbröselte. Der nächste Schritt war ein Test mit Fingernagel und die Fuge zerfiel zu Staub.

    mfG Glongas
     
  11. #11 Gast23627, 10.04.2012
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    Solche Tips sind gefährlich...

    ...weil die von Dir hier in die Welt gesetzte Vermutung ganz einfach nicht stimmt!

    Gruß
     
  12. #12 Rudolf Rakete, 10.04.2012
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    Eine sandende Fuge kann ja wohl nicht als Stand der Technik angesehen werden und das ist es was er zu liefern hat. Ich habe schon mit dem billigsten Fugenmörtel ausm Baumarkt gearbeitet aber eine Fuge die man mit dem Finger auskratzen kann ist mir noch nie untergekommen.

    Wie schon gesagt war die Fugenmasser wahrscheinlich überlagert oder hat Frost abbekommen.

    Im Übrigen, ein Gutachten gillt nicht als Beweis sondern dient dem Gericht zur Entscheidungsfindung.
     
  13. Ruppi

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    Ja, Danke für den Hinweis. Da war ich zu schnell im Formulieren. Ich habe es so gemeint, dass ein öbuv SV Gutachten gerichtsverwertbar ist. Das ist ja schon mal eine hohe Hürde! Das Wort "Beweis" ist in diesem Falle nicht treffend.
     
  14. #14 Gast23627, 11.04.2012
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    Gerichtsverwertbar...

    allein aus der Tatsache heraus das dieses von einem öbuv SV stammt, ist ein Irrglaube.

    Gerichtsverwertbar ist jedes Gutachten, obs hilft ist eine andere Frage...

    Gruß
     
  15. Ruppi

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    Ich kann gerne mal bei einer befreundeten Baurechtsanwältin nachfragen, so wie ich es aber von ihr im Hinterkopf habe, ist eben wohl nicht jedes Gutachten gerichtsverwertbar. Da gibt es wohl gewisse Hürden. Weiß die zufällig gerade jemand hier?
     
  16. Lukas

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    Hürden und Anfechtungsgründe gibt es viele. Mit der öBuV hat das aber nix zu tun.

    Gruß Lukas
     
  17. #17 Gast23627, 11.04.2012
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Genau so ist es.

    Darauf wollte ich (auch) hinaus.

    Gruß
     
  18. #18 Rudolf Rakete, 12.04.2012
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    Es obliegt in Deutschland dem Richter wie weit er welchem Gutachtem Glauben schenkt.
     
  19. #19 Rudolf Rakete, 12.04.2012
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  20. Ruppi

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    "Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern."

    SOLL: intendiertes Ermessen (i.d.R. muss so entschieden werden, bei untypischen Fällen aber Ermessen)

    Das heißt doch aber, wenn ich das jetzt richtig verstehe, dass die Gerichte fast immer (bis auf wenige Ausnahmen) auf öffentlich bestellte Gutachter zurückgreifen MÜSSEN.
     
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