4-stöckiges Gebäude nur 10 m an meiner Grundstücksgrenze

Diskutiere 4-stöckiges Gebäude nur 10 m an meiner Grundstücksgrenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ich habe ein Problem. Ich habe ein Grundstück mit Einfamilienhaus in der Innenstadt. Nun sind meinen älteren Nachbarn ausgezogen und ein...

  1. #1 einer76, 22.04.2012
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    Hallo

    ich habe ein Problem. Ich habe ein Grundstück mit Einfamilienhaus in der Innenstadt. Nun sind meinen älteren Nachbarn ausgezogen und ein Investor hat das Haus gekauft.
    Dieser hat das 1,5geschossige Wohnhaus mit Satteldach abgerissen und fängt an ein größeres 4 geschossiges Haus, was fast komplett sein Grundstück ausfüllt zu bauen.
    Er füllt eine Baulücke und macht nach hinten in unsere Richtung noch einen Giebel. Also guckt uns dann eine Giebelwand mit Höhe 4 Stockwerke a 4 Fenster/Stockwerk und beidseits noch Balkone an.
    Ist es rechtens dass er für schätungsweise 15m höhe nur 10 m Abstand von und braucht? Vorher waren da 3 Fenster in dem alten Haus nun sollen es 16 Fenster werden + Balkone.
    Ich habe vom Bauamt jetzt die Baugenehmigung bekommen und kann jetzt noch 3 Wochen Einspruch einlegen. Vorher wurde ich nicht gefragt.

    Danke für Hilfe

    Daniel
     
  2. #2 Gast036816, 22.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du die baugenehmigung bekommen hast, wird auch sicher ein nachweis der abstandsflächen vorliegen und dass die geplante höhe zulässig nach xyz ist. schau einmal nach, ob dir so etwas mitgegeben wurde. ansonsten bleibt dir noch zum amt zu gehen und zu hinterfragen, ob ein gültiger bebauungsplan vorliegt und nach welchen kriterien die genehmigung erteilt wurde.

    ob dich vorher jemand fragen muss, kann ich dir nicht sagen. im sinne einer guten nachbarschaft macht man das schon mal freiwillig - ohne verbindlichkeiten.
     
  3. #3 ManfredH, 22.04.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    In welchem Bundesland liegt denn Delitzsch?

    In Bayern ist es so, dass die Nachbarunterschrift auf dem Bauantrag nicht zwingend erforderlich ist. Aber Nachbarn, die nicht unterschrieben haben, werden über die erteilte Baugenehmigung informiert und haben ein Einspruchsrecht. Insofern wäre der geschilderte Ablauf also (zumindest in BY) korrekt gewesen.
     
  4. bernix

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    ...ein Investor fragt doch nicht die Nachbarschaft! Er klärt vorab ob sein Vorhaben genehmigungsfähig ist und leitet ggf Schritte ein....
     
  5. #5 ManfredH, 22.04.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Der, für den ich gelegentlich arbeite, holt sehr wohl Nachbarunterschriften ein.

    (Warum sollte er es nicht tun und dadurch riskieren, dass die Nachbarn dann aufgrund des Einspruchsrechts das Projekt erst recht verzögern könnten?)
     
  6. #6 Thomas B, 22.04.2012
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    In BY ist die "Nachbarbeteiligung" durchzuführen!

    Das heißt man hat sich um die Nachbarunterschriften zu kümmern. Werden diese nicht erteilt (Nahbar weigert sich) oder sidn die Nacharn nicht auffindaber (ich hatbe gerade ein BV, da wohnt ein Nachbar seit Jahren in den USA....), informiert die Behörde. Nicht zum Nachbran zu gehen und sich um die Unterschrift zu kümmern, zeugt zudem -finde ich- von einer gewissen geisteshaltung, die erkennen läßt, daß sich der Investor um Nachbarbelange einen feuchten Kehricht schert.

    Da ein Haus zumeist 4 Seiten hat, wären alle zu betrachten. Heißt: Man kann dies nicht an einer Seite festmachen, sondern m uß das Gesamtkunstwerk betrachten. Wahrscheinlich ist es zulässig, sonst wäre wohl kaum genehmigt worde. Aber auch Behörden machen Fehler....übersehen Dinge.....
     
  7. BJ67

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    Ich bin mal so frei : Sachsen, nordöstlich von Leipzig.

    Was mir merkwürdig vor kommt : Er reißt ein 1,5 geschossiges Haus ab und baut 4 geschossig hin ?

    Geht das mit §34 BauGB noch zusammen ?

    Hier wäre mal die genaue bauliche Situation von Interesse.

    Also, wie viel Geschosse hat die Nachbarschaft rechts und links (je drei Häuser) in deiner Straße ?
    (Bsp: 1,2-1,5-2,0-mein Haus-1,5-1,5-1,0)

    Und wie sieht es in der Straße aus, wo der Viereschosser entsteht ?

    Die Informationen wären hilfreich.
     
  8. #8 ManfredH, 22.04.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Also von § 34 habe ich bisher in diesem Thread noch nichts gelesen. Insofern wäre erst mal von Interesse, ob es einen B-Plan gibt oder tatsächlich nach § 34 zu beurteilen ist.

    Dazu könnte doch mal ein Betriebswirt was schreiben... :biggthumpup:
     
  9. BJ67

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    Gehe mal davon aus, dass in den meisten Gebieten der NBL mit Altbestand kaum ein B-Plan existiert.

    Auszuschließen ist es aber nicht, stimmt schon. Es reicht ja, wenn er die Straße mit dem neuen Gebäude umfassen würde.

    Es fehlt also noch etwas Input.

    Übrigens habe ich gehört, es hat kein Betriebswirt angestiftet, sondern ein Architekt, wegen des höheren Hono... duck und weg:winken
     
  10. #10 einer76, 23.04.2012
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    Danke für die bisherigen Antworten.
    Die Lücke die er schließt ist von 2,0-2,5 Geschossernbegrenzt. aber auf der gegenüberliegenden Seite ist ein 1geschosser mit Satteldach der hat dan gar keine Sonne mehr. Ich mache mal Fotos. Ach so darf ich die hier reinstellen??? ist ja nicht mein Grundstück!
    Die Abstandsflächen haben die mir auf dem Bauamt nicht gezeigt. Es ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Ich glaube die Stadt genhmigt einfach und wer was dagegen hat muss sich melden.
     
  11. H.PF

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    Was du von der Straße aus fotografieren kannst ist völlig in Ordnung, darfst nur keine Hilfsmittel benutzen und fremde Grundstücke betreten. Dann bist du auf der sicheren Seite...
     
  12. #12 Thomas B, 23.04.2012
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    Nun dann scheint hier keine städtebauliche Lücke geschlossen zu werden, sondern hier wird -so liest es sich jedenfalls- ein rechter Klotz in eine ansonsten eher niedrigere Bebauung gesetzt. Daß so etwas städtebaulich vertretbar ist, ist erstmal eher ungewöhnlich, ich kennen aber das Umfeld nicht wirklich.

    Ein paar Bilder (oder die Adresse...Goggel - Straßen - Gucken) könnte helfen....

    Thomas
     
  13. bernix

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    Zitat: Was mir merkwürdig vor kommt : Er reißt ein 1,5 geschossiges Haus ab und baut 4 geschossig hin ?
    ...ist das Optimum, ab 5 Stockwerke wirds teurer (vorausgesetzt: gleiche Vorgaben in Leipzig)
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2012
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    @ TE

    Dann nimm Dir einen Fachmenschen dazu, der sich die Unterlagen ansieht und beurteilt, ob alles koscher ist. Das kostet zwar, aber DU wirst Dich so schnell nicht ins Baurecht einfuchsen können.
     
  15. #15 einer76, 23.04.2012
    Zuletzt bearbeitet: 23.04.2012
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    2012-03-10_14-14-20klein.JPG

    So Foto ist gemacht. Das schwarte Dach vorn ist meins. Das neue wird dann so groß wie das orangene nur nach mit einer zusätzlichen Giebelwand zu uns. Das kleine Haus mit den bischen blau da hinten dann gar kein Licht mehr. Man sieht auch an den Giebeln der beiden anderen, dass das was da stand kleiner war.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2012
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    Ja und - wo ist das Problem? Da entsteht also völlig ortsübliches (3 Geschosse + DG), nur aus irgendwelchen Gründen 90 ° gedreht.
    Wenn B-Plan und keine Vorgaben zur Firstrichtung - dann alles gut.
    Wenn 34, dann auch alles gut, weil Firstrichtung nichts mit dem Einfügen zu tun hat.

    Ich denke, da kannste machen nix, da musste gucken zu!

    Warum müssen eigentlich die Leute immer den Robin Hood geben (der arme da mit seiner blauen Gaube), um ihre eigenen Interessen durchzusetzen?
     
  17. #17 einer76, 23.04.2012
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    2012-04-21_11-23-24_klein.jpg

    Und mein Nachbar hat die Ecke der Grenze dort wo der rote Pfeil eingezeichnet ist. Das Fundament ist ja schon zu sehen.
    Bis zum roten Pfeil sind es keine 2m.
     
  18. #18 einer76, 23.04.2012
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    Nein nicht gedreht. noch ein zusätzlicher Giebel. siehe Streifenfundament.
     
  19. #19 einer76, 23.04.2012
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    Ich hab mal versucht das Haus einzumalen.
    2012-03-10_14-14-20_mit Haus.jpg

    Ich weiß auch nicht wie der auf 4 Etagen kommen will bei der Bauhöhe. Das muss ja höher werden als die 2 neben ihm.
     
  20. #20 Gast036816, 23.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was du da reingemalt hast, ist ein drei-geschosser plus dach.

    wenn das ding so kommt, wie du das geskizzelt hast, wird das ortsbild nicht unbedingt aufgewertet.
     
Thema: 4-stöckiges Gebäude nur 10 m an meiner Grundstücksgrenze
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