Was kann man hier (noch) machen?

Diskutiere Was kann man hier (noch) machen? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ein Lieferant hat diese Betonfertigteil-Treppe eingebaut. (siehe Bild). Lässt sich diese noch reparieren und wenn ja, wie?...

  1. #1 Amicelli, 05.06.2012
    Amicelli

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    Hallo,

    ein Lieferant hat diese Betonfertigteil-Treppe eingebaut. (siehe Bild).

    Lässt sich diese noch reparieren und wenn ja, wie?

    IMG-20120604-00021.jpg IMG-20120604-00022.jpg
     
  2. #2 andreas2906, 05.06.2012
    andreas2906

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    Ähm... Abnahme schon erfolgt?
    Ob man das Rep. kann weiß ich leider nicht.
    Von wem kam die denn? Bitte per PN antworten - wie du siehst bin ich auch aus DD...
     
  3. svjm

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    Der Schaden und Einbau haben aber keinen Zusammenhang,oder?. Wer hat denn den Schaden angerichtet? Was sagt der Lieferant?

    Jo, nur Fragen, aber der andreas aus DD scheint ja auch ein ähnliches Bild zu haben.

    svjm
     
  4. #4 Gast036816, 06.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist mit betonreparaturmörtel machbar. wird aufwändig mit vorbehandlung, verankern und mit kunstharzmörtel ergänzen. kostet ein stückchen geld, wer es zahlt, kann ich nicht sagen. optischer nachteil - die reparaturstelle ist erkennbar - wird bleiben. inwieweit das dann in freier bewitterung beständig bleibt, hängt von geschick und können des machers ab.
     
  5. #5 Amicelli, 07.06.2012
    Amicelli

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    Danke für Eure / Ihre Antworten.

    Nehme stark an, dass die Treppe beim Transport oder beim Einsetzen einen Schlag bekommen hat. Der AN hat diesen kleinen Riss dann im Rahmen der GWL bereits zweimal nachgearbeitet und mit Betonmörtel verputzt. 2 Wochen nach der letzten Reparatur (innerhalb der GWL-Zeit) fiel das Stück raus. Die GWL-Zeit ist nun abgelaufen. Wie gehe ich jetzt weiter vor? Nochmalige Mängelanzeige? Ich habe auch noch einen Einbehalt...
     
  6. ktown

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    So ärgerlich es für den Lieferanten ist, aber hier hilft letztlich eigentlich nur ein Austausch. Da der Mangel schon inder GWL-Zeit gemeldet wurde, ist diese für diesen mangel noch nicht verstrichen.
    Letztlich kommt es nun auf den Kunden an. Will er eine 100% Leistung, oder eine Reduzierung des Preises.
     
  7. #7 Gast036816, 08.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mit betonmörtel verputzen ist keine fachgerechte reparatur - ergo wurde der mangel nicht beseitigt und besteht weiter. der mangel wurde während der gewährleistungszeit angezeigt. erneut den auftragnehmer auffordern den mangel zu beseitigen und darauf hinweisen, dass die bisherigen versuche zur mangelbeseitigung fruchtlos waren, da nicht fachgerecht durchgeführt wurde.
     
  8. #8 Amicelli, 08.06.2012
    Amicelli

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    Nun bin ich etwas verunsichert. Ist denn der Austausch einer Treppe aufgrund des Schadens eine angemessene Option? Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das mein Lieferant etwas anders sieht und auf Reparatur drängt.
     
  9. #9 Gast036816, 08.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der mangel ist nicht so schwer wiegend, dass alles erneuert werden muss. lass die stelle reparieren wie es beschrieben wurde, bezahl danach den restbetrag und gut ist. für die mängelbeseitigte reparaturstelle hast dann noch eine verlängerung der gewährleistung von 2 jahren.
     
  10. ktown

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    Die Rechtssprechung ist da meines Wissens etwas uneinheitlich. Grundsätzlich muß man sagen, dass der Gesetzgeber im VOB-Recht z.B. keine Unverhältnismäßigkeit vorsieht.
    Zumindestens nicht vor der Abnahme.
     
  11. #11 Amicelli, 08.06.2012
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    Hallo Rolf, offen ist hier nur noch der Sicherheitseinbehalt. Soll ich den wirklich in Gänze auszahlen? Welche Sicherheit habe ich dann noch, falls die Reparatur Murks ist?
     
  12. #12 Amicelli, 08.06.2012
    Amicelli

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    Zu den Fragen kann ich kurz antworten: Da es sich hierbei um ein Gewerk (Beschaffung + Einbau) handelt, spielt es für mich keine Rolle, ob der Schaden durch den Hersteller oder beim Einbau entstanden ist.
     
  13. #13 Gast036816, 08.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    willst du denn vom theoretischen ´wert´ der reparatur, ich sage mal 350 €, entspricht 1 tag arbeit von einem facharbeiter etwa noch 5 % = 17,50 € einbehalten? das lohnt doch auch nicht mehr.
     
  14. ktown

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    Äh....§641 Abs.2.
    Die Rechtssprechung akzeptiert auch das 3-fache.
     
  15. baoson

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    Reparatur kann von jedem Fliesenleger gemacht werden. Unsere Treppe sah schlimmer aus. Nach dem die Fliesen drauf sind sieht man nichts mehr.

    Also keine Sorgen.

    PS Für den Fliesenleger war das normal....der hatte auch nicht mehr Geld verlangt. Grüße
     
  16. #16 feelfree, 11.06.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Bloß wer zahlt dann den Fließenleger? Oder warum gehst Du davon aus, dass diese Treppe noch gefließt werden soll?
     
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