EEWärmeG - Effizienz

Diskutiere EEWärmeG - Effizienz im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich habe gerade mal den Gesetzestext des EEWärmeG überflogen und bin etwas verwirrt. Reden wir von einem Neubau eines EFH, so müssen ja...

  1. AGB27t

    AGB27t

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    Hallo,

    ich habe gerade mal den Gesetzestext des EEWärmeG überflogen und bin etwas verwirrt. Reden wir von einem Neubau eines EFH, so müssen ja seit Inkrafttreten dieses Gesetzes die "Kräfte der erneubaren Energien" zum Einsatz kommen ;-) ... zumindest wenn nicht die verschärften EnEV2009 Anforderungswerte um <15% erreicht werden.

    So ... Wenn ich nichts übersehen habe (habe es wirklich nur flüchtig überflogen) so gilt nach §5:

    (1) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie nach Maßgabe der Nummer I der Anlage zu diesem Gesetz wird die Pflicht nach § 3 Abs. 1 dadurch erfüllt, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt wird.

    Und weiter gilt gemäß Anlage zum Gesetz:

    Sofern solare Strahlungsenergie durch solarthermische Anlagen genutzt wird, gilt
    a)der Mindestanteil nach § 5 Abs. 1 als erfüllt, wenn
    aa)
    bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen solarthermische Anlagen mit einer Fläche von mindestens 0,04 Quadratmetern Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche [...] installiert werden; die Länder können insoweit höhere Mindestflächen festlegen
    [...]


    Verstehe ich das richtig, dass allein die Fläche der Kollektoren für die Einhaltung dieses Gesetzes maßgeblich ist, völlig unabhängig davon, ob die Anlage überhaupt effizient arbeitet?? Also mal ganz blöd gesagt: Ich könnte die Anlage auch gen Norden ausrichten und bin rechtlich auf der sicheren Seite? Oder wenn gar das Haus unter einer Autobahnbrücke im Dauerschatten liegt ... (Was es nicht tut!!!! :-D)

    Oder bin ich auf dem Holzweg??

    Achso: Bitte jetzt nicht erklären, wie dämlich es wäre die Anlage nach Norden auszurichten ... dies ist nicht ernst gemeint und soll mir nur beim Verstehen helfen (Sinnhaftigkeit des Gesetzes)

    Danke!!
     
  2. Taipan

    Taipan

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    Natürlich würde die Ausrichtung nach Norden reichen. Allein:wer ist so blöd? Der Gesetzgeber lässt das natürlich offen. Der Zwang zur Nutzung regnerativer Energien ist schon ein ziemlich großer Eingriff. Eine Abgrenzung der Ausrichtung gesetzlich festzulegen wäre mehr als sinnlos und würde bei grenzwetigen Ausrichtungen nur zu Streitigkeiten führen - das besorgt der, bei jedem vorhandene, Geiz allein.
     
  3. AGB27t

    AGB27t

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    Es ging mir weniger um die Ausrichtung als die Effektivität. Die Ausrichtung war nur ein Beispiel, wie man eine schlechte Effektivität sehr schnell erreicht. Ich könnte mir aber auch vorstellen (habe mich damit nicht beschäftigt), dass es auch bei den Anlagen selbst gute, bzw. effektivere, gibt als andere. Also, ich selber halte von alledem gar nichts und hätte liebend gern auf das Gesetz verzichtet ;-) (Bitte keine emotionale Diskussion über diese Einstellung, da gibt es sicher viele verschiedene Ansichten) ...

    So, wenn ich nun aber schon per Gesetz eine der vorgeschlagenen EE-Lösungen umsetzen MUSS, dann werde ich natürlich die kostengünstigste Alternative wählen die es gibt. Weil ohne dieses Gesetz hätte ich gar nichts dergleichen verbaut. Somit sehe ich die damit verbundenen Kosten als nerviges Muss, welche es zu minimieren gilt. Natürlich werde ich die Anlage wenigstens gen Westen ausrichten (Dachflächen Ost/West), aber ich werde natürlich den Teufel tun und in eine hochwertige SuperDuper-Anlage investieren. Hier kommt das günstigste - nein ich sage sogar so wie ich es meine - das billigste hin, was mich gesetzestreu werden lässt ... ;-)

    Daher meine Frage, hätte ich nämlich die in §5 geforderten 15% Energiedeckung nachweisen müssen wäre sicher keine Billiglösung durchgegangen. Wenn es aber nur um die Fläche geht ...
     
  4. Taipan

    Taipan

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    Ganz so einfach ist es nicht. Die Solaranlage braucht gemäß Anlage Pkt. I.2 des EEWärmeG das europ. Prüfzeichen Solar Keymark.

    Damit sind absolute Schrott-Anlagen ausgeschlossen.

    Der Gesetzgeber wird wohl ermittrelt haben, dass idr die 0,04 qm eben genau die 15% Deckung erfüllen.

    Ich kenne aber Niemanden, der sich eine Solaranlage auf's Dach klemmen würde, wenn er weiss, dass dadurch nicht mindestens seine Energiekosten auch runtergehen.
     
  5. AGB27t

    AGB27t

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    Schon klar ... Ich wollte mich nur absichern, dass ich die kostengünstigste (natürlich zertifzierte) Anlage verbauen kann. Wenn ich das schon verbauen MUSS, dann nehme ich natürlich die günstigste Anlage und verbaue sie dann natürlich so, dass sie ihren kleinen Anteil halt tut ... wenn sie irgendwann den Geist aufgibt -> Egal, kontrolliert dann eh keiner mehr :-D

    Mir ging es auch noch um das Grundverständnis. Man hat ja seitens dieses Gesetzes verschiedene Möglichkeiten dieses zu erfüllen. Also nimmt man sich - wenn man kein Energiesparaktivist ist - die kostengünstigste Lösung -> in meinen Augen ist das eben die Solarthermie -> das Alberne daran ist doch aber, dass ich mich auch in völliger Schattenlage dafür entscheiden darf, hauptsache die Fläche stimmt -> das wollte ich zunächst nicht ganz glauben :-D

    Danke, meine Unklarheiten wurde beseitigt ...
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Ich hätte mich in diesem Fall für die EnEV-15% entschieden, denn der geringere Wärmebedarf kommt auch meinem Geldbeutel zugute. Betrachten wir es mal realistisch, was die EnEV fordert mag zwar im Vergleich zu vor 30 Jahren streng sein, aber wer weiß, in 10 oder 20 Jahren wird man diese Anforderungen vielleicht nur müde belächeln.
    Der Weg den wir gehen müssen ist doch klar, also sollte man das Beste daraus machen.

    Heute ein Haus zu bauen, das hinsichtlich Energiebedarf gerade mal so die gesetzlichen Vorgaben erfüllt ist in meinen Augen der falsche Weg. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

    Gruß
    Ralf
     
  7. AGB27t

    AGB27t

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    @R.B. Hmm, teilweise Zustimmung ... Grundsätzlich ist der Weg, Energieeffizienter zu werden allemal richtig (und man muss die Leute auch dazu zwingen, von allein macht das kaum jemand -> sehe ich ja bei mir). Deswegen müssen ja auch die Spritpreise rauf, freiwillig holen sich nur paar Ökos einen Spritsparwagen, wenn Kraftstoff nix kosten würde :-D ... und irgendwann ist er alle -> also muss man die Leute zwingen (und das geht nur übers Geld).

    Aber, ohne ins Detail gehen zu wollen: Die Mehrkosten für ein EnEV-15% Haus (die man in aller Regel ja auch noch mitfinanzieren muss (man rechne sich das mal aus)), die muss man auch erstmal verheizen ...

    Aber wie Sie schon richtig geschrieben haben, das muss jeder für sich entscheiden ...

    Grüße
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Die Mehrkosten für ein Solargedöns müssen auch erst einmal verheizt werden. Das Argument könnte man also für alle Maßnahmen heranziehen. Die Frage ist eher, mit welcher Maßnahme habe ich den größten Nutzen?

    Wenn ich beispielsweise ein Haus mit WDVS baue und dann 2 oder 4cm mehr WDVS aufbringen lasse um die -15% zu erreichen, dann kann das unter´m Strich günstiger werden als eine zusätzliche Solaranlage mit den ganzen Kleinteilen die man dafür ja auch noch benötigt, und deren Erträge zweifelhaft sind.

    Wie schnell sich der Mehraufwand amortisiert, das hängt von der zukünftigen Preisentwicklung bei den Energiepreisen ab. Das kann niemand vorhersagen, sicher ist nur, es wird teurer. Vergleiche nur mal die Preise für Heizöl, Gas, Strom von vor 10 oder 20 Jahren, mit den Preisen die wir heute zahlen müssen.

    Ich kenne einige Leute die vor 20-25 Jahren gebaut haben. Damals war Energieeinsparung beim Hausbau kein so großes Thema, trotz Ölkrise usw. Heute haben diese Leute heftige Probleme um ihre Hütten überhaupt noch beheizen zu können. Manche betreiben mit viel Aufwand und Kosten eine energetische Sanierung, manche können sich das aber schlichtweg nicht leisten. Die 2. Gruppe schaut gezwungenermaßen zu wie ihre Hütten den Bach runtergehen.

    Meine Meinung, wer heute an der Substanz spart, zahlt in Zukunft doppelt und dreifach. Hoffentlich kann er sich das in Zukunft auch noch leisten.

    Gruß
    Ralf
     
  9. AGB27t

    AGB27t

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    Das Argument gilt natürlich für alle Maßnahmen welche das EEWärmeG vorgibt, natürlich. Ich habe mich dennoch dafür entschieden, ein "klassisches" Haus nach EnEV2009 zu bauen. Das Solargedöns (nett und treffend formuliert) denke ich ich für ~2.500€ zu bekommen (nur Material - Installiert wird selber) ... damit habe ich den Gesetzgeber befriedigt und selber so hässliche Röhren aufm Dach :-D

    Danke für Ihre Meinung ... natürlich ist ihre Lösung keine Schlechte ...
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Ich würde einfach mal den Taschenrechner nehmen und ein bischen rechnen, zur Not tut´s auch Bleistift und Papier.

    Wenn ich mir schon die Mühe machen müsste, dann würde ich auch darauf achten, dass ich zumindest einen kleinen Nutzen habe. d.h. Planung, Einbindung in die vorhandene Heizung, und ob man unbedingt "Röhren" nehmen muss, steht auch noch auf einem anderen Blatt.
    Mit etwas Planung kann man zumindest 300kWh/m2 jährlich vom Dach holen. Das ist besser als gar nichts wenn man sowieso investieren muss.

    Ach ja, Nachweise nicht vergessen. Ein Zettel vom Online Händler "habe verkauft super solar dings" reicht dafür nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  11. AGB27t

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    Vor dem Nachweis muss man ja aber keine Angst haben, da ja eben "nur" nachgewiesen werden muss, dass die erforderliche Kollektorfläche nicht unterschritten wird und natürlich, dass die Anlage auch grundsätzlich angeschlossen ist ;-D ... Sonst hätten es auch nur paar Kollektoren ohne Anschluss aufm Dach getan :-D (Spaß :-D ) ... Da man ja eben keinerlei Effizienz der tatsächlichen Energieersparnis vorweisen muss (das war ja meine ungläubige Eingangsfrage), mache ich mir hinsichtlich des Nachweises keine Gedanken.

    Hab aber gerade mal schnell das Gesetz zur Hand genommen. Ich sehe da nur dass Nachweise zu erbringen sind (spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme Heizungsanlage) ... in welcher Form das zu erfolgen hat konnte ich nicht entnehmen ... naja, wird schon werden ...
     
  12. AGB27t

    AGB27t

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    Darf man hier verlinken? Ich habe als Beispiel für Baden-Würtemberg mal so ein Nachweisformblatt gefunden:

    http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/62541/Solarthermie-EEWaermeG.pdf

    Darin steht:

    Wenn bei einem Wohngebäude mit höchstens 2 Wohnungen Solarkollektoren mit einer Fläche von mindestens 0,04 m2 Kollektorfläche pro m² Nutzfläche betrieben werden bzw. wenn bei einem Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen Solarkollektoren mit einer Fläche von mindestens 0,03 m² Kollektorfläche pro m² Nutzfläche betrieben werden,
    gilt der Mindestanteil als erfüllt.

    Im Übrigen muss die Solaranlage 15 % des Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes
    gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 EEWärmeG für Heizung, Warmwasserbereitung und Kühlung decken.


    "Im Übrigen ..."??? Seltsame Formulierung. Ist Satz 2 denn nun irrelevant, wenn Satz 1 (also die Kollektorfläche) erfüllt ist? Das war ja meine Ausgangsfrage.

    Auch verstehe ich das Formblatt nicht bezüglich des Hinweises, dass grau hinterlegte Felder freiwillige Angaben sind ... alle relevanten Angaben zur Anlage sind graue Felder?? Egal.
     
  13. AGB27t

    AGB27t

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    Nochmal ich: Mein erster Beitrag in diesem Thema beantwortet mir meine letzte Frage selbst. Laut Gesetz gilt die 15% Forderung als erfüllt, wenn die Kollektorfläche eben wie beschrieben das Mindestausmaß hat. Insofern ist dieser Satz im Nachweisformblatt "Im Übrigen ..." eigentlich fehl am Platz bzw. unnötig ...
     
  14. Taipan

    Taipan

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    Soll ich dir mal ein Kilo mit total dämlichen Formularen, die irgendein nichtswissender Amtsschimmel gestrickt zu haben scheint, vorbeischicken, aus denen keiner (nicht mal das Amt) schlau wird?
     
  15. AGB27t

    AGB27t

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    Aber bitte nicht "Unfrei" ;-)

    Aber um die Sache hier mal zum Abschluss zu bringen -> Kollektorfläche ist alleinig ausreichend -> dazu natürlich der Nachweis dass es sich um zertifizierte Module handelt -> Korrekt?

    Danke!
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Würde ich mal so unterschreiben. Ein Fachunternehmernachweis ist m.W. hier nicht gefordert.

    Gruß
    Ralf
     
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