Wohnung im obersten Stockwerk Zwischendecke einziehen und dämmen

Diskutiere Wohnung im obersten Stockwerk Zwischendecke einziehen und dämmen im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo alle, ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen oder Tipps geben. Ich kaufe in kürze eine 78 qm Wohnung in einen altbau aus den 60er...

  1. #1 CannorX, 23.06.2012
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    Hallo alle,

    ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen oder Tipps geben.

    Ich kaufe in kürze eine 78 qm Wohnung in einen altbau aus den 60er Jahren, es ahndelt sich um ein Haus mit 8 Etagen und 6 Wohnungen pro Etage.

    Meine wohnung befindet sich im obersten Stockwerk, das Flachdach ist ungedämmt, hier gibt es wohl nur einen Hohlraum der als Dämmung fungiert aber nicht zugänglich ist.

    Meine Wohnung hat 2 Außenwände, eine der Außenwände wurde in Rahmen einer Fassadensarnierung mit einer von außen aufgesetzten Dämmung ausgestattet, die andere ist ungedämmt.

    Ich habe vor eine Zwischendecke einzuziehen und diese dann zu dämmen.

    Also Unterkonstrucktion aus Holzlatten, dann die Dämmung dazwischen hier hatte ich an 10 cm Minerallwolle gedacht und eine Dampfspeere, dann eine zweite Schicht Dachlatten (Um Platz für Einbauspots zuschaffen) und hierrauf dann Panele.

    Was haltet Ihr von der Idee bringt die Dämmung einen Vorteil wärmetechnisch.

    Muß hier die gesammte Wohnung gedämmt werden oder könnte ich z.B: auch sagen die großen Zimmer werden gedämmt, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, und Flur und Bad bleiben wie Sie sind oder gibt es dann Probleme mit Wärmebrücken und Schimmel.?
    Ich bin Handwerklich geschickt habe aber bisher noch keine Dämmung durchgeführt.

    Könnt Ihr mir ein paar Tips zur Praktischen Ausführung geben und zu den geschätzten Kosten für das Material geben?

    Beim Wandanschluß für die Dampfspeere hatte ich z.B. darangedacht die Folie etwas länger zu lassen, eine Schicht Dichtmittel auf die Wand und dann die Folie mit der Dachlatte auf der Wand festschrauben.

    Gruss

    De Cannor.
     
  2. R.B.

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    Warum die Decke nicht einfach abhängen anstatt Balken daran zu tackern?

    Innendämmung ist immer so eine Sache, wenn das nicht ordentlich geplant und ausgeführt wird, führt es meist zu Schäden. Dann ist das Geld futsch und die Arbeit für die Katz´.

    Ich würde mich zuerst einmal bei den Herstellern von GK Platten etwas schlau machen. Die haben auf ihren Webseiten eine Unmenge an Infos.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Neutal

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    Bei der Gebäudehöhe auch den Brandschutz beachten. Ab 22m Höhe gelten Häuser als Hochhaus und somit greifen hier verschärfte Bedingungen. Bei der nächsten Eigentümerversammlung mal ansprechen, ob der Dachraum nicht doch gedämmt werden kann. Wir haben uns bei vielen Objekten durch die Dachhaut geschnitten und konnten dann krichender weise noch einiges an Dämmung aufblasen. Man kann sowas mit Zellulose machen, oder bei der Gebäudeklasse auch mit Steinwollgranulat. Der Aufwand ist überschaubar.
     
  4. #4 CannorX, 23.06.2012
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    Hallo,

    leider keine Chance die Eigentümmergemeinschaft ist der Meinung das Dach ist dicht und es soll nicht dran gearbeitet werden den dadurch könnte es ja undicht werden, ausserdem bringt die Dämmung ja nur etwas für die oberen Wohnungen.

    Vor 2 Jahren mußten ausserdem alle Eigentümmer kräftig zahlen als die Fassade notgedrungen nach 5 Jahren hin und her wegen beginnender Einsturzgefahr (Fassade kippte ab und es muste die Wise unterhalb mit einen Bauzaun vor Zutritt gesichert werdem) gemacht werden mußte.

    Die Kasse für Isolierungen und Sarnierungen ist also dementsprechend leer.

    Wenn ich Isolierung möchte muss ich es selbst und in meiner Wohnung machen.


    Was hat es den mit den Brandschutz auf sich? ich meine es ist doch meine Wohnung und eine zusätzliche Dämmung dürfte doch eigentlich Brandtechnisch irelevant sein (Steinwolle brennt ja nicht)


    Gruss de Cannor
     
  5. Neutal

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    Es dürfen keine Brandlasten eingebracht werden. Also keine brennbaren Materialien verwendet werden.Wenn also nachträglich gedämmt wird und eine Decke eingezogen wird, dann sit dies nach der geltenden LBO zu errichten. Bei Dämmungen im Innenbereich sollte man sowieso den Taupunkt und die Menge an Tauwasser berechnen lassen um nicht eine feuchte Schimmelhölle zu bauen. Am besten einen Architekt aus der Region um Hilfe bitten. Meistens sind die in der Lage die Berechnung durchzuführen und kennen auch die LBO wegen dem Deckenaufbau.
     
  6. #6 ThomasMD, 23.06.2012
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    Mal die EnEV betrachten. Die Dämmpflicht für oberste Geschossdecken gilt m.W. auch für Wohneigentumsanlagen.
    In Mietshäusern sind nach geltender Rechtsprechung die Modernisierungskosten auf alle Wohnung umlegbar. Hier müsste geprüft werden, ob es Analogien zum WEG gibt.

    Nach der Beschreibung scheint die Gemeinschaft ziemlich notleidend zu sein. Muss man sich das antun?
     
  7. #7 CannorX, 23.06.2012
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    Notleident nicht das Haus ist jetzt in einenen sehr guten Zustand.

    Die Fassaden wurden gedämmt was eine Sonderzahlung von 8 - 20.000 Euro je nach Wohnungsgröße bedeutete, die Steigleitungen wurden erneuert.

    Das Problem mit der Fassade hat man Jahrelang auf nächstes Jahr vertagt weil es halt sehr hohe Sonderzahlungen bedeutete.

    Die Fenster im Treppenhaus werden jetzt neugemacht, ebenfalls der Aufzug.

    Es wurde in letzter Zeit sehr viel gemacht und daher ist die Kasse leer.

    Man sieht keine notwendigkeit Gelt auszugeben für etwas das noch in Ordnung ist besonders wenn das nicht aus der Sarnierungsrücklage bezahlt werden kann sondern in Bar auf den Tisch gelegt.

    DAs mit der Enev wäre natürlich ganz interessant, gilt hier kein BEstandsschutz?

    Gruss

    de Cannor
     
  8. #8 Alfons Fischer, 26.06.2012
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    mal vorab: ich kann mir es nur schwer vorstellen, dass das Flachdach definitiv ungedämmt ist. Sind Sie sicher? Vielleicht nochmal prüfen.

    Meines Erachtens ist nach EnEV schon ein Unterschied zwischen "Flachdach" und "oberster Geschoßdecke". Eine oberste Geschoßdecke trennt beheizte Räume von unbeheizten Räumen ab. Ein Flachdach ist eine Dachdecke. Für die oberste Geschoßdecke gibt es Nachrüstungsverpflichtungen, für's Flachdach nur dann, wenn die Dacheindeckung kpt. erneuert wird.
     
  9. Neutal

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    Es gibt noch sehr viele komplett ungedämmte Flachdächer. Viele haben eine oberste Geschoßdecke und nach einem Meter kommt dann aufgeständert das Flachdach. Solche Objekte haben wir schon sehr oft mit einblasdämmung nachgerüstet.
     
  10. #10 CannorX, 26.06.2012
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    überprüfen kann ich es schlecht, von den Häusern dieser Baureihe gibt es viele bei uns in der Gegend, in einen der anderen Häuser wurde das Dach erneuert und Dämmung, daher gehe ich davon aus das bei uns "Originaldach" keine oder Fast keine Dämmung vorhanden ist, nach Aussage der Verwaltung ist im Dach ein Hohlraum mit Luft der als Dämmung dient.

    Da mir aber die Schimmelgefahr zu groß ist werde ich auf die Zwischendeckendämmung verzichten und hoffe das das Dach in den nächsten Jahren gedämmt wird.

    Ich habe aber noch ein paar weitere Fragen und Ideen aber dazu erstelle ich seperate treats.

    Danke

    Gruss

    De Cannor
     
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