Was beachten beim Erbpachtgrundstück

Diskutiere Was beachten beim Erbpachtgrundstück im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend alle zusammen. Keine Ahnung ob ihr mir in der Rubrik trotzdem weiterhelfen könnt, ich versuche es einfach mal. Meine Freundin...

  1. tamo77

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    Guten Abend alle zusammen.

    Keine Ahnung ob ihr mir in der Rubrik trotzdem weiterhelfen könnt, ich versuche es einfach mal.

    Meine Freundin und ich besichtigen die Tage eine Doppelhaushälfte. Bei dem Grundstück auf dem das Haus steht handelt es sich um ein Erbpachtgrundstück.

    Ich kenne mich auf dem Gebiet nicht so gut aus.
    Kann ich davon die Finger gleich lassen??? Oder ist es im Grunde nicht schlimm?
    Was kann mir der Eigentümer des Grundstückes ausser jedes Jahr seine Pacht fordern?

    Danke vorab.
     
  2. #2 Marit02, 16.07.2012
    Marit02

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    Hallo,
    ein Erbbaurecht bedeutet ja, dass das Eigentum des Grundstückes und des daraufstehenden Hauses auseinanderfällt.
    Wenn du dir jetzt das Häuschen kaufst, bist du nicht der Eigentümer des Grundstückes, sondern nur des Hauses.
    Hast du dir denn den Erbbaurechtsvertrag durchgelesen, erst dann weißt du ja wie lange es überhaupt läuft und auch wie die einzelnen Bedingungen sind. Denn ein Erbbaurechtsvertrag kann relativ individuell gestaltet werden.

    Ich würde mir dann auch mal durchrechnen, ob es sich überhaupt lohnt jedes Jahr die Erbpacht für eine wohl sehr lange Zeit zu bezahlen, oder es nicht sinnvoller ist das Grundstück direkt zu kaufen. Und es muss dir halt klar sein, dass der Grund nicht dir gehört...
     
  3. tamo77

    tamo77

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    Danke Marit02.

    900€ im Jahr müssten wir zahlen für die nächsten 88 Jahre.
    Wenn ich davon ausgehe das ich noch....40-50 Jahre leben werden (bin 29), dann ist es günstig.

    Einen Vertrag habe ich noch nicht gesehen...haben ja erstmal nur den Besichtigungstermin und wollte mich vorab schon mal schlau machen.

    Gibt es sonst keine hacken am Erbpachtgrundstück???
    Ansonsten hört es sich gut an...

    Klar, wird wahrscheinlich Probleme beim Verkauf geben???
     
  4. #4 wasweissich, 16.07.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

  5. BJ67

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    Die Laufzeit ist schon mal ok. Wie hoch ist der Zins und was ist zu dessen Anpassung bzw. Steigerung im Vertrag vereinbart ?
     
  6. tamo77

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    Kann ich noch nichts zu sagen...wir haben Montag den Besichtigungstermin.

    Das Haus hat einen anderen Eigentümer als das Grundstück.

    Kann man vorab nicht sagen was an einem Erbbaugrundstück nicht gut ist?
     
  7. #7 Marit02, 16.07.2012
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    Nicht gut ist die Tatsache,dass dir der Grund nicht gehört, dir gehört nur das Recht, was auf dem Grundstück sich befindet,also das Haus....
    Du musst dir das so vorstellen, als ob ne Scheibe zwischen Grundstück und Haus ist, das Haus würde dann dir gehören und der Grund jemand anderem....
    Aber wenn dich das nicht stört...

    Wichtig ist wirklich, dass du dir den Vertrag durchliest, Heimfall, Zinsanpassung etc....Erst diese individuelle vertraglichen Regelungen machen ein Erbbaurecht dann auch interessant...
     
  8. Seev

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    Ist schon klar. Aber der jetzige Hauseigentümer hat ja auch schon einen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer. Den sollte er Dir schon mal zeigen, wenn er das Haus anbietet.
    Die möglichen Nachteile wurden wohl alle schon genannt. Du bezahlst nur einen "Zins" für das Grundstück. Der kann verändert werden (wie ...?) und kann gegenüber der Bankfinanzierung des Grunstückes u.U. auch recht teuer sein. -> Wieviel ist das Grundstück wert, wieviel würdest Du der Bank an Zinsen dafür bezahlen ...?

    Die Verträge, die alles regeln (sollten) sind m.E. entscheidend. Was passiert bei ....? (Verkauf des Hauses, des Grundstücks, ...)
    Am besten Du fragst mal einen Notar, wenn Du eine Vertragskopie bekommen hast (bei ernsthaftem Interesse).
     
  9. #9 Geodesy, 17.07.2012
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    Falsch! Der Erbpachtzins wird alle 3-5 Jahre an den Verbraucherindex angepasst. Heißt: Steigen die Preise jährlich um 2%, zahlst Du in 5 Jahren 10 % mehr Erbpachtzins.

    Und das 88 Jahre mit Steigerungen.

    Probleme kann es auch bei z.B. Zwangsversteigerungen geben. Der Verkauf ist schwieriger als bei einem eigenen Grundstück.

    Wertsteigerung der Grundstückspreise ist ein weiteres Thema. Zum Nachteil der Erbpacht.

    Dann gibt es noch den sog. Heimfall. Dazu bitte mal googeln.

    Das gesparte Geld gegenüber dem Kauf müsstest Du anlegen, sonst wird es ein Minusgeschäft. Und da liegt der Hase meistens im Pfeffer. Das machen wohl die wenigsten. Und wenn der Kauf nach 30-35 Jahren abbezahlt ist, zahlst Du noch weiter Deinen Zins.

    Man muss es ausrechnen und den Pachtvetrag genau studieren.
     
  10. #10 Schwarz, 17.07.2012
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    wir hatten uns seinerzeit auch häuser angesehen, von denen zwei mit einem erbbaurecht liefen (kirchengrundstücke) und uns dann trotz der halbwegs ansprechenen lage und der bezahlbaren (und brauchbaren) häuser dagegen entschieden. teil 1 des pachtgeschäftes wäre noch 59 jahre gelaufen mit option auf weitere 99 jahre. häufig ist wohl auch ein passus zum "grundstückstausch" enthalten. bei unseren zwei objekten war das auch der fall; da hätte das grundstück gegen ein gleichwertiges grundstück zu jedem beliebigen zeitpunkt, unter dem akzeptanzvorbehalt des grundstückseigners, getauscht werden können.

    letztens endes wäre es für uns bei einem neubau in top-lage interessant gewesen, wo grundstücke entweder zu teuer sind und den geldbeutel anfangs stark belasten oder die lage nicht zu toppen gewesen wäre. bei den besichtigten objekten haben wir es dann bleiben lassen, die waren einfach nicht gut genug.
    rechenbeispiel ohne preissteigerungen hier wäre gewesen: akzeptables grundstück hier etwa 140-160.000€; jährlicher zins bei den angesehenen objekten etwa 1.000€. einfaches rechenspiel wenns budget knapp ist, gelle. aber nach 198 jahren haben deine urururenkel unter umständen nüscht, aber da ist ggf. auch die hütte schon reif für die deponie.

    nach rücksprache mit befreundeten maklern gibt es bei weniger attraktiver lage wohl auch durchaus probleme beim wiederverkauf, auch das sollte berücksichtigt werden.
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Und die Banken könnten bei der Finanzierung evtl. Probleme machen weil sich solche Objekte nur schwer verwerten lassen. Dementsprechend setzen sie das Objekt dann auch als Sicherheit an und worst case darf man dann die Sicherheiten verstärken, wobei nicht jeder hier noch Reserven hat.

    Gruß
    Ralf
     
  12. tamo77

    tamo77

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    Alles klar, vielen Dank für die Antworten.

    Dann warte ich erstmal den Besichtigungstermin ab und schaue mir danach die Verträge an.

    Vielleicht verkauft der Grundstückseigentümer ja sein Grundstück gleich mit.
     
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