private Versorgung der Garage druch Erdkabel übe rNachbargrundstück erlaubt

Diskutiere private Versorgung der Garage druch Erdkabel übe rNachbargrundstück erlaubt im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Wir besitzen seit 13 Jahren ein Reihenmittelhaus (Rheinland-Pfalz)und bei Bauarbeiten unseres Nachbarn wurde festgestellt, dass ein Erdkabel von...

  1. #1 Joki4711, 16.08.2012
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    Wir besitzen seit 13 Jahren ein Reihenmittelhaus (Rheinland-Pfalz)und bei Bauarbeiten unseres Nachbarn wurde festgestellt, dass ein Erdkabel von unserem Haus zur Garage ( sep. Grundstück) durch das Nachbargrundstück des Reihenhauses und unter der Nachbargarage (eigenes Grundstück) zu unserer Garage durchgeführt wurde.

    Sowohl unser Nachbar als auch wir wußten davon nichts. Der Bauherr ( eine Baugesellschaft) wurde der versteckte Magel bereits gemeldet, sie hat nach ihren Angen das
    Subunternehmen aufgefordert den Schaden zu beheben. Trotz zweifacher Mahnung hat sich in 4 Monaten nichts getan.

    Was kann ich jetzt unternehmen um nichts falsch zu machen?
    Der Nachbar besteht darauf, dass das Kabel entfernt wird, dann habe ich aber in der Garage keinen Stromanschluß und das elektrische Garagentor kann nicht bedient werden.

    Ich bin der Meinung dass ohne Grundbucheintrag nicht einfach über das Nachbargrundstück ohne Wissen der Beteiligten Erdkabel verlegt werden kann.Es handelt sich ja hie rnicht um eine öffentliche Versorgungsleitung. Ganz abgesehen davon läuft das Erdkabel nur 30 cm unter der Erdoberfläche.

    Ein Elektriker müsste wissen ob diese Verlegung rechtens ist oder ob ich hier Chancen habe diesen Mangel zu beseitigen zu lassen.

    Danke

    Joachim Becker
     
  2. NeoZ

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    Also 30cm Tiefe ist nicht OK. Es sollten schon min. 60cm sein. Unter Straßen z.b min. 80cm.
    Dann sollte es im Idealfall NYY Erdkabel sein. Kann frei in der Erde verlegt werden. Am besten ohne steinigen Untergrund und in Sand gebettet. Das, zur korrekten Verlegung der Stromversorgung der Garage. Was du unternehmen kannst? Nichts! Wenn die Baugesellschaft sich mit dem SUB auseinander setzt, warte einfach ab. Wenn das Kabel entfernt werden soll, muss es halt um das Grundstück deines Nachbarn verlegt werden.
    Das ist meine Einschätzung!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 16.08.2012
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    Wo aber auch wieder Grundstücke sind!

    Wenn kein Nachbar die Leitung haben will, gibts eben kein Licht und händisches Garagentor! Oder auf 12 V und Wechselbatterie umstellen.
     
  4. fuchsi

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    Muss es weg, weil er es generell nicht möchtem, oder weil es eben dort wo es jetzt liegt seine Bauarbeiten (??) stört?
    Ausserdem ist es mit 30cm soweiso nicht fachgerecht verlegt.
     
  5. NeoZ

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    Woher weißt Du das?
     
  6. #6 Joki4711, 16.08.2012
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    Antwort:

    er meint, dass der Wert des Grundstückes beim Verkauf gemindert ist und eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden müsste.
     
  7. #7 Joki4711, 16.08.2012
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    er meint, dass der Wert des Grundstückes beim Verkauf gemindert ist und eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden müsste.

    Joki
     
  8. #8 papabaut, 16.08.2012
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    Das stimmt doch nicht. Dei Minderung des Grundstückes ergibt sich aus der eingetragenen Grunddienstbarkeit. Diese ist aber eher zu Deinem Schutz um eine gesicherte Situation zu bekommen. Ohne Grunddienstbarkeit kann der Nachbar immer von Dir das Kabel entfernen lassen und das Grundstück ohne Wertverlust verkaufen.

    Er könnte Dir auch mündlich auf Widerruf erlauben ein Kabel in seinem Grundstück zu verbuddeln. Nur hast Du damit keine Sicherheit. Er dafür aber auch kaum einen Wertverlust.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 16.08.2012
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    Zeig mir ein Grundstück in Wachenheim, das an kein anderes Grundstück grenzt.
    Damit Du jetzt nicht mit Meer, Seen und Tümpeln kommst - auch die gehören immer irgendwem - und der hat die Rechte an deren Durchquerung!
     
  10. NeoZ

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    Ok, da kenne ich mich nicht aus in der Gegend. Um das zu wissen, müßte der TE sich äußern......
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 16.08.2012
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    Du darfst mir acuh gern eins da zeigen, wo Du Dich auskennst :D
     
  12. #12 ReihenhausMax, 16.08.2012
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    Wäre es ggf. eine Option, von den Nachbargaragen Strom zu bekommen? Ggf. mit Zähler und auf eigenes Risiko, wenn ein künftiger Besitzer das nicht dulden will? Nach 13 Jahren werden die Pfuscher, die das verbockt haben, wahrscheinlich nicht mehr belangt werden können.
     
  13. BJ67

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  14. NeoZ

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    Ich kenne Dich noch nicht gut genug, aber nach einiger Zeit, gerne:D
     
  15. #15 wasweissich, 16.08.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    also wird es ein bauträger gewesen sein .

    zum zeitpunkt des baus gehörten alle grundstücke dem bauträger . und der hat auf seinem grund kabel verlegt . (die zu geringe tiefe lasse wir jetzt unbetrachtet) . danach hat er die grundstücke samt häuser und garagen verkauft ( der eigentumsübergang war, als alles fertig war , oder ? ) .
    also hat dein nachbar ein grundstück mit kabel gekauft .
    ich sehe also keinen versteckten mangel .
     
  16. Julius

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    Das Dumme ist nur, daß der Nachbar daraus jetzt ein Grundstück OHNE fremde Leitung macht...
    Und ohne gesonderte Festlegung (z.B. Grunddienstbarkeit) darf er das vermutlich sehr wohl!
    Insofern ist dem Fragersteller schwerlich zu helfen.

    @ Joki
    Was dachtest Du denn, wo die Leitung entlangläuft?
    Wäre eine Führung rein über gemeinschaftlichen oder notfalls rein über öffentlichen Grund überhaupt möglich?
    Sind die Grundstücke wirklich realgeteilt?
     
  17. Dipol

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    Das Grundbuch besitzt öffentlichen Glauben. Jeder gutgläubige Erwerber muss nur im Grundbuch eingetragene Leitungsrechte dulden. Ansonsten könnte man auf diese Weise einem Käufer auch Pipelines unterjubeln.

    Du bist ja auch kein Jurist. Der Bauträger hätte das Leitungsrecht vor dem Grundstücksverkauf problemlos eintragen können. Danach nur noch mit Zustimmung des Erwerbers.

    Ob der gutgläubige Erwerber wegen des Kabels nicht oder nur mit Kaufpreisminderung gekauft bzw. nachträglich zugestimmt hätte, ist heute ebenso müßig wie die Frage ob der Bauträger das Leitungsrecht aus Dussligkeit oder falscher Sparsamkeit nicht eingetragen hat. Ist die Existenz der Leitung schon lange bekannt, könnte das Verlangen auf Beseitigung evtl. durch Gewohnheitsrecht verwirkt sein. Um das zu beurteilen gibt es Anwälte und notfalls Richter.
     
  18. #18 Joki4711, 26.08.2012
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    private Versorgung der Garage druch Erdkabel übe rNachbargrundstück erlaub


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    Das stimmt leider so nicht, wir haben die Reihenhäuser im Rohzustand ( als Einzugfertig) gekauft und erst später wurde das Kabel zu Garage verlegt.

    Joki
     
  19. Julius

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    Warum beantwortest Du meine Rückfragen nicht?

    Was dachtest Du denn, wo die Leitung entlangläuft?
    Wäre eine Führung rein über gemeinschaftlichen oder notfalls rein über öffentlichen Grund überhaupt möglich?
    Sind die Grundstücke wirklich realgeteilt?
     
  20. Julius

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    Wie paßt das zu Deiner anfänglichen Aussage?
    1) wer ist "wir"?
    2) warum plötzlich mehrere Reihenhäuser (Plural)?
    3) agierte die Baugesellschaft als Bauträger?

    Wann erfolgte die Eigentumsumschreibung und wann wurde (in Bezug dazu) das Kabel verlegt?
     
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