Innentüren - Zulässiges Spaltmaß zur Zarge

Diskutiere Innentüren - Zulässiges Spaltmaß zur Zarge im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, in unserem EFH-Neubau sind die Innentüren nun seit 5 Monaten eingebaut, kurz danach wurde das Haus bezogen. Luftfeuchtigkeit...

  1. #1 magicmat, 14.08.2012
    magicmat

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    Hallo zusammen,

    in unserem EFH-Neubau sind die Innentüren nun seit 5 Monaten eingebaut, kurz danach wurde das Haus bezogen. Luftfeuchtigkeit ist ca. 55% (mit KWL) Es handelt sich um weiß lackierte Röhrenspantüren einer bekannten Firma, die von einem Montagebetrieb des Fachhändlers eingebaut wurden. Die Breiten sind meist 90cm, die Höhe 212cm Standardgrößen.

    Kurz nach Einzug habe ich festgestellt, dass alle Türen ein bis zu 7mm großes Spaltmaß zur Zarge aufweisen, dass im Bereich der oberen und unteren Ecke Bei Dunkelheit stark Licht in den Raum einfällt (gleiches gilt für Geräusche). Die gemessenen 7mm beziehen sich auf die Ecken. An den Schlössern liegen die Türen 1-2mm an. Die Verformung des Türblatts liegt also im Bereich von 4-5mm.

    Nach Reklamation bei unserem Bauunternehmen hat dieser es an den Türlieferanten/Monteur weitergeleitet. Dieser verweist nun auf alte Gutachten bzw. die derzeit für mich nicht einsehbare DIN Norm, nach der die Verformung des Türblatts bis zu 7mm betragen dürfte. Zudem wäre eine Reklamation erst nach zwei Heizperioden möglich. In dem Zusammenhang wird immer wieder auf die verschiedenen Toleranzen hingewiesen die in Summe 7mm ergeben.

    Diese Aussagen stellen mich natürlich nicht zufrieden und ich warte immer noch auf die Auszüge aus der DIN Norm (soweit diese verständlich sind). Dabei geht es mir nicht ums Prinzip oder einen mm, sondern tatsächlich um einen störenden Mangel. Gerade die an einen Flur angrenzenden Schlafräume sind davon betroffen. Da ich vorher auch in einem Neubau gewohnt habe und dort bis auf die üblichen Türschlitze zum Boden keinerlei Probleme hatte, wäre ich über ein solch große zulässige Toleranz doch sehr erstaunt. Bevor ich mir nun zwecks juristischer schritte einen Gutachter hole, wäre ich für eine erste fachliche Expertise sehr dankbar.

    Wenn weitere Angaben benötigt werden, bitte melden. Schon mal besten Dank.

    Gruß
    Matthias
     
  2. #2 Gast036816, 14.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wusste nicht, dass es diese berufsbezeichnung gibt!

    dann soll er dir doch einmal eine kopie dieses din-auszugs geben. 7 mm würde ich mir am boden noch gefallen lassen - ohne in die din zu schauen, aber nicht im anschluss zarge und türblatt.
     
  3. #3 magicmat, 15.08.2012
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    Ersteres werde ich ändern.

    Zweiteres, mit welcher Begründung würden Sie sich das nicht gefallen lassen? Genau deshalb Frage ich, selbst wenn die Din sogar dem Bauunternehmer augenscheinlich Recht gäbe, gibt es ja z.B. das sogenannte "Stand der Technik" etc..
     
  4. H.PF

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    Nee, die Berufsbezeichung wirst du garantiert nicht mehr ändern...

    Du kannst jetzt nur noch an den Josef, unserm Oberadmin eine PN schicken mit der Bitte um Änderung der Berufsbezeichnung...
     
  5. #5 Gast036816, 16.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie ich geschrieben - wenn der türbauer/monteur sich auf eine din beruft, dann soll er dir eine kopie davon geben. ich muss sie auch erst raussuchen.
     
  6. #6 schriebs71, 17.08.2012
    schriebs71

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    Wenn ich das hier richtig raffe, geht es um den Verzug des Türblattes??

    Wenn ja, stehen die Chancen wirklich gut, dass sich die Türen wieder zurück ziehen, nach der zweiten Heizperiode!! Aber Garantie gibt es keine!!!

    Nur mal so neben bei, Innentüren müssen nicht dicht sein!! Die Dichtungen heißen da auch nicht Dichtungen, sondern Dämpfungsprofile!! Hat mir mein Hersteller gelernt!!


    Grüße Schriebs 71
     
  7. #7 magicmat, 17.08.2012
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    Ersteres wäre auch meine Hoffnung, da sich nach Sicht der Din wohl ein solcher Verzug noch akzeptabel wäre.

    Na ja, was heißt dicht? Luftdicht erwarte ich auch nicht, aber zumindest sollte doch kein Lichtschlitz im oberen Türeck zu sehen sein. Ein User hat in diesem Forum recht gute Fotos gepostet, die das wiedergeben (erst frisch gefunden). Über so großzügige Normierungen bin ich dann schon erstaunt.:-(
     
  8. #8 schriebs71, 17.08.2012
    schriebs71

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    @ magicat
    Frage: Was kann der Türenbauer/Monteur für deinen "feuchten" Bau??!!!

    Gruss Schriebs 71
     
  9. #9 magicmat, 21.08.2012
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    @schriebs 71
    Woher weißt du, dass der feucht war und nicht die Türen schon vor einbau z.B. falsch gelagert waren.

    Grundsätzlich ging es mir aber auch nicht um die Schuldfrage, sondern um Argumentationshilfe gegen den Bauunternehmer.

    @Rolf
    Danke für den Auszug!
     
  10. #10 schriebs71, 27.08.2012
    schriebs71

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    Weil du bei der Abnahme keine dieser Mängel angezeigt hast!!

    Oder??

    Gruss Schriebs 71
     
  11. #11 magicmat, 28.08.2012
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    Na ja, konkret geht es hier um den gleichen Mangel an verschiedenen Türen. Und wie bei jeder Abnahme, stellt man gewisse Mängel nicht direkt fest bzw. kann Sie auch erst nach Einzug feststellen.

    In unserem Fall haben wir erst nach Einzug durch Eingangs geschilderten Lichteinfall den Mangel bemerkt. Da wir Ihn sofort gemeldet haben, also noch nicht im Gewährleistungszeitraum sind, geht es nicht um die Ursache des Mangels, sondern ob es überhaupt im technischen Sinne einer ist.

    Tatsächlich scheint das nicht der Fall da die Werte wohl noch im Rahmen der großzügigen Toleranz liegen. Somit bleibt nur noch die Hoffnung auf Kulanz des BU oder die "Selbstheilung" nach den Heizperioden.
     
  12. #12 schriebs71, 29.08.2012
    schriebs71

    schriebs71

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    Auch wenn's dir nicht weiter hilft.

    Mal nebenbei bemerkt, nicht alles was als Mangel bezeichnet wird, ist auch einer!!!!

    Die Türen haben die dir zugesicherten Eigenschaften!! Von Dichtigkeit, oder das da kein Licht rein schimmern darf, steht da gar nichts!!

    Gruss Schriebs 71
     
  13. #13 magicmat, 30.08.2012
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    Die sog. zugesicherten Eigenschaften reduziert ein privater Bauherr sicher nicht auf DIN Normen, die er im Normalfall nicht einsehen kann. Zum Glück gilt das auch für viele Handwerker die nicht nur nach DIN arbeiten, sondern vernünftige Arbeit abliefern.

    In meinem vorliegenden Fall ist das meiner Meinung nach wie beschrieben nicht so. Mein Problem ist nun, dass nicht der Türbauer sondern der Bauunternehmer Vertragspartner ist. Im Falle eines direkten Vertragsverhältnisses hätte ich dem Türbauer die Rechnung gekürzt und ihm weitere juristische oder gutachterliche Schritte überlassen. So bleibt letzteres mir überlassen und da wird wie bei allem Kosten/Nutzen abgewägt.

    Mehr gibt es auch nicht mehr zu sagen. Ich warte die nächste Heizperiode ab, werde die "schlimmste" Tür aus dem Schlafzimmer mit einer besseren tauschen und sehe nächstes Jahr weiter.
     
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