Finanzierende Posten bei Darlehen + Überfinanzierung

Diskutiere Finanzierende Posten bei Darlehen + Überfinanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, zwei Fragen zum Baudarlehen: 1.) Dürfen die Architektenkosten und die Küche auch vom Darlehen bezahlt werden? 2.) Was passiert mit...

  1. Gwenny

    Gwenny

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    Hallo,

    zwei Fragen zum Baudarlehen:

    1.) Dürfen die Architektenkosten und die Küche auch vom Darlehen bezahlt werden?

    2.) Was passiert mit dem Restbetrag bei einer "Überfinanzierung"? Also z.B. 280000€ aufgenommen, 250000€ wurden nur benötigt.

    Gruß,
    Gwenny
     
  2. Martl

    Martl

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    Neues Auto in die neue Garage :-)

    Es heißt ja, dass bei jedem Bau ein neues Fahrzeug mit drin ist.......
     
  3. #3 familieri, 03.09.2012
    familieri

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    Architektenkosten würden mich auch interessieren. Wenn man ein Angebot einer Hausbaufirma hat, sind die ja schließlich auch schon irgendwo mit eingeflossen in das Angebot. Auch wenn sie nicht direkt drin stehen.

    Küche bzw. Auto wie von Martl genannt ist da nicht mit drin. Man muss ja gegenüber der Bank nachweisen, dass das Geld in den Hausbau geflossen sind und nicht das Privatvergnügen.

    Für die Küche brauchst du entweder eine Finanzierung beim Küchenstudio / Möbelhaus oder einen kleinen Kredit bei der Bank (Konsumkredit glaube ich).
     
  4. R.B.

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    JA (Einbauküche ist quasi Bestandteil des Gebäudes)

    Hängt vom Darlehensvertrag ab. Einfach mal mit der Bank reden.

    Ich gehe mal davon aus, dass das Darlehen zweckgebunden ist (wie bei Immofinanzierungen üblich) dann sollte das Geld auch in der Immobilie landen, weil Du ansonsten höhere Schulden hast als Sicherheiten in den Büchern stehen. Üblicherweise wären auch die Nachweise zu liefern, was beim PKW wohl schwer fallen dürfte. Es wäre auch völlig unsinnig einen PKW mit einem Darlehen zu finanzieren das aufgrund der Tilgung mehrere Jahrzehnte läuft.

    Ich frage mich aber, warum Du weniger Geld gebraucht hast. Wurde nicht so gebaut wie geplant? Waren die Handwerker billiger? oder hattest Du höheren EK Einsatz als vorgesehen?

    Das hängt also von den äußeren Umständen ab, deswegen würde ich zuerst einmal meine Bank fragen. Es wäre ja unsinnig Zinsen für Geld zu bezahlen das man gar nicht benötigt und das nur so rumliegt.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 robert0204, 03.09.2012
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    Zum Übrigen Geld, wir hatten es mit der Bank so vereinbart, dass wir 10% des Geldes ohne Strafzahlungen wieder zurück geben konnten (Finanzierungsreserve). Dass ging auch völlig ohne irgendwelche Probleme.
     
  6. #6 mokiabau, 04.09.2012
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    Kommt sicherlich sehr auf die Bank und die Vertragsbedingungen an. Bei uns ist es ähnlich wie bei robert0204: 10% der Kreditsumme können gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% nicht abgenommen werden. Außerdem muss man für die letzten 10.000 keinen Nachweis für die Verwendung bringen, d.h. Küche, Möbel, etc. könnte man auch darüber finanzieren.
     
  7. Gwenny

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    Bisher ist noch gar nicht gebaut worden.

    Allgemein gültig oder von euch verhandelt?
     
  8. #8 Knobler, 04.09.2012
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    die bank wird in aller regel auszahlungen nur gegen baurechnungen durchfuehren. inventar zaehlt nicht dazu. und zum thema verzicht: evtl. ist die bank sogar irgendwann froh wenn ihr nicht alles geld abruft. dann naemlich wenn mittelfristig die zinsen steigen...
     
  9. #9 mokiabau, 05.09.2012
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    Das haben wir nicht extra verhandelt, also höchstwahrscheinlich bei der Bank allgemein gültig.
     
  10. R.B.

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    Die Einbauküche zählt aber nicht zum mobilen Inventar.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Knobler, 05.09.2012
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    kurz zur ausgangsfrage: architektenhonorar zahlt die bank natürlich aus, da beleihungswerterhoehende baunebenkosten. nach meiner erfahrung gibt es bei einbaukuechen abgrenzungsschwierigkeiten. für viele banken zaehlt das als inventar. und zum thema ueberfinanzierung: lass dir den kostenfreien verzicht zur sicherheit vertraglich zusichern!!
     
  12. R.B.

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    Da die Einbauküche Bestandteil des Gebäudes wird, vergleichbar mit einer Badewanne, kann sie mitfinanziert werden (kenne ich nicht anders). Wohlgemerkt, ich rede von einer Einbauküche, nicht von ein paar Schränken, Herd und Kühlschrank.

    Zur Sicherheit kann man ja bei der Bank nachfragen.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Knobler, 05.09.2012
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    @Ralf: Ich stimme Dir zu, dass eine Küche auf jeden Fall mit finanziert werden kann. Eine wohnwirtschaftliche Verwendung ist hier definitiv gegeben. Ob eine Bank die Küche allerdings als beleihungswerterhöhend akzeptiert, ist fraglich. Viele Banken machen sich heute nicht mehr die Arbeit und untersuchen im Detail, was genau verbaut wird. Die Sachbearbeiter haben bei der heutigen Massenproduktion auch im Bankgeschäft gar nicht mehr die Zeit dazu. Und im Zweifel heißt die Arbeitsplatzanweisung: Küche in der Beleihung weglassen, egal ob Einbau oder nicht. Diesen Trend muss man ja nicht gutheißen, er ist aber Realität...
     
  14. R.B.

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    Beleihung ist eine bankinterne Angelegenheit, die den "Kunden" nur am Rande interessieren muss, zumal wenn sie sich in Regionen bewegt die schmerzfrei sind. Dabei spielt auch eine Rolle, wie groß der Anteil der Küche an der gesamten Finanzierung ist. Wenn der Kunde damit die Finanzierungssumme um 50% nach oben schraubt, dann sieht es halt ganz anders aus, als wenn es um einstellige Prozente geht, und das vielleicht noch bei einer Finanzierung mit 50% EK Einsatz.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 UmbauNeuling, 06.09.2012
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    Diese Fragen auf jeden Fall mit der Bank klären und dann auch ggf. schriftlich im Darlehensvertrag fixieren lassen.
    Ohne gesonderte Vereinbarung kann die Bank sonst evtl. für den nicht abgerufenen Teil des Darlehens schön Gebühren verlangen (in Richtung Vorfälligkeitsentschädigung).

    Wobei ich glaube dass der Fall seeehr selten eintritt, die anderen Bauherren werden bestimmt zustimmen :-)
    Zur Not kann man ja mit dem "übrigen" Darlehen noch Sachen am Haus machen die evtl. sonst auf später geschoben werden (Einfahrt pflastern, Terrassenüberdachung, Markise, Gartenanlage)?

    Bei unserer Bank wurden wir darauf hingewiesen dass die Einbauküche nicht über das Immobiliendarlehen finanziert wird (das muss man natürlich wissen und entsprechend planen, Küche kann ohne Probleme 20T und mehr kosten.....)
     
  16. #16 baufibemu, 16.09.2012
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    Einbauküchen sind nicht Bestandteil des Gebäudes. Das ist Inventar. Es gibt sogar eine große, sehr bekannte Bank, die würde die Rechnung für eine Küche auch dann nicht begleichen, wenn man 80 % Eigenkapital einsetzen würde.
    Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich, wie das behandelt wird.
    Bei der einen Bank zählt das, was auf der Rechnung steht. Unabhängig vom Eigenkapitaleinsatz. Gehört es zu den Bau- und Herstellungskosten, also auch Außenanlagen, Architekt usw., ist es in Ordnung. Wenn nicht, gibt´s nichts.
    Bei der anderen Bank ist es so, dass nur der vorher festgelegte Beleihungsauslauf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden darf.
    Zum Verkehrswert zählt eine Küche in keinem Fall dazu. In die gesamten Objektkosten gehört sie natürlich mit hinein.
     
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