Kaminbau - Vorauszahlungen

Diskutiere Kaminbau - Vorauszahlungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo allerseits, ich habe vor in meinem Wohnzimmer einen Einbaukamin einmauern zu lassen und habe dafür ein recht preisgünstiges Angebot...

  1. #1 Jojo0123, 07.09.2012
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    Hallo allerseits,
    ich habe vor in meinem Wohnzimmer einen Einbaukamin einmauern zu lassen und habe dafür ein recht preisgünstiges Angebot erhalten.
    Der Haken ist dass es sich um eine polnische Kaminbaufirma handelt, die lt. Angebot 40% Vorauszahlung bei Auftragserteilung wollen.
    Ich habe zwar Verständnis dafür, aber wie kann man ein solches Geschäft absichern?
    Ich kann ja nicht mir nichts dir nichts einfach mal eben ein paar tausend € an einen unbekannten Geschäftspartner ohne Sicherheitsleistung überweisen.
    Ideen?

    Viele Grüße

    Jojo
     
  2. Boergi

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    Lass der von der polnischen Firma eine Vorauszahlungsbürgschaft geben.
    Gehen sie darauf nicht ein würde ich die Finger davon lassen.

    Gruß,
    Sebastian
     
  3. R.B.

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    Was willst Du mit einer Bürgschaft? Wer soll die Bürgschaft unterschreiben? Was ist die dann wert?

    Dieses Geschäft wird man nicht absichern können, zumindest wenn man nicht weiß, wie der Hase läuft (in Polen). Wenn´s in die Hose geht, dann kannst Du mit einem Dutzend Bürgschaften wedeln, das interessiert nicht. DU musst dann erst einmal Deine Forderungen durchsetzen, und zwar in Polen. Das dauert, kostet Geld, und der Erfolg ist fraglich.

    Dir sollte also klar sein, dass Du hier ein Risiko eingehst.

    Hast Du das überhaupt schon mit dem Schorni geklärt? Nimmt der diesen Kamin ab? Was ist mit der Fachunternehmerbescheinigung? Nicht dass Du später den Ofen wieder abbauen darfst.
     
  4. #4 stoschi, 07.09.2012
    stoschi

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    Ich habe schon des öfteren Polen auf Baustellen gesehen die dort verschiedenste Sachen eingebaut haben.Es ist wohl die Regel das die Vorkasse machen.Haben wohl Angst das sie am Ende kein Geld kriegen und haben dann wenigsten die Materialkosten im Sack.Ich kenne auch einen Fall wo eine Junkerstherme vom Schorni nicht abgenommen wurde weil sie keine deutsche Zulassung hatte.Wie es bei Kaminen ist weiss ich nicht darum lieber mal den schwarzen Mann fragen.
     
  5. R.B.

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    Das ist die Regel bei Geschäften über Ländergrenzen hinweg, zumal wenn man sich noch nicht kennt. Hast Du schon einmal versucht Geld einzutreiben? Innerhalb Deutschlands ist das schon schwierig genug, in anderen EU Ländern fast unmöglich, und mit Ländern außerhalb der EU kannst Du das völlig vergessen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 stoschi, 07.09.2012
    stoschi

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    Fürs Geld eintreiben ist der Meister zuständig.Irgendwas muss er ja auch machen .:bef1009:Hoffentlich liest der hier nicht heimlich mit.:bef1006:
     
  7. #7 Gast036816, 07.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine vorauszahlung verlangen die deutschen ofensetzer auch. das problem ist, der hersteller/lieferant verlangt vom ofensetzer auch vorkasse, sonst liefert er erst gar nicht. vom deutschen ofensetzer gibt es auch selten eine vorauszahlungsbürgschaft.

    das risiko musst du jetzt für dich entscheiden, ob du auf vertrauen die vorauszahlung rausrückst.
     
  8. #8 Jojo0123, 07.09.2012
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    Vielen Dank schonmal für die Antworten. Der Ofenbauer hat angeboten mir Referenzen in meiner Nähe nennen zu können. Ich werd das zumindest mal prüfen und vielleicht noch mit ein oder 2 Anbietern aus der Nähe sprechen. Problematisch sehe ich zumindest den Gerichtsstand in Polen. Wenn nicht geliefert wird ist´s für mich dann ziemlich schwer wieder an mein Geld zu kommen.

    Lt. Angaben des Anbieters erfüllt der Kamin die Bimsch Norm 2012. Ich würd das aber in jedem Fall vorher dem Kaminkehrer zeigen.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Das ist korrekt, aber auch nichts besonderes. Keine Firma aus dem Ausland wird in so einem Fall (Lieferung an einen privaten Endkunden) als Gerichtsstand Deutschland akzeptieren. Bei Verträgen zwischen 2 Firmen sieht das etwas anders aus. Da kann der AG meist seinen Gerichtsstand durchsetzen, aber in der Praxis hilft das auch nicht viel. Versuche mal ein Urteil eines deutschen Gerichts in RUS oder in CN durchzusetzen bzw. zu vollstrecken. ;)

    Im Klartext bedeutet das, dass Du im worst case abschreiben musst. Darüber könnte ich ein Buch schreiben.

    Dann lass Dir die Unterlagen geben und zeige diese Deinem Schorni. Er wird Dir dann schon sagen ob er dazu sein OK geben kann.

    Gruß
    Ralf
     
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