Falsche Dachziegel gedeckt - was tun??

Diskutiere Falsche Dachziegel gedeckt - was tun?? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, hab diese Woche bei meinem Rohbau die Dachziegel raufbekommen und es sind nun nicht die die ich eigentlich haben wollte. War damals...

  1. #1 Bullifan1, 23.09.2012
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    Hallo,
    hab diese Woche bei meinem Rohbau die Dachziegel raufbekommen und es sind nun nicht die die ich eigentlich haben wollte.

    War damals beim Kostenvoranschlag besprechen ein paar mal beim Dachdecker und er hat mir gleich am Anfang ein Prospekt zum anschauen gegeben mit den verschiedenen Ziegelfarben. Und damit wir uns das besser vorstellen können hat er uns die Ziegel auf gleich in Natur gezeigt.

    Den einen wollte meine Freundin auf gar keinen Fall haben weil ihr dieser gar nicht gefällt und bei zwei anderen konnten wir uns dann nicht auf die schnelle entscheiden. Also hat uns der Dachdecker von beiden einen mit nach Hause gegeben damit wir uns in Ruhe entscheiden konnten. Das haben wir dann auch gemacht und ich habe ihm mitgeteilt welchen ich haben möchte.

    Und jetzt am Wochenende bin ich dann draufgekommen als ich das Musterstück auf die Baustelle mitgenommen habe das er genau den Ziegel gedeckt hat den meine Freundin auf gar keinen Fall farblich haben wollte.

    Was würdet ihr uns raten sollen wir jetzt machen??
     
  2. H.PF

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    Hast du schriftlich gegeben, welchen Dachziegel du haben willst? Oder nur auf Zuruf?

    Wenn auf Zuruf, siehts schlecht für dich aus... Das Problem ist die Beweisbarkeit
     
  3. #3 Siedler, 24.09.2012
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    Würde aber wohl für beide Seiten gelten. Der DD hat ja auch nichts schriftlich.

    Gruß
     
  4. #4 ThomasMD, 24.09.2012
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    Doch.
    Der DD hat bestimmt einen Auftrag, in dem steht: "Mach mal Dach drauf."
     
  5. #5 Gast036816, 24.09.2012
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    kommt drauf an - wenn der dachziegel im angebot aufgeführt ist?
     
  6. #6 Bullifan1, 24.09.2012
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    Nein wir haben das ganze nur mündlich ausgemacht in welcher Farbe ich ihn haben möchte. Und im Angebot steht natürlich auch nichts von Farbe drinnen.
    Aber ich könnte ihm doch entgegenhalten das er mir zwei verschieden farbige Dachziegel als Entscheidungshilfe mitgegeben hat und jetzt ist das Dach aber in einer anderen Farbe gedeckt. Und für uns war aber klar das die Auswahl nur zwischen diesen beiden fällt.

    Und wenns um einen ordentlichen Preisnachlass geht. Von welcher Spanne reden wir da ungefähr?? Halber Preis, mehr oder weniger??
     
  7. #7 Goldbeere, 24.09.2012
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    Ich glaube nicht, dass ihr hier einen Preisnachlass raushandeln könnt. Sollte ja auch nicht der erste Weg sein, oder? Ihr wollte doch eine andere Farbe?
    Was sagt denn der Dachdecker dazu, dass er die falsche Farbe gedeckt hat / ihr andere Ziegel vereinbart habt??

    LG,
    Goldbeere
     
  8. #8 Bullifan1, 24.09.2012
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    Nein Preisnachlass ist auf keinen Fall was wir gleich haben möchten.
    Hab den Dachdecker leider noch nicht erreicht und ihm das mitteilen können. Wie gesagt ist am Wochenende aufgefallen und ich werds heute ganzen Tag versuchen ihn telefonisch zu erreichen.
     
  9. uban

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    Der DD wird behaupten dass er die richtige Farbe bestellt hat, und nun?
    Der Bauherr, sofern er dass nicht z.B. durch ein Schriftstück belegen kann, wird wohl für den vermeintlichen Fehler des DD zahlen dürfen.

    Der DD bestellt jetzt auf Kosten des BH die richtigen Ziegel und der BH kann nur hoffen dass der DD die falschen freiwillig Ziegel zurücknimmt bzw der BH kann dann in der Bucht ein paar angebrochene Paletten Ziegel 'neuwertig' verkaufen. Das Umdecken könnte der DD dem BH zusätzlich in Rechnung stellen, ist ja ungeplanter Mehraufwand, verursacht durch Änderunsgwünsche des BH.
    (die neuen Ziegel mit Samthänden runternehmen und neue raufbringen, hmm, ziemlich zeitaufwändig)

    Ein Profi hätte die Fabwahl schriftlich fixiert, der Bauherr ist meist unerfahrener Laie, aber der DD hätte das durchaus, als Profi, machen können. Aber egal, im Zweifel zahlt der BH :mega_lol:
     
  10. #10 Pascal82, 24.09.2012
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    Hallo Uban,

    schonmal dran gedacht das der DD vielleicht einen fehler gemacht hat??
    und der BH nicht berweit ist die rechnung zu bezahlen??
    dan schaut der DD blöd aus der wäsche-
    nix geld für arbeit, nix geld für material (das wenn eingebaut auch nicht wieder ausgebaut werden darf)
    haufen kosten- schlechte werbung- bald pleite....

    ärgerlich für beide parteien!
    ich würde mal freundlich mit dem DD reden- es kann doch nicht mittel der wahl sein dem BH der dem auftragnehmer
    vertrauen entgegen bringt am schluß noch abzustrafen weil er nicht schriftlich per einschreiben die farbe bestimmt hat!
     
  11. #11 Bullifan1, 24.09.2012
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    @ uban: Ja ich bin schon schlauer geworden und werd mir in Zukunft alles schriftlich geben lassen.
    Aber für mich war es klar das es nur eine der beiden Farben wird die er mir als Musterziegel mitgegeben hat und nicht eine andere Farbe die wir gar nicht haben wollten.
     
  12. H.PF

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    ääh, moooment man: ihr habt KEINEN der Musterziegen bekommen, den du da hattest? Dann würd ich den auch mal fragen was das soll...



    Man sollte das Anfangsposting genau lesen *grmpf*
     
  13. uban

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    Der DD ist erstmal Kaufmann, hier gehts um rund 10.000€ (Material plus Leistung grob überschlagen). Der DD wird sicher kein zweites mal in seinem Arbeitsleben diesem Kunden das Dach neu decken. Andererseits hat der Kunde allenfall ein kleines optisches Problem, bzw nicht der Kunde hat eins, sondern dessen Freundin.
    Wenn der Kunde für die geleistet Arbeit nicht zahlen geht's zum RA bzw vor Gericht.
    Was wird der Richter hier denken? Ein zahlungsunwilliger Kunde, bauernschlau auf jede schriftliche Bestätigung verzichtend, einfach nachträglch den Farbton in Abrede stellt und die Zahlung verweigert. Über Farbe und Geschmack lässt sich sicher streiten, aber die Ziegel und die geleistete Arbeit wird der DD bezahlt bekommen. Bei der Farbe ist es Aussage gegen Aussage.

    @Bullifan1, halte uns auf dne laufenden
     
  14. #14 Bullifan1, 24.09.2012
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    @ H.PF: Ja genau er hat keinen der beiden Musterziegel genommen. Weil wenns einer von den beiden wär dann würd ich es ja eher verstehen das er ihn vertauscht hat.

    @ uban: Bin ja schon gespannt was der Dachdecker dazu sagen wird und welchen Vorschlag er mir machen wird. Und Geld wird er von mir sicher keins bekommen bis die ganze Sache geklärt ist.
     
  15. #15 Pascal82, 24.09.2012
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    Hallo Uban,

    was heist hier zahlungsunwilliger kunde?
    es wurde ein falscher ziegel eingebaut (belegbar an den beiden mustern)
    der DD bekommt die möglichkeit nachzubessern- macht er das nicht kann er froh sein
    wenn er nicht für das entsogen des falschen materials und den kosten für das abdecken was eine andere firma übernimmt
    belangt wird- ich bin mir sicher der DD wird es nicht auf einen prozess ankommen lassen.
    das würde mind. ein vergleich denn er hat ja schließlich den falschen ziegel verbaut.
    wenn der BH sich stur stellt und nicht zahlt hat der DD ein echtes problem.
    wollte ich auf meinem haus schwarze bieber und der DD legt mir rote pfannen drauf könnte der sich seine rechnung in den allerwertestetn stecken- arbeit und material für die katz........

    bin mal gespannt wies ausgeht- warscheinlich wird der DD dem BH eine entschädigung anbieten (gewinn des DD)
    damit dieser halbwegs 0-auf-0 aus der dummen sache rauskommt.
    der BH kann nun entscheiden ob er sich darauf einlässt.

    bin gespannt wie es ausgeht- bitte unbedingt weiter berichten...
     
  16. uban

    uban

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    Egal, höchst unprofesionell bzw einfach nur dumm gelaufen. Sind halt ein paar 1000€ , vor Gericht könnte keine Seite zweifelsfrei belegen, daher ...?
     
  17. #17 ManfredH, 24.09.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Dass irgendwelche Muster vorgelegt wurden belegt noch lange nicht, dass der Bauherr eines davon ausgewählt und verbindlich und unmissverständlich beauftragt hat.

    Da wäre ich nicht so sicher. Unter den gegebenen Umständen kann es leicht sein, dass dann eher der Bauherr ein echtes Problem bekommt.

    Im übrigen ist es mir unverständlich, dass man eine solche Entscheidung/Auftragsänderung nicht schriftlich fixiert; das ist im Geschäftsleben selbstverständlich, nicht nur im Baubereich. Insofern muss sich der BH hier schon auch ein wenig an die eigene Nase fassen.
     
  18. #18 Gast036816, 24.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was willst du denn da klären, was hast du in der hand - 2 musterdachsteine und nichts schriftliches?

    spar dir den streit und den ärger, bezahl und buch das als lehrgeld bei dir ab. vielleicht lässt der DD dir 500 € nach, vielmehr kriegst du vom richter auch nicht bei eigen tausend euronen an gerichtskosten und anwalthonorar.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Pascal, für hier bitte nicht so grosse Reden.

    Wenn der TE nicht zahlt, nimmt der DD sich einen RA, das Ding wird streitig und wer da am Ende wie rauskommt, kann auch die beste Wahrsagerin nicht vorhersagen!

    Einerseits dürfte die Abnahme noch nicht erfolgt sein, ergo wäre der Handwerker beweispflichtig, dass seine Arbeit mängelfrei ist (was der TE bestreitet), andererseits kann der TE anscheinend nicht stichhaltig beweisen, dass er Ziegel Y und nicht X haben wollte, sollte der DD seinen Fehler nicht einsehen!

    Richtig "lustig" wirds, wenn es hier noch um einen BT/GÜ-Bau geht und die Grundleistung im BT/GÜ-Vertrag enthalten war, die geänderten Ziegel aber eine direkte Sache zwischen TE und DD waren!

    Was mich am meisten an der ganzen Sache stört, ist die Tatsache, dass der Farbunterschied erst nach Tagen und dann auch nur durch die Mitnahme des Musterziegels aufgefallen ist!
    Ich denke, hier wird warum auch immer eine Kriebelmücke zum Elefanten aufgeblasen.
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Ich habe keine Ahnung was eine Kriebelmücke ist, aber ich stimme mal zu.

    Da ist Einiges schief gelaufen und ich sehe keinen eindeutigen Schuldigen. Es ist noch nicht einmal klar, was wirklich (nachweislich) beauftragt war. Die Musterziegel helfen hier auch nicht weiter, denn die sagen absolut nichts darüber aus, wie sich der AG entschieden, und was er beauftragt hat. Gut denkbar wäre, dass es ein Missverständnis gab. Dazu müsste man wissen, welche Ziegel überhaupt zur Diskussion standen. (Bsp.: TE beauftragte "mach mal den dunklen Ziegel" o.ä.) Sicher ist nur, dass etwas beauftragt wurde.

    Ich sehe nur 2 Möglichkeiten. Entweder eine Kulanzregelung, wobei die Kompensation für den TE überraschend niedrig ausfallen könnte, oder eine juristische Auseinandersetzung mit unkalkulierbarem Ausgang.

    Gruß
    Ralf
     
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