Wenn der Nachbar auf meinem Grundstück von der Leiter fällt,

Diskutiere Wenn der Nachbar auf meinem Grundstück von der Leiter fällt, im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; weil er seinen Baum (der auf seinem Grundstück steht) schneiden will, weil dieser mittlerweile zu groß wurde .... Muß ich dann dafür haften,...

  1. #1 maddin71, 25.09.2012
    maddin71

    maddin71

    Dabei seit:
    28.02.2012
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Meister Elektrotechnik
    Ort:
    Göggingen
    weil er seinen Baum (der auf seinem Grundstück steht) schneiden will, weil dieser mittlerweile zu groß wurde ....

    Muß ich dann dafür haften, weil es auf meinem Grundstück passiert ist ? Angenommen, er hat meine Erlaubnis bekommen, dazu auf meinem Grundstück anzuleitern.

    Weiß jemand ?

    Gruß maddin
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Ist sein Problem. Ich würde ihn aber wegräumen, stinkt sonst mit der Zeit.
     
  3. #3 ThomasMD, 25.09.2012
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Wirklich ernstgemeinte Frage?:banghead:

    Aber es soll ja auch Juristen geben, die darüber streiten, wem die Kugel gehört, die vom Mörder abgeschossen, im Körper des Opfers steckengeblieben ist.

    Sent from SPX-5 using Tapatalk.
     
  4. #4 Starbond, 26.09.2012
    Starbond

    Starbond

    Dabei seit:
    11.03.2009
    Beiträge:
    78
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Drechselzubehörhändler
    Ort:
    Wiesbaden
    Eindeutig, der Leiterhersteller muß haften,
    nur wenn die Leiter vor 1914 hergestellt wurde wirds knifflig.
    (hoffentlich gibts noch nen Kassenbon)

    mfg Gerhard

    PS You made my day
     
  5. ms2012

    ms2012

    Dabei seit:
    12.03.2012
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Flugzeugbauing.
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Das kommt darauf an, wo er denn so drauf stand-
    ist es ein nur dünn mit Sand abgedeckter Gartenkeller, der dann zusammen bricht und Du hast ihm gesagt, da wäre nichts,
    bist Du wohl dran:bierchen:
     
  6. sarkas

    sarkas

    Dabei seit:
    16.09.2010
    Beiträge:
    2.550
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Burgthann/Nürnberg
    Die Frage ist ja wohl eher, wer den Schaden an dem Ast bezahlt, den er beim runterfallen abreißt.
     
  7. uban

    uban

    Dabei seit:
    07.01.2009
    Beiträge:
    1.081
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    dipl.-ing.
    Ort:
    Rheintal Oberrhein Murg
    Uiii, da wäre gaaaanz vorsichtig.
    Du als Grundstückseigentümer musst erstmal für alles auf deinem Grundstück haften (WER denn sonst?).
    Wenn er bei dir runterfällt, weil du ihm das erlaubt hast (Leiter ohne Statik bzw CE Zulassung auf deinem Grundstück aufgestellt, keine Absicherung der Leiterbesteigung durch Sichertsgurte suw.. dann ist das schon mehr als grob fahrläsig) könnte dich seine Familie auf Unterhaltsleistungen verklagen da eine Teilschuld nicht von der Hand zu weisen ist.


    Das geht schon mal gar nicht. Es geht um das Leben deines Nachbarn!

    Lass den Ast durch einen Fachbetrieb entfernen und schick ihm die Rechnung. Es kann nicht jeder einfach einen Ast absägen, dazu ist spezielles Werkzeug erforderlich und auch die Ausbildung dauert drei Jahre. Ne, absolut kein Verständnis für diese DIY Anfragen.
     
  8. sarkas

    sarkas

    Dabei seit:
    16.09.2010
    Beiträge:
    2.550
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Burgthann/Nürnberg
    auf dem er sitzt...
     
  9. #9 maddin71, 26.09.2012
    maddin71

    maddin71

    Dabei seit:
    28.02.2012
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Meister Elektrotechnik
    Ort:
    Göggingen
    Hallo zusammen,

    das Thema hatten wir kürzlich bei meinem Elternhaus. Meine Mutter hatte mich das gefragt, ich konnte ihr aber keine Antwort darauf geben.

    Meine Eltern und die Nachbarn verstehen sich nicht (längere und alte Geschichte). Die Nachbarn kümmern sich nicht um ihren Garten, die Bäume und Büsche werden immer größer. Ein Baum z.B. schmeißt seine Blätter mittlerweile aufs Hausdach und verschmutzt die Dachrinne.
    Daher hat meine Mutter die Nachbarn aufgefordert, den Baum zu schneiden.
    Er (Nachbar) ist schlecht zu Fuß mittlerweile, also wird Sie (Nachbarin) den Baum jetzt schneiden. Sie muß dafür auf unser Grundstück und hat daher meine Mutter gefragt.
    Geld haben Sie genug, aber kosten darf es ja nix , also wird es selber gemacht.
    Ihr wäre durchaus zuzutrauen, daß sie von der Leiter einen Gaucho macht. Das Verhältnis ist jetzt nicht verhärtet, man redet noch miteinander (meine Mutter ist eben gutmütig), aber nur das Nötigste.
    Aber bei solchen Nachbarn geht man besser auf Nummer sicher.

    Danke für den Tip mit dem Wegräumen, werde mit meinen alten Leuten mal besprechen, wo man das Loch buddeln könnte.

    Gruß maddin
     
  10. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...nein, das verwechselst du...das heißt Doppelter Rittberger...


    ...wie wärs mit einer Sicherheitseinweisung und Haftungsfreistellung (schriftlich natürlich)
     
Thema:

Wenn der Nachbar auf meinem Grundstück von der Leiter fällt,

Die Seite wird geladen...

Wenn der Nachbar auf meinem Grundstück von der Leiter fällt, - Ähnliche Themen

  1. Keine Grenzbebauung ohne nachbarliche Grenzbebauung? Typisch Bauchrecht

    Keine Grenzbebauung ohne nachbarliche Grenzbebauung? Typisch Bauchrecht: Hallo zusammen, wir haben eine negative Bauvoranfrage zurück erhalten. Soweit aufgrund Kleinigkeiten, außer bei folgendem Punkt: § 34er Gebiet....
  2. Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze

    Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze: Hallo an die Wissenden, überrascht von einer Nachbarlichen Baumaßnahme und nicht gleich alle Pferde wild zu machen möchte ich gerne eure...
  3. L-Stein Fundament des Nachbars auf unserem Grund - Rechtslage?

    L-Stein Fundament des Nachbars auf unserem Grund - Rechtslage?: Hallo! Unsere Nachbarn, die mit ihrem Grundstück ca. 1,20m unterhalb unseres Grundstücks liegen, wollen den Hang mit L-Steinen abfangen und das...
  4. §34 | Reicht ein Nachbar um Gebäudehöhe zu erlauben?

    §34 | Reicht ein Nachbar um Gebäudehöhe zu erlauben?: Wir möchten in deinem Innenbereich ohne Bebauungsplan (Häuser ursprünglich 50er Jahre) bauen. Ein direkter Nachbar hat eine Firsthöhe von 13m, der...
  5. Flachdach-Attika zu Nachbar

    Flachdach-Attika zu Nachbar: Hallo in die Runde, ich brauche Dachdecker-Rat, ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ausgangslage: wir haben ein Reihenmittelhaus mit...