Gemeinde will Straße in Neubaugebiet abtreten

Diskutiere Gemeinde will Straße in Neubaugebiet abtreten im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe mit meiner Frau zusammen in einem Neubaugebiet in Oberbayern zwei Grundstücke (A und B) gekauft. [ATTACH] Der...

  1. #1 wairwolf, 11.10.2012
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    Hallo,

    ich habe mit meiner Frau zusammen in einem Neubaugebiet in Oberbayern zwei Grundstücke (A und B) gekauft.

    Lageplan.PNG

    Der Notarvertrag wurde letztes Jahr unterschrieben, eine Auflassungsvormerkung ist eingetragen. Das Gebiet war Ackerland und gehört(e) einem Bauern. Die Gemeinde hat nun das Gebiet erschlossen und die Straßen gebaut. Der Bauer mußte wohl das Gebiet für die Straßen an die Gemeinde abtreten und konnte dann die entstehenden Grundstücke auf seiner Wiese verkaufen. Grundstücke A und B sind verkauft (an mich), C und D wurden noch nicht verkauft. Die Straßen wurden vor kurzem fertiggestellt.

    Jetzt hat sich die Gemeinde an den Bauern gewendet, dass sie die Straße, die B und D erschließt, nicht übernehmen wollen. Angeblich, weil man da mit einem Schneeräumer nicht durchkommt.

    Der Bauer hat sich nun an mich gewendet, er möchte die Straße kostenfrei auf mich übertragen. Jetzt stellt sich mir die Frage was ich tun soll.

    Variante A:
    Ich lasse die Straße auf mich übertragen, werde stolzer Eigentümer einer Straße. Höchstwahrscheinlich wird für Grundstück D ein Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen.
    Welche Pflichten würden sich für mich hieraus ergeben? Ich muß wahrscheinlich Schnee räumen, streuen und die Straße in Schuss halten. Was ist wenn Nachbar D Sonntag morgen im Schnee ausrutscht, weil ich die 115qm Straße nicht geräumt habe?
    Was ist mit Kosten für den Unterhalt der Straße? Muß ich für B trotzdem Erschließungsgebühr bezahlen?

    Variante B:
    Ich lasse Bauer und Gemeinde streiten und halte mich da raus. Egal was passiert, ich muß ja Zugang zu meinem südlichen Grundstück haben. Welche Nachteile ergeben sich eventuell für mich daraus?

    Ich versuche noch mehr Details zu erfahren, ich habe noch nichts offizielles. Ich finde es aber ein starkes Stück, dass die Gemeinde Neubaugebiete plant und dann nach Fertigstellung die Straßen nicht übernimmt, mit dem Argument "Schneeräumer".
     
  2. Ropi

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    Guten Morgen,

    das Konstrukt verstehe ich nicht. Der Bauer hat doch das Grundstueck fuer die Strasse bereits an die Stadt uebertragen. Warum sollst Du da jetzt ploetzlich ins Spiel kommen. Lass erst mal den Bauern mit der Stadt klaeren, was die fuer ein Vertragsverhaeltnis haben (wem gehoert derzeit was und wer hat welche Pflichten).

    Gruss,
    Ropi
     
  3. #3 kappradl, 11.10.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Komisches Argument. Bei uns räumt die Stadt einige Straßen nicht, obwohl sie der Gemeinde gehören.
     
  4. #4 gunther1948, 11.10.2012
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    hallo
    komisch bei uns räumt die gemeinde überhaupt nicht ( ausser an gefahrenstellen).

    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 Thomas B, 11.10.2012
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    Ich würde niemals die Rechte und Pflichten einer Straße auf mich übertragen haben wolln. Denn außer Pflichetn fallen mir kaum Rechte ein....

    Welchen "Vorteil" solltest Du davon haben? Ohne Not macht man so was doch nicht.

    Da die Straße ja nun ohnehin der Gemeinde gehört sollen die mal schön klären, wie sie da verfahren wollen. Ansprechpartner bist erstmal nicht Du....
     
  6. #6 Rosmarin, 11.10.2012
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    Hab' auch schon beobachtet, dass Gemeinden ganz gerne solche Aufwendungen abschieben. Die Stichstrasse dient ja nicht unbedingt der Allgemeinheit, sondern nur den Bewohnern von B und D. Warum sollte die Gemeinde nur für diese beiden den Aufwand für Unterhalt und Reinigung betreiben? Wie auch Ropi schreibt, scheint mir die rechtliche Situation etwas undurchsichtig. Zu Variante B: es liegt ja vor allem in Deinem Interesse, einen gesicherten Zugang zu B zu haben, denn ohne gesicherte Erschliessung darfst Du dort nicht bauen. Ich lese oben nicht, dass Du derzeit überhaupt gesicherte Rechte an der Zuwegung hast. Zu Variante A: Wenn Dir der Weg gehört, dann ist es ja Dein Privatweg und sofern keine weiteren Rechte drauf lasten, bleibt das imho Dir überlassen, inwieweit Du den säuberst und pflegst. Aber da müsste erst mal die tatsächliche Rechtesituation genau untersucht werden.
     
  7. juwido

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    Will denn die Stadt jetzt die Strasse abtreten oder nicht übernehmen ??

    Wem gehört die Strasse denn jetzt?

    Hatte der Bauer die Erschließung betrieben?
     
  8. #8 ralf9000, 11.10.2012
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    Unsere Gemeinde (nach dem städischen Kauf der Strassenflächen vor 5 Jahren im Zuge des Bebauugsplan und der Erschließung) hatte auch vor die Strasse an die 3 anliegenden Grundstückseigentümer wieder loszuwerden (per ein Euro pro m²), nur wir haben uns nicht überrumpeln lassen und aus guten Gründen nicht mitgespielt, den die Strasse sollte öffentliche Verkehrszone bleiben! Auch hatte die Stadt keine Möglichkeit "Druck" auszuüben, Häuser waren ja genehmigt und gebaut.

    Hatten wir auch mal gedacht, ist aber nicht so, wenn es öffentlicher Verkehrrsraum bleiben soll.

    Genau, ohne Not niemals! Finger davon lassen ...
     
  9. #9 wairwolf, 11.10.2012
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    Bin gerade noch am sammeln der Fakten, die Straße müßte im Moment noch dem Bauern gehören, der sie jetzt, nach Vermessung und Aufteilung der ursprümglichen Fläche an die Gemeinde abtreten muß. Nur will die Stadt sie ihm wohl jetzt nicht abhnehmen, weshalb er sie an mich abtreten will.

    Der Bebauungsplan ist Teil meines Kaufvertrages. Ich habe ein Grundstück gekauft, das natürlich erreichbar sein muß. Wenn sich der Bauer und die Stadt streiten, wem die Straße gehören soll, ist das erstmal eine Sache zwischen diesen beiden Parteien.
     
  10. #10 Rosmarin, 11.10.2012
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    Wieso schreibe ich eigentlich ausdrücklich "sofern keine weiteren Rechte drauf lasten"!? Andererseits kann eine Gemeinde nicht so einfach ohne Zustimmung des Besitzers einen privaten Weg dem öffentlichen Verkehr widmen, das kommt einer Enteignung gleich und dafür brauchts schon sehr gute Gründe und ein hohes Interesse der Allgemeinheit, was hier wohl nur schwer begründbar ist. Wir wissen in diesem Fall auch gar nicht, ob die Widmung zum Gemeingebrauch überhaupt schon erfolgt ist. Und selbst wenn, dann kann die Strasse auch wieder entwidmet werden. Da müsste sich der TE fachkundig beraten lassen, sonst wird er von der Gemeinde über den Tisch gezogen.
     
  11. #11 Rosmarin, 11.10.2012
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    Soweit ich das im Kopf habe, muss die Erschliessung rechtlich und tatsächlich gesichert sein. Der B-Plan legt die Art der baulichen Nutzung und die zulässige Nutzungsart der Flächen fest. Daraus kannst Du aber kein Nutzungs- und Betretungsrecht für Dich an der Erschließungsstrasse ableiten, solange die nicht gebaut und dem Allgemeingebrauch gewidmet ist. Wenn Du also die Möglichkeit hast, kostengünstig an die Strasse zu kommen ohne dafür Lasten übernehmen zu müssen, wäre das imho schon eine Überlegung wert.
    Sonst kauft vielleicht einer C oder D und die Strasse dazu und verweigert Dir das Nutzungsrecht. Welches Recht hast Du denn bzgl. B-Plan aus Deinem Kaufvertrag? Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag? Und was bringt Dir das?
     
  12. kike

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    Willst du eigentlich A und B mit jeweils einem Haus bebauen?
     
  13. #13 wairwolf, 11.10.2012
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    Ich möchte mein Haus jetzt auf A bauen und mir für B alle Optionen offen halten: Kinder bauen lassen, selber Altersdomizil bauen oder bei Geldmangel verkaufen.

    Die Straße ist gebaut, geteert und befahrbar, meines Wissens auch für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2012
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    Zum Thema "Gesicherte Erschliessung" gibts hier (meine ich zumindest) einen link/ein Aktenzeichen, das MoRüBe mal eingestellt hat.

    Also mal die Suche qäulen. Die hat ein Loch, dass man via google und der funktion "site:......." stopfen kann.
     
  15. #15 Der Bauberater, 11.10.2012
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    Der B-Plan ist rechtskräftig und die Flächen sind "umgelegt", sonst hättet ihr noch nicht kaufen können, bzw. es gäbe keine Auflassung?
    - a Wer ist Eigentümer der gelben Fläche?
    - b Warum ist die "öffentlich gewidmete Fläche" in einer anderen Farbe?
    - c Wenn Privatweg, dann nur die beiden Eigentümer B und D oder es muss eine Erschließungsbaulast bei, weil die beiden Grundstücke sonst überhaupt nicht erschlossen und somit bebaubar wären.
     
  16. #16 wairwolf, 11.10.2012
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    Über die unterschiedlichen Farben habe ich mir nie Gedanken gemacht. Könnte gut sein, dass die Gemeinde das so von Anfang an geplant hat. Dann wäre der Bauer ab sofort Betreiber mehrerer Straßen...

    Fakt ist: Die Straße ist da, Eigentümer ist der Bauer. Kann man mich jetzt irgendwie zwingen, die Straße zu übernehmen? Der Kauf müßte eigentlich die nächsten Tage vollendet werden, die Zahlungsaufforderung vom Notar erwarte ich täglich. Nicht dass die mir noch flugs irgendwelche Lasten eintragen.

    Könnte ich auch einfach dreist sein und folgenden Vorschlag machen? Erschließung von D über den zweiten gelben Weg im Osten mit 82qm und ich übernehme die Straße. Wäre ja dann praktisch meine private Garagenzufahrt zu B. Ok, das Baufenster von D müßte die Stadt spiegeln.
     
  17. #17 Rosmarin, 11.10.2012
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    Also vielleicht doch noch mal genau den B-Plan lesen, welche Festsetzungen mit der gelben Farbe verbunden sind.
    Ist die gelbe Straße, die sich offenbar im Eigentum des Bauern befindet, überhaupt dem Gemeingebrauch gewidmet? Das folgt nicht automatisch aus der Tatsache, dass sie da ist und nicht abgesperrt ist, schon gar nicht bei Privateigentum.
    Was Deinen Vorschlag angeht: "praktisch privat" ist sie ja nur dann, wenn sie eben nicht öffentlich gewidmet ist, aber das ist ja genau der Grund, warum Du sie nicht haben willst. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass die Stadt hier nochmal (womöglich auf eigene Kosten) am verabschiedeten Bebauungsplan herumdoktert, aber Du kannst es ja mal versuchen und dann berichten. Und was den Zwang angeht, so sind bayerische Städte und Gemeinden nach meiner Erfahrung oft erstaunlich kreativ. Spätestens wenn Du dann baust und diverse Genehmigungen brauchst oder gar eine Ausnahme vom B-Plan ....
     
  18. #18 Der Bauberater, 11.10.2012
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    Es gibt solche Konstrukte, dass die Erschließung über einen Privatweg läuft! Aber dann muss eine Baulast bei oder du musst (Mit)Eigentümer der Straße sein. So wie es jetzt ist, ist (d)ein, das hintere Grundstück NICHT erschlossen, denn wenn der Bauer böse will, dann reißt er deine Leitungen wieder raus und macht vorne einen Zaun oder Tor hin, ist ja sein Grundstück.
    Ich würde VOR dem Bezahlen noch mal mit der (Bau)genehmigenden Behörde, dem Notar oder einem Fachanwalt darüber sprechen. Evtl. sogar mit allen dreien!
     
  19. #19 Gast036816, 12.10.2012
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    es kann dir niemand dieses besondere eigentum aufzwängen. du musst das nicht annehmen, auch nicht als geschenk.
     
  20. Julius

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    @ Bauberater
    Es soll auch so etwas wie ein Notwegerecht geben...
     
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