Haus als Schenkung, Eigenbedarf und und und

Diskutiere Haus als Schenkung, Eigenbedarf und und und im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo! Wir könnten evtl. ein Reihenendhaus aus der Familie bekommen, das aktuell noch vermietet ist. Können wir den Mietern dann auf Eigenbedarf...

  1. SaDaGa

    SaDaGa

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    Hallo!
    Wir könnten evtl. ein Reihenendhaus aus der Familie bekommen, das aktuell noch vermietet ist. Können wir den Mietern dann auf Eigenbedarf kündigen, wenn nein - warum nicht?!?!
    Aktuell wohnen wir noch in einer anderen Stadt, selbst zur Miete, und wollen zwecks Familiengründung wieder zurück in unsere Heimatstadt und dort eben auch in ein Eigenheim.

    Weiterhin gibt es noch die "Hürde", dass wir ein noch ein, zwei Jahre ein bißchen Geld für das Haus bezahlen müssten (entweder in Form von einem Kaufpreis oder - was aktuell allen Beteiligten lieber ist - in Form einer monatlichen Leistung). Hat hier jemand Erfahrung? Geht das alles "so ohne weiteres" oder gibt's da Fußangeln, die uns aktuell nicht auffallen?

    Vielen Dank und schöne Grüße
    Sa
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, und das scheint bei Dir der Fall zu sein, ist eine Kündigung möglich. Dazu gibt es eine Menge Urteile. Google liefert die Urteile mit allem drum und dran.

    Das mit den monatlichen Zahlungen ist so eine Sache. In dem Fall wäre es ja keine echte Schenkung, bzw. nur ein Teil würde Euch geschenkt. Das würde ich erst einmal in steuerlicher Hinsicht überprüfen lassen. Ein Fachanwalt wäre hier auch hilfreich.

    Gruß
    Ralf
     
  3. SaDaGa

    SaDaGa

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    Hallo Ralf,

    vielen Dank für die Antwort.

    Es ist so, dass der "Schenker" noch eine zeitlang auf die "Miete" angewiesen wäre, das würde sich aber tatsächlich lediglich auf ein oder zwei Jahre beschränken. Es handelt sich dabei um den Lebensunterhalt (bzw. einen Teil davon) eines Großelternteils von mir, somit habe ich ja auch Interesse daran.
    Theoretisch könnte man das ja auch vom Haus abkoppeln, sprich: wir bekommen das Haus und unterstützen noch eine zeitlang finanziell. Es ist nicht so, dass die Hausschenkung an die Geldleistung von uns gekoppelt ist, es ist nur so, dass es sich der Schenker anders einfach nicht leisten könnte, uns das Haus zu geben. Und wir es gerne wollen.

    Aber der Tipp mit dem Steuerberater bzw. Fachanwalt war schon sehr hilfreich! Vielen Dank!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2012
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Google mal nach "Leibrente"

    Und nach "besonderer Belastung" im Steuerrecht!

    Ach ja - noch was: Schenkungen sind meines WIssen nach 10 Jahre lang rückgängig zu machen Nicht nur durch den Schenker, wenn der Beschenkte sich ungebührlich verhält, sondern auch durch Dritte, die Anspruch auf Geld vom Schenker haben.

    Das ist bei alten Menschen, die wenig Einkommen haben, oft dann der Fall, wenn die in Heimpflege müssen und die Pflegeversicherung die Kosten nicht deckt.
    Die Sozialkassen gehen in Vorkasse und suchen solche Refinanzierungslösungen.
     
  5. #5 Bautine, 25.11.2012
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    :bef1021: 10 Jahre stimmt. Und die Sozialämter werden alles machen, um ihre eigenen Kosten möglichst niedrig zu halten. (Nicht vergessen: Es sind ja auch unsere Steuergelder, die hier ausgegeben werden, während das vorhandene Vermögen ggf. "in Sicherheit" gebracht worden ist.)
     
  6. #6 Siedler, 25.11.2012
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    Paßt aber nicht immer. Wer in Deutschland sein Geld verpraßt, der kriegt vom Sozialamt. Alle anderen sind leider die Deppen.
    Im vorliegenden Fall ist es auf jeden Fall ratsam, den Wert des Objekts feststellen zu lassen, bevor irgendwelches Geld investiert wird.

    Gruß
     
  7. SaDaGa

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    Hallo!
    Danke für die Antworten. Aber dass wir ja noch, solange mein Großvater lebt, Geld beisteuern ist ja aus genau dem Grunde geplant, dass er eben niemandem finanziell zur Last fallen muss bzw. meine Eltern dies finanziell stemmen können, seine Pflege etc.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Das ist ja OK, und ich finde das auch gut. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es unter steuerlichen Aspekten ganz anders aussehen kann, deswegen mein Rat zum Fachmann.

    Nur mal als Beispiel. Die Unterstützung für den Großvater kannst Du unter bestimmten Umständen steuerlich geltend machen. Das sieht natürlich ganz anders aus, wenn er Dir vorher sein Vermögen "geschenkt" hat. Da lauern vielleicht Fallstricke die nur der Fachmann beurteilen kann.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Unterstützen geht ja eben auch "nur" im Rahmen Eurer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wenns darüber geht, gehts halt an die Schenkung.

    Das sollte man/frau einfach wissen, um z.B. Luft im Kreditrahmen zu lassen, wie oben geschrieben, den Zustand zum Zeitpunkt der Übertragung zu fixieren usw.
     
  10. SaDaGa

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    Hallo!
    Vielen Dank nochmal.

    Nur so als Hirngespinst: dann würde das mit der Schenkung ja wegfallen, wenn wir das Haus kaufen würden und eine mtl. Ratenzahlung vereinbaren und dieses Geld dann für die Pflege veranschlagt werden würde. Unter Umständen könnte man doch dann - nach dem Todesfall des Großvaters - die "Restschuld" als Schenkung erlassen?

    Werden da demnächst mal einen Termin mit Steuerberater und Anwalt machen.
     
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