*isdochegal*-Garagenbau: Betrug?

Diskutiere *isdochegal*-Garagenbau: Betrug? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo miteinander! Ich habe ein Problem mit einer Garagenbaufirma und ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Ich fasse mal kurz zusammen: Auf...

  1. #1 UweLoewe, 14.12.2012
    UweLoewe

    UweLoewe

    Dabei seit:
    14.12.2012
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Schallbach
    Hallo miteinander!

    Ich habe ein Problem mit einer Garagenbaufirma und ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.

    Ich fasse mal kurz zusammen: Auf der Suche nach einer Betongarage habe ich die Firma isdochegal kontaktiert. Wenige Tage später rief ein Verkäufer an, um einen Termin auszumachen, weil am Telefon angeblich keine genauen Informationen genannt werden können. Er kam also vorbei, schaute sich die Einfahrt an, hat den Platz wo die Garage stehen soll ausgemessen, dann gingen wir ins Haus. Dort zeigte er mir Fotos von verschiedenen Garagen, nannte mir die zahlreichen Vorteile, fragte ob Türen und Fenster in die Garage sollen usw. Er schrieb die ganze Zeit mit und meinte dann, dass genau so eine Garage auf Lager steht, und ich diese zu einem Sonderangebot erhalten könnte weil diese von einem anderen Kunden nicht mehr gewünscht wurde.

    Da mir der Preis für eine Betonfertiggarage wirklich sehr günstig vorkam, habe ich (dummerweise) unterschrieben. Bei genauerem Durchsehen des Vertrages habe ich jetzt gesehen, dass es sich anscheinend um eine Stahlgarage handelt. Nach Rücksprache mit der Firma wurde mir nur gesagt dass mir dies im Verkaufsgespräch erklärt wurde, und ich den Vertrag jetzt nicht mehr widerrufen kann. Zudem soll ich den Boden für die Garage selbst erstellen, was zusätzliche Kosten verursacht! Ich habe dem Verkäufer im Gespräch mehrmals gesagt dass ich eine Betongarage möchte, und er sagte immer wieder, dass es um Betongaragen geht (das sah auf den Fotos auch so aus). Ich soll nun 40 Prozent des Gesamtpreises vorab bezahlen, das wäre so üblich. Das habe ich bisher noch nicht getan.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, aus dieser Sache wieder rauszukommen? Ich will keine Blechhütte für meinen Youngtimer haben! Einen schriftlichen Widerruf habe ich sofort per Post geschickt, dieser wird aber nicht akzeptiert – die Firma besteht auf Vertragserfüllung.

    Ist es nicht so, dass man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann?
     
  2. #2 Gast943916, 14.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    die kann dir nur ein Anwalt aufzeigen...
     
  3. #3 ManfredH, 14.12.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nö, ist nicht so.

    Du beziehst dich vermutlich auf das Fernabsatzgesetz und die 14-tägige Widerrufsfrist für online-Geschäfte. Aber grundsätzlich gilt "pacta sunt servanda", und ein vom Gesetz eingeräumtes Widerrufsrecht gibt es nur bei bestimmten Arten von Geschäften/Verträgen, und auch nur für Verbraucher.

    Hättest du übrigens mittels http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht genauso leicht herausfinden können wie ich :konfusius
     
  4. #4 Baufuchs, 14.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn, dann könnte § 312 BGB (Haustürgeschäft) zutreffen.

    Halte ich aber für unwahrscheinlich, denn Fragesteller hat ja den Vertreter selbst zu sich nach Hause bestellt.

    Anwalt hilft.
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Nachweislich geschickt (Einschreiben)? Hast Du es schriftlich, dass der Widerruf nicht akzeptiert wird?

    Was steht denn im Auftrag den Du unterschrieben hast? Da muss doch festgehalten sein, ob es sich um eine Beton- oder Stahlgarage handelt. So etwas sieht man doch bevor man unterschreibt, und nicht erst irgendwann später. Wie das auf irgendwelchen Fotos aussah ist nebensächlich.

    Ich würde schleunigst den Auftrag/Vertrag von einem RA prüfen lassen. Er kann Dir dann sagen was machbar ist und was nicht. Schleunigst deswegen, weil es vielleicht Fristen gibt die zu beachten sind. Das kann Dir aber nur der RA sagen.

    Lehrgeld wirst Du auf jeden Fall zahlen, die Frage ist nur, wieviel.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nö - da stand sicher Ganztofte-Garagen, Typ Arabella. Nix übers Material. Warum auch? Arabella ist ja Definition genug - für den Verkäufer.

    Auch das Wort Betrug ist in dem Zusammenhang sicher nicht angebracht. Die " ganz zufällig" am Lager rumstehende, absolut passende nicht abgenommene Garage - sischer datt. :mega_lol: :mega_lol: Ich würde eher von einem Fall von "Gier frisst Hirn" sprechen.
    Boah billig, schnell, wo kann ich unterschreiben
     
  7. #7 Gast036816, 14.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wahrscheinlich hat der erste aus gleichem grund die garage zurückgegeben, hat gezahlt und sich selbst in den hintern gekniffen.

    entweder nimmst du das ding jetzt ab und zahlst oder nimmst abstand und zahlst auch - aber ohne gegenwert. da wird dir ein anwalt auch nicht weiter helfen können. dumm gelaufen, verbuche es als lehrgeld.
     
  8. #8 Inkognito, 14.12.2012
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Schon mal von den Geschäftsgebaren der selbsternannten #1 im Kaminofenbau gelesen? Da rollen sich einem die Fußnägel hoch.

    Das Problem ist, dass beim Bau enormen Summen ausgegeben werden und dafür sehr viele Entscheidungen notwendig sind; Eigentlich würde man sich viel mehr Zeit lassen um eine solche Entscheidung zu treffen, aber in diesem Stress kann die Verlockung eines vermeintlich günstigen Angebots groß sein. Schadenfreude finde ich in diesem Zusammenhang durchaus unangebracht, insbesondere wenn die mündlichen Absprachen deutlich von dem Produkt abweichen, was dann geliefert wird und die Diskrepanz plötzlich nur im Kleingedruckten zu finden ist - unter der Annahme, dass das alles so stimmt, wie es hier kolportiert wird.
     
  9. #9 JaquesTati, 14.12.2012
    JaquesTati

    JaquesTati

    Dabei seit:
    17.11.2010
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    beratend tätig
    Ort:
    50354
    Mit an wahrscheinlich grenzender Sicherheit eher nicht. Mit dieser und artverwandten Maschen ziehen schon diverse Vertreter und Firmen durch die Lande. Sogar im TV gab es schon entsprechende Berichte über dieses Geschäftsmodell, auch im Internet wird man schnell fündig. Auch eine beliebte Spielart ist die Sache mit den Wintergärten zu theoretischen Spottpreisen, wenn man sich bereit erklärt, diese danach zu Werbezwecken zur Verfügung zu stellen.

    Im Endeffekt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und es sollte zur weiteren Schadensbegrenzung umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden, diverse „Vorschreiber“ haben ja schon auf das Thema „Fristen“ hingewiesen.

    mfG
    JaquesTati
     
  10. #10 fmjuchi, 14.12.2012
    fmjuchi

    fmjuchi

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    409
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    öffentliche Verwaltung
    Ort:
    Speyer
    Die Vertreter dieser Branche können schon sehr penetrant sein. Immer daran denken, die Herren und Damen machen den ganzen Tag nichts anderes als verkaufen. Es ist schon etwas blauäugig zu glauben, dass man durch das eigene Verhandlungsgeschick ein Schnäppchen machen kann.

    Da hilft nur der eiserne Grundsatz, lieber auf das vermeintliche Schnäppchen zu verzichten und grundsätzlich mit dem Vorsatz in das Verkaufsgespräch zu gehen, keinen Vertrag zu schließen.
    Mir ist es noch nicht vorgekommen, dass das Angebot zwei Tage später keine Gültigkeit mehr gehabt hätte.

    Ansonsten kann ich nur jedem empfehlen, für die Bauphase eine extra Telefonnummer und Mailadresse zuzulegen. Ich bekomme heute noch Angebote über Carports, Garagen, Lebensversicherungen, Kredite, Fertighäuser und Kamine. Dabei sind wir schon vor einem halben Jahr eingezogen.

    Letztlich hat sich gezeigt, dass der Kaminbauer und kleine Baufirma vor Ort die bessere Entscheidung waren.

    lg frank
     
  11. KA12ER

    KA12ER

    Dabei seit:
    06.02.2012
    Beiträge:
    85
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Gießen
    Verstehe nicht ganz warum diese Firma den Auftrag nicht einfach in eine Betonfertiggarage abändert. Du würdest doch dann auch bei ihnen kaufen und bestimmt mehr Geld da lassen als für eine Blechgarage. So gewinnt man keine Kunden!!!
     
  12. #12 ManfredH, 15.12.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Könnte damit zusammenhängen, dass Metallbaufirmen meist keine Betongaragen herstellen, und Betonwerke keine Stahlgaragen...
     
  13. #13 kyndall, 16.12.2012
    kyndall

    kyndall

    Dabei seit:
    21.07.2012
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäuferin
    Ort:
    hochstadt
  14. #14 Baufuchs, 16.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    guck mal da: Steht in #4 schon geschrieben.

    Und was bitte meinst Du mit "Anfechtung"?
     
  15. LaSina

    LaSina

    Dabei seit:
    04.02.2012
    Beiträge:
    922
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Buero
    Ort:
    MA
    Erstmal nicht zahlen und schriftlich kündigen wegen Falschinformation. Ob sich die vor Gericht trauen? Ist ja auch kein Schaden die Garage ist ja am Lager.... Lol
     
  16. makro

    makro

    Dabei seit:
    02.02.2011
    Beiträge:
    134
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Kreis GT
    Einschreiben ist leider kein vernünftiger Nachweis das ein Schreiben angekommen ist und der Empfänger Kenntnis erhalten hat. Vor allem geht es um den Inhalt, der Empfänger könnte behaupten da war ein weißes Blatt drin! Und dann?

    Die einzige rechtssichere, nicht anfechtbare Zustellung die ich kenne, die macht der Gerichtsvollzieher. Das wissen nur viele nicht! Einfach beim Empfänger den passenden Gerichtsvollzieher suchen, das gewünschte Schreiben und eine Kopie an die Verteilstelle des Amtsgerichts senden. Der Gerichtsvollzieher übringt persönlich das Schreiben und bestätigt amtlich den Inhalt und die Zustellung desselben mit einer Zustellungsurkunde!.

    Kann jeder machen und kostet nur ca. 13,00 - 15,00 EUR! Habe ich hin und wieder bei Kündigungen (Mitarbeiter) gemacht.

    Bringt nur in diesem Fall nichts, da eine Widerrufsmöglichkeit nicht besteht.
     
  17. #17 likema33, 16.12.2012
    likema33

    likema33

    Dabei seit:
    07.09.2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherrin
    Ort:
    Würzburg
    Du wirst selbst wissen, dass man Verträge vor Unterschrift genau prüfen sollte und nicht erst danach. Aber das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.

    Ein Widerrufsrecht gibt es in der Tat nicht, da weder ein Vertrag nach dem Fernabsatzrecht geschlossen wurde noch ein Haustürgeschäft vorlag. Immerhin hast Du den Vertreter zu Dir gebeten.

    Damit bleibt lediglich eine Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, sollte also so schnell wie möglich erklärt werden. Am besten von einem Anwalt machen lassen - und zwar gleich morgen!

    Zweite Möglichkeit ist ein Rücktrittsrecht, sofern der Vertrag ein solches vorsieht. In der Regel ist dies nicht der Fall.

    Dritte Möglichkeit: Der Vertrag hält einer AGB-Kontrolle nicht stand. Damit wären zumindest einzelne Klauseln unwirksam und es gelten die gesetzlichen Regelungen. Das nützt Dir aber nur etwas, wenn aus dem Vertrag nicht deutlich wird, welche Art von Garage Du bestellt hast.
     
  18. #18 ManfredH, 16.12.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wie soll diese Falschinformation bewiesen werden?
    Ungeachtet der fragwürdigen Vorgehensweise des Verkäufers: Der Vertrag zählt und hat m.E. Vorrang vor irgendwelchen vorangegangenen mündlichen Beschreibungen (die theoretisch auch falsch verstanden worden sein könnten?).
    Der TE hat selbst geschrieben, dass er den Vertrag vor Unterzeichnung nicht oder nicht aufmerksam genug gelesen hat, und er hat das bekommen, was er schriftlich bestellt hat. Nach meiner Einschätzung keine besonders gute Grundlage für "erst mal nicht zahlen" - ich würde einen solchen Tip jedenfalls nicht geben.
     
  19. #19 Baufuchs, 16.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Arglist würde voraussetzen, dass der TE über die Eigenschaft der Garage "Stahlgarage" arglistig getäuscht wurde.
    Da "Stahlgarage" jedoch eindeutig im Vertrag steht fällt Arglist wohl aus.

    Ebenso "Irrtum". Wie kann sich der TE über die Eigenschaft "Stahlgarage" geirrt haben, wenn es so im Vertrag steht?

    Egal, das einzig richtige: Anwalt befragen.
     
  20. LaSina

    LaSina

    Dabei seit:
    04.02.2012
    Beiträge:
    922
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Buero
    Ort:
    MA
    ich würde wetten das klappt. Das Gericht würde hier zugunsten des Verbrauchers entscheiden. Vielleicht findet er im Netz noch andere Fälle.
     
Thema: *isdochegal*-Garagenbau: Betrug?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Betrug mit Stahlgaragen

    ,
  2. Garagenbau Weil

    ,
  3. Garagenbau Fell

    ,
  4. isdochegal--Garagen ,
  5. betrug fertiggaragen,
  6. stahlgaragen betrug,
  7. garagenbau vertrag
Die Seite wird geladen...

*isdochegal*-Garagenbau: Betrug? - Ähnliche Themen

  1. isdochegal Bodenbelag

    isdochegal Bodenbelag: Wir haben uns im März für einen anthrazitfarbenen Boden vom Hersteller isdochegal entschieden. Vorab hatten wir in zwei Räumen ganze 2 Jahre mit...
  2. Fertighaus isdochegal

    Fertighaus isdochegal: Liebe Experten, Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe, da ich keine Ahnung habe. Wir überlegen ein Fertighaus von isdochegal zu kaufen Baujahr...
  3. WPC Terrassediele - isdochegal

    WPC Terrassediele - isdochegal: Hallo zusammen, wir haben uns dazu entschieden, eine WPC bzw. BPC Terrassendiele anzuschaffen. Wir haben uns nach etlichen Musterstücken und...
  4. Hilfe bei isdochegal - Fenstern und Türen

    Hilfe bei isdochegal - Fenstern und Türen: Hallo allerseits wir haben vor 3 Jahren mit einem österreichischen Unternehmen gebaut und haben sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Das...