*isdochegal*-Garagenbau: Betrug?

Diskutiere *isdochegal*-Garagenbau: Betrug? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ich würde wetten das klappt. Prima! Dann biete dem TE doch an im Fall der Prozessniederlage die Anwalts-/Gerichtskosten zu übernehmen.

  1. #21 Baufuchs, 16.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Prima! Dann biete dem TE doch an im Fall der Prozessniederlage die Anwalts-/Gerichtskosten zu übernehmen.
     
  2. #22 Achim Kaiser, 16.12.2012
    Achim Kaiser

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    Ich würde wetten, dass die Jungs grade dadrauf warten - das könnte zum Geschäftsmodell gehören.
    Anspruch auf entgangenen Gewinn dürfte ihnen alle Male zustehen und der ist sicherlich angesichts der *Vertriebskosten* kräftig.

    Eine gewisse Übung dürfte da vorhanden sein, vermute ich mal.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #23 Gast036816, 16.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und die abstandskosten für die blechbox kann sie gleich auch noch übernehmen.
     
  4. #24 likema33, 16.12.2012
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    Ganz abwegig ist das nicht. Die Gerichte hierzulande entscheiden im Zweifel immer zugunsten des (dummen) Verbrauchers, den man vor sich selbst schützen muss. Steht eigentlich fest, dass im Vertrag von "Stahlgarage" die Rede ist oder ist das nur nett umschrieben?
     
  5. #25 Baufuchs, 16.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das mit den dummen Verbrauchern mag zwar bei Amts- oder Landgerichten noch klappen, spätestens beim OLG ist damit Schluss.
     
  6. #26 wasweissich, 16.12.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und firmen , die sich so viel mühe machen , stahlblechgurken wie betongaragen aussehen zu lassen , geben sich auch viel mühe mit den verträgen . da wird alles wasserdichter sein , als die garage .
     
  7. #27 driver55, 16.12.2012
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    Ok, dann ist das Vorgehen ja offensichtlich und das Geschäftsmodell nur darauf ausgelegt, Kunden "auszunehmen". Wenn das nicht der erste Fall ist, wovon ich ausgehe, müssten die "Vögel" bekannt sein.

    Viele Käufer haben in solchen Angelegenheiten doch die Hosen voll, zahlen und gut ist.
    Da wären sie bei mir an der falschen Adresse. Die rund 160 EUR für die Erstberatung bei einem Anwalt würde ich schon investieren.:28:
     
  8. #28 kyndall, 17.12.2012
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    Kündigen wäre in dem stadium nicht das richtige.
    nach Hause bestellt - muss man gucken, was da genau drunter zu verstehen ist. geht vielleicht doch. Und wenn nicht anfechten, 119 BGB. Er hat sich geirrt. Aber Rechtsanwalt wäre wirklich besser. Und bitte jetzt nicht mit der blöden 'Selber-Schuld' Nummer kommen. Menschen machen Fehler und sogar unser Rechtssystem erkennt dies gelegentlich an. Es wird einem auch nicht immer und grundsätzlich zugemutet, vom größtmöglichstem Schlechtigkeitsgrad der Geschäftsmoral des Gegenübers auszugehen.
     
  9. #29 kyndall, 17.12.2012
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    und ferner: Zahlen ohne Leistung muss er auch nicht. Wenn überhaupt, dann müssen die Herrschaften vorab Bürgschaft stellen.
     
  10. #30 Baufuchs, 17.12.2012
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    Baufuchs Gast

    Das gilt bei Werkverträgen. Hier wurde aber ein Kaufvertrag abgeschlossen.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 17.12.2012
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    Naja, der TE schrieb:
    Im Strafrecht wid bei Diebesgut, dass als Hehlerware gekauft wird, bei den Käufern, die die Ware deutlich unter Marktwert erwerben, auch nicht von Dummheit oder Schnäppchenmentaltät, sondern von Vorsat ausgegangen, weil die Richter sagen, dem Käufer musste klar sein, dass mit einer Ware in dem Zustand zu dem Preis irgendetwas faul sein musste!

    Warum sollten im Strafrecht andere Regeln gelten als im normalen Leben. Wenn eine Ware DEUTLICH unter den marktüblichen Preisen angeboten wird, dann sollte man zumindest sehr genau hinsehen.
    Das kann man von den Verbrauchern erwarten.

    Das ist wie mit dem "Messe-oder Aktionspreis".
     
  12. #32 kyndall, 17.12.2012
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    naja, Herr Dühlmeyer, also ganz so ist es nun auch nicht. Das war mal etwas strenger, jetzt gilt das so nicht mehr. Bei krassem Missverhältnis zwischen Preis und Leistung kann der Nachweis des Unwissens schwer werden. Das ist nicht dasselbe wie gleich mal von Vorsatz ausgehen. '' Das Landgericht Karlsruhe hat nun festgestellt, dass sich ein Käufer auch dann nicht strafbar macht, wenn die Ware ungewöhnlich günstig ist. Ein Käufer könne nicht wissen oder damit rechnen, Diebesgut zu erwerben. Im konkreten Fall sprach das Landgericht Karlsruhe einen Softwareingenieur frei vom Vorwurf der Hehlerei. Damit wurde auch die ihm erstinstanzlich auferlegte Geldstrafe von 1200 Euro aufgehoben. Der Beklagte hatte ein Navigationsgerät für 670 Euro bei eBay erworben, dass im Handel über 2000 Euro kostet. Das Landgericht Karlsruhe sah bei dem Kauf dennoch keinen Vorsatz, bewusst Diebesgut zu erwerben.'

    @Baufuchs: Stimmt leider. Trotz Montage KV. Das Ist aber kein Grund in der Situation anzuzahlen. Da würde ich es darauf ankommen lassen.

    Und off-thread: Endlich hat auch die Bundesregierung gemerkt, dass im baugewerbe was faul ist. 45000 Fälle landen vor Gericht jährlich, mit einem durchschnittlichen Streitwert von 42 000 Talern. Jetzt hat sich das Justizministerium mal an einen Entwurf gemacht, um da mal den Wildwuchs etwas zurück zu schneiden. Wird auch allerhöchste Zeit. Siehe Die Welt von heute.
     
  13. #33 wasweissich, 17.12.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wieviele davon sind handwerker , die ihre berechtigten forderungen durchsetzen müssen ??
     
  14. #34 ars vivendi, 17.12.2012
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    Und dazu noch mit erneutem finanziellen Aufwand, nur weil somancher denkt,Bezahlen? Was ist das?
     
  15. Roth

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    Keine Handwerker - "nur" geschädigte Bauherren.
     
  16. #36 wasweissich, 17.12.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich hab mir das undifferenzierte geschreibe durchgelesen .

    und die sehr interessanten kommentare dazu .

    vielleicht sollte die regirung erstmal eine vorschrift erlassen , dass bauwillige vor der unterschrift eine leseverständnisprüfung ablegen müssen .

    das würde die gerichte deutlich entlasten .


    aha .........:shades
    und wo steht das ?
     
  17. Roth

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    In der Überschrift: Regierung soll Bauherren gegen Pfusch schützen
     
  18. #38 wasweissich, 17.12.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wenn der bauherr nicht lesen kann ,dann ist es pfusch von der bauwirtschaft ? das steht in den ersten zeilen dieses ach so fein gegliederten artikels .



    das die zahl das wiedergibt , was in der überschrift steht , ist nicht erkennbar . und mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit auch nicht der fall .
    und eine aufklärung dazu auch nicht gewollt
     
  19. #39 kyndall, 17.12.2012
    kyndall

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    wenn die Bauwirtschaft dasselbe an Aufklärung leisten müßte was z.B. Ärzten ohne weiteres zugemutet wird, hätten wir die Probleme nicht. Die Bauwirtschaft - und das sind zu 98% anscheinend GUs ,da nur 2% der Häuser in der BRD Architektenhäuser sind- nutzt auf mehreren Ebenen das bestehende Wissengefälle aus : erst juristisch, dann technisch. Und das, was der bauherr dann doch vielleicht noch mitkriegt, bleibt im Gestrüpp der Normen hängen, die vielfache Anforderungen an die Durchsetzung von Rechten stellen. Und weil das so ist, ist der Pfusch am Bau doch Normalität. Wer geht denn zum Arzt und hat immer gleich den Rechtsanwalt und den sachverständigen am Arm dabei so wie das hier für den Bau ja immer zu recht geraten wird ? Eben. Und wissen Ärzte mehr als ihre Patienten? Doch ganz bestimmt.
    Die Handwerker - das ist mein Eindruck aus persönlichen Gesprächen, von daher ohne Anspruch auf statistischen Beleg- leiden doch vor allem unter GU's, die so wenig zahlen, dass vernünftige Arbeit kaum möglich ist und das Wenige dann auch noch wegen jeder Kleinigkeit zurück halten. Dass die zahlungsmoral von Privatleuten daneben auch nicht immer die beste ist mag sein, aber das scheint nicht das dominierende Szenario beim Häuslebau zu sein.
     
  20. #40 wasweissich, 18.12.2012
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    wasweissich Gast

    kyndall , du machst dir ein ganz klares bild der welt um dich herum , aber so wirklich wirklich scheint es mir nicht zu sein .

    und schuld sind immer die anderen .

    und die ärzte als leuchtendes gegenbeispiel zu wählen , ........ na ja , die weissen kittel blenden ja auch im grellen licht .

    und wenn mir als handwerker das gebahren eines GU nicht gefällt , bin ich nicht gezwungen mich bescheissen zu lassen .
     
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