Was ist Bestandsschutz, was nicht?

Diskutiere Was ist Bestandsschutz, was nicht? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hi Leute, ich hab da mal eine Frage an die Profis/Elektroinstallateure unter uns. Wenn ich einen "Altbau" habe in dem noch "klassische...

  1. #1 golf16v, 01.01.2013
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    Hi Leute,

    ich hab da mal eine Frage an die Profis/Elektroinstallateure unter uns.

    Wenn ich einen "Altbau" habe in dem noch "klassische Nullung" verdrahtet ist, ab wann fällt dort der "Bestandsschutz" weg?
    Wie ist es wenn ich in einem Zimmer eine Steckdose erweiter?

    Muss der komplett Raum auf neue Norm und getrenntem N-PE verdrahtet werden oder kann ich nur diese getrennt anfahren.... ?

    Ich meine da gab es mal eine Änderung in der VDE, kann mir da mal einer etwas auf die Sprünge helfen?
     
  2. #2 Gast943916, 01.01.2013
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    Der Eli deines Vertrauens...
     
  3. Julius

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    Das Thema ist komplex.

    Generell:
    -es gibt in der VDE keinen "Bestandsschutz", sondern nur das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Anpassungsforderungen

    Anpassungsforderung (das heißt im Falle Deiner Fragestellung, ALLES muß auf Neuanlagenstandard umgebaut werden) besteht bei
    a) Nutzungsänderung (z.B. Wohnung statt Büro oder umgekehrt, Bad statt Abstellraum etc.)
    b) signifikant nicht intakter Anlage (nur Kleinigkeiten dürfen repariert werden)
    c) nachträglich geänderten relevanten Umständen (das kann z.B. die Nachrüstung einer Warmwasserumlauf-Zentralheizungsanlage oder ggf. eines Waschbeckens etc. bei vorher Schutz durch nichtleitende Räume sein)
    d) wenn die Anlage bereits bei Errichtung nicht die damals einschlägigen Bestimmungen erfüllt hat (gar nicht so selten wie man denkt)

    -unabhängig von der Netzform muß seit geraumer Zeit JEDE zusätzlich fest installierte Schukosteckdose mit einem Fehlerstromschutzschalter von max. 30mA geschützt werden


    Konkret zu Deiner Frage:
    Es ist nach wie vor zulässig (wenn nicht sowieso eine Anpassungsforderung besteht - siehe oben) für eine zusätzliche Steckdose einen neuen Stromkreis (als TN-S) in einen Raum mit TN-C-Installation zu verlegen. Aber auch dieser braucht zwingend den genannten FI-Schutz.

    Eine Erweiterung in Form einer Anknüpfung an den vorhandenen Stromkreis ist jedoch unzulässig. Also separate Zuleitung aus einer UV mit ausreichendem PEN-Querschnitt nötig.


    Frage am Rande:
    Wer würde heute noch täglich mit einem PKW von 1950 zur Arbeit fahren? Ohne ABS, ohne Airbag, ohne Gurte, ohne Knautschzone, ohne Kopfstützen - nur mit Zweikreisbremse...???
     
  4. #4 golf16v, 02.01.2013
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    Hallo und Danke für die Antwort.

    Habe ich es so richtig verstanden:
    - eine neue Steckdose ist zulässig wenn Sie mit einer neuen Zuleitung und einem FI versehen ist
    - eine neue Steckdose als TN-C ist nicht zulässig?
     
  5. vokono

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    So sieht es aus!
    @julius
    ich denke mal Du meinst einen PE Querschnitt.Und wenn ,dann mindestens 3x1,5mm².:28:Und den heiligen FI nicht vergessen.
     
  6. Ludolf

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    Nö, denke ich nicht. Der PEN bezog sich doch wohl auf die UV?
     
  7. Julius

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    Richtig.
    Das ist das Schöne im Deutschen: Der Sinn ist von der Satzstellung abhängig!
    Auch wenn das heuite kaum einer mehr weiß oder zumindest beherzigt. Genausowenig wie den Unterschied zwischen aktiver und passiver Konstruktion...

    Was ich schrieb:
    ist daher etwas anderes als:
    Die Zuleitung (Leitung des neuen Stromkreises) muß (für eine Schuko-Steckdose) mind. dreiadrig sein und darf keinen PEN enthalten (dafür einen PE und einen N).

    Die Steigleitung zur speisenden Unterverteilung hat hingegen (in diesem Fall, da Endstromkreise in TN-C) einen PEN. Bei alten UV allerdings oft nicht mit dem heute nötigen Mindestquerschnitt.
     
  8. #8 Dieter70, 02.01.2013
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    Ohne hier was schön reden zu wollen:

    Ich kann nirgendwo ableiten, daß es unszulässig sei, von einer Steckdose in klassicher Nullung aus z.B. mit einer 3adrigen Leitung (sprich getrenntem N und PE) eine neue Steckdose zu errichten, und entweder in der neuen Steckdose oder noch besser in der Bestandsdose einen Schukomaten zu montieren(in Steckdose integrierter FI).

    Vorausgesetzt natürlich, die Bestandinstallation ist i.O.
     
  9. #9 Rudolf Rakete, 02.01.2013
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    Doch alleine schon deswegen weil jede neu installierte Steckdose mit einem FI Schutzschalter ausgerüstet sein muß. Es gibt zwar Steckdosen mit integrierten FI Schutzschalter aber dann müßte der PEN von dem diese Steckdose abzweigt mind 10mm2 betragen, denn nur mit diesem Mindestquerschnitt ist ein PEN noch zulässig. (Dies meinte Julius ja mit seinem ausreichendem Querschnitt des PEN zur UV)
     
  10. #10 Dieter70, 02.01.2013
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    Es wird kein PEN neu verlegt. Und für den bestehenden teil der Anlage gibt es keine Anpassungsforderung.
     
  11. #11 golf16v, 02.01.2013
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    Hallo Leute,

    Danke. Also Zusammengefasst: Altes darf bestehen, neues muss zwingend mit FI Schutzschalter versehen werden?
     
  12. #12 Rudolf Rakete, 02.01.2013
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    Nein aber Du würdest den alten PEN der zu den alten Steckdosen geht für die neue Steckdose benutzen und dann muß der den neuen Vorschriften entsprechen. Ergo darfst Du von einer Steckdose mit klassicher Nullung keine neue errichten.
     
  13. #13 Dieter70, 02.01.2013
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    Wer sagt das denn?
     
  14. #14 Rudolf Rakete, 02.01.2013
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    Na die Normen und zum Beispiel Anwendungsbücher zur VDE 0100.
     
  15. #15 Dieter70, 02.01.2013
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    In den üblichen Büchern steht immer nur sinngemäss drin, das "ab dem Erweiterungspunkt mit getrennten N und PE installiert werden muss".

    Ein Erweiterungsverbot währe imho auch alles andere als sinnvoll, würde es in den meisten fällen doch nur bedeuten das der Fachmann sagt: "Das geht leider nicht!" und der Kunde dann entweder selber fummelt oder eine Verlängerungsleitung/Tischsteckdose kauft und einsteckt. Letzterers währe dann sogar vom Fachmann eine Normgerechte und somit bessere Lösung?
     
  16. vokono

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    Wo ist der Rolladen?
    Was der Dieter70 schreibt ist gängige Praxis.Auch wenn jetzt so mancher wieder das :bef1006: beginnt!
    Viel Glück dem TE
     
  17. #17 golf16v, 18.01.2013
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    Hi Leute,
    Danke für Eure bisherigen Antworten.
    Hab da mal noch eine Frage: Wenn jetzt vom Zählerkasten zur Wohnungunterverteilung ein 4x6mm² (ca. 1,5 Meter) verlegt ist und dieses auch nicht so einfach ausgetauscht werden kann. Wie sieht es da aus wenn man in der Wohnung dann PE-N auftrennt und einen FI einbauen will. Eigentlich muss doch wenn ich es richtig verstanden habe der PEN mit 10mm² ausgeführt werden. Dies ist so aber nicht möglich. Ist es dann überhaupt "erlaubt" oder "sicher" einen FI zu verbauen?
     
  18. vokono

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    Einen FI darf (sollte)man immer einbauen und in dem Fall erlaubt.Wenn auch die Zuleitung nicht normgemäß ausgeführt ist.Ob es sicher ist kann man durch Schutzmaßnahmen-Messungen feststellen.
     
  19. #19 golf16v, 19.01.2013
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    Hi,
    was für Messungen meinst Du da? Auslöseströme ? Was steht eigentlich jetzt genau geschrieben? Bin ich mit den 10mm richtig? Warum dies bei einem FI vorgeschrieben ist leuchtet mir id ganz ein. Denn dort Fliessen ja deutlich weniger ströme wie bei dem auslösen eines normalen Automaten
     
  20. vokono

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    Kurzschlußstrom,Auslösestrom des FI,Schleifenwiderstand,Isolationswiderstand.
    Ja ,dieser PEN Querschnitt entspricht der Norm.Bei einem FI fließt ein Fehlerstrom(beim 30mA FI ca.18mA).Beim Automaten ein Kurzschlußstrom/thermische Auslösung bei Überlast.Das hat auch mit Querschnitten zu tun.Bei einem 4x6mm² in der Länge gehe ich jetzt mal davon aus ,daß der FI auch innerhalb der Grenzwerte auslöst.Das mit dem Querschnitt hat einfach den Hintergrund ,die thermische Belastung im Fehlerfall und im Betrieb zu vermeiden.
     
Thema: Was ist Bestandsschutz, was nicht?
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