Maße falsch nach Rohbau

Diskutiere Maße falsch nach Rohbau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn ich hier das wenn so lese.... eine Frage wenn folgender Fall eintritt: Eine gültige Baugenehmigung ist vorhanden. Nachdem der Rohbau...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
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    Wenn ich hier das wenn so lese
    dann klingt das:
    irgendwie nicht ganz abwegig. :lock
     
  2. #22 payne80, 04.01.2013
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    Es ist etwas komplizierter und da noch nicht abgesehen werden kann ob an wen auch immer Rechtsansprüche gestellt werden oder werden können, möchte hier nicht alles preisgeben und versuche nur herauszufinden wo ich im Moment stehe. Da wahrscheinlich auch falsch beraten wurde, bzw. mir nicht alles seitens des Architekten gesagt wurde. Vorab suche ich keinen Sündenbock, da das Bauvorhaben schon teilweise steht und etwas schief gelaufen ist. Ich fühle mich auch vom Architekten nicht vernünftig informiert, daher versuche ich diese fehlenden Informationen hier zu bekommen. Wie gesagt bin ich leihe und habe die ganze Zeit gedacht, dass ich mit einer Baugenehmigung auch das Bauen kann was dort genehemigt wurde. Da es nun vor Ort anders aussieht ist es ja nicht mein Problem (so dachte ich bis jetzt). Ich bin auch nicht der Typ der sofort zum Anwalt rennt, aber kein Mensch will Verantwortung übernehmen und schreit sofort das keine Schadensersatzansprüche gestellt werden können. Es ist hier der versuch für mich selber licht ins dunkel zu bekommen. Bitte entschuldigt, wenn ich dann alles etwas schleierhaft schreibe. Danke.
     
  3. #23 ThomasMD, 04.01.2013
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    Dann schreib doch einfach klarer und sülze hier nicht so rum. Bitte.
    Verlangt doch niemand, dass Du Name und Adresse angibst. NRW ist dann vermutlich auch schon zu konkret?
     
  4. Baumal

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    was heißt preisgeben?
    kann doch nicht zu viel verlangt sein,
    die sachlage klipp und klar zu beschreiben...!

    ort: nrw
    beruf: it (was auch immer das sein soll!)

    mit über 18mio einwohner bevölkerungsreichstes
    bundesland. wer sollte auf die idee kommen, dass
    du der hubert k. aus castrop rauxel bist????

    wer licht ins dunkel bekommen möchte sollte
    bei der fragestellung beginnen.
     
  5. #25 planfix, 04.01.2013
    planfix

    planfix Gast

    woher kommt die falsche Flurkarte und wer sagt, das diese falsch ist?

    zum bauantrag gehört doch ein amtlicher lageplan. warum soll dieser falsch sein?

    oder anders,

    woher kommt jetzt eine richtige flurkarte?

    auf welcher Karte?

    ist das gebäude größer als auf der amtlichen karte?
    könnte es sich bei der vergrößerung um einen schwarzbau handeln?

    wem gehört dann das gebäude, das falsch dargestellt ist?


    welche fehler sind jetzt bei deinem anbau aufgetreten?
    anbau an den falsch dargestellten bestand, dadurch auf der anderen seite der abstand zu nachbarn unterschritten?
     
  6. #26 payne80, 04.01.2013
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    @Baumal Ich wollte aber Informationen über eine andere Sachlage, nicht über die wie es in der Tat ist. In der Fragestellung ihrerseits habe ich mich nun verannt und verwirrende Information gegeben. Das war nicht gewollt und tut mir Leid. Aber wie gesagt, dass was Herr Dühlmeyer geschrieben hat, reicht mir als Information. Damit kann ich was anfangen.
    Und das Internet ist nicht mehr so anonym wie man denkt.
    Und was ist Architekt für ein Beruf? Ist für mich, genau wie IT, ein Überbegriff. Es gibt sogar IT-Architekten ;-)
     
  7. Baumal

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    "ich wollte aber informationen über eine andere sachlage,
    nicht über die wie es in der tat ist"....:irre

    ist dir langweilig?????
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
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    Na, dann fassen wir mal zusammen, was payne jetzt schon verraten hat:

    Sicher:
    1) Er hat die Planung eines Anbaus samt Erstellung der Bauantragsunterlagen bei einem Architekten beauftragt!
    2) Genehmigung (keine Bauanzeige) liegt vor.
    3) Irgendwie stimmen die Abstände zur Grenze in der Planung aus 1) nicht, was auch im Verfahren zu 2) nicht auffiel
    4) Der Bautenstand ist irgendwo zwischen Schnurgerüst und Rohbau
    5) Wer der Bauleiter nach LBO ist - weiß bestenfalls payne selber

    Wahrscheinlich:
    1) Hat der Architekt aus Sicher 1) seine Arbeit mit der LP 4 beendet.
    2) Hat Payne diesen wegen des Fehlers angesprochen - und der sagt Ich? Nie!
    3) Hatte Payne gehofft, hier Absolution für den Fehler zu bekommen - war ´n Satz mit X!
    4) Hat Payne Gefühle, noch dazu negative. Nämlich bzgl. der Beratung. Was für ne Beratung? Wir wissens nicht.

    ************************

    Folgen des Ganzen:
    Sicher:
    1) Der Kollege schuldet eine genehmigungsfähige Planung. Im derzeitigen Zustand ist zwar genehmigt, aber nicht genehmigungsfähig!
    Also muss der Kollege die Planung und den Bauantrag nachbessern. Erstmal auf seine Kosten. Evtl. kann er für den in Haftung nehmen, der ihm den faulen Plan gegeben hat.
    Ausser - das war Payne.
    2) Ob der Kollege darüber hinaus auch für evtl. Rückbaukosten evtl. schon vorhandener Bauteile haften muss, halte ich zumindest nicht für sicher.
    Schliesslich hätte Payne eine Einmessung des Baukörpers auf dem Grundstück beauftragen können/müssen, dann wäre es ggf. aufgefallen - rechtzeitig.
    Andererseits - Anbau, da gibt es eigentlich alle Bezugspunkte auch ohne Einmessung.

    Also Grenzfall!

    Ausserdem ist ja die Frage, was denn die Unterschreitung der Abstandsfläche verursacht? Breite? Höhe? Tiefe? Ist der Altbau auch schon "böse"?
    Oder noch unter entspannterem Baurecht errichtet?

    Payne - ohne "Hosen runter lassen" wirst Du hier wenig Honig saugen können!
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
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  10. #30 Gast036816, 04.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ payne - einen rat - komm erst mal zur ruhe, sammel deine fakten, stell eine kopie von deinem lageplan hier ein mit der darstellung des problems - grenze richtig und grenze falsch. als 2. stellst du ein foto vom bautenstand deines anbaus ein und klärst uns auf, wer bei dir der bauleider ist. wer hat den lageplan gemacht, ein öffentlich bestellter vermesser? hat der auch die absteckung vor ort vorgenommen?
    hat der kollege während der bearbeitung der phasen 1 - 4 auch einmal sich das objekt vor ort angeschaut? was ich nicht verstehe, das man bei einem anbau beim einmessen ein grenzproblem bekommt. auf der grünen wiese ohne bezug zu irgend etwas kann das mal passieren, darf aber auch nicht sein. bei deinen randbedingungen muss doch beim einmessen erkennbar sein, dass hier ein korken drin steckt.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja rolfaib

    Beispiel Haus meiner Eltern. Gebaut nach Norden mit einem kleinsten Grenzabstand von 1,5 m!!! Damals noch möglich und im B-Plan wg. einer Überlandleitung so vorgegeben.

    Wenn da heute ein junger Kollege (der nur <= 3 m kennt) einen Anbau planen würde, könnte der gehörig in die Nesseln fallen.
     
  12. #32 payne80, 04.01.2013
    payne80

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    @Planfix Die Karten hat der Architekt besorgt. Ich habe nur eine Zahlungsaufforderung des zuständigen Amtes bekommen, für die aushändigung der Karten. Der Architekt hat alles beim Bauamt eingericht und ich habe die Baugenehmigung bekommen. Dann habe ich einen Ausführungsplan bei einem Statiker erstellen lassen und danach wurde vom Bauunternehmer der Anbau eingemessen. Dort ist nur der fehlende Meter bemerkt worden (für die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück). Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Ahnung was eine Abstandsfläche ist, wie gesagt bin leihe was Pläne und Recht angeht und habe mich blind auf dern Architekten verlassen das alles ok ist. Die Aussage des Architekten war dann das er als Plangrundlage die Flurkarte verwendet hat. Daraufhin musste ich einen Vermesser für eine amtliche Grenzanzeige beauftragen um sicherzustellen was falsch ist. Daraufhin habe ich wieder die Info bekommen das die Flurkarte falsch wäre, oder das Gebäude (mein Haus) auf der Flurkarte. Ich gebe jetzt nur wieder was man mir gesagt hat. Lageplan weiß ich nicht... es ist ein Plan wo die Flurstücke und unser Gebäude drauf ist, was laut Karte weiter weg von der Nachbargrenze ist, als in der Realität. Größer als auf der Karte ist es nicht!
     
  13. #33 Gast036816, 04.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    also ist das bereits beim einmessen aufgefallen und dann wurde trotzdem gebaut? wer hat denn den startschuss gegeben????
     
  14. #34 Baufuchs, 04.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na endlich.

    Und was dann?
    Bemerkt, das was faul ist mit dem Grenzabstand und trotzdem losgebaut?

    Oder Stopp und erst mal klären was nun zu tun ist?
     
  15. #35 Thomas B, 04.01.2013
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    Wenn also eine maßliceh Unstimmigkeit aufgefallen ist (Nicht Dir als Laien, sondern dem Bauunternehmen), so wäre doch das genau der richtige Zeitpunkt gewesen "Halt...Stopp....Pause. Wir müssen hier mal etwas genauer recherchieren!" Wieso wird dann weitergemachht? Wer hat gesagt "macht nix,...bitte weiterbauen!"???
     
  16. #36 planfix, 04.01.2013
    planfix

    planfix Gast

    dann war die Karte aber amtlich und für den bauantrag die maßgebende und richtige karte.

    ja und was nun davon?
    A : karte,
    B : neubau,
    C : bestandshaus

    die karte, die der archi verwendet hat, war die amtliche und sollte richtig sein.
    grundlage dafür sind katasterdaten und bauanzeigen auf grund derer diese aktualisiert werden.

    ... oder hat das katasteramt falsche daten? warum? vermessungsfehler oder schwarzbau?
    also ist dein haus falsch. aber warum?

    1. bestand falsch eingemessen? > fehler beim vermesser
    2. auf karte (mit nicht eingezeichntem schwarzbau) vertraut und nix gemessen?
    > fehler 1: archi, der hätte mal das grundstück anschauen und messen sollen.
    > fehler 2: ersteller des schnurgerüstes, der hätte angaben von plan prüfen müssen
    > fehler 3: rohbauer der pläne und schnurgerüst hätte prüfen müssen
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
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    Isa - ich weiß nicht. Wir wissen ja nicht, in welcher Richtung es klemmt.

    Da bekommst Du alte Pläne, stellst fest, die stimmen. Dazu bekommst Du einen amtlichen Lageplan, der mit den alten Plänen in Deckung ist, vielleicht sogar bei den Abmaßen zu den Grenzen (so +- 10 cm).

    Wenn es dann nicht gerade die Traufe mit dem (unterschrittenen) Mindestabstand, sondern ggf wie hier bei einem Anbau die Tiefe in den Garten hinein ist - Hand aufs Herz und Indianerehrenwort:
    Hättest Du da nachgemessen???

    Ich denke, da darf sich der Kollege einen gewissen Vertrauensbonus anrechnen lassen!
     
  18. #38 Thomas B, 04.01.2013
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    Sehe ich auch so.

    Wozu sind es denn sonst "amtliche" Pläne...beglaubigt (in Bayern zumindest..mit Dienstsiegel usw.). Wenn man auch dem nicht trauen darf, wird es langsam etwas schwierig überhaupt was zu bauen. Als nächstes kommt, daß die Spartenpläner der Versorgungsträger auch vom Architekten mittels Suchschlitzen auf eigenen Kosten auf deren Richtigkeit hin zu überprüfen sind....
     
  19. #39 payne80, 04.01.2013
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    Okay da ihr ja nicht locker lasst hier die ganze Geschichte. Und ich bin keine Reinkarnation noch suche ich hier nach Genugtuung. Ich will lediglich anonym bleiben und mich schlau machen. Das ist für mich Sinn und Zweck eines Forums. Also es sollte ein Treppenhaus Anbau realisiert werden. Über 1 Etage vom EG aus. Dazu musste der alte Balkon abgerissen werden. Das Nachbar Grundstück hat eine Garage auf der Grenze gebaut! Architekt war vor Ort hat alles gesehen und gesagt kann man machen. Plan erstellt, gefiel und Bauantrag beauftragt. Ich habe die ganzen maße nicht geprüft da ich damit nichts zu tun haben wollte. Naiv wie ich nun weiß. Irgendwann haben wir die Baugenehmigung bekommen und daraufhin den Balkon abgerissen und die Erdarbeiten in Eigenregie gemacht. Da dabei eh immer mehr weg kommt sind die falschen maße dort nicht aufgefallen. Der Bauleiter das Bauunternehmen selbst hat dann beim einmessen auf die falschen maße hingewiesen. Abstand vom Haus zum Nachbar laut plan 5,13 in Real 4,13m. Daraufhin habe ich den Architekt kontaktiert und es kam die frage auf was falsch ist, da er die maße von der ominösen Flurkarte genommen hat und die noch nie falsch gewesen sind. Auf jeden fall sollte ich einen Vermesser für die amtliche Grenzanzeige bestellen der die 4,13 bestätigte und auch mir mitteilte das man oder der architekt sich nicht auf die Flurkarte verlassen dürfte. Auf jeden fall war dann die Aussage das die Flurkarte falsch sei. Nun kam der Vorschlag einer Baulast und den plan minimal zu ändern und alles ist gut. Der Nachbar war mit der Baulast einverstanden und der Antrag wurde gestellt. Vom Architekt haben wir neue Pläne bekommen und ich habe den Bauunternehmer zum Weiterbau beauftrag. Ein Fehler wie ich nun weiß. Da wir aber das baugeld loswerden müssen und auch zeitliche Probleme bekommen werden, wurde das so beschlossen. Nach einiger zeit kam nun die Info das die Baulast nicht möglich sei, da die vor gefühlten 100 Jahren gebaute Garage des Nachbarn ein nicht genehmigtes Satteldach besitzt und 3M Höhe überschreitet und somit selbst abstandsfläche wirft. Nun habe ich beim Bauamt gebeten die Sachlage zu überdenken. Daraufhin wurde der Vorschlag gemacht das garagendach des Nachbarn in ein krüppelwalmdach umzubauen was der Nachbar nicht freudig aufgenommen hat aber zustimmen würde. Für mich wären das aber inakzeptable ca. 4000€ Mehrkosten. Und nun versuche ich Infos und Argumentationen zu sammeln und beim Bauamt eine bessere Lösung zu bekommen. Dazu war meine erste frage was passiert wäre wenn ich das einfach gebaut hätte wie im ersten Post beschrieben. Da ich davon ausgegangen bin das die Baugenehmigung geprüft ist und das Bauamt weiß was sie da genehmigt hat. Ob der Meter fehlt oder nicht ist mir und meinem Nachbarn egal gewesen. Nun weiß ich ja das ich alles hätte nachmessen müssen da ich ja für alles verantwortlich bin. Hier stellt sich mit dann aber wieder die frage wozu eine Genehmigung wieder gut ist, bzw. warum kann ich mich auf amtliche päne nicht verlassen. Und ich fühle mich falsch beraten vom Architekten und auch vom bauamt benachteiligt da ich korrekterweise die falschen maße gemeldet habe und nun aber der doofe bin weil ich nicht so bauen kann wie vorgesehen...
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
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    Ähhh - das versteh ich nicht! Was nicht genehmigt ist, ist illegal.

    Wenn Du mir ins Auto fährst, während ich im Halteverbt stehe, kannst Du ja auch nicht sagen - Deine Beule zahl ich nicht, weil Du im Halteverbot stehst.

    Ein schwarz errichtetes Dach kann erstmal keine Abstandsfläche auslösen, sondern nur eine Anzeige wg. Schwarzbaus!

    Dann - bei 4,13 m realem Abstand und einem Mindestabstand von 2,5 - 3 m - je nach Landesbauordnung, wäre der Bau eines Treppenhauses ohne Baulast/Umbau des Nachbardachs auch bei gleich korrekter An-/Aufnahme aller Umstände nicht möglich gewesen!
    Also ist das, was da jetzt kommt, gar kein Schaden, sondern nur die Nachholung dessen, was Du ohnehin hättest machen müssen.

    Ich bin jtzt mal frech und sage - echte Alternativen zum dem Standort wird es nicht gegeben haben, sonst hättet ihr nicht mit Baulast umgeplant, sondern gleich anderswo!!!

    So what? Ärgerlich - JA! Schaden - Nein!

    Ich würde sogar so weit gehen, dass es jetzt einfacher ist, mit den Behörden zu verhandeln als ohne gebaute Tatsachen! In der Regel jedenfalls.
     
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