GÜ Erschliessungkosten Abwasser = Streitpunkt

Diskutiere GÜ Erschliessungkosten Abwasser = Streitpunkt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; "Solche Forderungen gibts es, sie sind i.d.R. in den örtlichen Entwässerungssatzungen enthalten." es steht meist drin, dass unterhalb der...

  1. #21 Pruefhammer, 12.01.2013
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    "Solche Forderungen gibts es, sie sind i.d.R. in den örtlichen Entwässerungssatzungen enthalten."

    es steht meist drin, dass unterhalb der Rückstauebene gelegene Anschlüsse gegen Rückstau zu sichern sind, der Kanalnetzbetreiber nicht haftet etc.
    Ob man das aber im juristischen Sinne als Forderung versteht, da habe ich Zweifel- zumindest hier vor dem Hintergrund, dass man versucht den Vertragstext- na ich sage es mal freundlich ziemlich einseitig auszulegen.
     
  2. #22 fmjuchi, 12.01.2013
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    Hallo,
    wie kommen denn die 30.000 € an Kosten für die Tiefbauarbeiten (25 m) zusammen?
    Oder ist evtl. doch die Überschrift richtig und es sind die Erschließungsbeiträge Abwasser enthalten?

    lg fm
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2013
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    Falsch - es sind Pläne einzureichen, die genehmigt werden. Und beim Fehlen von entsprechenden Einrichtungen auch ergänzt. Zumindest, wenn die Behörde was taugt.
    Und damit sind diese Dinge Auflage!!!
     
  4. #24 RHM2012, 12.01.2013
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    @Prüfhammer: so sehen wir das auch! Würde sogar behaupten man versucht uns hier über den Tisch zu ziehen. In all den vielen Gesprächen war nie die Rede davon das wir die Kosten für Abwasser übernehmen sollen. OKAY - Hausanschlüsse wussten wir und wurde auch vertraglich festgelegt. Das Thema Rückstausicherung muss ich wohl noch mit dem netten Herren von Stadtwerken besprechen. Schade, ich hatte vergessen die Entwässerungspläne und das Entwässerungsgesuch zu verlangen

    Die Erdarbeiten für die Hausanschlüsse darf nur ein von der Stadt beauftragtes UN machen in unserer Stadt

    @ rolf a i b: die zusatzkosten ausserhalb des Grundstückes sind gering. Diese sind in den Pauschalen für die Hausanschlüsse beeinhaltet. Die Teifbauarbeiten für das Abwasser machen die Stadt mit. Es sind wenige Meter und der Graben wird ja eh ausgehoben für Strom, Gas, Wasser. Ich weiss nicht ob solche Korken vorhanden sind. Meine zukünftige Nachbarin wird sich um einen Fachanwalt bemühen. Wir alle 3 haben identisch Verträge.

    @fmjuchi: In den Angebot sind sämtliche Kosten für Baustellensicherung, Rohre,. Schächte, Verfüllung, Teifbauarbeiten, Abtransport für Erde. Ich rede jetzt nur von den Arbeiten für Abwasser!! Erschliessungsbeitrag wäre extra und an die Stadt zu richten. Wie hoch die sind muss ich noch erfahren

    Je mehr ich hier lese, desto mehr Fragezeichen habe ich im Kopf. Aber danke für eure Hilfe. Wenigstens bestätigt mich mein Gefühl, dass der GÜ hier sich um die (hohen) Kosten drücken will. Das hätte er doch vorher wissen müssen, was da an Gelder nötig sind. Er baut doch schon seit Jahrzehnten. Viellieicht handelt er nach dem Motto "ich versuche es mal , vllt blicken die das nicht?"

    DANKE
     
  5. #25 Pruefhammer, 12.01.2013
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    "Falsch - es sind Pläne einzureichen, die genehmigt werden. Und beim Fehlen von entsprechenden Einrichtungen auch ergänzt. Zumindest, wenn die Behörde was taugt.
    Und damit sind diese Dinge Auflage!!! "
    mag bei einer Baugenehmigung so sein, aber was ist bei Bau im Freistellungsverfahren? Was ist bei eine Baugenehmigung falls die Behörde es nicht verlangt? Das wäre mir als AG zu unsicher- warum schreibt man nicht einfach, dass Anschlüsse unterhalb der Rückstauebene gesichert werden?
     
  6. #26 fmjuchi, 12.01.2013
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    Hi,

    die Entwässerungsplanung wird im Zusammenhang mit dem Antrag auf Anschluss an das Entwässerungssystem geprüft, also vom Abwasserwerk und nicht im Baugenehmigungsverfahren - zumindest in RLP.

    lg
     
  7. #27 Pruefhammer, 12.01.2013
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    hier nicht, ich habe vor kurzem ein Gebäude an das Abwassernetz anschliessen lassen, da war wegen Hanglage ein gesamtes Stockwerk mit Waschräumen unterhalb der RE. Das hat die von der Gemeinde keine Bohne interessiert, die haben das Rohr bis aufs Grundstück gelegt und sich freundlich verabschiedet. Da hat keiner nach einer Hebeanlage gefragt oder zumindest einem Plan auf der sie verzeichnet war.
     
  8. #28 fmjuchi, 13.01.2013
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    Die Qualität der Prüfung ist sehr unterschiedlich und beschränkt sich gelegentlich wohl auf Lochen und Ablegen. Mit der Prüfung sollen auch die Interessen des Abwasserwerks und nicht die der Bauherren gewahrt werden.

    Dass es anders geht, habe ich beim eigenen Bauvorhaben erfahren. Wegen der Rahmenbedingungen (Hebeanlage in Verbindung mit Roediger Vakuumsystem) hat der Archi eigentlich nur nach den Vorgaben des Abwasserwerks die Pläne gezeichnet.
     
  9. #29 Pruefhammer, 13.01.2013
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    "Mit der Prüfung sollen auch die Interessen des Abwasserwerks und nicht die der Bauherren gewahrt werden"
    So ist es, daher auch mein guter gemeinter Hinweis an den Fragesteller, da evtl. drauf zu achten. Mehr wollte ich damit nicht sagen.
     
  10. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nicht nur versucht - da Ihr unterschrieben habt, ist es auch gelungen!
    Da so etwas gängige Praxis ist (nicht bei allen, aber leider bei einigen GU/GÜ), wundert es schon, daß Ihr den Vertrags zu dieser Ausgabe - vermutlich der mit Abstand größten Eures Lebens - nicht vorher habt fachlich (technisch und rechtlich) prüfen lassen...

    Daher: Zumindest jetzt UMGEHEND ab damit zum Baufachanwalt!


    Abwasser ist genauso ein Hausanschluß.
    Was begründet also Deine diesbezüglich andere Sichtweise?
    Wie lautet der Vertrag genau?
     
  11. #31 RHM2012, 13.01.2013
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    Du bist also der Meinung, dass wir diese Kosten tragen müssen und der GÜ aus dem Schneider ist!!

    Sicher ist Abwasser auch ein Hausanschluss und gem. §4 des Werkvertrages steht auch ein Passus zu den Hausanschlusskosten drinnen:

    § 4 Leistungen des Bauherren

    Der Bauherr trägt die Hausanschlusskostender Versorgungsunternehmen für Gas, Wasser, Strom, Telefon, Breitbandkabel.

    Die Abwasserleitungen aus unseren Häusern werden aber nicht von den Versorgungsunternehmen erstellt und in Rechnung gestellt. Für diese kann jedes UN beauftragt werden.

    Meine Sichtweise begründet sich dadurch, dass in dem Expose bei Hausanschlusskosten ca. 7000€ stehen und diese Voraussage sich mit dem Angebot der Stadtwerke deckt. Leider wurde dieses Expose nicht unterschrieben aber ich habe es noch hier.

    Der Punkt 3.1 ist in der Bau-u. Leistungsbeschreibung aufgeführt

    Ich meine wo sind 7 tst und wo sind 17 tsd?? Das ist irreführend und ein Anwalt wird sich das wohl anschauen müssen
     
  12. #32 RHM2012, 13.01.2013
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    Noch eine andere Frage an die erfahrenen Forumsteilnehmer:

    Die Versrogungsleitungen auf unserem Grundstück (Strom, Gas, Wasser) gehören ja nicht den Grundstückseigentümern und sind im Besitz der Stadt. Wir zahlen ja ledigleich die Gebühren für die Er/- und Bereitstellung. So habe ich das jedenfalls verstanden...

    Kann ich dann nicht so argumentieren bei diesem Passus:

    "§ 4 Leistungen des Bauherren

    Der Bauherr trägt die Hausanschlusskostender Versorgungsunternehmen für Gas, Wasser, Strom, Telefon, Breitbandkabel."

    Da das Versorgungsunternehmen den Hausanschluss für das Abwasser nicht stellt und dies somit privates Vergnügen ist und mit ihm nichts zu tun hat kann auch hier der §4 nicht greifen. Die Stadt hat ja mit dem Abwasser auf unserem Grund nichts zu tun. Passt meine Denkweise?? Bin ja kein Jurist - ich denke nur laut!
     
  13. #33 Pruefhammer, 13.01.2013
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    "Meine Sichtweise begründet sich dadurch, dass in dem Expose bei Hausanschlusskosten ca. 7000€ stehen und diese Voraussage sich mit dem Angebot der Stadtwerke deckt. "
    Du meinst doch NICHT deckt? Oder?
    Sollten die 7k€ nicht reichen (so verstehe ich es zumindest bisher) so sehe ich da rechtlich zwei Probleme: das eine ist das schöne "ca." in dem Satz welches Interpretationsspielräume eröffnet - wieviel mehr darf es bei "ca." denn sein? 10% , 50% oder 200% ? Mir ist dafür keine Regelung /Rechtsprechung bekannt.
    Der zweite Punkt ist, ob der GÜ überhaupt für so eine Angabe in Haftung genommen werden kann- da habe ich doch erhebliche Zweifel. Wenn er mit so einer Angabe wirbt, die offensichtlich deutlich zu niedrig angesetzt ist mag ich darin evtl. einen Wettbewerbsverstoß erkennen, da andere Anbieter, welche einen realistsichen, höheren Preis angeben hier evtl. im Nachteil sind. Aber daraus als Kunde einen Anspruch ableiten zu können halte ich für mehr als problematisch. Der GÜ bietet dieses Leistung gar nicht selber an, kann sie auch nicht steuern, es ist quasi für mich aus rechtlicher Sicht eine unverbindliche Information.
    Ich würde als GÜ eine solche Angabe nicht machen um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen und auf eine konkrete Angabe verzichten, aber wie gesagt daraus eine Haftung abzuleiten wird m.E. schwer, zumal hier sicher auch noch das Argument mit den sowieso Kosten kommt. Man wird euch sagen wird, dass die höheren Kosten in jedem Fall enstanden wären.
     
  14. #34 feelfree, 13.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Sehe ich auch so. Es gibt auch genug GUs, die erst gar nicht groß erwähnen, dass diese Kosten nicht enthalten sind. Sind halt einfach nicht in den enthaltenen Leistungen aufgeführt....
     
  15. #35 RHM2012, 13.01.2013
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    Doch. Prüfhammer! Ich meine deckt!!!

    Aus dem Exposé

    "Hausanschlusskosten für Wasser , Gas, Strom, Telefon und Breitbandkabel ca. 7.000€"

    Das Angebot der Stadtwerke liegt bei 6.700€. Also alles in Ordnung! Da mache ich niemandem einen Vorwurf. Erst recht nicht dem GÜ!
    Es geht hier um die Kosten für die Entwässerungs/Abwasserleitungen, welche der GÜ von uns bezalht haben möchte und dazu gibt es ein Angebot über 30.000€/3=10.000€ pro Nase.

    Ich habe keine Ahnung wie weit ein Exposé bindend ist? Jedenfalls hat er unter Zeugen dies so bestätigt, dass für 7.000€ für alles an Hausanschlüssen ausreichend sind.

    Zu dem sowieso Kosten: Sicher fallen diese Kosten an aber bitte dann klar im Vorfeld erwähnen/nennen und nicht mit schwammigen Ausführungen den Käufer hinters Licht führen wollen.

    Im Endeffekt habe ich mir das Stück weit selber zuzuschreiben: "Den Vertrag im Vorfeld prüfen lassen". Es war nicht mal wegen dem Geld - ich habe es einfach nicht gewusst/nachgedacht was auch immer.
     
  16. #36 RHM2012, 15.01.2013
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    Habe Neuigkeiten vom Entwässerungsamt der Stadt:

    Das Entwässerungsgesuch wurde vom GÜ unterschrieben und eingereicht!! Das hätte er lt. Sachbearbeiterin gar nicht machen dürfen, da er nicht der Grundstückseigentümer ist. War echt erstaunt als mir die freundliche Dame das erzählte.

    Wären wir Eigentümer auf´s Amt um die Unterwschriften zu leisten dann wäre sein Vorhaben gleich aufgeflogen, wenn wir nach den Kosten für die Entwässerungsleitungen gefragt hätten. Das war wohl von Anfang an so geplant.....
     
  17. #37 fmjuchi, 15.01.2013
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    jetzt klär uns mal auf, was die Stadt mit den Kosten der Kanalleitung von Haus bis Grundstücksgrenze zu tun hat oder sind in den 30.000 € evlt. auch Arbeiten der Stadt im öffentlichen Verkehrsraum enthalten?
     
  18. #38 Thomas B, 15.01.2013
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    Kurze Zwischenfrage zum besseren verständnis: GÜ schätzt Erschließungskosten ab und das paßt so in etwa. Er (nicht die öffentliche Hand) will aber nun noch EUR 10.000/ Haus für die Abwassersachen. Das sind Leitungen, Revisionsschächte, die damit verbundenen Erdarbeiten usw. Das hat nichts mit "Erschließungskosten" zu tun!

    Bitte mal id baubesvchreibung nachgucken was da zu den Abwasserleitungen steht!

    Häufig findet sich da eine Formulierung der Gestalt "...Abwasserleitungen werden auf dem kürzesten Wege aus dem gebäude geführt. Im Hauspreis enthalten sind die leitungen bis 1 m außerhalab des Gebäudes..."

    Bei Häusern ohne Keller auch gerne genommen "...Abwasserleitungenenden 1 m ü. Geländeroberkante bzw 1 m außerhalb der gebäudeaußenkante....".

    Das hieße dann: Alles von hier bis zum öffentl. kanal ist nicht im Preis enthalten.

    Dies erstmal checken, dann reden (schreiben) wir weiter......
     
  19. #39 Baufuchs, 15.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So ganz verstehe ich das rumgeeiere nicht.

    Leistungsbeschreibung Pkt. 3.1

    "Alle Entwässerungsleitungen werden entsprechend dem Entwässerungsgesuch ....... bis zum öffentlichen Kanal verlegt.....Kontrollschächte sind im Leistungsumfang enthalten..."

    Den GU auffordern, dass er gem. seiner Baubeschreibung ausführen soll und gut ist.
     
  20. #40 RHM2012, 15.01.2013
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    In den 30.000€ sind die Arbeiten für den öffentlichen Bereich nicht mit enthalten. Es geht rein um die Strecke Haus bis Grundstücksgrenze. Ich denke nicht, dass da die Arbeiten für den öffentlichen Bereich mit enthalten sind. Diese werden mit Strom, Gas, Wasser und Telefon gleich mit erledigt. Beide Gräben (S, G, W, T und Abwasser) sollen gleich tief werden.

    Die Stadt gibt die Vorgaben und der GÜ soll auf Privatbesitz machen. Wir wollten halt die Unterlagen für das Entwässerungsgesuch einsehen, welche er uns nicht aushändigen wollte.
     
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