Nutzungänderung Bürogebäude zu Wohnung

Diskutiere Nutzungänderung Bürogebäude zu Wohnung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, folgender Sachverhalt. Ein kleines Fachwerkgebäude wird als Büro erbaut und genutzt. Nun soll dieses zu einer Wohnung...

  1. #1 Baufredi, 26.01.2013
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    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt.
    Ein kleines Fachwerkgebäude wird als Büro erbaut und genutzt. Nun soll dieses zu einer Wohnung umgenutzt werden.
    Baurechtlich ist das alles ok.. aber bei der EnEV gibt es Fragen.

    Frage 1:
    So wie ich das verstehe, könnte das GEbäöude so wie es da steht bleiben, wenn es "nur" eine Nutzungnderung gibt und sonst nichts an dem GEbäude geändert wird? ioder muss das nach EnEV gedämmt werden etc?

    Frage 2:
    Um im Dachgeschoss Aufenthaktsräume hinzubekommen müssten die Gauben vergrößert werden , ansonsten wären es leider nur Abstellräume. Wenn man also die Gauben vergrößert.. müssen dann nur die Gauben EnEV sein oder muss dann das gesamte Dach oder gar das gesamte Gebäude aufeinmal nach EnEV sarniert werden?

    Danke und Grüße
    Fred
     
  2. #2 Alfons Fischer, 26.01.2013
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    Frage 1: Es gibt nach EnEV keine Anforderung im Falle einer Nutzungsänderung. Außer die ohnehin obligatorischen Nachrüstungsverpflichtungen (betrifft aber nur Rohrleitungen, ggf. Nachtspeicherheizungen und oberste Geschoßdecken).
    Frage 2: Ich unterstelle mal, dass das Dachgeschoß bisher unbeheizt war. Dann ist dies ein "Ausbau". Also die Erweiterung um beheizte Räume. Da hängt es davon ab, wie groß die Erweiterung ist. Es ist §9 Nr.4 bzw. Nr.5 EnEV anzuwenden. Hier gibt es Anforderungen an die Umfassungsflächen der Erweiterung. Nicht des übrigen Bestands...
     
  3. #3 Baufredi, 26.01.2013
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    danke für die Antwort.

    zu 1: oberste Geschossdecke = Dach, wenn im DG Aufenthaltsräume?

    zu 2: ja die Räume sind zwar beheizt (das wurde erste nachträglich gemacht), aber bei Bauamt liegt für diese Räume keine Nutzung vor. (daher gelten die aus Sicht des Bauamts derzeit sicher als nicht beheizte Räume)
    Es käme in dem Fall weniger als 50m² Fläche hinzu (Wohnfläche). Die Grundfläche wäre größer. Was gilt in dem Fall?


    Im "schlimmsten Fall (aus kostentechnischer Sicht)" müsste also das Dach neu gedämmt werden?
     
  4. #4 Alfons Fischer, 27.01.2013
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    nein, oberste Geschoßdecke ist oberste Geschoßdecke unter einem nicht beheizten Dachraum.

    Wenn die Nutzungsänderung dort nicht genehmigt war, und jetzt soll umgebaut werden, gilt das m.E. so, als wäre es bisher nicht ausgebaut. Damit ist die EnEV anzuwenden.
    Es geht um die ist die Nutzfläche, laut EnEV ist dies "die beheizte oder gekühlte Nutzfläche nach anerkannten Regeln der
    Technik". Also nicht die Grundfläche. Wohnfläche analog.
    Wenn dies weniger als 50m² sind, dann sind die Bauteilanforderungen nach EnEV anzuwenden. Also Dach: U<=0,24W/m²K, Fenster U<=1,3W/m²K u.s.f.
    Einfach mal die EnEV lesen.
    Wenn das Dach also nicht ausreichend gedämmt ist, muss dies m.E. gemacht werden. Sie können Sich m.E. nicht darauf berufen, dass die Ausbauten aus dem bisherigen "Schwarzbau" neue Anforderungen nicht wirtschaftlich umsetzbar machen.


    Ganz davon abgesehen: Sie brauchen einen Bauantrag! Ist eine Wohnung im DG überhaupt genehmigungsfähig? Brandschutz? etc.?
    Fachwerggebäude: Denkmalschutz?
     
  5. Baumal

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    so schauts aus. und nicht nur EnEV ist anzuwenden.
     
  6. #6 Baufredi, 28.01.2013
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    danke für die Infos.

    ja dann sieht das doch ganz gut aus:

    Nutzungsänderung vom EG betrifft ja nur beheizte Räume (also muss am Fachwerk nichts gemacht werden).

    Das DG bekommt 2 neue Gauben damit es Aufenthaltsräume werden, die vorher nicht beheizt wurden. Die Wohnfläche die hinzu kommt sind ca 26m², so dass es insgesamt ca. 75m² werden

    -> Nur das Dach muss nach EnEV gemacht werden. So verstehe ich das jetzt.
     
  7. #7 Baugeselle, 11.02.2013
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    Hallo zusammen,

    ich hätte an dieser Stelle mal eine ganz ähnliche Frage: Wenn man nicht als Wohnraum zugelassene Flächen eines Hauses durch eine Nutzungsänderung in Wohnraum umwandeln will und diese Flächen schon beheizbar sind, geht die Baubehörde dann grundsätzlich davon aus, dass die Heizung ein "Schwarzbau" ist, der nicht beachtet wird? Oder kann es auch nicht zugelassene Wohnräume geben, die "legal" beheizt sind, so dass sie ohne Anwendung der EnEV in Wohnraum umgewandelt werden können?
     
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