Kellerunterfangung - wer macht das?

Diskutiere Kellerunterfangung - wer macht das? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, eine Frage, wir wollen den Anbau der an unser Haus ran kommt unterkellern. Der Bestand selber hat keinen Keller. Ich weiß dass...

  1. #1 Ritterjamal, 26.02.2013
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    Hallo zusammen,

    eine Frage, wir wollen den Anbau der an unser Haus ran kommt unterkellern. Der Bestand selber hat keinen Keller. Ich weiß dass hier das Bestandshaus Unterfangen werden muss. Der Keller der gebaut wird ist ein Fertigkeller. Ich kann ja bestimmt nicht den Keller ausheben lassen ohne davor das Haus zu unterfangen. Jetzt Frage ich mich, wer macht diese unterfangung? Der Kellerbauer, der jenige der die Grube aushebt oder wieder jemand ganz wer anders.

    Schöne Grüße
    Alex
     
  2. #2 RMartin, 26.02.2013
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    Bauunternehmen (meist Tiefbauunternehmen) mit ausreichender Erfahrung im Unterfangen nach DIN 4123.
    Aber dies nicht ohne eigene Bauleitung mit ebensolcher Erfahrung.
     
  3. #3 Manfred Abt, 26.02.2013
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    und wisse: selbst bei ausreichender Erfahrung und fachgerechtem Arbeiten sind Schäden am Altbestand nicht auszuschließen bzw. in geringem Umfang sogar zu erwarten.
     
  4. #4 Ritterjamal, 26.02.2013
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    Wie würden sich solche Schäden auswirken, bzw. was wäre zu erwarten?
    Wir haben bei uns einen extrem festen boden, letztes Jahr wurde an der Realschule bei uns sogar ein gutes stück abgetragen ohne dass eine unterfangung gemacht worden ist.
     
  5. JDB

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    Auf jeden Fall muss da auch einer ran, der das Tragverhalten des Bestandes untersucht!
    Je nach Alter und Bauweise des Bestands gibt es da u.U. son blödes großes Mittelwandfundament, an das man verdammt schlecht rankommt.
    Dann ist Schluss mit herkömmlicher Unterfangung.

    Die Frage aller Fragen ("Muss das wirklich sein?") hast Du du hinreichend beleuchtet und beantwortet?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2013
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  7. #7 Ritterjamal, 26.02.2013
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    Die Bodenplatte, auf dem das Bestandshaus steht, ist im erst 2007 gebaut worden. Ich kann mich jetzt jedoch nicht mehr daran erinnern wie das Fundament ausschaut.
    Wie läuft so eine Unterfangung eigentlich ab? Wird da direkt umter dem Fundament der Bodenplatte eine Mauer nach untern "gegossen" ?
     
  8. #8 RMartin, 26.02.2013
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    Also das Thema ist sehr komplex und nicht geeignet um sich entspr. Fachwissen im Forum anzueignen.

    Grob gesagt läuft eine 'normale' Unterfangung bei Einhalten entspr. Gegebenheiten nach DIN4123 abschnittsweise ab.
    Gräben mit maximaler Breite werden ausgehoben, die u.U. (abhängig von der Tiefe) verbaut werden müssen. Dann entspr. betoniert/ gemauert, rückverfüllt und weitere Abschnitte entspr. erstellt.
    Alles natürlich nur nach erfolgter fachgerechter Ausf.-Planung.
     
  9. #9 peterk61, 26.02.2013
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    Die Gründung des Bestandsgebäudes muss bekannt sein, was bei dem Baujahr 2007 der Fall sein dürfte.

    Für eine Unterfangung benötigst Du einen Bodengutachter der untersucht, ob der Untergrund für eine Unterfangung geeignet ist und wie man dabei vorgeht.

    Die Standsicherheit der Unterfangung für den Bauzustand muss nachgewiesen werden. Auf die Unterfangung wirkt eine hohe horizontale Last aus dem Erddruck ein, die abgefangen werden muss. Die Standsicherheitsberechnung und Planung der Unterfangung machen der Tragwerksplaner oder der Bodengutachter.

    Die Unterfangung sollte ein erfahrener Rohbauer/Tiefbauer machen. Eine Begleitung der Arbeiten durch Tragwerksplaner und Bodengutachter ist erforderlich.

    Da unter dem Fundament gegraben wird, sind Verformungen des Bodens und Setzungsschäden am Gebäude nicht auszuschließen. Wenn alles gut geplant und ausgeführt wird, darf es keinen Grundbruch (starke Verformung) geben.
     
  10. sunday

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    Hallo allerseits,

    ich würde mich da gerne mal dran hängen.

    Ich habe eine einsame DHH wo dieses Jahr wahrscheinlich die 2. DHH dran gebaut wird. Jetzt habe ich schon erfahren, dass aufgrund der Hangsituation die 2. DHH wohl ca. 50cm tiefer gesetzt werden soll. (Ist aber noch nicht in Stein gemeißelt)

    Dadurch wird natürlich auch mein Fundament evtl. untergraben werden. Wie sieht die Situation bei nur 50cm Höhenunterschied aus?? Ich denke das dabei auch ein abstützen meiner Bodenplatte nötig wird. Wie kompliziert wird das werden, bzw. welche Dokumente kann ich vom neuen Nachbarn einfordern, die mir beweisen, dass das Unterfangen DIN gerecht vonstatten geht?

    Wäre es sinnvoll für diesen Teil der Bauarbeiten einen eigenen Gutachter zu organisieren?

    Viele Grüße
    Frank
     
  11. #11 Manfred Abt, 27.02.2013
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    im Grunde hat peterk61 dass alles sehr schön und vollständig zusammengefasst

    und klar macht es im Eigeninteresse Sinn Regelungen zu treffen, dass der untergrabende Nachbar fachgerecht arbeitet.
     
  12. #12 RMartin, 27.02.2013
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    Es muss sogar 'was' gemacht werden wenn auf gleichem Niveau nachträglich gegründet wird. Also vorhandenes Fundament mit bestehendem Gebäude bis zur Unterkante aufbuddeln ist im Normalfall nicht.

    Wie Manfred schon schreibt, macht es Sinn entspr. Regelungen zu treffen. U.a. den Zustand des eigenen Bauwerks zu dokumentieren.
     
  13. sunday

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    Ok, das werde ich dann mal im Auge behalten und entsprechende Vorbereitungen treffen.

    Mal ne blöde Frage: Was hat man für Möglichkeiten, wenn der Bauherr/Bauunternehmer das ganze als Unsinn darstellt und einfach drauf los buddeln will?? Welche Handhabe hat man im Vorfeld die Baumaßnahmen zu stoppen bevor mein Haus schaden nimmt?

    Bauaufsicht / BG-Bau / Polizei / Russisch Inkasso.....o.ä. :mega_lol:

    Spaß beiseite, soll ne ernstgemeinte Frage sein!!

    Viele Grüße
    Frank
     
  14. mls

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    rechtzeitig vorher die versorgung mit baurechtlern checken ;)
     
  15. #15 Gast036816, 27.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wieso drauf los buddeln? das heisst doch bei dir, die graben an der grenze runter werden dein haus anbaggern - oder? dafür brauchen sie deine zustimmung. wenn du die nicht erteilst, sind das 2 anrufe für dich - bauaufsichtsamt und polizei. dann ist kurzfristig schluss mit der baggerei.
    vor den arbeiten solltest du auf eine beweissicherung eines unabhängigen bestehen und dir eine geprüfte statik aushändigen lassen von den unterfangungsarbeiten. erst dann gibst du dann deine zustimmung. eventuell ist auch noch mehr zu tun.
     
  16. kayooo

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    Au weia ... sehr hilfreich der Link .... :mauer

    Bei der klassischen, händischen Unterfangung nach DIN 4123 wird das bestehende Fundament abschnittweise unterfangen. Während der Herstellung steht also immer ein relativ kleiner Bereich des Bestandsfundaments bis zum erreichen der Festigkeit des im Normalfall geschalten Beton ohne Stützung da. Dabei kann es je nach Ausbildung des Bestandsfundaments zu Lastumlagerungen und somit zum absenken des Bestandsfundaments kommen. Weitere Ursachen für Schäden können eine mangelhaft ausgeführte Fuge zwischen Unterfangungskörper und Bestandsfundament sein - Senkung bis zum Kraftschluss.

    Mit einem Grundbruch hat das aber nichts zu tun. Der ist zu erwarten, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung der DIN 4123 nicht erfüllt sind oder die abschnittweise Herstellung nicht konsequent eingehalten wird.

    Wenden Sie sich an jemanden der sich mit sowas auskennt. Solche Foren sind meist nicht der richtige Platz dafür.
     
  17. #17 willi22, 28.02.2013
    willi22

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    Wir hatten genauso so einen Fall, dass einfach drauf los gebuddelt wurde, bzw. an der Grundstücksgrenze abgegraben wurde- Polizei und Bauaumt haben gar nichts gemacht. Hier konnte uns nur ein Anwalt weiterhelfen, der das ganze per einstweiliger Verfügung gestoppt hat.
     
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