Sanierung der Fassade nach Abriss

Diskutiere Sanierung der Fassade nach Abriss im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo Community :) Wir sind am ende mit unserem Latein und brauchen dringend Hilfe von euch Experten! Unser Haus ist alleine Freistehend,...

  1. #1 alive51, 05.05.2013
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    Hallo Community :)

    Wir sind am ende mit unserem Latein und brauchen dringend Hilfe von euch Experten!

    Unser Haus ist alleine Freistehend, das war aber nicht immerso, der Nachbar hat sein Haus an welches unseres drangebaut war abgerissen.
    einzig und allein der "gemeinsame"?! Giebel ist noch übrig. Dieser steht jedoch Deutlich mit ca 30cm+ auf dem Nachbargrundstück. Wir möchten die Wand gerne verputzen, er möchte den alten Giebel falls möglich abtragen lassen.

    Wie können wir herausfinden ob wir den Gibel abrtagen können, oder ob er bleiben muss? Um die Wandstärke zu ermitteln haben wir zwei Bohrungen gemacht. Im EG ist die wand 49cm dick und im OG ca 16 (dort ist der Alte Gibel auch abgetragen worden -siehe belbe Plane auf den Fotos - (vom Nachbarn).

    Da Bilder mehr sagen als 1000 Worte:
    2013-05-05 12.46.28-1.jpg 2013-05-05 12.46.32.jpg 2013-05-05 12.46.41.jpg 2013-05-05 12.47.05.jpg 2013-05-05 12.47.11(1).jpg

    Tausend Dank für das durchlesen und für eure Antworten!

    LG
    aliVe
     
  2. H.PF

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    Das ist eine Frage für einen Statiker!


    *persönliche Meinung*
    Ich schätze, das du dir aber die Kohle sparen kannst, die Wand ist eine gemeinsame Wand, die ist statisch für dich sehr wichtig, die Abbruchkosten werden wohl exorbitant werden da du statische Ersatzmaßnahmen treffen musst...*/Persönliche Meinung*
     
  3. #3 Gast036816, 05.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bei abbrucharbeiten an grenzwänden und angrenzenden bauwerken ist die überwachung der abbrucharbeiten durch einen statiker pflicht, um die standsicherheit des bestands zu erhalten. den statiker muss dein nachbar beauftragen und vergüten. der statiker muss alle maßnahmen während und nach dem abbruch erfassen und seinem auftraggeber zur veranlassung übertragen.
    sprich mit deinem nachbarn, dass das so gemacht wird.
     
  4. #4 alive51, 10.05.2013
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    Besten Dank für eure schnellen Antworten! ich werde versuchen mich mit dem Navhbar zusamen zu setzen und werde einen statiker zurate ziehen! besten Dank nochmals :)
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.05.2013
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    Ausserdem auch den Brandschutz beachten. Eine 16 cm dicke Wand kann da ggf nicht ausreichend sein!
     
  6. #6 alive51, 26.05.2013
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    Sooo... ich muss den Thread nochmal rauskramen, der Staatiker verlangt 2000+ Euro für ein Gutachten und irgendwie wäre das Gutachten 5 mal teurer als die Sanierungsarbeiten.

    heute haben wir ein Gerüsst aufgestellt und ich konnte mir das Mauerwerk etwas genauer anschauen. Die beiden wände sind definitiv nicht miteinander verzahnt. (Siehe FOTO) . theoretisch ist sie dann ja nicht tragend oder?

    Besten Dank

    aliVe51
    20130526_131520.jpg
     
  7. H.PF

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    Du wirst hier wohl keine Planung bekommen bei sowas wichtigem... Dein Nachbar muß die kosten übernehmen, kann dir doch egal sein was das kostet... Und du willst jetzt bei sowas sparen??? Ich verstehe sowas einfach nicht...

    Dein Nachbar hat abgerissen, also soll er gucken, das er die Wand vernünftig auf seine Kosten in den Griff bekommt...
     
  8. #8 alive51, 26.05.2013
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    Nicht direkt, der Eigentümer der das Haus abgerissen hat ist verstorben und der neue Eigentümer hat das grundstück vor ca 1 jahr gekauft, deshalb liegen keine unterlagen vor. Er möchte sich auch beteilligen, aber ich finde über 2000€ für ein "ja es muss bleiben" oder "nein es kann abgetragen werden" etwas zuviel. Ich habe hoffnung das es hier jemanden gibt der mir vielleicht sagen kann wie ich selbst herausbekommen kann ob die statik beeinflusst wird. Ich bin ja auch berreit einen statiker zu bezahlen, doch suche ich bisher vergebens...
     
  9. #9 Gast036816, 26.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du kannst dich an den kosten für den statiker beteiligen, wenn du das ausdrücklich möchtest, aber du musst nicht. zahlen muss dein nachbar, wenn er schon keine unterlagen hatte und reisst seinen teil weg ohne statischen beistand, ist das schon grob fahrlässig, wenn etwas schief geht, auch wenn er das ganze per kauf übernommen hat.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 26.05.2013
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    Es ist halt so, dass da einige Voruntersuchungen durchgeführt werden müssen, vielleicht Bauteilöffnungen, Recherchen. Und dann muss der Kollege auch noch rechnen, auch wenn's ein Mitarbeiter ist...

    Ich persönlich kann es nicht beurteilen, ob es zuviel ist. Aber ich kann sagen, dass man das nicht so "über den Daumen" beurteilen kann und dafür schnell mal 2000 Euro mitnimmt.
    (Aus eigener Erfahrung: In unserer Branche ist das Geld sehr oft hart verdient...)
     
  11. Taipan

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    aber hauptsächlich so hart verdient, weil die Bauherren meinen, dass man für ein paar Striche oder die drei Sätze nicht 2k verlangen darf ... O-TON: Mehr als hundert bekommse aber nicht. Die zwei Zätze dauern ja nicht länger als 5 min und die 1/2h vor Ort ... Da reichen 100 EUR. ....
     
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