Bauen mit Architekt - Auswahl, Vertrag, Honorar, etc.

Diskutiere Bauen mit Architekt - Auswahl, Vertrag, Honorar, etc. im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; auf alles will und werde ich nicht eingehen, aber das finde ich doch sehr überheblich. Muss man als BH KG700 kennen? Sollen hier nur A. mit A....

  1. Taipan

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    Nein. Du musst als BH die KG700 nicht von vornherein kennen. Du solltest Sie aber kennen, wenn Du in einem Faden mitdiskutierst, in dem um die allgmeine Frage der Beauftragung des Architekten, den Kosten eines Bauwerkes und deren Entstehung sowie über die Handhabung diverser Kostenänderungen während der Projektlaufzeit geht. Wenn DU in dem Falle von der Materie kaum/kein Wissen hast, dann solltest Du lesen, lesen, lesen. Auf keinen Fall schreiben. Hättest Du dich kundig gemacht, wie sich ein Honoraranspruch eines Architekten/Statikus'/HLS-Planer zusammensetzt, wärst Du unweigerlich über die KG gestolpert und hättest verinnerlichen können, was diese wo beinhalten.

    Ich bin letzthin über ein schönen Text aus dem Jahr 1856 gestolpert: Nichts fördert die Klarheit des Denkens und das Eindringen der Wissenschaft in das Leben so sehr, als eine richtige Terminologie. Der Laie hat zwar gegen dieselbe ein gewisses Widerstreben, er findet sich beengt durch den Zwang, welchen diese im Sprechen und Schreiben ihm auferlegt, wie man das Gesetz auch häufig nur als Schranke empfindet, bevor man die Wohlthat erkennt, die in der durch dasselbe gebotene Beschränkung menschlichen Handelns liegt. Aber bald lernt er die Vortheile eines Gedankens kennen und bedient sich ihrer gerne und leicht.

    Es wäre an Dir dich des Themas zu ermächtigen und DANN hier mitzudisktuieren.
     
  2. #102 Thomas B, 04.06.2013
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    Da hast Du im Grundsatz recht, Ralf. Sollten dafür 2 Std. mehr/ längere Baustellentermine von Nöten sein, so ist das m.E. einfach dabei. So etwas auch noch aufzudröseln und zu begründen ist mir persönlich einfach zu lästig....
     
  3. #103 Nutzername, 04.06.2013
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    @ feelfree: Das Architektenhonorar bestimmt sich (ich gehe mal davon aus, dass Euer Vertrag mit dem A. nach HOAI 2009 abgeschlossen wurde) nach der Kostenberechnung (was eine Änderung gegenüber der alten HOAI ist). In Deinem Fall darf das A.honorar nicht teurer werden.
     
  4. Taipan

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    Richtig an den 2h soll es in der Regel nicht klemmen ... wenn es aber durch Wünsche des Bauherren zu einem Aufwand jenseits der (sagen wir mal) 20h kommt, dann sollte das schon honoriert werden. Zumindest habe ich nicht unbedingt den Bedarf einem Bauherren eine 1/2 Woche Arbeitszeit zu schenken, weil er mit seinen Spezialwünschen mich auf der Baustelle festnagelt.

    Meine Beispiele unten mt der Keramik war ja auch nur bauherrenverständlich gemeint. Dass die erhöhten Planungkosten eher in anderen Ecken zu finden sind, wissen wir. Beispielsweise wollte ein Bauherr letzthin unbedingt eine Kelleraussentreppe in/an einer schwarzen Wanne. Schwachsinnig hoch drei, Schadensträchtig in der Ausführung, wie es gar nicht schlimmer geht und entsprechend mit einem sehr hohen Planungsmehraufwand und einer intensiven Überwachung verbunden. Er lies es sich nicht ausreden und muss löhnen - dass ist dann nicht mehr drin.
     
  5. #105 karo1170, 04.06.2013
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    Bei dieser Grössenordnung (400m²) braucht es keinen Fachplaner für Elektro oder HSL. Da würde ich eher eine Funktionalausschreibung der Leistungen und eine Art "Werksplanung" der betreffenden Gewerke vorsehen. Bei grösseren Objekten empfiehlt es sich schon, einen Fachplaner für HSL und Elektro mit ins Boot zu nehmen, da die Anforderungen an die Planung der Einzelgwerke und Koordination zwischen den Gewerken recht deutlich ansteigen.
     
  6. Taipan

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    Nochmal: nicht die Größe des Objektes ist maßgeblich für die Notwendigkeit einer Fachplanung, sondern die Anforderung. Wenn Du der Meinug bist, dass bei einem EFH keine Fachplanung für HLSE notwendig ist, dann wundere Dich nicht, wenn die Kosten für diese Gewerke über das Ziel hinausschießen und Du ein Ergebnis erhältst, was bestenfalls als eben ausreichend bezeichnet werden kann. Außerdem wundere dich nicht, dass wenn Du dann die Anlage einem Fachmann zeigst, er dich fragt, ob das beschriebene Gebäude mit der beschriebenen Anlage irgendwas zu tun hat.
     
  7. #107 Gast56083, 04.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Zum Fliesenbsp.:

    Darf der A. theoretisch auch an den Mehrkosten für Verlegung verdienen? Also wenn ich mit dem Fliesör z.B. vereinbare, 90x15 kalibriert statt 60x30? Wenn Ja, Rechtfertigt der A. dann auch die Kosten durch die erhöhte Bauüberwachungsaktivität?
    Wenn dem auch noch so ist und dieses Vorgehen allen Ernstes hier verteidigt wird, dann lach ich mich tot. Wenns dann sogar auf irgendwelchem Wege sogar 20% werden können und das rechtlich auch noch irgendwie abgesegnet sein könnte, dann finde ich es nicht mehr lustig sondern verstehe die Welt nicht mehr.
     
  8. #108 Gast036816, 04.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und wer erstellt diese leistungsbeschreibung?
     
  9. #109 Thomas B, 04.06.2013
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    @Zellstoff:

    Verstehe ich jetzt nicht.

    Der Architekt rechnet doch nicht das Material ab (also hier irgendwelche Fliesen), sondern er hat halt irgendwann Endsummen, aus denen sich eine Gesamtsumme ergibt. Ich rechne doch nicht die ganze zeit an jedem Fitzelchen rum. Da brauch' ich ja für die Erfassung mehr Zeit als ich nachher planerisch benötigen würde....
     
  10. #110 Gast036816, 04.06.2013
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    Gast036816 Gast

    zum einen schreibst du auch nicht mit samthandschuhen, wenn du etwas gegen architekten oder gegen die honorarordnung vorbringst. ich verstehe, dass du sauer bist, wenn man deine vorgeschichte kennt.
    ich weiss genau, was man in 18 stunden an ausführungsplanung leisten kann. das ist eben nicht mehr als den entwurf auf 1:50 zu vergrößern und ein paar maße ergänzen. da muss ich nichts unterstellen.
    ich kenne gu und gü, die so wie von dir beschrieben ohne fachplaner arbeiten. die verdienen teilweise nicht schlecht an dieser arbeitsweise, weil da auch honoraransätze einkalkuliert werden. auffällig wird es erst, wenn irgend etwas schief läuft, nicht abgenommen wird oder der prüfingenieur seine zustimmung versagt.
    für dein mfh habe ich einen wichtigen fachplaner vergessen: brandschutz. ein schönes thema bei mfh, vor allem wenn keiner mitwirkt.
     
  11. #111 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
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    Schon wieder falsch!!!

    Auch nach der HOAI 2009 kann sich das Honorar erhöhen, weil die anrechenbaren Kosten (= Nettobaukosten) steigen.
    Nur bedarf es dazu jetzt einer Leistungsmehrung/Leistungsveränderung durch den Bauherren.
    100 m² Decke 20 cm dick mit 5 to Stahl geschätzt auf 7.000 €, abgerechnet mit 10.000 € ergibt keine Honorarsteigerung.

    In der Kostenberechnung enthalten: Kunststofffenster mit 2-fach Glas Ug 1,1, tatsächlich ausgeführt Holz-Alu mit Dreifachverglasung Ug 0,7.
    Die MEHRkosten steigern auch die anrechenbaren Kosten!

    Ich kann Taipan nur zustimmen. Erst sachkundig machen, dann mitreden.
     
  12. #112 Thomas B, 04.06.2013
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    Aber hallo!

    Wird gerne mal eben vergessen....kann so richtig in die Grütze gehen!
     
  13. #113 Gast036816, 04.06.2013
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    gleiches gilt für kalibrierte fliesen! besonders wenn fliesen im materialwert von 25 €/qm zugrunde gelegt werden und dann zum preis von 100 €/qm ausgesucht werden! das ist auch nicht zum totlachen, sondern es ist schlicht und einfach geregelt!
     
  14. #114 Nutzername, 04.06.2013
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    Und jetzt lies mal, was feelfree geschrieben hat:
     
  15. #115 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
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    Dann erklär ich sie Dir mal flux:

    Würde sie so funzen, wie DU es genr hättest, dann gäbe es eine Menge Schlaules und Drittelfinanzierer, die eine Pappschachtel planen lassen und die nach der Kostenberechnung auf Luxusvilla updaten (was die Materialien und Baustoffe angeht).
    Warum? Weil die dann die Verantwortung des Planers zum halben Preis gegenüber denen bekämen, die gleich ehrlich ihre Wünsche rüberbringen.

    Wäre das in Deinem Sinne?

    Wenn nein, wie definierst Du die Grenze? Aber bitte genau und mit Begründung.

    Ausserdem - auch wenn wir eine Honorarordnung haben, so rechnen doch viele von uns auch betriebswirtschaftlich.
    Solche Steigerungen der anrechenbaren Kosten muss ich belegen und begründen. Jetzt rechne Dir mal aus, wie viele Stundenich für eine genaue Darlegung brauche, multipliziere dies mit günstigen 50 € (netto)/Std und rechne dann mal für HZ III, Mittelsatz zurück, um wieviel die Baukosten steigen müssen, damit ich kein Geld mitbringe!

    Und dann wirst DU vielleicht einsehen, was für ein Blech Du da redest!

    @ Norbert:
    Nein - auch bei seiner Vorgeschichte KEIN Verständnis.
     
  16. #116 Gast036816, 04.06.2013
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    das sind 2 unterschiedliche ursachen! das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
     
  17. #117 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
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    Ich habe gelesen! Und was steht da? Genau:
    Aber DAS willst Du nicht sehen, weil Du dann nicht quertreiben kannst, nicht wahr!
     
  18. #118 Gast56083, 04.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Heißt also: Material und Arbeitskosten stellen den Mehrwert dar...
    dachte ich mir schon, ich frage mich nur, wie man das Mehrhonorar als A. verargumentiert.

    Wenn ich das mal an einem Bsp. in Zahlen fassen darf:
    Geplant waren: 60x30 Fliesen kalibriert, Preis 30€/m², Verlegung, 25€/m², Fläche 50m² = 50*55=2750€
    Neu geplant: Feinsteinzeug kalibriert 80x80: Preis 100€/m², Verlegung 55€/m² = 50*155 = 7750€

    Bei 20% Honorarkosten des A:
    2750x0,2 = 550€
    7750x0,2 = 1550€

    Sprich 1000€ Unterschied.

    Ist das die Rechnung (nur vom Prinzip) die VOlli erlebt hat und ist es möglich, dass rechtlich aufgrund der HOAI zu Gunsten des A. entschieden wird falls der BH das nicht zahlt?
     
  19. Torian

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    @Zellstoff: Es gibt auch Architekten die in der anfänglichen Planungsphase ihre Gebühr bekannt geben und als Obergrenze fixieren. Dadurch führen teure Bemusterungen, Preissteigerungen von Materialien sowie zu geringe Kostenschätzungen des Architekten nicht wie von dir beschrieben zu Honorarerhöhungen des Architekten. Wurde mir so angeboten, aber der Architekt war für die nächsten Monate ziemlich ausgebucht.
     
  20. #120 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
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    Alleine das zeigt, dass Du - wie ich oben schon schrieb - wie bei den Dämmdebatten überhaupt nicht lernen willst, sondern nur mistig rumstänkern.

    Du suchst nur Gründe, um Architekten mies zu machen.

    Dein DElta Baukosten von 5.000 (was in der Berechnung schon nicht stimmt) erbringt bei einer Ausgangsbaukostensumme von 225.000 € (AK) eine Mehrhonorar von rd 400 € bei HZ III min!

    Ich denke, da ist eine kräftige Entschuldigung wg. Verleumdung von Dir fällig!
     
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