Welcher Keller nach Baugrunduntersuchung wirklich notwendig...?

Diskutiere Welcher Keller nach Baugrunduntersuchung wirklich notwendig...? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, im Ergebnis der Baugrunduntersuchung steht u. a. dass... eine Abdichtung der erdberührenden Bauwerksteile gegen Bodenfeuchte und...

  1. BV2013

    BV2013

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    Hallo,

    im Ergebnis der Baugrunduntersuchung steht u. a. dass...

    • eine Abdichtung der erdberührenden Bauwerksteile gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser (DIN 18195/4), in Verbindung mit einer Ringdrainage (DIN 4095) und eine rückstandsfreie Ableitung des Drainagewassers empfohlen wird.
    • Für den Fall das keine Ableitung möglich ist, soll eine Abdichtung der erdberührenden Bauwerksteile für den Lastfall zeitw. aufstauendes Sickerwasser (DIN 18195/6) oder durch Ausführung als wasserundurchlässiges Bauwerk aus Beton (DAfStb-Richtlinie) erfolgen. Der Bemessungswasserstand soll als "geländegleich" angesetzt werden. (Empfehlung für wasserundurchlässiges Bauwerk gem. DAfStb-Richtlinie: Beton C25/30, XC4, XF1 WU für Kellerwände)
    Das Bauunternehmen hat zuerst einen Keller als "wasserundurchlässiges Bauwerk (Nutzungskl. A gem. DAfStb-Richtlinie, Beanspruchungskl. 1 bei Beanspruchung durch zeitw. aufstauendes Sickerwasser bis max. 15 cm unter Unterkante Lichtschächte)" angeboten.

    Nun will das Unternehmen aber auf Grundlage der Baugrunduntersuchung (u. a. wegen Bemessungswasserstand) den Keller druckwasserdicht (inkl. druckwasserdichte Lichtschächte mit Pumpenschacht) ausführen und dafür einen enormen Aufpreis (> 12000 €). Ist das wirklich notwendig und welche Alternativen gäbe es?
     
  2. #2 Gast036816, 07.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das lässt sich aus der ferne ohne kenntnis aller umstände nicht bewerten. dein planer oder der von dir bezahlte sachverstand sollte alle unterlagen sichten und dir einen geeigneten vorschlag machen.

    da deine berufs- und ortangabe daneben ist, solltest du mit einer nachricht an Josef das korrigieren lassen. die ortsangabe könnte aus aktuellem grund schon mal eher eine einschätzung zu deinem problem ermöglichen!
     
  3. BV2013

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    Der Bodengutachter wurde vom Bauunternehmen beauftragt. Planung hat ebenfalls das Bauunternehmen durchgeführt.

    Die schlüsse die das Bauunternehmen aus dem Gutachten zieht, verstehe ich nicht wirklich. Deshalb auch die Frage, wie die Keller auf dieser Grundlage des Bodengutachtens angemessen ausgeführt werden sollte.
     
  4. #4 Inkognito, 07.06.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Naja, "max 15cm unter UK Lichtschacht" ist halt was anderes als Geländegleich... wenn Sie Lichtschächte wollen (und davon gehe ich aus) sollten diese auch wasserdicht sein und nicht aufschwimmen.
     
  5. BV2013

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    Richtig, ich befürchte/bezweifel wohl, dass der Bemessungswasserstand tatsächlich geländegleich ist. (Grundstück hat leichte Hanglage, Grundwasser erst in ca. 70 m tiefe, usw.) Welche kostengünstigen Alternativen gäbe es?
     
  6. #6 Gast036816, 07.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bodengutachter und planer tanzen in diesem fall nach der pfeife des bauunternehmers. darum eigenen sachverstand einschalten. der kann dann für weniger euronen bewerten, ob das richtig ist. den sachverstand dann gleich bis zur fertigstellung des hauses weiter beauftragen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun, es ist ganz einfach. Sie haben 3 Möglichkeiten:
    1) Ein eigenes Baugrundgutachten in Auftrag geben.
    2) Das Angebot des BU annehmen
    3) Den BU aus der Haftung entlassen
    Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, gibts noch Möglichkeit 4) - den BU wechseln

    1) garantiert aber nicht, dass der BU das akzeptiert, sollte es bessere Ergebnisse versprechen.
     
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