Rückstaupumpe bei 5m Kanaltiefe?

Diskutiere Rückstaupumpe bei 5m Kanaltiefe? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; So, jetzt (endlich) sind die Fakten doch zusammen. Das Klo ist schittegal. Maßgebend ist hier die bodentiefe Dusche im "unteren Badezimmer",...

  1. #41 Manfred Abt, 13.09.2012
    Manfred Abt

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    So, jetzt (endlich) sind die Fakten doch zusammen.

    Das Klo ist schittegal.

    Maßgebend ist hier die bodentiefe Dusche im "unteren Badezimmer", sofern dies im Erdgeschoss liegt. Kann denn keiner mal präzise sein, woher sollen wir wissen, wo dein "unteres" Badezimmer liegt.
    Und maßgebend ist, dass eben dieser Boden des EG ca. 50 cm unter Straßenoberkante liegt.

    Was kann jetzt (zumindest theoretisch) passieren?
    • Bei einer Verstopfung im öffentlichen Abwasserkanal(s) direkt unterhalb eures Hausanschlusses staut sich das Wasser im öffentlichen Kanal bis zu einer Höhe, wo es wieder austreten kann. Dann entspannt sich der Druck und weiter steigt es nicht. Meist ist dies der Kanaldeckel in der Straße, deshalb Rückstauebene = Straßenoberkante.
    • gleiches gilt bei einer hydraulischen Überlastung des öffentlichen Abwasserkanals, bei reinem Schmutzwasserkanal aber selten
    • Wenn jetzt das Schmutzwasser von euch und euren Nachbarn im öffentlichen Abwasserkanal bis zur Straßenoberkante steht, dann steht es nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren auch in den Abwasserleitungen eures Hauses genau so hoch, Strömungsverluste können wir bei Schmutwasser außen vor lassen.
    • An den Abwasserleitungene eures Hauses ist auch die Dusche angeschlossen. Da jedoch die bodengleiche Dusche hier ca. 50 cm unter dem Kanaldeckel in der Straße liegt tritt das Wasser eben nicht dort aus, sondern vielmehr aus dem Ablauf eurer Dusche. Und verteilt sich dann in eurem Erdgeschoss. Hierbei handelt es sich um die Fäkalien eurer Nachbarn.

    So, nochmals Fachberatung ganz formal nach DIN:
    • Ihr habt Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, die bei Rückstau zu einer Überflutung von Räumen führt, die nicht nur untergeordnete Bedeutung haben.
    • Dann ist einzig und allein zulässig eine fachgerechte Hebeanlage. Eine Rückstauklappe oder wie auch immer ihr einen Rückstauverschluss nennen wollt ist da nach DIN nicht zulässig.
    • Und ja, die Leitungsführung ist bei diesen Höhenverhältnissen durchaus eine interessante Planungsaufgabe.

    Nochmals zum Thema Risikoabschätzung:
    • wegen formaler Verhältnisse darf ein Fachberater euch nur sagen: baut eine Fäkalienhebeanlage ein
    • wegen formaler Verhältnisse darf euch niemand sagen: baut einen Rückstauverschluss ein
    • wegen formaler Verhältnisse darf euch aber auch niemand sagen: baut einen Rückstauverschluss ein
    • trotzdem kann es sein, dass der tatsächliche Wasserspiegel in den Leitungen aus physikalischen Gründen niemals kritisch werden kann
    • oder dass die Wahrscheinlichkeiten minimal sind, dass er kritisch werden kann
    • das wäre dann Risikoabschätzung, die man selbst machen muss, zu der man sich ggf. der Unterstützung eines wirklich fitten Fachplaners bedienen muss

    Zum Thema Begrifflichkeiten:
    • ich hab hier entgegen meiner Ankündigung jetzt schon vieles aus meinem Handbuch wiederholt
    • bzgl. deiner Verwirrungen bei den Begriffen schreib ich das aber nicht nochmal, siehe das Glossar auf der letzten Seite

    Eigenes Thema:
    Da es hier von einer gewissen Dame schon mal Vorwürfe in Richtung Akquiseversuche gab und ja inzwischen durchaus klar wird, dass du da eine kompetente Fachkraft brauchst möchte ich doch noch klarstellen, dass wir in diesem Bereich nicht geschäftlich tätig sind. Wir planen vielmehr die öffentlichen Kanäle etc., also quasi die Seite, die euch die Probleme erst bereitet.
     
  2. #42 papabaut, 13.09.2012
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    Hallo Manfred,

    eigentlich möchte ich deiner schönen Zusammenfassung nicht den Platz des Schlußwortes streitig machen.

    Aber ist sind nur die Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene zu betrachten.
    Wenn dies nur die Dusche ist, kann man auf eine Fäkalienhebeanlage verzichten und nur für die Dusche eine kleine Hebeanlage einbauen. Diese würde weniger oft in Betrieb sein, billiger in der Anschaffung und im Betrieb sein sowie bei einem Ausfall nur die Dusche lahmlegen.

    Bei FFB 50cm unter RSE wird wohl leider auch das Klo gegen Rückstau zu sichern sein.
    Die Frage, ob man im konkreten Fall das Klo noch über die Rückstauebene heben kann ist unbeantwortet. Ich gehe mal davon aus, daß dies nicht mehr möglich ist. Schade.

    Helge
     
  3. #43 Manfred Abt, 13.09.2012
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    Hallo Helge, hallo TE,

    grundsätzlich richtig, und war mir auch bewusst.

    Aber wie gesagt halte ich hier eine korrekte Planung für dringend erforderlich. Da sollten dann genau solche Details geklärt werden. Nach dem, was ich hier bisher gelesen habe, ist dazu aber keiner der bisher Beteiligten wirklich fähig.

    Darfst auch gerne nochmal schreiben, ich brauch nicht das letzte Wort behalten.
     
  4. #44 Achim Kaiser, 13.09.2012
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    Nun ... der Fall ist auch der *Paradefall* bei der einiges zu bewerten ist :).

    Die *formalen* Punkte hat Manfred dargelegt.

    Allerdings *kann* man sie auch etwas abweichend bewerten.
    - ist vorhanden

    Wenn im OG z.B. noch ein *Hauptbad* vorhanden ist, kann man der Dusche im EG auch *untergeordnete Bedeutung* zuweisen.

    Sehe ich bei *familiärer Benutzung* (keine Mieter, größerer öffentlicher Nutzerkreis etc) als gegeben an.

    Meistens gegeben bei Bad im OG mit gesondert geführter Abflußleitung der oberen nicht rückstaugefährdeten Stockwerke

    wäre dann auch erfüllt ....

    .... und dann wäre eine automatische Rückstauklappe für fäkalienhaltiges Wasser sehr wohl einsetzbar.

    Jede Art der Rückstausicherung verursacht Kosten und benötigt *Wartung* ....
    Ne Hebeanlage macht sicherlich immer am Wochenende die Grätsche, braucht ständig Betriebsstrom und die Rückstauklappe will regelmäßig revisioniert werden .... sonst ist nicht sicher, dass sie auch im Bedarfsfall auch funktioniert ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #45 Manfred Abt, 13.09.2012
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    Mensch, Achim! Jetzt bring doch nicht weitere Verwirrung rein, nur weil ich die DIN nicht Wort für Wort abgeschrieben hab.

    Du baust deine Argumentation darauf auf, weil du der Dusche jetzt eine untergeordneter Bedeutung zuweist,

    Es geht aber darum, dass der Raum von untergeordneter Bedeutung sein muss. Oder, wie die Norm wortwörtlich schreibt, "d.h. dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei einer Überflutung der Räume beeinträchtigt werden".

    Bei jedem normalem zu Wohnzwecken genutzen Erdgeschoss sind schon allein wegen des schwimmenden Estrichs wesentliche Sachwerte bei Überflutung beeinträchtigt, die Lackschühchen der Dame des Hauses mal außen vor gelassen.


    Und nochmal ausdrücklich: auch eine regelmäßige Wartung stellt nicht sicher, dass eine Klappe im Bedarfsfall wirklich funktioniert, bei der Revision lag nämlich die halbe Wäscheklammer oder das Legomännchen noch nicht unter der Klappe. Und dann hab ich die Kacke der Nachbarn im Wohnzimmer. Macht die Hebeanlage die Grätsche, dann krieg ich nur aus meinen unteren Bereichen nur noch so viel eigene Kacke weg, wie in meine Rohre passt, danach brauch ich Susannes Eimer oder muss das Klo im OG nutzen.

    Ich weiß genau, was mir lieber wäre.
     
  6. #46 Wackerstein, 13.09.2012
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    Hallo zusammen,

    @ Manfred: Vielen Dank für deine erneute Erkläung!

    Nach einer halb durchgrübelten Nacht und zwei bis drei Runden "alles nochmal lesen", plus deinem Post von heute Morgen hab ich tatsächlich ein Gefühl von Durchblick.

    Vielen Dank für deine Geduld und dein Durchhaltevermögen! Berufsbedingt weiß ich sehr genau, was ich dir abverlangt habe. :respekt

    Einen Termin für ein Beratungsgespräch habe ich. Und dank deines Handbuchs und deiner - wie schreibts man im Zeugnis so schön? - zusätzlichen Erklärungen, die ich zum Begreifen des Lerninhalts brauchte - weiß ich auch, worauf ich achten und welche Fragen ich stellen muss. :28:

    Auch bei allen anderen möchte ich mich bedanken. :winken

    LG wackerstein
     
  7. Smilla

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    Hallo zusammen,
    ich möchte mich an dieses Thema noch einmal dranhängen, weil sich bei unserer Planung gerade eine ähnliche Frage gestellt hat. Und ich komme ähnlich wie die TE trotz Lesen des Handbuchs gerade nicht drauf, und schildere daher mal unsere konkrete Situation: Neubau eines EFH, Abflüsse im Keller wegen Waschmaschine und Waschbecken, sowie Regenwasser aus einem außenliegenden Kellertreppenabgang. Kellerräume sind keine Wohnräume. Die Rückstauebene sei auf Straßenniveau. Unser Architekt schlägt ein "Pumpfix" vor, und zwar eigentlich nur wegen dieses Kellertreppenabflusses. Kann das stimmen? (Zukünftige Nachbarn, die wir befragt haben, haben bei ähnlicher Ausgangssituation nur eine Rückstauklappe) Nach Lesen des Handbuchs ist die einzige Erklärung die mir einfällt die: Das Abwasseraufkommen an der Kellertreppe kann ich nicht "stoppen" (Waschmaschine ja durchaus) und deswegen braucht man mehr als eine Rückstauklappe. Ist das so korrekt?
    Herzliche Grüße und vielen Dank
    Smilla
     
  8. Ortwin

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    Höre nicht auf deine Nachbarn, Smilla, sondern auf deinen Architekten, der ein echter Experte zu sein scheint. Und auch du hast genau den richtigen Schluss gezogen. Ganz schön schlau...
    mfg Ortwin
     
  9. #49 Thomas B, 27.06.2013
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    Eine Rückstauklappe verhindert im Falle des Rückstaus (zB. bei Starkregen), daß Wasser aus dem Kanalnetz ins haus zurückdrücken kann. Ist dies der Fall, die Rückstauklappe also "in Aktion" kann aber natürlich auch kein vom Haus nachströmendes Wasser abgeleitet werden. gerade bei einer Kelleraußentreppe nicht ganz ohne, denn hier würde im Falle von Starkregen natürlich Wasser weggefördert werden müssen. Dies mag zu vernachlässigen sein, wenn die Kellertreppe ausreichend gegen Regen (Überdachung) geschützt ist. Dann mag es im eigenen Ermessen liegen ob eine solche Pumpe sinnvoll ist.
     
  10. Smilla

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    Vielen Dank für die Antworten. Durch weiteres Recherchieren bin ich auf die Möglichkeit der "Versickerung" des Kellertreppenabflusses gekommen. Ist das eine gängige Praxis? Ist die Pumpe sinnvoller? "Ausreichend" geschützt ist diese Kellertreppe vermutlich nicht - nur ein Viertel der Treppe ist überdacht.

    Wenn Ihr alle dieses Pumpfix befürwortet, will ich mich natürlich nicht sträuben. Mir kam die Lösung nur etwas exotisch (und kostspielig) vor, im Vergleich zu einer banalen Kelleraußentreppe, die mir so gar nicht ungewöhnlich vorkommen mag.
     
  11. #51 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2013
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    Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber....

    1) Ist der Boden ausreichend versickerungsfähig, um auch einen Wolkenbruch abzuführen?
    2) Kann Grund-, Schichten- oder stauendes Sickerwasser nicht so hoch steigen/anstehen, dass der Ablauf zum Zulauf wird?
    3) Kann der Ablauf bei einer über die Jahre sicher eintretenden Verschlammung wieder sickerfähig gemacht werden?

    Wenn 3* ja - dann gehst, wenn auch nur einmal kein JA (vielleicht ist schon zu wenig), dann pumpen.
     
  12. #52 Manfred Abt, 27.06.2013
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    geht und ist zulässig,

    ..... bei ausreichender Versickerungsfähigkeit des Bodens

    beinhaltet auch, dass der Bemessungs-Grundwasserstand immer deutlich unter Kellersohle liegen muss.

    grundsätzlich können solche Sickerpackungen (ein Loch voll Grobkies) im Laufe der Jahrzehnte ggf. ihre Sickerfähigkeit verlieren.

    ich würd es mir also gut überlegen.

    meine Lösung wäre ein einfacher Pumpensumpf (vereinfachte Hebeanlage):
    • Sammelleitungen für die oberen Geschosse unter der Kellerdecke
    • Abwasseranfallstellen im Keller minimieren
    • Grundleitungen unter Bodenplatte für die im Keller liegenden Einläufe, so kurz wie möglich
    • Pumpensumpf mit kleiner Tauchmotorpumpe, die das Wasser in die Sammelleitung unter der Kellerdecke hebt.
    • Ersatzpumpe als Reserve, mit 10 m langem Waschmaschinenschlauch für alle Fälle
    • geruchsdichter Deckel, Lüftungsleitung nach draußen

    Vorteil gegenüber Pumpfix o.ä.:
    Rückstaugefährdung = NULL, auch bei Defekten
    keine wirkliche Wartung durch Firmen erforderlich

    Nachteil:
    wg. Waschmaschinenablauf macht es Sinn, Pumpensumpf ab und zu mal zu reinigen. Schlamm mit Schlauch aufwühlen und über die Pumpe abpumpen lassen.
     
  13. Smilla

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    Super, vielen Dank nochmal für die weiteren Antworten! Hmhm, da grübel ich also noch ein bißchen. Nicht funktionierende Sickerung ist natürlich totaler Käse, das sehe ich ein. Dass eine Hebeanlage das Sicherste ist bezüglich Rückstau, ist mir ja mit dem Handbuch schon klar geworden.
    Würden wir die Kellertreppe weglassen, wäre eine mechanische Rückstauklappe offenbar kein Problem.
    Aber eine Frage hab ich doch noch: Bezüglich Rückstaugefahr bei nicht funktionierender Klappe: Ist da eine -klappe besser als eine -pumpe oder schenken die sich nichts? Ist die Rückstaupumpe wegen noch mehr Technik evtl. noch gefährdeter im Falle des Falles zu versagen?
     
  14. #54 Manfred Abt, 01.07.2013
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    Die Frage versteh ich nicht bzw. kann nur vermuten, dass du hier eine mechanische Rückstauklappe mit einem System a la Pumpfix vergleichst.
    Der Schutz gegen Rückstau erfolgt auch bei Systemen wie Pumpfix mittels einer bzw. zwei Klappen. Diesbzüglich gibt es keinen Unterschied zu einem RSV ohne Pumpfunktion. Einziger Unterschied ist, dass auf der Zulaufseite ankommendes Wasser an den geschlossenen Klappen vorbei auf die Ablaufseite gedrückt werden kann.
     
  15. Smilla

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    Danke, das war genau die Frage! Ok, dann fühle ich mich jetzt ausreichend informiert. Vielen Dank!
     
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