Kratzer im neuen Fenster (Toleranz ja oder nein)

Diskutiere Kratzer im neuen Fenster (Toleranz ja oder nein) im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe auf einem Fenster (230 x 120 cm) im unteren Bereich feine unterbrochene waagrechte Kratzer. Der Fensterbauer hat nun gesagt,...

  1. #1 wavetime, 01.07.2013
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    Hallo,
    ich habe auf einem Fenster (230 x 120 cm) im unteren Bereich feine unterbrochene waagrechte Kratzer.
    Der Fensterbauer hat nun gesagt, dass er beim Hersteller nachfragen muss, ob dies ein Mangel ist und die Scheibe ausgetauscht werden kann.

    Ich bin der Meinung, dass dies ein Mangel ist. Gibt es hierzu irgendwelche Richtwerte oder liegt das wirklich im Ermessen des Fensterherstellers ?

    Kann ich beim Fensterbauer auf ein neues Fenster bestehen. Die Meinung vom Hersteller kann mir eigentlich egal sein, oder ?
     
  2. #2 Baufuchs, 01.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Google mal nach: Richtlinie Beurteilung visuelle Qualität Glas
     
  3. #3 Romeo Toscani, 02.07.2013
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    Es gibt ganz klare Richtlinien bzgl. optischer Glasfehler.
    Nur weil du der Meinung bist, es wäre ein Mangel, muss es noch lange keiner sein.
    Weder dein Fensterverkäufer noch der einbauende Monteur ist für so einen Kratzer verantwortlich, da er ihn nicht verursacht hat. Auch nicht der Fensterhersteller, denn der produziert das Glas nicht selbst, sondern kauft es zu.
    Auch hat keiner zufällig ein Glaspaket in der Ecke herumliegen, das grad für dein Element passen würde, und kanns dir schenken.
    Die können sich höchstens dafür einsetzen, dich im Reklamationsweg via Glaslieferant zu unterstützen.

    Aktueller Fall bei mir: Ein Kunde bekam vorige Woche Fenster und Türen, und das Glas einer Terrassentür hat einen ca. 1 cm langen und fingernageldicken Kratzer drin.
    0 Chance in der Reklamation, ist Pech!
    Wäre der Kratzer 5 mm länger gewesen, gäbs ne neue Scheibe...

    Wie das bei dir ausgeht, kann ich nicht vorhersagen, ich kenne deine Reklamation nicht, aber ich hab einen Tipp für dich:
    Reklamiere das schriftlich (sachlich, nicht unnötig emotional oder unfreundlich!) und bestehe darauf, dass sich der Glaslieferant das ansieht (der Fensterverkäufer kann ohnehin nicht entscheiden ob das ein berechtigter Mangel ist, aber er kann dich - wie gesagt - unterstützen!).
    Der Typ von der Glasfirma hat eine Schablone und kann genau feststellen, ob das ein Mangel ist oder nicht.
    Danach bist du gescheiter und hast dir zumindest das Geld für einen Sachverständigen gespart. Was ja auch rausgeschmissenes Geld gewesen wäre, wenn du 500 Euro für sowas bezahlst, wenns um einen Mangel geht, der vielleicht 100 Euro Wert ist und den du nicht durchsetzen kannst.
     
  4. benben

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    AW: Kratzer im neuen Fenster (Toleranz ja oder nein)

    Hallo,

    Ich würde mich mit dem Kratzer auch nicht so einfach abspeisen lassen.

    Ich habe mir das mal angesehen. Bei dieser Richtlinie fällt sofort auf, dass sie einseitig von Herstellerseite erstellt wurde.

    Google mal nach:
    streitfrage Glasscheibe mangelhaft

    Dort wird zugegeben, dass diese Richtlinie gegebenenfalls keinen Bestand vor Gericht hat.

    Es kommt wohl auch drauf an, wie Kunden, Sachverständige, Architekten das sehen.

    Die Frage ist nur:
    Welche Richtlinie von wem?

    Nur weil die Hersteller sich raus reden wollen, ist es noch nicht OK. Warum haben bei dieser Richtlinie nur Hersteller und deren Interessenvertretungen mitgewirkt? Das hat einen üblen Beigeschmack.

    Sorry. Der Verkäufer ist sehr wohl für einen Mangel verantwortlich. Dem Kunden kann es egal sein, ob der Verkäufer seinerseits vom Hersteller Ersatz bekommt. Das ist eben das Geschäftsrisiko des Verkäufers. Nur der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden. Ich denke nicht, dass das Gesetz hier Ausnahmen für die Baubranche vorsieht.

    Ernst
     
  5. #5 Baufuchs, 02.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Im Link ist nicht die Rede von der Richtlinie des Bundesverbandes der Glaserinnung, sondern von einer "firmeninternen Richtlinie".

    Auch bei der Abfassung von DIN Normen, denen unterstellt wird, die anerkannten Regeln der Technik widerzuspiegeln sind Verbraucher nicht beteiligt. Deshalb übler Nachgeschmack?
     
  6. #6 Gast23627, 02.07.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Das wäre doch mal eine schöne Aufgabe für Sie.

    Na klar, dem TS ist die Meinung des Hersteller auch "egal".

    Die genannte Richtlinie hat ihre Begründung, da aus der Praxis heraus entwickelt. Es handelt sich um Glas, einem Werkstoff mit spezifischen Eigenarten und sehr oft unvermeidbaren produktionstechnischen Umständen bei denen die in den Richtlinen beschriebenen Einschränkungen hinsichtlich der optischen und technischen Unversehrtheit ihren Niederschlag gefunden haben.

    Wenn Sie sich schon hier so weit aus dem Fenster lehnen dann handeln Sie auch danach. Erstellen Sie doch eine "Verbraucherfreundliche" Richtline ohne "üblen Beigeschmack" und übernehmen Sie die Kosten der Durchsetzung der aus Ihrer Sicht berechtigten Ansprüche der so arg geschlagenen "Kratzergeschädigten"
    Es wird sich bei dem Zustand unserer Justitz sicher irgendwo ein Richter (spätestens beim BGH) finden lassen der Ihnen dann "Recht" gibt.

    Und den Fall, http://www.bau.net/forum/fenster-tueren/14075.php , übernehmen Sie dann gleich mit.

    Gruß
     
  7. #7 Rudolf Rakete, 02.07.2013
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    Es interessiert überhaupt nicht wer für den Kratzer verantwortlich ist, wenn es ein Mangel ist (mal nur angenommen) dann ist der Verkäufer (Handwerker) immer derjenige der in der Gewährleistung steht. Der Endkunde muss sich überhaupt nicht mit dem Hersteller rumschlagen. Ansprechpartner ist und bleibt der Verkäufer.
     
  8. #8 Gast036816, 02.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    toll - mit so einem wissen zu glänzen und falsches verbreiten hilft dem TE überhaupt nicht weiter. er geht mit solch einer ansage nur in die falsche richtung und verrennt sich. die richtlinie zur beurteilung von glasschäden ist nicht verkehrt, sie ist ausgewogen und berücksichtigt die interessen beider vertragsparteien, ausgenommen erbsenzähler.
     
  9. #9 Rudolf Rakete, 02.07.2013
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    Mal ganz abgesehen von der Haftung, ist es auch möglich Haarkratzer auszupolieren, jeder Glaser kann das.
     
  10. #10 Gast036816, 02.07.2013
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    Gast036816 Gast

    nicht jeder, aber ein guter glaser kann das.
     
  11. benben

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    AW: Kratzer im neuen Fenster (Toleranz ja oder nein)

    Hallo,


    Ok.

    Bei Normen kann sich jedermann beteiligen, ich zitiere Wikipedia:

    ... Norm-Entwurf wird veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat dann vier Monate Zeit, um zum Norm-Entwurf Stellung zu beziehen. In weiteren drei Monaten berät der Arbeitsausschuss die Stellungnahmen. Ein Schlichtungsverfahren regelt strittige Fälle. Nach der Verabschiedung der endgültigen Fassung durch den Ausschuss und die Prüfung durch das DIN wird das Ergebnis als DIN-Norm veröffentlicht.
    [ Zitat Ende]

    Ich habe mal selbst bei einer DIN VDI-Richtlinie zwei Einwendungen gemacht, wobei eine berücksichtigt wurde.

    Ernst
     
  12. #12 Romeo Toscani, 03.07.2013
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    Nö, da bin ich anderer Meinung.
    Der Verkäufer hat den Fehler nicht verursacht. Der wurde durch den Zulieferanten des Herstellers gemacht.
    Klarerweise ist der Verkäufer die erste Ansprechperson, und er wird den Kunden bestmöglich unterstützen, eine Reklamation durchzusetzen. Er wird nicht zum Kunden sagen: "Kümmern Sie sich selbst um Ihren Sch... und rufen'S beim Glaslieferanten an!"

    Aber die Vorgehensweise in so einem Fall ist so: Kunde reklamiert, Verkäufer kommt auf die Baustelle, macht Fotos, dokumentiert das ganze und verfasst ein Reklamationsschreiben.
    Typ vom Glaslieferanten macht einen Termin, kommt auf die Baustelle und sagt entweder a) "Alles innerhalb der Richtlinie-> keine Reklamation" oder b) "Kratzer ist um 2 mm zu lang -> Scheibe wird getauscht."

    Für den Thread-Ersteller relevant: "Feine Kratzer im unteren Bereich (= nicht in der unmittelbaren Sichtfläche)." Aus der Entfernung und meiner Erfahrung heraus: Geht als Reklamation nicht durch.

    Es gibt natürlich auch stets Zwischenlösungen: Die gehen von Preisnachlässen bishin zu kulanterweisen Tauschens des Glaspakets. Aber das kann man nicht verallgemeinern, da es den jeweiligen Fall betrifft und auch vom Auftragsvolumen usw. abhängt.

    Nur damit das nicht falsch verstanden wird: Ich will mich keinesfalls auf die Seite des Glaslieferanten stellen, bzw. den verteidigen. Ich möchte nur aus meiner Erfahrung heraus berichten, wie das gehandhabt wird.
    Als Fensterhändler bin ich da ohnehin immer der Trottel bei der Geschichte, weil ich die große Diskussion mit dem Hersteller/Glaslieferanten und mit dem Kunden führen darf.
     
  13. R.B.

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    Wie das später praktisch gehandhabt wird, ist ein andere Thema. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Käufer nur mit dem Verkäufer ein Vertragsverhältnis hat, nicht mit einem Hersteller, Glaslieferanten oder was weiß ich.
    d.h. Für eine mängelfreie Lieferung, Gewährleistung etc. ist aus Kundensicht nur sein Vertragspartner zuständig, und das ist der Verkäufer. Ob und wie der sich dann an seine Lieferanten wendet ist dem Kunden egal.

    Selbstverständlich sollten im Sinne einer korrekten Vertragsabwicklung alle Beteiligten hier ihren Beitrag leisten. Wenn der Glaslieferant auf der Baustelle erscheint, dann hilft das allen Beteiligten, aber genau betrachtet kann es dem Enkunden egal sein, wie der Verkäufer das mit dem Hersteller oder seinem Lieferanten abwickelt.

    Gruß
    Ralf
     
  14. Julius

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    @ Romeo
    Zumindest nach deutschem Recht ist der Vertragspartner auch für jene Mängel verantwortlich (und somit haftbar), die er nicht selbst verursacht hat. Er muß insofern für alle seine Zulieferanten und Erfüllungsgehilfen eintreten.

    Ich nehme nicht an, daß dies in Österreich wesentlich anders ist.
     
  15. #15 Rudolf Rakete, 03.07.2013
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    Es ist sogar so, dass man gar keinen Anspruch auf die Gewährleistung des Herstellers oder Vorlieferanten hat. Dies ist im Gewährleistungrecht eindeutig geregelt. Anspruch auf Gewährleistung hat der Käufer immer nur gegenüber dem Verkäufer. zum Nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

    Auch in Östereich haftet immer der direkte Vetragspartner im Sinne der Gewährleistung.
     
  16. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Der Regelfall bei all diesen Dikussionen jedoch ist, das die meisten Fensterlieferanten die Scheibe innerhalb kürzester Zeit austauschen ohne große Ursachenforschung zu betreiben.
    Teilweise sind vermeintliche Kratzer auch nur kleine Klebereste aus der Produktion....
    Klar ist doch, das Kratzer oder Einschlüsse im Glas, die die Gebrauchtauglichkeit einschränken, meistens anerkannt werden. Es gibt natürlich auch Erbsenzählende Kunden und die müssen dann böse Briefe schreiben und sich mit Sachvertändigen rumschlagen um später doch nichts zu bekommen.
    Auch hier macht der Ton die Musik. Ich hatte jedenfalls noch nie Probleme
     
Thema: Kratzer im neuen Fenster (Toleranz ja oder nein)
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