Lange Abwasserleitung und jetzt Probleme?

Diskutiere Lange Abwasserleitung und jetzt Probleme? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, unsere Abwasserschächte liegen leider auf der anderen Seite des Grundstücks (Straßenleitung endet dort). Wir müssen eine Strecke von ca....

  1. #1 plantboy, 03.07.2013
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    Hallo,

    unsere Abwasserschächte liegen leider auf der anderen Seite des Grundstücks (Straßenleitung endet dort). Wir müssen eine Strecke von ca. 40Meter überwinden (30Meter bis zur Hausecke und dann 10 Meter Hauslänge bis HWR). Die Leitungen liegen also halb um das Haus herum.

    Es sollte knapp mit den dem minimalan Gefälle (1°?) machbar sein, wenn die Frosttiefe (70cm?) beachtet wird. Der Boden wird mindestens bis zur Oberkante Bodenplattenhöhe aufgefüllt.
    Stand:
    Haus steht und die Abwasserrohre wurden vor ein paar Tagen verlegt. Ich dachte, dass die Hausbaufirma, das Abwasserrohr etwa 70cm unter Bodenplattenhöhe aus dem Fundament rausgehen lässt, doch leider befand sich das Rohr unter dem Fundament (25 Bodenplatte und 80cm Fundament).
    Als die Entwässerungsfirma fertig war, wurde mir mitgeteilt, dass es gerade so KNAPP geklappt hat. Wenn ich mir die Schnittzeichnungen mit den gemessenen Höhen angucke komme ich niemals auf minimal 1° Gefälle bei ca. 40Meter Länge.

    Heute habe ich das Abnahmeprotokoll von der Entwässerungsfirma angefordet und festgestellt, dass da eine Druckprüfung gemacht wurde und vom Gefälle ist da nichts geschrieben. Aufgrund des z.Z. hohen Schichtenwasserspiegels füllten sich die Schächte beim Verlegen langsam mit Wasser, so das ich denke, daß der Prüfer diese nicht richtig sehen konnte.

    Jetzt bin ich doch sehr verunsichert und habe Bedenken, dass ich später mit dieser Entwässerung große Probleme bekommen könnte.

    Was meint Ihr dazu?
    Kann ich die Leitung irgendwie selber Prüfen, ob sie funktionieren wird?

    Abwasser.jpg
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    IN Hannover brauchst Du doch im Gegensatz zu manchen Umlandgemeinden einen vernünftigen Entwässerungsantrag mit eingetragenen Rohrquerschnitten und Gefällen!
    Wenn das jetzt anders verlegt wurde, ist Dein Antrag für die Tonne, Du musst neu beantragen!

    Auf Deiner eingestellten Zeichnung kann man so gut wie nix lesen, aber was ich sofort sehe, ist die fehlende Strassenleitung.

    UNd welche Höhen wurden da wie gemessen??? Wer hats geplant???
     
  3. #3 plantboy, 03.07.2013
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    Wir bauen in GF.
    Wie meine Entwässerungsfirma meinte: ausnivelliert hat der Ing. vom GU der den Antrag (Be- und Entwässerung) auch unterzeichnet hat.
    Die Durchmesser sind ja da. Straßenkanäle sind in diesem Fall nicht relevant...oder?
    Die Höhen sind auch da:
    Schmutzwasser Revisionsschacht Rohrhöhe 76,56 und Bodenplattenoberkante 77,90
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2013
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    77,9 -0,8 (Frosttiefe) =77,1 - 0,1 (Innendurchmesser Rohr) = 77,00 m - 76,56 = 0,44 m.
    Macht bei 1 % Gefälle, was für SW schon recht wenig ist, max 44 m Leitungslänge.
    Zieht man davon jetzt noch die 25cm BoPla ab, dann ergibt sich entweder eine max Rohrlänge von 19 m bei 1% Gefälle oder ein Gefälle von 0,4 %.

    Mach schon mal einen Halbjahreswartungsvertrag mit einem Rohrreiniger!
     
  5. #5 Manfred Abt, 04.07.2013
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    Diese Berechnung versteh ich jetzt nicht, BoPla liegt doch im Bereich Frostschutztiefe. Im Ergebnis trotzdem gleich.

    Wie ich es verstanden habe liegt die Rohrleitung (Sohle, Scheitel oder Achse?) 0,25+0,80 =1,05 m unter OK Bodenplatte, also bei 77,90-1,05 = 76,85 m NN, für weitere Berechnung gehe ich davon aus, dass Sohlhöhe gemeint ist.
    Sohle am Revisionsschacht liegt bei 76,56, Differenz = 76,85-76,56 = 0,29 m

    Rohr vermutlich DN 100, im Plan kann man ja fast nix lesen, Mindestgefälle gem. DIN 1986-100: 1/DN
    bei DN 100 = 1 %
    bei DN 150 = 0,067 %

    vorh. Gefälle: 0,29/40 = 0,7 % < 1 %

    Also eine Vielzahl von Fehlern:
    • offensichtlich keine eindeutige Planung vorher, die exakt definiert hätte, auf welcher Höhe die Grundleitung endet
    • und/oder offensichtlich keine ordentliche Bauübewachung, die die korrekte Höhe überwacht hätte
    • vermutlich Fehler oder fehlende Konkretisierungsnachfrage der Hausbaufirma
    • fehlende Bedenkenanmeldung des Tiefbauers
    • offensichtlich keine ordentliche Bauüberwachung der Tiefbauarbeiten
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2013
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    Manfred - der TE schreibt:
    Ich habe nur umgekehrt gerechnet. Ich habe von der NN-Lage der BoPla erst die 80 cm Frosttiefe abgezogen und dann die Differenz zu den 1,05, also die BoPla-Dicke!

    Es bliebe nur die Frage zu klären (dömmt mir jetzt erst nach Deiner Sichtweise), ob der TE mit 0,8 + 0,25 recht hat oder ob nicht viel mehr, wie eigentlich üblich UK Frostschürze auf OK Gelände -0,8 liegt und somit nur 55 cm hoch ist (o,80 - 0,25!)!

    Dann könnte man in Anbetracht von Th. Storm 125 Todestag heute frei dichten:
    Er erreicht das Gefälle mit Mühe und Not
     
  7. ISYBAU

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    Das Mindestgefälle beträgt nach DIN 1986-100 für Grundleitungen 0,5%.

    Eine sehr geringes Gefälle erfordert eine sehr hohe Verlegegenauigkeit - ein häufiges Problem!

    Ist die Leitung dann noch hydraulisch ausreichend?

    Grundsätzlich gehört zur Prüfung von Grundleitungen NICHT nur die Dichtheitsprüfung sondern IMMER auch die optische Inspektion mit einer TV-Kamera! Also: Leitung mit Kamera prüfen lassen. Nur so lassen sich ggf. bereits jetzt vorhandenen Unterbögen, Gegengefälle, Deformationen und sonstige konstruktive Mängel erkennen bzw. ausschliessen. Hierfür einen Fachbetrieb einschalten.
     
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