Heizungsbauer verweigert Gewährleistung

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  1. 808bit

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    Hallo Bauexperten,

    vor nunmehr ca. einem haben wir durch eine ortsansäßige Firma eine Gas-Brennwerttherme nebst kompletter Verrohrung zu den Heizkörpern in unserem Altbau (EFH) installieren lassen. Nebenher wurden auch Wasserleitungen neu gelegt. Heizkörper waren nicht im Auftrag enthalten.

    Während der Arbeiten trat ein ein Planungsfehler zutage, welcher in Absprache korrigiert wurde. Da die Heizungsinstallation abgeschlossen war, zahlten wir die Rechnung inzwischen vollumfänglich. Jedoch ging in der Folge eine Rechnung bei uns ein, in welcher die Korrekturarbeiten bezüglich des Planungsfehlers in Rechnung gestellt wurden. Da wir der Meinung waren, dass eine Fachfirma mit mehr als 20 jähriger Erfahrung so etwas nicht passieren sollte, weigerten wir uns, die Rechnung zu begleichen.
    Es folgte natürlich ein verbaler Streit, in dem man verlauten ließ, dass man auf die Rechnung verzichte, dann aber künftige Aufträge ablehne. Da das Vertrauen in die Firma ohnehin bis zur Unkenntlichkeit ramponiert war, schien die Sache damit für uns erledigt.

    Anfang des Jahres wurde dann der Schornsteinfeger vorstellig und wollte die Anlage abnehmen. Dabei stellte sich heraus, dass der CO-Wert im Abgas mehr als fünf mal höher ist, als der zulässige Grenzwert. Als Ursache wird die unterlassene Umstellung von Werkszustand Erdgas auf Flüssiggas vermutet. Das scheint plausibel, denn der Flüssiggasverbrauch war über die Heizperiode enorm hoch. Weiterhin bemängelt der Schornsteinfeger die unterlassene ordnungsmäße Übergabe der Anlage. Der Anlage droht nunmehr die Stillegung wegen Lebensgefahr bei Abgasaustritt.

    Das eigentliche Problem: Der Heizungsbauer weigert sich nun, die Umstellung auf Flüssiggas vorzunehmen (Umrüstsatz ist verbaut) bzw. überhaupt in irgend einer Weise die von ihm verbaute Anlage nochmal anzufassen. Das schließt auch weitere eventuelle Gewährleistungsfälle ein.
    Als wir nun zwecks Klärung der Sache versuchten, mehrere andere Heizungsbauer mit der Einstellung der Anlage (geht per Software und Abgasmeßgerät) zu beauftragen, lehnten alle ab. Einige fürchten nachfolgende Gewährleistungspflichten, wenn sie die Anlage eines "Kollegen" anfassen. Andere waren bereits durch den bockigen ersten Heizungsbauer über unseren Fall informiert und lehnten den Auftrag aus "Verbundenheit mit dem Kollegen" ab. :mauer
    Auch der Hersteller der Anlage sieht sich nicht in der Lage, hier auszuhelfen und verweist auf die Gewährleistungspflicht des Erstinstallateurs. :bef1014:


    So, und jetzt bin ich hier und weiß nicht weiter. Klar: wir könnten den Heizungsbauer zivilrechtlich rannehmen, aber aus berichten anderer "Ex-Kunden" von ihm, ist auch in dieser Beziehung Sturheit erwarten. Das heißt Aussitzen über Zeit, koste es Geld, was es wolle.

    Ich meine, es kann doch nicht sein, dass ich ne Heizungsanlage nebst Installation kaufe und dann auf dem Haufen sitzenbleibe. Es muß doch irgend eine Handhabe geben, diesen Ofen in Gang zu bekommen??!!
     
  2. #2 Baufuchs, 11.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Anwalt, Mängelanzeige mit Fristsetzung, Ersatzvornahme.
    Vorgang der Handwerkskammer bzw. Innung melden
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Unabhängig davon, dass ich bezweifle, dass dieses Nichtbezahlen gerechtfertigt war, hat der Heizungsbauer ein funktionierendes Werk abzuliefern. Das ist hier nicht der Fall. Also wirst Du, am besten mit anwaltlicher Hilfe, den Heizungsbauer auffordern den Mangel zu beseitigen, mit allem drum und dran. Formfehler sind Anwalts Liebling, und wenn sowieso zu erwarten ist, dass er auf stur stellt und versucht die Sache auszusitzen, dann brauchst Du sowieso Unterstützung. Weigert er sich den Mangel zu beseitigen, dann wird Dir Dein Anwalt wohl empfehlen die Inbetriebnahme extern zu vergeben. Hier sollte der Werkskundendienst aushelfen können. Die Kosten dafür wirst erst einmal Du tragen müssen, und diese dann bei dem Heizungsbauer wieder einfordern.

    Mit einem Mangel wie von Dir geschildert, bei dem noch Gefahr für Leib und Leben besteht, ist nicht zu spaßen. Der Heizungsbauer begibt sich da auf sehr dünnes Eis. Ob bzw. wie Dein Anwalt diese Tatsache verwertet, bleibt ihm überlassen.

    Es mag ja sein, dass die Weigerung des Heizungsbauers moralisch begründet werden kann, aber er hätte ja seiner damaligen Forderung Nachdruck verleihen können. Das hat er nicht getan. Egal wie, das entbindet ihn nicht von der mängelfreien Übergabe des Werks oder seiner Pflicht zur Gewährleistung.

    Deswegen genau so vorgehen wie vom Baufuchs geschrieben. Punkt für Punkt. Alles andere kostet nur unnötig Zeit und Nerven.

    Gruß
    Ralf
     
  4. 808bit

    808bit

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    Zunächst einmal vielen Dank Euch beiden! Die Antworten waren bisher sehr hilfreich!



    Am Rande zur Erläuterung bezüglich des Nichtbezahlens der Korrekturrechnung:


    Bei der Verlegung der Wasserinstallation wurden die Wasserauslässe in der Dusche etwa 20 cm vom Eck angebracht. Die Duschkabine ist jedoch mit 100 x 100 cm und mittig angebrachtem Duschpanel (Hans Grohe Pharo) vorgesehen gewesen. Für das Duschpanel ist die mittige Installation zwingend. Mit den Auslässen derart außermittig wäre das Panel nicht sinnvoll zu betreiben gewesen. Die Planung war vorher bekannt, von daher habe ich nicht eingesehen, die Korrektur zusätzlich zu bezahlen.

    Aber wie gesagt: das soll hier nicht Hauptthema sein, denn es geht vordergründig um die Heizungsanlage.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 11.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Schildere dem Schorni den Fall.
    1) wird er dann vielleicht etwas nachsichtiger in Sachen Stilllegung und 2) kann er Dir vielleicht einen Heizi empfehlen, der sich der Anlage annimmt.

    Die, die aus "Solidarität mit dem Kollegen" den Auftrag abgelehnt haben, würde ich der HWK gleich mitmelden, denn hier geht es nicht um einen tropfenden Wasserhahn!!!
     
  6. #6 Achim Kaiser, 11.07.2013
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    Gerät, Fabrikat und Type ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. 808bit

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    Der ist bereits mit einbezogen.

    Der Schornsteinfeger ist der beste, den man sich vorstellen kann, da hab ich keine Sorgen. Trotzdem nenne ich keinen Namen. ;) Auch hat er mir bereits alternative Heizungsbauer empfohlen, das Ergebnis ist hier erwähnt.

    Danke, ich kam nicht drauf, dass die HWK da Ansprechpartner sein könnte. Die Meldung(en) werde ich mir nicht nehmen lassen. Auch wenn ich "sowas" ungern mache.
     
  8. #8 Jürgen V., 11.07.2013
    Jürgen V.

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    isses oder isses das nicht, ich vermute ich werde morgen reich sein.

    Übergabe der Anlage an den Schorni vom HB ?? :mega_lol: HB an Kunde= Kunde meldet an Schorni, das ist aufgabe des Betreibers.

    ob es wohl an all den anderen liegt.
     
  9. H.PF

    H.PF

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    Wer hatte die Anlage eigentlich geplant?
     
  10. 808bit

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    Über den Hersteller habe ich erfahren, dass der Umrüstsatz mit ausgeliefert wurde.
    Mehr als Vermuten kann ich als Laie leider nicht. Laut Schronsteinfeger wäre das ein plausibler Erfahrungswert.

    Die Anlage wurde vom Heizungsbauer an niemanden übergeben. Er hat kurz erklärt, wo Ein und Aus ist. Den Rest wollte er in Anwesenheit des Schornsteinfegers erklären/übergeben. Doch dazu kam es ja nie.
    ___

    Planung, Geräteauswahl und Ausführung sind Empfehlungen des Heizungsbauers, da ich seinerzeit völlig Ahnungslos war. Da habe ich mich drauf verlassen. Leider.
     
  11. 808bit

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    Kleines Update: Es war regional kein Heizungsbauer dazu zu bewegen, die Anlage anzufassen. Daher besonderen Dank an Achim für die Tipps via PN. Der Plan hat funktioniert, die Anlage ist nun korrekt eingestellt und wurde auch abgenommen. Auch die Verbauchswerte haben sich enorm reduziert.

    Und die HWK hat auch Meldung erhalten. ;)
     
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