Genauigkeit einer Kostenbereuchnung in LP3

Diskutiere Genauigkeit einer Kostenbereuchnung in LP3 im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mich beschäftigt gerade folgende Frage und ich würde mich freuen, wenn ich von euch eine Einschätzung erhalten könnte. Wie...

  1. #1 Abraxas79, 11.08.2013
    Abraxas79

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    Hallo zusammen,

    mich beschäftigt gerade folgende Frage und ich würde mich freuen, wenn ich von euch eine Einschätzung erhalten könnte.

    Wie genau ist eine Kostenberechnung eines Architekten in der Leistungsphase 3?

    Meine Frage hat folgenden Hintergrund:

    Wir würden gerne das alte Siedlungshaus (DHH, BJ 1925) meiner Oma sanieren und mit einem Anbau erweitern. Die Frage ist nur, können/wollen wir uns das leisten? Insofern ist gerade der Plan, einen Architekten mit der LP1-3 zu beauftragen um mit dem Ergebnis eine endgültige Entscheidung für oder gegen das Projekt zu treffen.

    Ich habe gestern mir einem Bauherren in der gleichen Straße gesprochen, der gerade das baugleiche Haus um einen Anbau erweitert. Die haben einen Architekten mit der LP1-4 beauftragt. Nur bis LP4, um die Möglichkeit zu haben nochmal den Architekten zu wechseln, wenn man nicht miteinander klarkommt.So, nun gab es eine Kostenberechung und der Bauantrag wurde gestellt und genehmigt. Als der Architekt mit weiteren Leistungsphasen beauftragt werden sollte, hat dieser die weitere Zusammenarbeit abgelehnt. Dies ist ja auch sein gutes Recht, er war ja auch nur mis LP 4 beauftragt.

    Jezt wird mit Bauunternehmer und anderem Architekt als Baueitung weitergebaut und die Kostenberechnung des ersten Architekten erweist sich als völlig falsch. Geschätzte Kosten und tatsächlich angefallende Kosten liegen um fast 50 % auseinander, haben sich quasi verdoppelt.

    Wie kann man sich vor so einem Fiasko schützen? Mein Worst Case wäre, dass wir uns auf Grundlage der Kostenberechnung für das Projekt entscheiden und sich die Kosten verdoppel. Das wäre ein finanzieller Genickbruch für uns. Mir ist klar, dass die Kostenkalkulation erst mit der Einholung von Angeboten in der LP 7 genau wird, aber wie genau/ungenau kann/darf eine Kostenberechnung in LP3 sein?

    Ich freue mich auf Antworten, vielen Dank!
     
  2. #2 Gast036816, 11.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nun muss man erst einmal wissen, was der kollege als grundlage genommen hatte. ein altbau kann verschiedene alterungserscheinung haben, die unter putz und tapete nicht erkennbar sind, z. b. balkenköpfe in aussenwänden, das kann den kompletten austausch von deckenbalken zur folge haben. eine sichere und genaue kostenschätzung bei modernisierung hat eine sehr genaue untersuchung des altbestands zur folge. diese kosten zur untersuchung darf man nicht unterschätzen.
     
  3. Baumal

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    deine frage ist gelinde gesagt schwer zu verstehen.

    du möchtest einen architekten bis LPH 3 beauftragen.?
    deine nachbarn haben einen architekten bis LPH 4 beauftragt.?
    wie genau/ungenau eine kostenberechnung in LPH 3 sein darf
    ist kein geheimnis, da mußt du nur nach googeln.

    hintergrund deiner frage ist, denke ich mal:
    darf der architekt innerhalb seiner LPH (1-3 (4))
    wissentlich mondpreise zu grunde legen.?

    nein. darf er nicht. auch da hilft dir googel weiter.
     
  4. #4 Abraxas79, 11.08.2013
    Abraxas79

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    Hallo Rolf,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Zur "Geschichte" der Nachbarn habe ich keine genaueren, gesicheren Infos. Wo genau dort was schief gelaufen ist, werden wir hier leider nicht aufklären können. Es soll als Beispiel dienen.

    Meine zentrale Frage ist: Kann ich aufgrund einer Kostenberechnung eine Entscheidung für so ein Projekt treffen. Mir ist klar, dass eine Kostenberechnung keine Punktlandung werden kann, aber angenommen die Kostenberechnung beläuft sich auf 250.000 Euro und es kostet uns nachher 400.000 Euro.... dann wäre das gelinde ausgedrücht "eher schlecht". Wie genau kann man das überhaupt berechnen? Gibt es vielleicht eine "Vorschrift", das eine Kostenberechnung +- x% genau sein muss?
     
  5. #5 Abraxas79, 11.08.2013
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    Hallo Baumal,

    alles klar, das Beispiel scheint so an der Stelle eher zu verwirren und macht mein Anliegen unklar.

    Die google Suche habe ich mal schnel nachgeholt: Hier lese ich etwas von 20-25% Abweichungstoleranz. Das ist ja mal ne Ansage.

    Das bedeutet für uns: Kostenberechnung nach LP3 + 25% = Können/wollen wir das bezahlen/finanzieren.

    Sollte man so rechnen?
     
  6. Baumal

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    ungefähr, so. vorausgesetzt dein architekt,
    schätzt die kosten nicht nach mondpreisen.

    ohne das siedlungshaus 1925 gesehen zu haben,
    schlag mal 25-30% auf. ein puffer tut immer gut.
     
  7. Baumal

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  8. #8 Abraxas79, 11.08.2013
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    ah, ok. Dass hört sich auch nicht schlecht an.

    So könnte man in LP1 schon mal abklären ob es überhaupt ansatzweise in Betracht kommen kann zu bauen. Kommt es dann in Betracht, kann man nach der LP3 die entgültige Entscheidung treffen.

    Vielen Dank für die google Hilfe. ;-) Dort werde ich mich mal weiter einlesen!
     
  9. Baumal

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    genau so. :28:
     
  10. Markul

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    Google aber bitte auch mal nach "Architekt hält Kostenrahmen nicht ein....." oder s.ä. Da gibts Sachen... Es sollten 20-30% Puffer reichen. Die Vetonung liegt auf "sollten". Dein Nachbar ist wohl auch so ein Beispiel. Auch hier im Forum gibts ein aktuelles Thema dazu.
     
  11. #11 ManfredH, 11.08.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wobei man sich aber auch immer vor Augen halten sollte, dass in Internetforen - egal zu welchem Thema - in aller Regel nur die Problemfälle behandelt werden, und nicht die (vermutlich wesentlich häufigeren) Fälle, in denen alles erfolgreich und zufriedenstellend abgelaufen ist
     
  12. #12 wasweissich, 11.08.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und diese ganz klar intrasubjektiv von einer seite dargestellt .

    in vielen threads kann nachvollzogen werden , wie die klufft zwischen dem eingangspost und der tatsächlichen situation durch wiederholtes nachhaken nach und nach geschlossen wird .
    und dann ist auf einmal ein grosser teil der mehrkosten durch zusatzwünsche und änderungen verursacht .....oder in falschen erwartungen begründet .......
     
  13. mls

    mls Bauexpertenforum

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    bei einem neubau ist der kostendeckel durch überzogenen
    kostenoptimismus bei der kostenberechnung locker zu
    sprengen (ich meine damit nicht eklatant falsche oder
    unvollständige berechnungen ..) - beim bauen im bestand
    wirds wegen nichteinsehbarkeit vieler bauteile (preisfrage:
    hinweispflicht?) noch um eine 10er-potenz spannender.

    insofern stelle ich einen (noch so gut gemeinten und wohl
    auch sinnvollen) "puffer" in frage: da hilft nur genau klären,
    was mehr an leistungen (i.ü. auch mehr planungsleistungen)
    erforderlich ist.
     
  14. Baumal

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    wieviele bespiele gibt es hier im forum:
    der architekt, sagt nein bei LPH1 ? keines.

    hier schlagen nur leute auf, welche auf
    die schnauze gefallen sind, oder welche sich
    vorab informieren möchten.

    schlaumeier, die von nix und null ahnung haben (s.o.)
    dürfen natürlich auch ihren senf abgeben.
    bauexpertenforum heißt das hier. denkst du dein
    senf ist hilfreich für den TE.? ich denke nicht.
     
  15. bento

    bento

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    Stimmt, denn in LP 1 wird garnicht über Kostenobergrenzen entschieden!
    Das geschieht entweder schon vor Vertragsschluss, weil der Bauherr darauf besteht oder mit einer Weiterbeauftragung nach LP 2 oder 3, nachdem vorher anhand eines Vorentwurfs oder Entwurfs die Kosten geschätzt werden konnten.
     
  16. #16 Nutzername, 11.08.2013
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    Das siehst Du falsch. Es ist sehr wohl die Aufgabe des A. in LP 1 sich über das Budget des AG zu informieren. Auf das zugehörige Urteil wurde hier schon mehrfach verwiesen. VII ZR 230/11
     
  17. Baumal

    Baumal

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    na da fährst du aber auf dem falschen dampfer.
    auch für dich als bauing. sollen/müssen in LPH 1 tragwerksplanung
    kostenobergrenzen besprochen werden. wie möchtest du ansonsten
    dein tragwerk planen???
     
  18. mls

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    das impliziert aber eine gehörig falsche sichtweise, wer die
    kostenverantwortung trägt ..
    wenn sich wünscher und künstler partout nicht von teuren
    ideen verabschieden wollen, wird die KB angepasst - das
    aufdröseln der kosten ist aufgabe des architekten.
    wenn die immer gleichen kostensteigerungsmechanismen
    nicht in ihren ursachen/auswirkungen/alternativen
    dokumentiert werden, ist der ärger vorprogrammiert.
     
  19. Baumal

    Baumal

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    ja klar, der architekt ist immer der arsch.

    aber bento schreibt als bauing. somit ist er auch
    bauvorlageberechtigt. da brauchts streng genommen
    keinen architekten für. seine pflichten muß er bei LPH1
    tragwerksplanung ab arbeiten. auch wenn die kuh mit schlittschuhen übers
    eis fährt.
     
  20. LaSina

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    Warum sollen hier die Kostenüberschreitungen nicht angesprochen werden ? Kommt so ein Thread ist dann der Bauherr zu naiv gewesen. Lieber etwas Skepsis als die böse Überraschung .
     
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