Pauschale mit Architekten, trotzdem Nebenkosten generiert

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  1. Detman

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Pauschale mit dem Architekten bzgl Phase 1-4 ausgehandelt und bezahlt (5000 netto)
    Jetzt möchte jener von mir 80 Euro wegen Druckkosten?

    Für mich ist das sehr fragwürdig, zumal doch klar ist, dass am Ende ein Bauantrag auf Papier beim Amt abgegeben wird.
    Ist so ein Vorgehen in Ordnung oder war der Architekt zu oft Gast in Amsterdamer Hinterzimmern und hat sich dort ein paar billige Tricks abgeschaut?

    Danke und Grüße
    Deti
     
  2. #2 Alfons Fischer, 09.08.2013
    Alfons Fischer

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    einfach unglaublich, was Sie hier Ihrem Architekten andichten!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich weiß zwar nicht,was für Tricks man sich in Amsterdamer Hinterzimmer abschauen könnte, aber die klare Antwort lautet JAIN!

    Wenn die Nebenkosten nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages waren, darf er sie zusätzlich zum Honorar abrechnen.
    Aber pauschal (€/%) eben nur bei vorheriger schricftlicher Vereinbarung.
    Ohne diese nur auf Nachweis.
    Er müsste also jede einzelne Kopie auflisten entweder die externen Kopierkosten dafür qua Rechnung belegen oder seine zu ortsüblichen Preisen abrechnen!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2013
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    @ Alfons

    So ganz die feine englische ist es nicht, einen Pauschalpreis zu machen und dann nicht entweder im Vertrag auf die "on top" Abrechnung der NK hinzuweisen oder diese einfach einzurechnen!

    Von daher - zulässig oder nicht - mag das schon ein wenig riechen.
     
  5. Detman

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    ok danke für die Info!
     
  6. #6 Thomas B, 09.08.2013
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    Wenn pauschal vereinbart war, dann ist eigentlich pauschal vereinbart. Sind zudem Nebenkosten als Extra vereinbart, so sind diese natürlich zu zahlen. Sind diese nicht als sep. Posten vereinbart, würde ich meinen, daß nur der vereinbarte Pauschalbetrag zu zahlen ist....
     
  7. #7 Nutzername, 11.08.2013
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    Klingt zwar logisch, ist aber trotzdem nicht so. Ausweislich §14 der HOAI:
    hätte man bei Auftragserteilung schriftlich eine Vergütung der NK ausschließen können. Unterlässt man dies, besteht der Anspruch. Da offensichtlich keine pauschale Abrechnung wirksam vereinbart wurde, ist per Einzelnachweis abzurechnen.

    Wenn der TE seinem A. misstraut, sollte er lieber prüfen, ob die pauschale Vereinbarung selbst wirksam sein kann. Bei 5.000€ für LP 1-4 dürften die anrechenbaren Kosten ja maximal bei 150.000€ netto liegen (Hz III, unten) - das sollte dann vermutlich kein Neubau sein...
     
  8. Baumal

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    es ist so oder so merkwürdig bei LPH 1-4
    5000€ bezahlen zu müssen!.
    dann noch zu den 5000€
    80€ nebenkosten zu löhnen sind, ist ja ein unding.!

    wer billig kauft, zahlt drauf.
     
  9. LaZi

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    Geht es wirklich um 80,00 EUR?
    Dann verstehe ich die Aufregung nicht so wirklich. Wenn die Zusammenarbeit gut war, würde ich wegen diese Summe nicht meckern. Vielleicht brauchst du den Architekten später nochmal!?
    Anders sieht es aus - für mich - wenn einiges schiefgelaufen ist.
     
  10. Baumal

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    ja. ich auch nicht.
    gehts um LPH 1-4 eines gartenhäuschens,
    einer garage, eines EFH, eines MFH, eines hochhauses,
    einer windkraftanlage....

    80€ stehen im raum. der TE möchte motzen.
    nur zu. macht es sinn? ich denke nicht.
     
  11. Detman

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    nun es geht vor allem darum den architekten besser einzuschätzen.

    davon ab sind natürlich auch 80 Euro Geld! zB 10% eines Frisör-Netto-Monatslohnes
     
  12. LaZi

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    Ich verstehe schon! Dafür kriege ich auch ein Paar Schuhe für mein Kind. Oder sogar 3 von der billigsorte - dann hätte ich für jedes Kind eins.

    Nur wenn der Pauschalpreis ein "Schnäppchen" war ist es vllt. uU. noch drin ist?
    Wie gesagt, ich würde es davon abhängig machen, wie die Zusammenarbeit war. Nach dem Motto: Leben und leben lassen.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 12.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Hier gehts nicht um live and let die, sondern darum, dass die Nachweisregelung, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, gültig ist!
     
  14. Rene'

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    Umgekehrt wird ein Schuh draus...

    Warum macht sich der Archi denn für 80€ ins Hemd wenn die Zusammenarbeit gut war? 1.6% der vereinbarten Festpreissumme nachzufordern wäre mir persönlich zu peinlich.

    Der Auftraggeber wird hier in dem Fall nicht nochmal für irgendetwas widerkommen geschweige denn den Archi weiterempfehlen.

    Gruß,
    Rene'
     
  15. mls

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    und wen interessieren diese HOAI-fernen privatmeinungen?

    alles nach #7 .. unnötig wie ein kropf.
     
  16. Markul

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    Wenn ich eine Pauschale ausmache, dann sehe ich das so wie Thomas B.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn immer das gelten würde, was Menschen so alles moralisch fundiert, aber abseits von Juristerei sehen, dann hätten Banken aber mal ganz schlechte Karten.

    Von daher möge, wer im Steinhaus sitzt, nicht mit Gläsern werfen.
     
  18. vOlli

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    Da haste Recht. Aber woher soll man das wissen?

    Die HOAI ist wirklich ein Grenzbereich, dem man so weder im Studium noch sonst wo antrifft.
    Als Bauherr holt man sich verschiedene Preise und wenn jemand pauschal 5k anbietet, ist das mal grundsätzlich nicht als "billig" zu beziffern.

    Erst nach dem Schaden weis man es, wenn er denn eintritt. Es gibt ja Archis, die damit gute Arbeit abliefern....
     
  19. vOlli

    vOlli

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    Es geht beim Hausbau nunmal nicht darum, ob jedes einzelne Handeln den Regeln der HOAI entspricht.
    Menschen arbeiten zusammen und geben sich gegeseitig durch ihr Verhalten eine Gefühl des Vertrauens oder des Mißtrauens.

    Das sollten sowohl Archi als auch Bauherr beherzigen.
    Dazu gehört nicht, dass der Bauherr imm den Geldbeutel öffnet, wenn der Archi schreit.
    Und dazu gehört auf Bauherrenseite, dass man die Honorare der Archis bezahlt und erkennt, wenn man sich ausordentlich aufwendig gegenüber dem Archi verhält.
     
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