Bebauungsplanänderung

Diskutiere Bebauungsplanänderung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich hole das Thema mal wieder hoch... Ich bin an einem Grundstück dran wo der Bebauungsplan auch von 1975 ist, der gibt mit eine Dachneigung von...

  1. #21 UltraAram, 16.09.2013
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    Ich hole das Thema mal wieder hoch...

    Ich bin an einem Grundstück dran wo der Bebauungsplan auch von 1975 ist, der gibt mit eine Dachneigung von 38° und eine Drempelhöhe von 70cm vor, nun möchte ich eine Bebauungsplanänderung vornehmen, das OK von den umliegenden Nachbarn hab ich schon, deshalb wollt ich mal fragen mit was für kosten ich rechnen kann wenn ich nur die Dachneigung und die Drempelhöhe ändern will, so das ich im Spitzboden stehen kann...

    Laut dem Grundstücksverkäufer hat das Bauamt im ersten Gespräch keine bedenken, nur hab ich keine Kostenschätzung bekommen.

    MfG
     
  2. Taipan

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    "Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes"

    Damit wird es normales Baugesuch und die dort anzusetzenden Kosten fallen an zzgl. eines kleinen Obulus. Genaueres für NRW und deine Gemeinde sagt dir dein Entwurfsverfasser nach LBO.
     
  3. #23 Der Bauberater, 16.09.2013
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    Dann gehe auf die Homepage der Bau(rechts)behörde und schau in den Gebührenkatalog. Da drin steht: Befreiungsgebühr von Euro X bis Euro Y. Dann fragst du den Verwaltungsmenschen, der für deinen Bezirk zuständig ist, in welchem Segment er diese Befreiung einordnet.
    Du möchtest den B-Plan nicht ändern, du möchtest eine Befreiung von den Festsetzungen.
    Es gibt untere Baurechtsbehörden, die rechnen mit Pauschalen ab und es gibt, die rechnen den geldwerten Vorteil. Soviel qm Wohnfläche, die mehr herausspringen mal qm Miete mal X Jahre. Welches Modell bei dir gilt musst du erfragen.
     
  4. #24 UltraAram, 16.09.2013
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    Hallo Taipan,

    dann wäre es ja eine komplette befreiung vom Bebauungsplan und ich könnt so Bauen wie ich will?
    Was versteht man als kleinen Obulus 100, 200, 500 ich hab da überhaupt kein bezug zu den Kosten...


    Hallo der Bauberater,

    danke werde dann Morgen anfragen
     
  5. #25 ManfredH, 16.09.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nee nee ...
    Du beantragst (und bekommst evt.) explizit eine Befreiung von den Festsetzungen bezüglich Drempelhöhe und Dachneigung. Der Rest des B-Plans wird dadurch nicht gleich ausser Kraft gesetzt.
     
  6. #26 Baufuchs, 16.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das hineinrutschen in das normale Gehmigungsverfahren (ist in so einem Fall zwingend) bedeutet Genehmigungsgebühr von ca. 800 € zzgl. ggf. Gebühr für die Befreiungen.

    Achtung bei Drempelerhöhung und steilerer Dachneigung:
    Wenn 1-geschossige Bauweise vorgeschrieben ist, wird das DG besonders dann, wenn Gaube(n) geplant sind, rechnerisch zum Vollgeschoss, was dann nicht genehmigt wird.
     
  7. #27 rfasdws, 16.09.2013
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    Am B-Plan wurde bei uns nichts geändert, an den mussten wir uns halten,
    allerdings durften wir durch die "Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes" in vorher festgelegten Punkten (bei uns Drempelhöhe und Firstrichtung - und nur in den beiden Punkten!) vom B-Plan abweichen. Die Abweichungen wurden vorher auch festgelegt.
    Hat insgesamt 300 Euro gekostet, pro Punkt in der Befreiung 150 Euro.


    Den B-Plan zu ändern hätte viel mehr Geld und Zeit gekostet.
     
  8. nolu13

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    Sehe ich auch so wie Manfred H.
    Außerdem mal die Nachbarn fragen,ob die auch Befreiungen vom B-Plan beantragt haben und die auch genehmigt bekommen haben.Ich wette ,dem ist so .
    Ein Fachmann erkennt das manchmal auch von Außen.(z.B. Drempel-Erhöhung)
    Wenn deine Änderungen am Gebäude sich an die Bebauung in der Umgebung anpassen und für keinen Nachbarn irgenwelche Nachteile dadurch entstehen,bekommt man die Änderung evtl. genehmigt.
    Ganz wichtig, ist daß dein Planer die Befreiung für Dich beantragt(formuliert).


    Die Kosten erfährt man i.d.R. beim zuständigen Bauamt.
    Ich habe vor 2 Jahren mal eine Bauvoranfrage gestellt,diese dann aber zurückgenommen.
    Das ganze hat 60€ gekostet,war die Mindest-Gebühr.
     
  9. Taipan

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    Schrub schon einer in #22. Es scheint mir, dass (fast) niemand die Ergüsse der Vorschreibers zur Kenntnis nimmt.
     
  10. nolu13

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    Nun denn!
    #4
    und # 28 , ohne abgucken ,sondern aus eigener Erfahrung ;)
     
Thema: Bebauungsplanänderung
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