Angemessens Honorar?

Diskutiere Angemessens Honorar? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; dann ist ganze eher ein steuerrechtliches und kein fachliches Problem. Der TE soll dann einfach seinen Steuerberater fragen.

  1. uban

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    dann ist ganze eher ein steuerrechtliches und kein fachliches Problem.
    Der TE soll dann einfach seinen Steuerberater fragen.
     
  2. Baumal

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    mann, mann wer lesen kann ist ganz klar im vorteil.
    die TE ist Dipl.-Finanzwirtin!!!!
     
  3. #43 Jojo0123, 26.09.2013
    Jojo0123

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    Hast Du dazu irgendeine Textstelle? Habe von sowas noch nie gehört. Gibt´s Freibeträge, Freistunden? Oder müsste ich auf eine halbe Stunde Umzugshelfen mein übliches Honorar ansetzen und das entsprechend irgendwo deklarieren? :yikes
    Soweit mir bekannt ist es nur andersherum. Wenn Du als Architekt für eine gemeinnützige Organisation arbeitest kannst Du pro Jahr inges. 2100,- € als steuerfreie Aufwandsentschädigung vereinnahmen.
     
  4. #44 Gast036816, 26.09.2013
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    Gast036816 Gast

    klar jojo - für den freund eine komplette hausplanung machen, ein kleines honorar abschöpfen und den rest als freundschaftsdienst einer gemeinnützigen organisation beim finanzamt einreichen. da wirst du nichts von sehen. die volle planerhaftung am bau hast du trotzdem und wenn die haftpflichtversicherung die honorarkiste rausbekommt, verabschieden die sich mit dem gruß unterversichert oder grob fahrlässig gehandelt und du stehst als planer für den freundschaftsdienst im schadensfall mit deinem privatvermögen gerade. dann ist ende mit der freundschaft.
     
  5. #45 Jojo0123, 26.09.2013
    Jojo0123

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    Ne ich bezog das ganze ja auch nur auf die o.g. Aussage. Dass sowas versicherungstechnisch problematisch ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
     
  6. #46 Bauliesl, 27.09.2013
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    @Jojo:
    dafür braucht´s keine Textstelle - so sind die Steuergesetze....
    Außerdem greift die HOAI in jedem Fall, das kannst Du drehen und wenden wie Du willst. Da kann Dir als Architekt passieren, dass das Finanzamt bei der nächsten Steuerprüfung kommt und sagt "Aha, Baukosten waren 300T€, Ihr Honorar betrug aber nur 10T€.... Für die verbleibenden (Honorarzone 3 Mindestsatz) kriegen wir noch x€ MwSt und Einkommenst. kommt auch noch drauf". Und etwas Ähnliches wird auf der Gegenseite (sprich bei der TE) auch kommen.
    Und da nützt es nichts mit der Gemeinnützigkeit daher zu kommen......

    Gruß Liesl
     
  7. #47 Jojo0123, 27.09.2013
    Jojo0123

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    Ähm, ja klar. Falls jemand sowas gehört hat würde mich das natürlich rein fachlich doch interessieren. Als Hintergrund meiner Neugier ist zu erwähnen das ich beruflich zu den Steuerberatenden Berufsgruppen gehöre und daher derartigen Gerüchten immer gern auf den Grund gehe. In meinen Quellen habe ich nix gefunden, auch sind mir keine entsprechenden Stellen im ESTG oder in den ESTR bekannt.

    Das die HOAI als Berechnungsgrundlage eines entsprechenden Wertes herangezogen werden könnte ist denkbar, bei einer entsprechenden vertraglichen Grundlage.
    Aber interessant wäre tatsächlich ob das Finanzamt je einen geldwerten Vorteil für erbrachte "Freundschaftsdienstleistungen", wie groß diese im einzelnen auch seien, versteuert hat.
     
  8. #48 Bauliesl, 27.09.2013
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    .... ach Jojo.... immer wieder cool, wie Leute sehr lange mit ihrer Qualifikation hinterm Berg halten, nur um dann hinterher sagen zu können "Stimmt alles gar nicht, ich weiß es besser, ich wollte Euch nur ein wenig vorführen..."
    Du willst also ernsthaft behaupten, dass Architekten beliebige "Freundschaftsdienste" erbringen können, die dann selbstverständlich (Deiner Theorie) nach nicht versteuert werden müssen und dass beim Finanzamt nicht der Gedanke von Schwarzarbeit aufkommt???!!! Na wenn das so ist, dann sollte ich meinen Freundeskreis schleunigst erweitern.
     
  9. #49 Bauliesl, 27.09.2013
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    Und noch ein Nachsatz:
    Wer Architekten- bzw. Ingenieurleistungen erbringt muss diese nach HOAI abrechnen. Muss nicht kann!
     
  10. #50 Jojo0123, 29.09.2013
    Jojo0123

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    ach Liesl, immer wieder cool, wie die Leute Beiträge nur halb lesen, nix verstehen, und immer wieder dummfug in Foren schreiben. Ich habe nicht geschrieben dass ich es nicht für möglich oder logisch hielte, aber ich keine konkreten Hinweise auf die richtigkeit Eurer Aussage gefunden habe. Du gehörst warscheinlich auch zu den Architekten die ein Hausbauen, weil sie mal von jemanden von bestimmten Bauvorschriften gehört haben, aber nicht auf die Idee kämen selbst man einen Blick in die LBO zu werfen oder?

    Schon klar. Wenn du dir aber z.B. gemeinsam mit deinem Ehemann ein Häuslein für Euren Eigenbedarf planst, musst er die hälfte der geldwerten Leistung deiner kostenlosen Planung versteuern oder schreibst Du ihm dann ne Rechnung?
     
  11. H.PF

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    Da waren ein paar Berichte in den Medien: Bäckerei lieferte Brötchen an die Tafel zum Nullkosten-Tarif. Dann muß aber dafür Umsatzsteuer abgeführt werden...

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...n-lebensmittel-besser-wegwerfen-a-845365.html


    *edit* Warum finde ich als Steuer-DAU denn das passende Gesetz? Das ist im Umsatzsteuergesetz...

    http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=136&paid=3#
     
  12. #52 Jojo0123, 29.09.2013
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    Ganz vergleichbar ist das Beispiel jetzt aber nicht, könnte aber im weiteren Sinn für den Architekten zutreffen.
    Zum Einen handelt es sich hier nicht um das ESTG -> also noch keine Versteuerung irgendeines geldwerten Vorteils.
    Im USTR ist das für den Bäcker in soweit auch logisch weil er ja für die Herstellung der Brötchen bestimmte Betriesbausgaben(Mehl, Wasser, Salz, Strom...) hatte, für die er die Vorsteuer bereits abgezogen, d.h. vom Finanzamt zurückerstattet bekommen hat. Das Finanzamt will aber am Ende der Mehrwertssteuerkette immer Geld sehen. Das tuts zwar nicht immer aber so ist es gedacht.

    Für einen Architekten könnte das unter Umständen auch zutreffen, wenn er für die Erstellung von Planungsunterlagen oder die Erbringung irgendwelcher Leistungen Mittel einsetzt, die er zu den zum Vorsteuerabzug zugelassen Betriebsausgaben zugeführt hat. Praktische Erfahrungen hab ich mit sowas aber garnicht, weil ich mich selbst beruflich nur mit dem Einkommenssteuergesetz beschäftige.
    Vielen Dank aber für den konstuktiven Beitrag.
     
  13. #53 Bauliesl, 30.09.2013
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    Das finde ich ja - vorsichtig gesprochen - ziemlich unverschämt, was Du hier von Dir gibst! Ich schreibe Dummfug und informiere mich nicht über Bauvorschriften? Geht´s noch?! Wieso sagst Du nicht gleich "Leute ich bin vom (Steuer-)Fach, ich weiß wie das läuft"....
    Berufsbezeichnung Laie..... toll

    Nein, das muss er vermutlich nicht (das weiß ich aber nicht), weil er eben mein Ehemann ist. Aber, was ich genau weiß ist, dass die Architektenleistung, die ich für mich, für meinen Ehemann oder auch für eine Firma erbringe, deren Geschäftsführer mein Mann ist - nicht über die Architektenhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
     
  14. #54 Der Bauamateur, 30.09.2013
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    Für die USt wäre wohl erstmal § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG einschlägig - auch unentgeltliche sonstige Leistungen sind sonstige Leistungen; die Höhe der Bemessungsgrundlage gibt dann § 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG: "Der Umsatz wird bemessen [...]
    bei sonstigen Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9a Nr. 2 nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Satz 1 Nr. 2 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend."


    Also im Zweifelsfalle würde ich sagen nicht das Honorar nach HOAI. Sondern nur die Aufwendungen.

    ESt hat erstmal nichts damit zu tun, man könnte bei einer unentgeltlichen Zuwendung aber an Schenkungssteuer denken...

    Aber mehr Hirnschmalz würde ich in so einen Fall erst stecken, so er mal auf meinem Schreibtisch kommt. Bisher ist das noch nie vorgekommen... Die Frage ist sowieso, ob und in welchem Umfang die HOAI überhaupt "pro-bono" Leistungen zulässt.
     
  15. #55 ManfredH, 30.09.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wie ist es denn, wenn ein Steuerberater oder Finanzamtsmitarbeiter die Steuererklärung für sich und seine gemeinsam mit ihm veranlagte Ehefrau erstellt - muss sie ihm dann auch die Hälfte des Honorars für die Steuerberatungsleistung bezahlen oder irgeneinen geldwerten Vorteil versteuern?
     
  16. #56 Jojo0123, 30.09.2013
    Jojo0123

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    Wie schon gesagt: mir ist sowas bisher eben nicht untergekommen. Aber selbstverständlich deckt auch meine Berufshaftpflicht Beratungsfehler in meiner eigenen Erklärung nicht ab.

    Stimmt auch wieder.
     
  17. #57 Der Bauamateur, 30.09.2013
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    Meine eigene Steuerklärung muss ich ja abgeben, von daher ist das auch keine unentgeltliche Wertabgabe o.ä. wenn ich für mich und meine (zusammenveranlagte) Frau den gesetzlichen Mitwirkungspflichtigen so nachkomme wie jeder andere Steuerpflichtige auch. Insofern liegt auch keine Hilfeleistung in Steuersachen vor, da es ja jedem Steuerpflichtigen freigestellt ist die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen oder auch nicht. Ich tue das also nicht, sondern mache das selbst.

    Theoretisch(!) könnte das (vielleicht!!) anders ausgelegt werden, wenn ich z.B. als angestellter Steuerberater einer StB-Gesellschaft auf dem von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten EDV-System in meiner Arbeitszeit die eigene Steuererklärung erstelle und das auch so im Arbeitsvertrag erlaubt ist (ist es aber bei meinen Angestellten nicht). Oder als Gesellschafter-Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft gebe ich einer Angestellten den Auftrag meine Steuererklärung zu machen. Aber wie gesagt, dazu müsste überhaupt erst mal jemand (das FA) kommen und solche Sachen in den Raum stellen; da muss erst mal nachgewiesen werden, dass da überhaupt etwas ist. Und erst dann muss man sich Gedanken über die steuerliche Interpretation der Fakten machen.
     
  18. #58 Der Bauamateur, 30.09.2013
    Der Bauamateur

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    Nachtrag zum Spiegel-Beitrag in #51: Diese Passage hier
    "Bis es aber soweit ist, schlagen die Bäcker dem Finanzamt eben ein Schnippchen. Sie verschenken ihre Ware nicht länger, sondern verkaufen sie. Eine Lieferung Brot, Brötchen und Kuchen für einen Euro. Ein Sonderpreis für den guten Zweck. "Dann liegt die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei diesem symbolischen Euro und nicht bei den Herstellungskosten für die Brötchen", sagt Steuerexperte Lefarth. Er rät seinen Betrieben, auf diese Art und Weise der Spendensteuer zu entgehen. Geld zu nehmen ist in diesem Fall fürs Finanzamt offenbar seliger denn Gutes zu geben."
    stellt mit Sicherheit nur die verstümmelte Wiedergabe von Herrn Lefarths Meinung dar. Denn einfach so Sachen für einen symbolischen Euro verkaufen und dann behaupten, das entspräche der Bemessungsgrundlage für die abzuführende Umsatzsteuer geht als generelle Regel natürlich nicht! In speziellen Fallkonstellationen vielleicht, aber grundsätzlich ist der Gesetzgeber nicht so doof, dass er ein solches Loch offen lässt.
     
  19. Karle1

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    Nein, da es die gleiche Familie ist. Es ist ja keine steuerliche Beratung in diesem Fall.
     
  20. #60 ManfredH, 01.10.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich will das hier gar nicht weiter vertiefen. Es führt zu weit vom eigentlichen Thema des Threads weg, und ich hatte die Frage auch nur aufgeworfen, um darauf hinzuweisen, dass es ähnliche Situationen einer Leistungserbringung für den Ehepartner evtl. auch in anderen Branchen geben kann.

    Aber dennoch: Wenn eine Person für ihren Ehepartner eine Steuererklärung erstellt, ist das aus meiner Laiensicht genauso eine Steuerberatungsleistung, wie die Planung eines Hauses für den Ehepartner eine Architektenleistung ist.
     
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Angemessens Honorar?

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