Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt?

Diskutiere Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Auch beim Rennrodeln liegt das dann nicht an der höheren Masse an sich, sondern an der dadurch (bei gleicher Kufenfläche) höheren Flächenpressung...

  1. #121 kappradl, 16.10.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Bei Rennrodeln liegt es aber auch daran, dass der Luftwiderstand, der bei den Geschwindigkeiten erheblich ist, nicht masseabhängig ist (oder nur indirekt über die Form;)), die Beschleunugungskraft aber doch.
    Bei der Kinderrutsche sind auch nicht alle Verzögerugskräfte linear zur Masse, insofern können sich dort masseabhängige Unterschiede ergeben. Die Erfahrung (s.o.) zeigt, dass es manchaml durchaus so ist.
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Da fällt mir ein, die DIN hat wohl nicht berücksichtigt, dass Erwachsene üblicherweise ohne Pampers unterwegs sind. Demzufolge sind die 50cm Höhe nur für Erwachsene kritisch, bei Kleinstkindern spielt das gar keine Rolle. Je nach Füllgrad der Pampers haben die ihre Stoßdämpfer immer mit dabei.
     
  3. #123 saarplaner, 16.10.2013
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Das ist WERBUNG!!!!

    Und das von dir, lieber Ralf! Ich bin entsetzt! :mega_lol:
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    :yikes

    Ich tue Buße und gelobe Besserung. Wenn ich katholisch wäre, würde ich mal schauen, ob in Limburg der Beichtstuhl schon fertig ist.
     
  5. #125 Achim Kaiser, 16.10.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    8
    Mei, mei, mei ....

    bei einem *öffentlichen* Spielplatz gibts natürlich Richtlinien und Errichter und Betreiber tun gut daran sich an die Richtlinien zu halten, denn das ist die Messlatte, die später angelegt wird, sollte mal was passieren.

    Nachlesen kann das jeder, z.B. hier.

    Sicherlich gibts *öffentliche* Spielplätze die im Laufe der Jahre verlottern, nicht gepflegt werden oder sich auch durch Vandalismus in erbärmlichem Zustand befinden .... und wie immer fehlts am Geld zum Unterhalt .... und dann gibts noch die Glucken die für jeden Scheiss die anderen verantwortlich machen und wenn ihrem Sprössling mal ne Mücke im Flug begegnet gleich Bombenalarm schreien und den 15. Weltkrieg befürchten .... und den Turnbeutelvergesser der sich schon beim Schuhe binden nen Wadenkrampf zuzieht ....

    Wenn ich die Debatte hier mal wieder betrachte denk ich nur .... Herr, lass Gras wachsen .... aber auch da schreit schon der nächste Gutmensch .... Metanalarm .... und der popometrische Abgasbegrenzer steht auf den nächsten Positionspapier zur Emmisionsschutzverordnung ... nur über den Volumenfaktor und die Wiederholungsrate schlagen sie sich noch die Köpfe ein.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #126 saarplaner, 16.10.2013
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    @Ralf: Kraft meines Amtes erhältst du, nätürlich nur gegen Zahlung des Zehnten in meinen Klingelbeutel, die sofortige Absolution... :konfusius
     
  7. #127 Thomas B, 16.10.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Um wirkliche, ernstgemeinte und tätige Buße zu tun, wären die verbleibenden Zehnts (nach meiner geschwinden Berchnung müßten derer neuen noch vorrätig sein...) dann mir zu überlassen. Dafür gibt's dann sogar einen Ablassbrief...
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    hmmm...ich wollte dem saarplaner an sich 2 Zehnte überlassen und mir 2 Absolutionen holen, die 2. kann man ja später vielleicht mal gebrauchen. :confused:
     
  9. #129 saarplaner, 16.10.2013
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    ...mit dem 2. Zehnten von Ralf, könnte ich mir ja dann auch einen Ablassbrief von Thomas kaufen...
     
  10. #130 Thomas B, 16.10.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Kannst Du eben nicht, weil die Dinger scheißteuer sind (9 Zehnt). Ich weiß....das ist echt viel Geld, aber es ist eben auch gut angelegtes Geld. Eine echte Win-Win-Situation! Ihr fühlt Euch besser, weil Ihr Eurer elendigen Sünden verlustig geht und mir geht es besser...naja...weil ich eben unverhofft zu viel Geld gekommen bin. So...los jetzt!
     
  11. #131 kappradl, 16.10.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Nur, wenn du die Strafe nicht fürchtest. Ablasshandel ist leider auch den Katholiken verboten.
     
  12. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Hast Du mal an eine Karriere als Marketing Manager bei der katholischen Kirche gedacht? :mega_lol:
     
  13. #133 saarplaner, 16.10.2013
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    YMMD!!!!! :respekt
     
  14. #134 the motz, 16.10.2013
    the motz

    the motz

    Dabei seit:
    10.03.2011
    Beiträge:
    883
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    regeltechniker/operater
    Ort:
    Großmugl
    Mittlerweile über 130 Beiträge, weil ein Erwachsener schlicht zu blöd war, auf einer Rutsche die für Kinder gedacht ist, runterzurutschen...

    :respekt:
     
  15. #135 kappradl, 16.10.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Die Windel sitzt im Normalfall nicht da, wo man sich den Miniskus verletzt. Dazu müsste der Füllgrad weit über Normal...:yikes
     
  16. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Tja, die Bauexperten gehen der Sache auf den Grund. ;)
     
  17. #137 Thomas B, 16.10.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Na und? Bin ja nicht katholisch!

    So was nennt sich dann "Outsourcing"! Dienstleitungen, die der AG nicht erbringen will (oder darf), werden an externe Firmen (hier: mich) vergeben. Natürlich ist ein festgesetzter Teil des aus dem Ablasshandel erschwindelten...äh...erwirtschafteten Geldes an den AG abzuführen!

    Halleluja!
     
  18. #138 Annette1968, 16.10.2013
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    749
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    Mußte das jetzt sein? Ich bin vor Lachen fast vom Stuhl gefallen (und ich bin im Büro, pssst, nicht verraten) und krieg jetzt das Bild nicht mehr aus dem Kopf.....
     
  19. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    brauchst du nach einen architekten für den bau deines ablasshandelssitz, thomas?
    ich würde mich evtl. zur verfügung stellen
     
  20. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ja, ja, und dann nach HOAI abrechnen, bei xx Mio Bausumme.....Nix da, DU kriegst höchstens ein Vergelt´s Gott. ;)
     
Thema: Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. altersbegrenzung privater spielplatz

    ,
  2. betreiberhaftung spielgeräte

Die Seite wird geladen...

Muss Betreiber haften, wenn sich wer auf nicht Din gerechter Rutsche verletzt? - Ähnliche Themen

  1. Mit Sieger TT 11BE + Siegercontrol S 52 A Fußbodenheizung betreiben

    Mit Sieger TT 11BE + Siegercontrol S 52 A Fußbodenheizung betreiben: Hallo zusammen, ich habe vor kurzem ein Haus gekauft, in dem eine kaum gelaufene Ölheizung von Sieger verbaut ist (Sieger TT 11BE + Siegercontrol...
  2. Alte Ölheizung temporär mit Niedertemperaturheizkörper betreiben.

    Alte Ölheizung temporär mit Niedertemperaturheizkörper betreiben.: Guten Tag, ich habe ein altes Haus (Bj. 1960) gekauft und 3 Fragen zur Heizungsthematik: 1.) Im Gebäude ist aktuell eine Ölheizung von Buderus...
  3. Gas Kombigerät nur als Heizung betreiben?

    Gas Kombigerät nur als Heizung betreiben?: Mahlzeit! Ist es möglich, ein Gas Kombigerät (konkret: Vaillant VSC196-C 150) als reine Heizung zu betreiben und die Warmwasserbereitung komplett...
  4. FBH mit Bosch junkers TA 120 A/E/E1 betreiben?

    FBH mit Bosch junkers TA 120 A/E/E1 betreiben?: Hallo zusammen, ich habe im ganzen Haus eine Fußbodenheizung (VA=75mm und mit Wasser als WärmeÜbertragungsMedium) einbauen lassen. Als diese nun...
  5. Offene Schaltnetzteile sicher betreiben

    Offene Schaltnetzteile sicher betreiben: Guten Abend, wir haben 2 von diesen nachfolgenden Schaltnetzeilen provisorisch in einem Abstellraum an der Wand befestigt und verkabelt, nun...