Sicherheitseinbehalt , Bürgschaft

Diskutiere Sicherheitseinbehalt , Bürgschaft im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, es wurde im VOB-Vertrag ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Auftragssumme als Bürgschaft vereinbart. Was bedeutet das für den AG und...

  1. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Hallo,

    es wurde im VOB-Vertrag ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Auftragssumme als Bürgschaft vereinbart. Was bedeutet das für den AG und den AN?

    Muss der AG die 5% an ein Kreditinstitut bezahlen? Kann er über das Geld frei verfügen?
    Kann der AN über das Geld verfügen?
     
  2. #2 Gast036816, 23.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du bekommst eine bürgschaft als urkunde. das geld ist in der ausgezeichneten höhe beim bürgschaftsgeber hinterlegt. an das geld kommst du so ohne weiteres nicht dran. da musst du schon berechtigte mängel nachweisen, die nicht beseitigt wurden. um an das geld heranzukommen benötigst du meistens einen anwalt. der auftragnehmer kommt ebenfalls nicht an das geld heran. der bekommt das geld nur ausgezahlt/zurückerstattet wenn du die bürgschaft zurück gereicht hast.
     
  3. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Danke.
    Also dem AN "fehlen" 4 Jahre lang 5% der Auftragssumme?
     
  4. #4 Gast943916, 23.10.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    vorausgesetzt es wurde ein Bareinbehalt vereinbart, ja
    in den meisten Fällen wird die Summe über eine Bürgschaftsversicherung oder Bankbürgschaft (teuerer) abgedeckt
     
  5. #5 Gast036816, 23.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja - da muss er mit leben, die meisten können das auch.
     
  6. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Muss ein Einbehalt jeweils extra vereinbart werden oder gilt, wenn nichts vereinbart, auch das BGB, das ihn generell rechtfertigt?
    Ich habe gerade konkret die Frage zur Schlussrechnung des Elektrikers (Gewährleistung) und zu AZs des Gala-Bauers (Fertigstellung).

    Danke und Gruß
    Seev
     
  7. #7 MoRüBe, 23.10.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also, diese Stelle des Bgb hätt ich gern mal gesehen :shades
     
  8. #8 Gast036816, 23.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn es im vertrag nicht vereinbart ist, dann gibt es keinen sicherheitseinbehalt bei mangelfreier abnahme.
     
  9. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Danke!
    Was ist, wenn die SR gestellt ist, aber keine explizite Abnahme erfolgte? (Aufgrund einer früheren Zahlungsfreigabe des A. schliesse ich jetzt mal ohne Nachprüfung, dass der Einbehalt wegen Gewährleistung vereinbart ist.)

    Wie sieht es bzgl. Einbehalt wg. Fertigstellung ohne weitere Vereinbarung beim Galabauer aus?

    Gruß
    Seev
     
  10. #10 toxicmolotow, 23.10.2013
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Zu den VOB-Bedingungen kann ich nicht viel sagen, aber dem ersten Anschein nach hat der AG dem AN die komplette Rechnung zu bezahlen. Im Gegenzug, bzw. vor Zahlung der letzten 5 % erhält der AG vom AN eine Bürgschaft seiner (Haus-)Bank, die eine Gültigkeit von 5(?) Jahren hat und danach entweder automatisch erlischt oder an den AN zurück gegeben werden muss.

    Ob man jetzt erst einen Schaden nachweisen muss, der AG das Recht zur Einrede hat oder oder oder geht aus der Vereinbarung im Vertrag (oder AGB oder sonst wo) hervor. Ich würde aus AG Sicht immer (immer, immer) auf eine Bürgschaft auf erste Anforderung ohne Einrede oder Vorausklage bestehen.

    Mit dieser Bürgschaft gehst du nämlich (ohne Anwalt/Gericht/SV) einfach zur ausstellenden Bank und forderst unter Vorlage die Auszahlung des verbürgten Betrages. Die Bank interessiert dann nicht ob, warum und wieso die Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Die holen sich das Geld schon vom AN zurück, aber das ist ja nicht mehr deine Sorge.

    Allerdings würde ich vor diesem Schritt immer erst den Weg der Einigung (Schadenausbesserung/Reparatur) mit dem AN suchen. Das sollte der gute Ton und zunächst selbstverständlich sein.

    PS: Sollte man sich über diese Sache dann aber im Streit befinden greift wie immer das entsprechende Recht. Es ist also kein Freibrief, aber doch ein gewisser Druck gegenüber dem AN.
     
  11. #11 toxicmolotow, 23.10.2013
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Oh je, das ist keine allgemeingültige Aussage. Es kann sein, dass die (Haus-)Bank des AN eine Sicherheit im Geld fordert und das Geld dem AN fehlt. Das ist aber defintiv nicht die Regel sondern zeugt eher von einem bonitätsmäßig schlechten AN. Bürgschaften können auch durch Grundschulden besichert sein oder sogar, bei entsprechender Bonität, blanko erteilt werden. Dafür zahlt der AN eine Provision an die Bank, z.B. 1-3% Provision p.a. Das ist ja der entscheidende Vorteil einer Bürgschaft. Der AG zahlt die komplette Rechnung, der AN verfügt über den kompletten Umsatz gegen vergleichsweise geringe Kosten, der AG hat seine Sicherheit und die Bank verdient ein wenig daran. Alle sind glücklich und zufrieden.

    Stellt Euch mal vor ein Dachdeckerbetrieb, der 24 Dächer im Jahr deckt (a 20 TEUR Auftragsvolumen) müsste 5% als Sicherheit cash bei der Bank für Bürgschaften hinterlegen. Das wären 24 TEUR. Das macht er fünf Jahre lang (rollierend)... 120 TEUR gebundene Mittel. Ich könnte mir durchaus vorstellen dass das mehr als ein Jahresertrag ist. Wenn man nicht über entsprechende Reserven verfügt ist der Dachdecker schneller eliminiert als man denkt.
     
  12. #12 Gast036816, 23.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Seev - wenn die schlussrechnung eingereicht wird, beinhaltet diese die fertigstellungsanzeige. d. h. der auftragnehmer zeigt dir an - ich haben fertig. wenn du nach zugang der schlussrechnung nicht innerhalb von 2 wochen darauf reagierst, dann gilt die abnahme als vollzogen und die leistung wurde mangelfrei abgenommen.

    stellt der auftragnehmer - galabauer - seine schlussrechnung, obwohl die arbeiten noch nicht fertiggestellt sind, kannst du die schlussrechnung zurückweisen mit der begründung der fehlenden fertigstellung oder du informierst den auftragnehmer und zahlst einen abschlag auf die unbestrittenen leistungen.
     
  13. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Hallo Rolf,

    vielen Dank für diese hard facts zur SR und Abnahme!

    Meine zweite Frage zum Galabauer bezog sich nicht auf die SR, sondern auf AZs. Mein Architekt hatte bei verschiedenen anderen Gewerken bei AZs jeweils 5% Sicherheitseinbehalt auf Fertigstellung vorgenommen. Deshalb die Frage, ob es dafür eine Vereinbarung braucht?

    Gruß
    Seev
     
  14. #14 Baufuchs, 23.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach BGB 632a hat ein AN -sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind- vor Anforderung des 1. Abschlags Sicherheit in Höhe von 5% (bezogen auf Gesamtauftragssumme) zu leisten.
     
  15. #15 Gast036816, 23.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    toxicmolotow - wenn die bank andere sicherheiten des unternehmers hat, wird sie die bürgschaften ausstellen. hat dann jedoch andere nachteile für den unternehmer.

    wenn der auftraggeber keine bürgschaft akzeptiert und 5 % der schlussrechnung werden einbehalten, dann bekommt der dachdecker das geld auch erst nach 4 jahren. ist das gleiche wie eine hinterlegung des betrags. der auftraggeber muss den einbehalt verzinsen und die zinsen stehen dem auftragnehmer zu. versicherungen geben auch bürgschaften raus und versicherungsgesellschaften verlangen auch sicherheiten. das wird dann bestimmt nicht die lebensversicherung des unternehmers sein.

    wenn der dachdecker richtig kalkuliert, wird er auch etwas für die zwischenfinanzierung des 5 %-igen einbehalts einrechnen. die ersten 4 jahre sind als geschäftsjahre unangenehm, weil sich die welle der einbehalte nur aufbaut, im 5. jahr fliesst auch wieder geld.
     
  16. #16 Baufuchs, 23.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @norbert
    Der AG kann nicht Stellung der Sicherheit durch Bürgschaft ablehnen.
    Die Wahl der Art der Gestellung der Sicherheit liegt beim AN.

    Der AG könnte lediglich den Bürgen für untauglich erklären, was ihm bei Bürgschaft durch eine Bank nicht gelingen dürfte.
     
  17. #17 toxicmolotow, 23.10.2013
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Ich ging in meinem Beitrag nur auf die Bürgschaft ein. Alle anderen Fälle stellen sich wohl so dar wie du schreibst.

    Banken verlangen eine Bürgschaftsprovision für das Risiko des Ausfalls des AN. Wenn die Bank kein Risiko hat, wo ist dann der Sinn der Provision, außer sich die Taschen voll zu machen? Die meisten Bürgschaften sind tatsächlich nur teilweise bis gar nicht besichert, vergleichbar mit der Besicherung von Kontokurrentkrediten. Das ist ja der Job der Banken.
     
  18. #18 toxicmolotow, 23.10.2013
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Eine Bürgschaft mit Einrede und Vorausklage ist für einen AG nicht brauchbar und würde ich als AG nicht akzeptieren da ich keine Verfügungsgewalt über das Geld besitze sobald der AN Einspruch bei Gericht erhebt.
     
  19. #19 Baufuchs, 23.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bürgschaft ist ja auch unter Verzicht der Einrede auf Vorausklage abzugeben (VOB B Paragr. 17)
     
  20. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Na dann ist ja das Vorgehen meines A. des schrittweisen Abzugs von je 5% jeder AZ bis SR nicht das korrekte Vorgehen. Dann müsste ja, da i.d.R. wohl (nur meine Vermutung und Erfahrung) keine Sicherheit im voraus gegeben wird, zuerst mal 5% vom Gesamtvolumen an der ersten AZ einbehalten werden??!
     
Thema: Sicherheitseinbehalt , Bürgschaft
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. sicherheitseinbehalt bürgschaft

    ,
  2. Bürgschaft für sicherheitseinbehalt

    ,
  3. Funktionsweise bankbürgschaft 5% sicherheitseinbehalt

    ,
  4. Sicherheitseinbehalt vom kumulierten Abschlag,
  5. bau einbehalte gegen bürgschaften,
  6. bankbürgschaft mit bareinbehalt,
  7. vorlegen einer bürgschaft bei sicherheitseinbehalten,
  8. sicherheitseinbehalt wird bei vorlage einer bankbürgschaft ausgezahlt,
  9. bürgschaft bau sicherheitseinbehalt,
  10. 5% Einbehalt oder Bürgschaft für gewährleistung,
  11. bgb bürgschaft 5%
Die Seite wird geladen...

Sicherheitseinbehalt , Bürgschaft - Ähnliche Themen

  1. Sicherheitseinbehalt/Frist

    Sicherheitseinbehalt/Frist: Guten Tag, Ich habe vor zwei Jahren als Subunternehmer ein Auftrag für eine Firma ausgeführt von jeder Rechnung wurden mir 5%...
  2. Bürgschaft belasten ohne Rechnung

    Bürgschaft belasten ohne Rechnung: Bei meinem Kauf einer neuen Immobilie (Wohnung in Mehrparteienhaus) endete es – wie bei so vielen – mit Mängeln, die der Bauträger nicht anerkannt...
  3. Sicherheitseinbehalt bei Privat-Bauvertrag?

    Sicherheitseinbehalt bei Privat-Bauvertrag?: Hallo zusammen, wir sind kurz davor, unseren Hausbauvertrag zu unterschreiben. Da ich beruflich auch mit Bauverträgen zu tun habe, frage ich...
  4. Sicherheitseinbehalt

    Sicherheitseinbehalt: Hallo Zusammen, wir bauen ein Einfamilienhaus mit Keller mit einem GÜ, im Bauvertrag steht das VOB B/C Vertragsbestandteil sind. Als...
  5. Sicherheitsleistung / Sicherheitseinbehalt nach VOB beim EFH - Sinnvoll?

    Sicherheitsleistung / Sicherheitseinbehalt nach VOB beim EFH - Sinnvoll?: Moin, ich bin gerade in er Vergabephase (Einzelvergabe nach VOB). Ich saniere/erweitere einen Altbau in zwei Bauabschnitten (da bewohnt), erst...