Lichte Raumhöhe Keller vermurkst

Diskutiere Lichte Raumhöhe Keller vermurkst im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; oh mann! so ein fluchtfenster dient nicht nur der eigenrettung. im ernstfall darf dann der feuerwehrmann mit atemschutzausrüstung durch deinen...

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  1. Baumal

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    oh mann! so ein fluchtfenster dient nicht nur der eigenrettung.

    im ernstfall darf dann der feuerwehrmann mit atemschutzausrüstung
    durch deinen lichtschacht und dein kellerfenster klettern um dich
    über den lichtschacht zu bergen?
     
  2. #42 Skeptiker, 23.10.2013
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    Ach, und wenn er vermietet? :winken Kann ihm ja keiner verbieten!
     
  3. #43 Skeptiker, 23.10.2013
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    Und auf dem Rückweg faltet er ultra79 dann etwas zusammen, damit dessen ohnmächtiger Körper da bequem durch passt. Okay, im Leichensack wäre der Transport nach Abklingen der Starre dann sicherlich kein Problem mehr.
     
  4. #44 ultra79, 23.10.2013
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    Dann kannst du halt nicht vermieten - wo ist das Problem?

    Ist doch mit der WW-Bereitung das gleiche... sobald ich vermiete habe ich andere Pflichten als wenn ich Selbstnutzer bin...
     
  5. #45 Gast036816, 23.10.2013
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    Gast036816 Gast

    1 x 1 m² ist schon ein besonderes maß - informatikermaß.
     
  6. #46 ultra79, 23.10.2013
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    Jo - dieses Leben ist eines der gefährlichsten...

    Ich hoffe von euch fährt keiner Auto, Motorrad, steigt regelmäßig Treppen oder gar auf's Rad....

    Würde mich jetzt brennend (im wahrsten Sinne des Wortes) interessieren wieviele Menschen jedes Jahr durch Wohnungsbrände sterben... hat sowas jemand zur Hand?
     
  7. #47 ultra79, 23.10.2013
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    Defintiv!
     
  8. H.PF

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    rund 6000 Verletzte und Tote durch Wohnungsbrände jedes Jahr in Deutschland. 200.000 Brände gibts jedes Jahr...
     
  9. Baumal

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    nee, nee ultra.

    so einfach ist das nicht. man kann ja immer recht schnell
    auf eigenbestimmung pochen, auf ämter maulen.

    aber:(!) du bringst nicht nur dich in gefahr, mit deinem
    kellerlochbüro, sondern auch andere.

    spätestens dann wenn es zum ernstfall kommt,
    deine frau die einsatzkräfte am anschreien ist, dass ihr
    mann noch im kellerlochbüro ist.

    dann hört nämlich die eigenbestimmung auf und einer
    der einsatzkräfte versucht mit seiner atemschutzmontur
    durch einen lichtschacht (nur wie da reinkommen und
    auch lebend wieder herauskommen?) zu dir vorzudringen und dich zu bergen.

    ein wildfremder mensch unter einsatz seines lebens......

    denk mal nach.!
     
  10. #50 ultra79, 23.10.2013
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    Wikipedia meint das pro 1 Mio EW in Deutschland 7 Tote zu beklagen waren - macht weniger als 600 im ganzen Land - Stand 2003.

    Nun müsste man noch dagegenstellen wieviele mehr es wären wenn der zweite Rettungsweg nicht gegeben wäre - schwer zu machen...

    Aber ich ziehe für mich den Schluss das ich vermutlich eher im Auto sterbe als in meinem Kellerbüro - der Rest ist allgemeines Lebensrisiko ...

    Interessant wäre jetzt noch ob eine Lebensversicherung nicht zahlt wenn man einen nicht baurechtlich zugelassenen zweiten Rettungsweg hat und aufgrund dessen die Rettung unmöglich wäre... spannend... sollte nochmal Jura studieren :wow
     
  11. #51 ultra79, 23.10.2013
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    Jo - ich beende die Diskussion an dieser Stelle... ich habe verstanden.
     
  12. #52 ManfredH, 23.10.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was für ein geistreicher Vergleich. Würdest du denn aus deinem Auto die Bremsen, Beleuchtung, Sicherheitsgurte und Airbags ausbauen und dann damit fahren? Könntest du doch, ist doch schliesslich dein Auto... Merkst du was?

    Auch das ist irrelevant und zum Polemisieren völlig ungeeignet - denn glücklicherweise sterben bei uns rel. wenige Menschen durch Wohnungsbrände, eben weil unsere Gebäude einen ziemlich hohen Brandschutzstandard haben. Die Frage müsste schon eher heissen, wieviel mehr Leute ohne die von manchen in diesem Thread angezweifelten Brandschutzvorschriften sterben würden - aber das kann keiner beantworten.
     
  13. #53 berlinerbauer, 23.10.2013
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    Muss jeder Aufenthaltsraum seinen eigenen zweiten Fluchtweg haben, oder reicht es, wenn quasi nur ein Fenster im Keller größer entsprechend den Vorgaben ausgelegt ist, um für alle Räume als 2ter Fluchtweg zu gelten?
     
  14. Baumal

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  15. #55 Skeptiker, 23.10.2013
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    Vorweg: Diese Wege heißen aus gutem Grunde zusätzlich auch "Rettungswege" und wie ich soeben hier http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsweg lernte, sind es genau genommen zwei unterschiedliche Wege, welche aber teilweise identisch sein können. Ausführlich dargestellt wird die Thematik unter dem Link in der deutschsprachigen Wikipedia.

    Zu Deiner eigentlichen Frage:


    Bauordnung für Berlin (BauO Bln) Vom 29. September 2005

    § 33 Erster und zweiter Rettungsweg

    (1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen oder selbständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

    2) 1 Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. 2 Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. 3 Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).


    Daraus folgt im Ergebnis für Berlin: Ja, das ist möglich. Aber es müssen dann alle Räume über einen sog. "notwendigen Flur" mit definierten Eigenschaften und mit einer definierten maximalen Weglänge an ein "Rettungsfenster" nach § 37 (5) angebunden sein. Bei Arbeitsstätten kommen ab mittlerer Größe weitere Anforderungen hinzu.
     
  16. #56 Gast036816, 23.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ultra - du legst schon eine grelle lebenseinstellung auf. erschreckend ist, dass du das immer nur auf deinen ego abstellst, aber nicht merkst, dass du andere auch damit reinziehen kannst. manchmal läufst du schon weit neben deiner kappe durch die gegend.
     
  17. #57 Skeptiker, 23.10.2013
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    Der wesentliche Punkt ist, ob und inwieweit Du andere Menschen dabei zusätzlich gefährdest , Unbeteiligte oder Retter.
     
  18. Baumal

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    ultra neben der kappe halt.
    ultra79 = wenn geburtsjahr 79 = 34 lebensjahre,
    da sollte man doch mehr erwarten, als diese teenie-lebensweisheiten:

    alle wollen mich nur fremdbestimmen!
     
  19. #59 Rudolf Rakete, 24.10.2013
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    Die Werbung ist nicht von mir!
    Tja das Leben ist halt lebensgefährlich.

    Übrigens es heißt zwei Rettungswege pro Geschoss. Es sagt niemand, dass ein Kellerraum unbedingt ein Fenster als Rettunsgweg haben muss. Der zweite Rettungsweg kann auch über den Kellerflur zu einer Kellertür führen, der andere dann über den Flur über eine Treppe durchs Haus.
     
  20. #60 ManfredH, 24.10.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    "Zwei Rettungswege pro Geschoss" ist aber etwas verkürzt dargestellt. Es stimmt insoweit, als nicht jeder Aufenthaltsraum im Keller einen eigenen Notausgang haben muss (Kellerräume sowieso nicht).
    Genaugenommen heisst es aber in der Hamburger BO, dass für Nutzungseinheiten mit mind. einem Aufenthaltsraum in jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungsweg zur Verfügung stehen müssen. Für mehrere Aufenthaltsräume innerhalb einer NE reicht also ein gemeinsamer 2. RW; bei mehreren Nutzungseinheiten braucht natürlich jede ihren eigenen 2. RW.
    Sollte die max. Länge für Rettungswege (35 m, siehe § 33) überschritten werden, könnten auch aus diesem Grund weitere Rettungswege erforderlich werden, selbst für eine einzige Nutzungseinheit. (ok, bei Wohnungen nicht allzu wahrscheinlich)
    Und ausserdem müssen 1. und 2. RW nicht nur zu unterschiedlichen (Not-)Ausgängen führen, sondern dürfen natürlich auch nicht über den gleichen Flur führen, wie man es aus dem Zitat möglicherweise annehmen könnte.
     
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