Abstützung/Abböschung Grundstück

Diskutiere Abstützung/Abböschung Grundstück im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe, dass mir hier jemanden mit nützlichen Tipps oder rechtlichen Hinweisen zu unserem Problem...

  1. JP0283

    JP0283

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe, dass mir hier jemanden mit nützlichen Tipps oder rechtlichen Hinweisen zu unserem Problem weiterhelfen kann.

    An der rechten Seite unseres Grundstücks befindet sich eine steile Böschung, die laut Bau- und Leistungsbeschreibung Aussenanlage des Bauträgers eigentlich mit einer Stützwand aus Betonwinkelsteinen inkl. Fundamentierung abgestützt werden müsste, da das Gefälle mehr als 30° beträgt.
    Zitat
    Geländeabstufungen werden unter 30 Grad Neigung abgeböscht.
    ...
    Steilere Böschungen oder abzufangendes Gelände erhalten eine Abstützung mit Sichtbeton Winkelsteinen, Farbe Grau einschließlich Fundamentierung
    Zitat Ende


    Wir haben dies auch so mündlich mit der Bauleitung besprochen.
    Ich wollte mir dies nun noch einmal schriftlich bestätigen lassen, nun heisst es:
    Zitat

    gemäß unseres Vertrages schulden wir Ihnen keine Winkelstützwand entlang der nördlichen Grundstücksgrenze. Die Böschung ist im Lageplan zu erkennen und die Ausbildung dieser ist mit einer Neigung von 30° möglich.
    Sollten Sie dennoch eine Winkelstützwand und einen ebenen Garten wünschen, können wir Ihnen ein Angebot für diese Sonderleistung zukommen lassen

    Zitat Ende

    Absolute Frechheit!
    Laut Bauleitung beträgt die höchste Stelle der Kante 1m, die Grundstücksgrenze ist ca. 2,5m von der Hauswand entfernt (gem. Bauantrag genehmigt), d.h. ein Gefälle von 1,70 m Länge um die 30° zu erreichen, so die Aussage

    Wie ist hier die Berechnungsformel?
    Wird der Winkel bis zur Oberkante Bodenplatte gemessen?

    Ist das überhaupt rechtens?
    Gibt es nicht Bestimmungen oder Vorgaben, dass eine Mindestfläche vor einer Ausgangstür frei sein muss, oder ähnliches?

    Ich habe euch zur Verdeutlichung mal ein Bild angehängt, die tatsächliche Höhe der Kante werde ich noch genau nachmessen.

    Vorab vielen Dank + Gruß
     

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  2. #2 tkoehler78, 05.11.2013
    tkoehler78

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    Hallo JPO283,

    ich nehm' mal an, Ihr habt ein Haus zum Komplettpreis gekauft und pocht nun auf die Angaben der Bau- und Leistungsbeschreibung!?
    Erst ein mal würde ich in der Ausführungsplanung nachsehen, bis zu welcher Höhe denn das Gelände angefüllt werden soll.
    Bei 1 m Böschungshöhe hat man bei einem Winkel von 30° eine Länge von 1,73 m zur Verfügung. Bleiben also 0,77 m übrig für den Trauf- und Kiesstreifen oder gepflasterten Weg oder wwi:28:
    Also ausreichend.
    Wenn das natürlich die Hauseingangstür ist und davor der Zugangsweg, wird's schon eng. Komfortable Fußwege beginnen ab ca. 1 m Breite. Aber auch da sollte die AP Auskunft geben, was dort vorgesehen ist.

    PS: Das momentane Gefälle (der Baugrube) ist für Deine Forderung unbedeutend...
     
  3. #3 Bauliesl, 05.11.2013
    Bauliesl

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    Aber man sieht doch an der Tür (die hoffentlich nicht die Haustür ist), wie hoch das Gelände ca. verfüllt werden soll. Wenn´s die Seiteneingangstür ist, dann wirst Du gegen die Böschung nicht viel machen können. Wenn´s aber die Hauseingangstür ist, dann musst Du etwas machen lassen (ziemlich sicher auf Deine Kosten).
    Gruß,
    Liesl
     
  4. JP0283

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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten!
    Richtig, wir haben Haus und Grundstück zusammen gekauft.
    Bei der abgebildeten Tür handelt es sich um die Seiteneingangstüre, also nicht die Haustüre.
    Gibt es nicht Vorgaben über bestimmte Freiflächen oder Trittflächen vor einer Türe? Ich meine so etwas mal gelesen zu haben.


    Ich werde auf jeden Fall noch einmal nachmessen, denn die Höhe ist meiner Meinung nach deutlich über 1 m, habe noch mal ein Bild angehängt.
    Laut Bauleitung liegt noch kein Plan für die Außenanlagen vor, soll mir dann aber zur Verfügung gestellt werden.

    Also ganz ehrlich, wenn ich ein Grundstück kaufe, dann möchte ich das auch bis zur Grenze nutzen können, da kann eine Baufirma doch nicht aufschütten wie sie möchte, nur um Kosten zu sparen. Zumal handelt es sich hier doch klar um abzufangendes Gelände welches gem. BLB durch eine Mauer abgestützt werden muss.

    Fakt ist, da kommt einer Mauer hin, weil an die Stelle später ein Gartenhaus gestellt werden soll, d.h. wir brauchen eine ebene Fläche bis zur Grundstücksgrenze. Zur Not auf eigene Kosten.

    Gruß
    15710-1383673998-1.jpg
     
  5. #5 ralph12345, 06.11.2013
    ralph12345

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    Habt ihr die Aussenanlagen mit gekauft? Ist nicht spezifiziert, wie die aussehen sollen? Eingangspodest z.B.??
     
  6. JP0283

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    Doch, in der BLB ist allerdings nur der Eingangsbereich (Blockstufe) und der Terassenbereich erwähnt. Nicht der seitliche Ausgang, wobei hier wohl auch eine Betonstufe gesetzt wird.
     
  7. #7 tkoehler78, 06.11.2013
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    Da hast Du's doch! Warum soll die Baufirma dann an den Gebäudeseiten, wo kein (Haupt-)Eingang und keine Terrasse ist, Dir eine Winkelstützwand hinsetzen?
    Außerdem sieht die Höhe des Geländeunterschiedes momentan schlimmer aus, als er letztenendes wirklich ist. Mit 30° lässt sich das locker anpassen. Wenn um das Haus der (Ober-)boden angedeckt ist und das Geländehinter der Böschung regliert ist, wird vom Geländesprung nicht mehr viel übrigbleiben.
     
  8. JP0283

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    Mein Problem ist, dass ich neben dem Haus, also von der Hauswand bis an die Grundstücksgrenze eine ebene Fläche benötige, da dort ein Gartenhaus hin soll. Das ist somit nicht möglich, da dann dort ein Gefälle hin soll.
    Klar kann man das mit 30° Grad anpassen, die können auch bis an die Hauswand aufschütten um 30° Grad zu erreichen, nur das kann doch nicht Sinn und Zweck der Sache sein, dass mein Grundstück zum Gefälle wird nur um eine Mauer zu sparen.
     
  9. svjm

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    Damit scheint doch alles klar zu sein. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

    svjm
     
  10. #10 drittellprofi, 06.11.2013
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    Ich denke schon! Es ist schon etwas dreist die Kosten dem Träger aufzudrücken nur weil man ein Gartenhaus geplant hat UND die maximale Grundstücksgrenze ausnutzen MÖCHTE . Dies ist verständlich, habe ich auch gemacht, aber den Bauträger das aufzudrücken, auf diese Idee bin ich nicht einmal gekommen.

    Aber um auch etwas nutzbares zu schreiben: Ich habe eine ähnliche Mauer mit ...... Steinen gesetzt. Sehen schön aus und können bis zu dieser Höhe auch das Gelände abfangen. Desweiteren ist dies im Notfall auch alleine möglich. Bedenke das du sonst dein Leben lang auf diese Betonmauer schaust, auch wenn die Möglichkeit besteht etwas hochranken zu lassen.
     
  11. JP0283

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    Bitte den Thread richtig lesen, ok?
    Das hat hier nichts mit Dreistigkeit oder Abdrücken zutun.
    Es galt zu klären ob die geplante Abböschung des Bauträgers rechmäßig ist, obwohl in der BLB steht dass bei starkem Gefälle eine Stützwand gesetzt wird.
    Natürlich machen wir das auf eigene Kosten wenn nötig.
     
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