Endabrechnung mit Bauträger: Welchen Betrag kann man einbehalten?

Diskutiere Endabrechnung mit Bauträger: Welchen Betrag kann man einbehalten? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe mal eine Frage: Wir stehen kurz vor der Endabrechnung und es gibt einige Sachen, um die wir uns selbst gekümmert haben, aber...

  1. #1 AJungleGirl, 06.11.2013
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    Hallo,

    ich habe mal eine Frage:

    Wir stehen kurz vor der Endabrechnung und es gibt einige Sachen, um die wir uns selbst gekümmert haben, aber die der Bauträger bezahlen muss (z. B. Entsorgung Erdaushub).

    Meine Frage ist nun:

    Können wir für die Sachen, die wir veranlasst haben, die aber der Bauträger bezahlen muss, nur den Betrag einbehalten, den es wirklich gekostet hat, oder haben wir das Recht z. B. den doppelten Betrag sozusagen als "Aufwandsentschädigung" zu behalten?

    Ich würde mich sehr über eure Tipps freuen!
     
  2. Julius

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    Natürlich nur in Höhe des tatsächlich verauslagten Betrages.
    Wenn überhaupt...
    Ist es denn wirklich ein Bauträger?
    Dann hättet Ihr nämlich gar nicht das Recht gehabt, irgendetwas zu "veranlassen"!
     
  3. #3 RMartin, 06.11.2013
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    Das halte ich für ganz wichtig.
    Es setzt nämlich voraus, dass ihr Formalismen korrekt eingehalten habt...Stichwort: Korrekt ausgeführte Ersatzvornahme?!
     
  4. Eric

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    Die Frage verstehe ich dahingehend, dass vom BT auszuführende Leistungen vom TE eigenmächtig erledigt wurden, also keine Ausführung von Nachbesserungsarbeiten durch den TE. Erwähnt wird insoweit die Entsorgung von Erdaushub.

    Das dürfte dann eher unter der Rubrik des § 649 BGB ( grudlose Teilkündigung ) oder der ungerechtfertigten Bereicherung zu sehen sein.
     
  5. #5 AJungleGirl, 06.11.2013
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    In unserem Vertrag steht, dass der BT für die Entsorgung des Erdaushubs zuständig ist.

    Als wir den Humus auf unserem Grundstück verteilt haben, haben wir entdeckt, dass der BT einen Teil des Aushubs unter dem Humus "versteckt" hat und somit nicht seiner Verpflichtung zur Entsorgung nachgekommen ist.

    Da wir an diesem Tag sowieso einen Lastwagen da hatten, der von uns verursachten Aushub entsorgt hat, haben wir den vom BT versteckten Aushub gleich mitentsorgen lassen!
     
  6. #6 Bauliesl, 06.11.2013
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    Hallo,
    habt Ihr den Bauträger aufgefordert, den Aushub zu entsorgen...? Bzw. eigentlich habt Ihr dem Bauträger dahingehend gar nichts zu sagen. Er kann ja jetzt ganz locker sagen, "ich hatte vor, das im Nachgang zu machen". Vorausgesetzt, Ihr habt tatsächlich mit Bauträger und nicht mit einem "normalen" Bauunternehmer gebaut.
    Ich denke, Ihr könnte genau gar nichts einbehalten. Oder hat er Euch gebeten, das (gegen Kostenerstattung) für ihn zu erledigen?
    Gruß,
    Liesl
     
  7. #7 AJungleGirl, 06.11.2013
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    Nein, wir haben den Bauträger nicht mehr extra aufgefordert den Aushub zu entsorgen. Wie gesagt war ja der LKW schon da und da haben wir es gleich mitgegeben!

    Die Ausrede, dass er es im Nachgang gemacht hätte wird ihm doch niemand glauben, schließlich hatte er den Aushub unter dem Humus versteckt! Wahrscheinlich in der Hoffnung, dass uns das so schnell net auffallen wird!

    Wir werden trotzdem einen Teil der Rechnung des Fuhrunternehmens einbehalten und es einfach drauf ankommen lassen!
     
  8. #8 Baufuchs, 06.11.2013
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    Baufuchs Gast

    Mutterboden wird als erstes abgeschoben und gelagert.

    Dann macht der Unternehmer den Aushub, fährt einen Teil ab, den Rest lagert er auf dem Grundstück und treibt dann den Aufwand den Mutterboden noch mal umzulagern?

    Das glaubst Du doch selbst nicht....
     
  9. #9 AJungleGirl, 06.11.2013
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    Er hätte den restlichen Aushub aber auch woanders am Grundstück lagern können und nicht unter dem Humus!
     
  10. #10 RMartin, 06.11.2013
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    Baufuchs zweifelt an, dass die Firma den restl. Aushub unter den Humus gepackt hat.
    Weil zuerst schiebt man Humus/ Oberboden ab. Dann liegt der erstmal da. Und dann schachtet man aus. Und keine (normale) Firma tut (unter normalen Umständen) den Humus dann wieder anfassen und an anderer Stelle auf den danach ausgeschachteten Boden kippen. Das kostet nämlich mehr Geld als der direkte Abtransport des Materials (unter üblichen Umständen).

    Aber um was gehts denn eigentlich? Du redest von einem LKW, der sowieso da war. Also können doch maximal 5-10 m³ hier betroffen sein?
     
  11. #11 Bauliesl, 06.11.2013
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    Natürlich hast Du Recht, Baufuchs, das ist wenig wahrscheinlich.
    Aber ich kann doch als Bauherr nicht hergehen und ungefragt Leistungen erbringen, die ich dem BT dann abziehe. Ohne, dass ich ihn auffordere das zu erledigen....
     
  12. #12 Baufuchs, 06.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Natürlich kann der Bauherr nicht ohne das mit dem BU zu klären, Leistungen eigenmächtig ausführen, um dan einen Abzug vorzunehmen.

    Dann auch noch auf die Idee kommen, für diese Leistungen das doppelte dessen einzubehalten, was es wirklich gekostet hat.:mauer
     
  13. #13 AJungleGirl, 06.11.2013
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    Es war ein LKW, der allerdings ACHTMAL fahren musste! Die Hälfte von den Kosten (177 Euro) werden wir unserem Bauträger anlasten!
     
  14. Eric

    Eric

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    Ok, dann war es ein Fall des § 323 BGB und dafür hätte eine angemessene Frist zur Abfuhr des verbliebenen Aushubs gesetzt weren müssen.
     
  15. Boergi

    Boergi

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    Willst du wegen 177€ im Krach mit ihm auseinander gehen? Fakt ist doch ihr habt ohne ihm überhaupt die Chance zu geben den Aushub selbst entsorgen lassen.
     
  16. #16 Gast036816, 06.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich schätze, beim abschieben des oberbodens wurde von der schicht darunter einiges mit abgeschoben, auf die miete gepackt und weiteres material darüber. da sollte man nicht sofort etwas unterstellen. wenn es auffällt, muss dem unternehmer die chance eingeräumt werden, den fehler zu beseitigen. ihr könnt ein freundliches gespräch mit ihm suchen und er lässt den betrag von sich aus nach. eure position als anspruch durchzusetzen ist nicht ratsam, schon gar nicht das doppelte.
     
  17. #17 webmonsterle, 06.11.2013
    webmonsterle

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    Wegen 177 Euro würd ich keinen Aufriss machen. Da lohnt die Zeit nicht, darüber nachzudenken und herumzustreiten.
     
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