Notbremse gezogen

Diskutiere Notbremse gezogen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Meine Schwiegereltern haben vor ~30Jahren am Hang gebaut, ein wunderschönes Haus. Keller mit Büroräumen, auf gleicher Ebene neben de Haus die...

  1. #61 Mikalaya, 07.11.2013
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    Meine Schwiegereltern haben vor ~30Jahren am Hang gebaut, ein wunderschönes Haus.
    Keller mit Büroräumen, auf gleicher Ebene neben de Haus die Garage, EG mit Terrasse auf der Garage, Wohnzimmer und Küche und oben die Schlafräume.
    Das muss doch kein Split-Level sein?
    Keller, EG, DG und gut. Evtl. auch nur Keller und EG, wenn der Platz nicht benötigt wird?
    Der Keller geht ebenerdig in den Garten, richtig? Ihr könntet dort z.B. Schlafräume und Bad einrichten, Küche und Wohnzimmer darüber?
    Oder Kinderzimmer und Bad unten und eine halbe Etage als DG oben drauf mit Schlafzimmer und Bad für Euch.
    Die Einliegerwohnung braucht es nicht unbedingt und ihr könntet auf wesentlich weniger und unkompliziertere Qm kommen..
    Da würde ich noch nicht gleich die Flinte werfen, Euer Architekt sollte da nochmal ran..
     
  2. #62 jenser212, 07.11.2013
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    Das Gebäude links davon ist eine alte Scheune.
    Das Gelände fällt nach vorne und nach links ab. D.h. das Fundament der Scheune liegt unterhalb unseres Fundamentes. Beim Ausbaggern hat sich allerdings gezeigt, dass Teile der alten Scheune auf Felsen (Schiefer) gebaut wurden, welche sich auch über unser Grundstück erstrecken. Der Baggerfahrer hat versucht, so viel abzutragen, wie möglich. Dennoch werden wir wohl nicht bündig links an der Scheune anschliessen können. Aber das muss auch nicht. Bei 20m Grundstücksbreite bleibt ja noch genug Platz.

    Der Kran kann auf dem Grundstück meiner Eltern stehen (dort wo die vier Bäume eingezeichnet sind). So haben wir auch direkten Zugang zur Straße und können das Material dann im Hof lagern. Platz ist ja vorhanden.

    Die Baugrube wurde erst jetzt erstellt. Vorher stand da ein Haus und eine Scheune, welche abgrissen wurden. Dann noch Erdarbeiten ohne Ende. So war es geplant, bis ich dann erstmal alles gestoppt habe.
     
  3. #63 jenser212, 07.11.2013
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    So ähnlich soll es bei uns auch werden. Das Problem ist nur, dass wir zwischen Hofeinfahrt und Garten ca. 4,5m Differenz haben, was für ein Stockwerk zu viel und für zwei Stockwerke zu wenig ist.
     
  4. #64 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2013
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    Heidemarie, die Waldfee :wow
    Das ist mal ne Nummer!

    Ich würde dringend zu einer Planungsänderung raten - weg vom Mauerwerk hin zu Holzrahmenbau. Nur die erdberührten Wände + deren nötige Aussteifung massiv (Beton) machen.
    Und dann einen ganz streng disziplinierten Grundriss für HRB.
    Denn eine Anlieferung z.B. mit einem Sattelzug voller Steine wird auf Euer Grzundstück nicht gehen. Also wird irgendwo abgeladen und dann mit einem Gabelstapler (Geländegängig) o.ä. versetzt - das geht ins Geld!
    Oder kann man den Bau vom Garten aus mit einer Baustrasse erschliessen???
     
  5. #65 jenser212, 07.11.2013
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    Nein, da gibt es keine Möglichkeiten. Aber wie schon gesagt, das Grundstück südlich von uns (wenn man sich das Bild anschaut und auch die darauf eingezeichete Himmelsrichtung ignoriert) gehört meinen Eltern. Dort ist eine direkte Straßenanbindung zur Anlieferung und dort im Hof soll auch der Kran stehen. Die Steine können dann erstmal im Hof abgeladen werden und anschliessend Palette für Palette mit dem Kran auf das Grundstück.
    Was spricht denn für die Holzständerbauweise? Holz kam für mich nie in Frage bzw. war nie Thema.
     
  6. #66 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2013
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    PS - wenn der Kollege Euch vermittelt hat, auf diesem Grundstück könne man für 250k€ ein Haus dieses Formats bauen, dann hat er entweder nicht alle *piep* *piep* *piep* oder kein Gefühl für Baukosten.

    Hier hätte von Anfang an ein Signal kommen müssen, dass sich die Baukosten zumindest deutlich höher einpendeln könnten!
    Das ist das Mindeste, was man erwarten musste.
    Ein "Passt scho" zu 200-250k€ ist :yikes
     
  7. #67 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2013
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    1) Das geringere Gewicht. Es ist positiv bei der Statik, vor allem aber beim Aufbau.
    Die Wände können auf der Baustelle zusammengebaut und mit einem rel. kleinen Mobilkran aufgestellt werden.
    2) Holzrahmenbau (vernmünftig geplant) setzt die tragenden Wände übereinander, was Kosten spart. Die Versuchung auf Zipp und Zapp schwindet deutlich.
    3) Holzrahmenbau KANN etwas günstiger sein als Massiv (verglichen auf der grünen Wiese). Natürlich kann man HRB auch sauteuer machen, aber es gaht auch günstig.
    4) HRB erlaubt dünnere Wände, ich spare ein paar m²-Dezimeter Grundfläche. Das macht keine 10k€, aber viel Kleinvieh erzeugt auch nen grossen Haufen
     
  8. #68 Bauliesl, 07.11.2013
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    und ich ergänze noch Punkt
    5) man kann bei HRB im Innenausbau relativ viel selber machen, wenn man ein bisschen geschickt ist.
     
  9. #69 Nutzername, 07.11.2013
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der A. sich über das Budget des TE im Klaren ist. Denn sonst ist ja das hier absurd:

    Der A. kann doch nicht mit Nachdruck eine Bezahlung verlangen, wenn seine Planung aufgrund 50%iger Budgetüberschreitung praktisch wertlos ist. Wenn Ihm das Budget des TE bekannt ist, kann ich das nicht nachvollziehen.


    Deswegen muss man aber nicht zwangsläufig 1,5 Stockwerke bauen. Man kann, wie in einem vorigen Beitrag bereits angedeutet, auch nur um ein Stockwerk springen. Vor und hinter dem Haus wäre dann abzusenken, bzw. aufzufüllen. Wäre dann auch kein split level mehr. Zumindest sollte man das mal prüfen.
     
  10. #70 jenser212, 07.11.2013
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    Eben habe ich ein Schreiben vom Architekten bekommen.

    Verstehe ich es richtig, dass hier nicht davon gesprochen wird, die Pläne zu verändern, sondern geschaut werden soll, wie man das geplante Vorhaben günstiger umsetzen kann? Und dass dann die Leistungsphasen entsprechend in Rechnung gestellt werden?


    Ich denke, es ist wird Zeit, einen Anwalt aufzusuchen. Wie seht Ihr das?
     
  11. #71 jenser212, 07.11.2013
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    Vllt sollte ich noch erwähnen, dass der Architekt wohl in eine finanzielle Schieflage geraten ist. Daher auch der Druck mit dem Geld.
     
  12. Flip74

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    Sorry, wenn ich mich mal kurz einmische. Klingt irgendwie so, als ob sich der A. nach Rechnungszahlung ausm Staub machen möchte, weil ihm die ganze Angelegenheit zu viel geworden ist. Reine Vermutung.
     
  13. #73 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2013
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    Ich würde sagen: 3* JA!

    Gibt es denn überhaupt schon eine prüfbare Schlußrechnung des Kollegen.
    Die sieht nämlich nicht so aus:
    Für meine Leistungen berechne ich Ihnen abcd €
    sondern ist eine mehrseitige Rechnung mit genauer Ermittlung der anrechenbaren Kosten an Hand der DIN 276 Tabellen, der genauen Berechnung des Honorars auf dieser Basis und ggf. der Nebenkostenaufstellung.

    Das ist nix, was man/frau zwischen zwei Tassen Kaffee macht! Da ist ein halber Tag weg! Deswegen drücken sich viele Kollegen drum, was dann aber die Fälligkeit aufhebt.

    Also nix wie ab zum Anwalt.

    ******

    Kosten:
    Was soll das?
    Entweder hat er vorher zu hoch gerechnet(warum???), er will jetzt schönen (Valium, bis die Rechnung bezahlt ist) oder er will übers Programm reden.
    Kann (und muss) man hier sicher, aber 1) wird es nicht reichen, um von 375 auf 250k€ zu kommen, 2) wird er das Programm ja nicht gewürfelt haben, sondern es wird auf Euren Vorstellungen basieren.
    Dann aber hätte sehr viel eher der Alarmknopf gedrückt werden müssen.

    Klar kann man erstmal nach den Wünschen der AG planen und dann über die Kosten dafür reden, manchmal muss man das sogar, um die AG auf den Boden der Realität herunter zu bringen, aber bitte irgendwo Ende LP 2, Anfang LP3!

    Ich denke auch, ohne eine massive Umplanung wird eine derartige Kostenreduzierung seriös nicht machbar sein. Da Ihr aber eine Baugenehmigung habt, muss dann ein neuer Antrag her, dessen gesamte Kosten als Schaden zu Lasten des Kollegen gehen werden!
    Ich würde erstmal nichts bezahlen und ihm das auch kommunizieren.

    Zu zahlen sind UNstreitige Summen. Bei Euch kann ja aber sogar schon die gezahlte Summe streitig werden + ggf. Schadenersatz.

    Wenn der Kollege auch nur etwas "A.... in der Hose hat", wird er das einsehen. Zeigt er kein Einsehen, ........... (ich sag mal besser nix)
     
  14. #74 Annette1968, 07.11.2013
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    Ja, aus meiner Erfahrung eindeutig.


    Habt Ihr schon einen brauchbaren? Dringend auf Empfehlungen achten, ansonsten kann man auch da vierstellige Beträge "versenken". *seufz*
     
  15. #75 jenser212, 07.11.2013
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    Nein, wir haben leider noch keinen. Wie finde ich einen passenden Fachanwalt?
    Ich habe schonmal schonmal im Internet geschaut (Umkreis) und ein paar Kandidaten gefunden. Allerdings kann ich nicht beurteilen, wer was taugt. So eine Sch****...
     
  16. Flip74

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    Meine Freundin arbeitet bei einer grossen Rechtsschutzversicherung. Ich kann Dir anbieten dass Sie Dir einen Fachanwalt für Architektenrecht raussucht. Kannst Dich ja melden.
     
  17. #77 jenser212, 07.11.2013
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    Ich habe Dir eine PN geschickt. Vielen Dank für das Angebot.
     
  18. #78 Anda2012, 07.11.2013
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Sieh es mal so. Du hast absolut richtig gehandelt mit der Notbremse. Das kostet jetzt sicher etwas Geld und Ärger und Zeit, aber weitaus weniger als wenn das böse Erwachen nachher oder noch wahrscheinlicher, mittendrin gekommen wäre, wo ein Stopp kaum machbar ist.
    Alles Gute.
     
  19. #79 Nutzername, 07.11.2013
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    Jetzt mach Dich nicht total verrückt.

    Interessant ist Ralfs Frage ob denn schon eine richtige Rechnung gestellt wurde. Das Zitierte genügt der Anforderung an eine prüffähige Rechnung nämlich nicht, also erwächst daraus keine Fälligkeit. (vgl. HOAI §15)

    Zu empfehlen wäre m. M. nach in jedem Fall ein Schreiben von Dir, in dem Du wenigstens die massive Budgetüberschreitung feststellst und erklärst, an Deinem ursprünglichen Budget festzuhalten. Daraus ergibt sich dann automatisch die Mangelhaftigkeit der bisherigen A.leistung, eine evtl. bereits prüfbar gestellte Rechnung könnte nicht fällig werden und die vorgeschlagene Kostenoptimierung ist keine solche, sondern Mangelbeseitigung. Es reicht aber der erste Satz: Kosten sind zu hoch, das habe ich nicht bestellt.

    P.S.: Die Nummer von wegen "ich schlage vor Sie zahlen jetzt was und dann später nochmal den Rest" ist übrigens Basar. Unseriös und hilflos.
    P.S.S.: Ein Anwalt wird sich in diesem Schreiben dann vermutlich gleich noch Schadenersatz wegen des Baustopps vorbehalten.
     
  20. #80 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2013
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    Gerade solche Schreiben sollte der Anwalt verfassen, um keine Formfehler zu begehen.
     
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