Statik notwendig?

Diskutiere Statik notwendig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; na ja, wenn ihr das schon ganz genau wissen wollt, dann behauptet die Ing.-Kammer Thüringen Folgendes über ihn "Fachgebiete Allgemeiner...

  1. rodopp

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    na ja, wenn ihr das schon ganz genau wissen wollt, dann behauptet die Ing.-Kammer Thüringen Folgendes über ihn

    "Fachgebiete

    Allgemeiner Hochbau
    Altbausanierung
    Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten
    Tiefbau
    Tragwerksplanung

    Qualifikation

    Beratende Ingenieure BI
    Bauvorlageberechtigte Ingenieure Selbständige
    Standsicherheit Nachweisberechtigte"


    Darf er sich Statiker UND Architekt nennen?
    Darf er NUR die Statik rechnen, oder auch die Arbeiten eines Architekten durchführen?
     
  2. #102 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Planen darf jeder, auch ein Pizzabäcker. Architekt (geschützte Berufsbezeichnung) nennen darf sich nur, wer in die AK-Listen eingetragen ist!

    Und von Prüfing steht da auch nichts!
     
  3. rodopp

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    @Ralf Dühlmeyer
    OK, na dann ist er auch noch Lügner, wenn er sich auch als Architekt ausgibt ...

    von Prüfing. auch nicht? Und woher erfahre ich nun, ob er WIRKLICH ein Prüfing ist? Die Untere Baubehörde behauptet das ja von ihm ... Danke für die Infos ...
     
  4. Baumal

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    hat er sich denn als architekt ausgegeben?
    auch schriftlich?

    oder als bauingenieur?
    als statiker?
    als prüfstatiker?

    als was denn nun schriftlich?
     
  5. rodopp

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    OK also so muss es richtig heissen - es gab einen Statiker, eingetragen in der Ing.-Kammer Thüringen, der mit sämtlichen Arbeit von der Planung, Statik bis hin zur Bauüberwachung beauftragt war. Er hat einen Teil der Abuantragsunterlagen "vergessen" und die Baubehörde behauptet, sie müssen darauf nicht kommen, weil sie ihn nicht kontrollieren müssen.
    Er liefert z.B. konkret die Statik der Bodenplatte seit 2006 nicht nach.
    Das Gericht sagt sinngemäß - "wenn ihr die Statik haben wollt (weil die Baubehörde sie von euch verlangt, nachdem ihr als Bauherren die Baubehörde darauf aufmerksam gemacht hat, dass diese fehlt) dann bezahlt jetzt einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, der erstellt euch diese Statik, dann könnt ihr sie bei der Baubehörde nachreichen. Der Herr X wird diese vom gerichtlich bestellten Sachverständigen dann vielleicht irgendwann mal bezahlen müssen (bzw. seine Versicherung), falls das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass er dafür zuständig ist"

    Das ich schon einmal 2006 Herrn X die KOMPLETTE Statik für das Haus bezahlt habe, interessiert das Gericht nicht ;-) Das Gericht hat nämlich keine Mittel, den Herrn X zu zwingen, die Statik der Bodenplatte zu erstellen und auch keine Mittel, ihn zu zwingen, mir mein Geld von 2006 auszuhändigen ;-)
     
  6. Baumal

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    und tschüss.... ich bin weg.:winken

    lies mal deinen ersten beitrag bis zum letzten beitrag durch.

    informatiker. ich dachte diese bezeichnung kommt von information.
     
  7. rodopp

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    @Baumal - also als PRÜFStatiker hat ihn die Baubehörde immer bezeichnet und gelobt (mehrere Mitarbeiter dort) - aber klar, der Bauherr soll daran zweifeln, was die Mitarbeiter der Baubehörde so erzählen ;-)

    Er hat sich SCHRIFTLICH als Dipl.-Ing auf dem Briefpapier seines Büros für "Bauplanung, Statik & Konstruktion, Bauleitung" ausgegeben (genaue Bürobezeichnung möchte ich nicht schreiben), die Begriffe "Architekt" und "Prüfstatiker" fielen immer nur mündlich, soweit ich mich erinnern kann.

    Aber die Berufsbezeichnung spielt doch keine Rolle, wenn er als Dipl.-Ing für Statik die KOMPLETTE Statik liefern sollte (2006) und bis heute nicht geliefert hat, oder?
     
  8. H.PF

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    Du hast also nur eine einzige Person gehabt die für dich gearbeitet hat...

    Und mit dem ins Klo gegriffen.

    Baurechtsprozesse dauern ewig, find ich auch total mies, so werden Existenzen ruiniert.

    Normal hat man mindestens 2 Augenpaare, oft hat man dann auch 3 Augenpaare die den Bau kontrollieren.

    Architekt, Statiker, Bauleiter/Baukontrolleur

    Bei dir hast du das runtergebrochen auf 1 Person. Wenn da der Griff ins Klo passiert ist keiner mehr da der dich auf Fehler aufmerksam macht. Aber normal müsste die Baufirma doch da direkt Aufgeschrien haben da sie keine Statik zur Bodenplatte bekommen hat! DIE sind doch mit schuld!
     
  9. rodopp

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    @Baumal - tschüss, und bitte nicht mehr lesen hier ;-)
     
  10. H.PF

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    Sortier bitte für dich mal die Vorgänge und liefer hier eine einigermaßen zeitliche Abfolge, die man auch gut lesen kann.

    Leider hast du auch Fehler gemacht, die der gesunde Menschenverstand schon hätte beheben müssen. Vier-Augen-Prinzip ist z.B. so eine Sache.
     
  11. rodopp

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    "Baurechtsprozesse dauern ewig, find ich auch total mies, so werden Existenzen ruiniert."

    das ist das, was ich meinte - Verwantwortung wird auf den Bauherren geschoben und wenn er sich meldet, dann ruinieren wir ihn mal halt mit "Gutachten" ;-)
     
  12. rodopp

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    "Sortier bitte für dich mal die Vorgänge und liefer hier eine einigermaßen zeitliche Abfolge, die man auch gut lesen kann. "

    ich sortiere schon seit 2006 ;-)

    1. Ein Statiker X hat nicht alle Unterlagen für den Bauantrag geliefert
    2. Als ich mich mit den Unterlagen später befasse, stelle ich fest, da fehlt was (z.B. Statik Bodenplatte). Die Baubehörde sagt - wir wussten das nicht, wir müssen doch die Unterlagen des Herrn X NICHT prüfen, er ist doch ein PRÜFStatiker
    3. X wird mehrmals aufgefordert, Statik nachzuliefern, oder Geld zurück, beides lehnt er ab
    4. Alle raten mir - wende Dich dan das Gericht - das habe ich gemacht, schon vor Jahren
    5. Gericht sagte "Wenn Du die Statik haben willst und X keine Lust hat, sie zu liefern, bezahle den gerichtlich bestellten Sachverständigen, der erstellt die gerne für ein kleines Honorar"
    6. Was mit dem Geld ist, dass ich bereits 2006 für die Statik der Bodenplatte bezahlt habe, das sagt das Gericht nicht ... äußert sich nicht zu der Sache.

    Was soll ich hier noch sortieren, was ist noch unklar? Meine Frage ist - wie bekomme ich das Geld, welches ich 2006 für die Statik bezahlt habe, die nur unvollständig geliefert wurde ;-)
     
  13. Kalle88

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    Off-Topic: Es gibt ne Funktion die nennt sich "Zitieren" unten rechts... Bitte benutze die doch und gestalte deine Beiträge leserlich. So bekommt man ja Augenkrämpfe...
     
  14. #114 feelfree, 10.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich glaube da fehlt noch vieles und du wirfst einiges durcheinander.

    Hast du einen Anwalt?
     
  15. #115 Inkognito, 10.11.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

  16. #116 Gast036816, 10.11.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kann das gericht auch nicht, denn da würden die richter ja einem späteren urteil vorgreifen!
     
  17. rodopp

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    feelfree - "Hast du einen Anwalt? " ja, bei dem Prozess ist Anwalt notwendig ...
    Mag sein, dass ich etwas durcheinander bringe, bin nur juristischer Laie, habe nur den Verlauf der Sache so beschrieben, wie von mir verstanden. Ich erwarte hier auch keine Lösung der Sache, ich habe nur die Problematik beschrieben, wie es einem ergehen kann, auch wenn er an der Statik nicht spart ...
     
  18. rodopp

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    @ Inkognito - nein, ich habe ihn dort nicht gefunden.

    Ich kann nur weitergeben, wie es mir vom Bauamt erklärt wurde (ich behaupte nicht, dass es richtig ist): der Herr X ist bei der Ing.-Kammer Thüringer u.a. in der Gruppe "Bauvorlageberechtigte Ingenieure", damit ist er ein "Prüfstatiker" und seine statischen Unterlagen müssen DESHALB nicht geprüft werden. Deshalb schreibe ich das ja hier, damit ich etwas Neues erfahre, vielleicht lügt die Baubehörde ;-)

    Heisst das, die Baubehörde hat mir was Falsches erzählt und sie war in der Pflicht, die statischen Unterlagen im Bauantrag zumindest auf Vollständigkeit zu prüfen (nach Richtigkeit wage ich gar nicht mehr zu fragen ...). Danke!
     
  19. rodopp

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    OK ich werde diese Funtion jetzt benutzen, damit es keine Augenkrämpfe mehr gibt ...
     
  20. rodopp

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    Was fehlt, was soll ich ergänzen und was konkret bringe ich durcheinander?
    Die fehlende Statik ist ein Teil des laufenden Prozesses, im dem es aber um zahlreiche weitere Mängel (nicht nur die fehlende Statik der Bodenplatte) geht. Das Gericht könnte auch sagen "Wenn Herr rodopp schon einmal die komplette Statik bezahlt hat, dann ist der Herr X in der Pflicht, diese zu liefern, oder zumindest den Vorschuss für die neue Statik des gerichtlich bestellten Sachverständigen in diesem Prozess zu zahlen"

    Statt dessen sagt das Gericht "Sie wollen Statik? Bezahlen sie den gerichtlich bestellten Sachverständigen, dieser erstellt sie und vielleicht wird Herr X seine Versicherung die Kosten iregndwann mal übernehmen ... vielleicht"

    Das ist das, was ich nicht verstehe. Damit bezahle ich zweimal die gleiche Sache.
     
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