Grenzbau - Nachbar hat Fassade begrünt

Diskutiere Grenzbau - Nachbar hat Fassade begrünt im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich hab mal eine eher rechtliche Frage: Wir bauen gerade neu und unser Nachbar hat schon vor ca. 20 Jahren gebaut. Seine Garage steht auf...

  1. Bib007

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    Hallo,
    ich hab mal eine eher rechtliche Frage:

    Wir bauen gerade neu und unser Nachbar hat schon vor ca. 20 Jahren gebaut. Seine Garage steht auf der Grenze. Unser Bauplatz war zuvor eine Wiese. Der Nachbar hat seine Garagenfassade (Giebelseite zeigt zu uns) mit Efeu und wildem Wein begrünt. Dazu hat er ein Gitter oder Metallmatten auf der Fassade angebracht. Alles schon vor ewig langer Zeit. Hat uns auch nie interessiert, weil es ja eh nur eine Wiese war.

    Jetzt wachsen die Pflanzen aber auf bzw. in unserem Garten. Wenn wir einzäunen, dann kann der Nachbar ja auch nicht mehr so ohne weiteres auf unser Grundstück, um die Pflanzen zu pflegen.

    Wilder Wein verliert im Herbst alle Blätter und Efeu wuchert wie Unkraut.

    Wir kommen mit unserem Nachbarn sehr gut aus und das soll auch so bleiben. Mich würde nur grundsätzlich interessieren, wie sowas geregelt ist. Vielleicht gefällt uns die grüne Fassade ja auch besser als die nackte Garagenwand. Und uns würde es auch nicht stören, wenn der Nachbar unser Grundstück betritt, um die Pflanzen zu pflegen.


    Aber dafür gibt es doch sicher irgendwelche Regelungen - nur zu meiner eigenen Information - man weiß ja nie, was die Zukunft bringt.

    - Ich müsste dem Nachbarn den Zutritt zu meinem Grundstück zur Pflege doch nicht erlauben?
    - Könnte ich die Entfernung der Pflanzen von ihm verlangen?
    - Was wäre, wenn ich die Pflanzen einfach selber rausreisse?


    Bitte nicht falsch verstehen - ich will nur wissen, was wäre wenn...
     
  2. #2 Baufuchs, 13.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es gibt Regelungen, stehen im Bay. Nachbarrecht.

    Erlaubnis zum Betreten Deines Grundstücks musst Du nur im Rahmen des "Hammerschlag/Leiterrechts" erteilen.
    Das sagt aber klar aus, dass dieses Recht nur genutzt werden kann, wenn es um die Pflege und den Unterhalt einer baulichen Anlage geht, die der Nachbar auf der Grenze errichtet hat. Beispiel: Anstrich einer Garagengrenzwand.

    Bei Pflanzen gilt, dass diese je nach Pflanzenart mit Abstand zur Grenze zu pflanzen sind. Keinesfalls aber auf Deinem Grundstück stehen dürfen.

    Also zu deinen Fragen:
    Erlaubnis zum Betreten geben = Nein
    Entfernung der Pflanzen verlangen = Ja
    Selbst entfernen = nicht anzuraten, weils dann mit dem Nachbarn unnötigen Ärger gibt

    Mein Vorschlag:
    Mit dem Nachbarn reden und ihn bitten, die Pflanzen zu entfernen.
     
  3. #3 Wookie81, 13.11.2013
    Wookie81

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    Ich häng noch nen Denkanstoss an: Kann der Nachbar dich auf Schadensersatz verklagen, weil auf deinem Grundstück Pflanzen wachsen, die seine Garage beschädigen?
     
  4. Bib007

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    Wir wohnen ja noch nicht darin und so eine nackte Wand sieht jetzt bestimmt auch nicht toll aus, noch dazu ist es die Giebelwand, also sehr hoch.

    Mich hat das halt nur interessiert. Vielleicht bleibt es ja auch auf Dauer so. Aber wer weiß, wie es ist, wenn unser Garten mal angelegt ist und wir tonnenweise Laub vom wilden Wein aufräumen müssen... Das wird erst die Zukunft zeigen.
     
  5. Bib007

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    Interessante Frage Wookie81!

    Du meinst damit, wenn der Efeu dem Nachbarn unters Dach wächst und dort Schaden anrichtet, könnte er mich schadenersatzpflichtig machen, weil sein eigener Efeu auf meinem Grundstück wächst und somit mir gehört? Ist ja fest mit meinem Grund und Boden verbunden. Und wie im BGB steht, gehört das dann zum Grundstück dazu.

    Um mich rechtlich abzusichern, müsste ich die Entfernung des Efeus verlangen und aufpassen, dass zukünftig nichts mehr an der Wand hochwächst?




    Und wie wäre die Sachlage, wenn ich an einer leeren Nachbarswand einfach einen Efeu anpflanze und dieser dann gegen den Willen des Nachbarn auf seiner Wand hochwächst? Die Pflanze würde ja zu 100% auf meinem Grundstück wachsen.
     
  6. #6 Baufuchs, 13.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundsatz:
    Man sollte Nachberrechtliche Verstösse möglichst sofort nach Kenntnis rügen/Abhilfe forden bzw. darum bitten.

    In manchen Nachbarrechtsgesetzen gibts es dazu auch Fristen wie z.B. "Anspruch auf Beseitigung muss innerhalb von x Monaten ab Kenntnis gestellt werden" o.ä.
     
  7. #7 Corinna72, 13.11.2013
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    Nur dass es dieses "Hammerschlag/Leiterrecht" in Bayern gar nicht gibt...
     
  8. Bib007

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    Das heisst, ich müsste jetzt auf jeden Fall sofort was machen, weil ich in ein paar Jahren, wenn mich die Pflanzen dann doch entgegen meiner früheren Vermutung zu stark beeinträchtigen würden, nichts mehr machen kann?
     
  9. #9 kappradl, 13.11.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Die Pflanzen stehen doch auf eurem Grundstück, also gehören sie euch, wenn er sie nicht umpflanzen will. Mit den Rankhilfen ist es vermutlich genauso. Also entweder übernimmst du die Pfelge oder du lässt sie entfernen oder entfernst sie selber.
     
  10. #10 Wachtlerhof, 13.11.2013
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    Gibt es sehr wohl
     
  11. #11 Baufuchs, 13.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast


    @Corinna72

    Wenn Du es nicht weißt, dann schreib einfach mal nicht.

    Nachbarrecht Bayern

    Siebter Abschnitt, Art. 46B = Hammerschlag/Leiterrecht Bayern
     
  12. #12 Gast036816, 13.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nein - er hat die pflanzen selbst platziert und mit einer rankhilfe fördert er das wuchern selbst.
     
  13. #13 Wachtlerhof, 13.11.2013
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    Also, bei Efeu klingeln bei mir alle Alarmglocken. Hat an unserem Haus die dicken großen Fundamentsteine gesprengt, Unterarm dicke Wurzeln, 6m unter dem Haus haben wir die noch raus geholt. Frei ausgepflanzter Efeu sieht bei mir kein Land mehr, wird gnadenlos bekämpft. Passiert mir nie mehr, dass ich wegen Efeu die Kettensäge anwerfen muss.

    LG - Gisela
     
  14. #14 Wookie81, 13.11.2013
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    Zumindest theoretisch, keine Ahnung was ein Richter sagt. Ebenfalls wäre es möglich etwas schriftlich zu verfassen ("Der Efeu gehört dem Nachbarn, er hat für Pflege zu sorgen und muss Schäden selbst bezahlen").

    Ich glaube es glaub mal eine Entscheidung in der bestätigt wurde, dass man eine weiße Garagenwand nicht akzeptieren muss, sondern diese verschönern darf. In welcher Form (Efeu, Rankgitter oder Farbe) weiß ich nicht mehr. Auf jedenfall müsstest du für Schäden an der Garage haften.

    Also wenn dann wäre diese Frist sicher schon abgelaufen? Wenn das Haus vor 20 Jahren gebaut wurde, wächst der Efeu doch schon ewig?

    Ich würde halt mal besprechen, wie der Nachbarn seinen Efeu findet und wer sich seiner Meinung nach drum kümmern soll. Das Ergebnis am besten schriftlich absichern (manche Nachbarn mögen das aber nicht).

    Aber du hast Recht, wenn man bedenkt, dass man eigentlich auch zukünftige Grundstücksbesitzer (=Nachbarn) berücksichtigen muss, dann ist es wahrscheinlich am einfachsten den Efeu zu entfernen und irgendwas hinzumachen, was euch gefällt. Du kannst deinen Nachbarn zum entfernen auffordern (auch sowas endet ja mal gerne vor Gericht) oder es selbst machen (lassen). Aber auch hier würde ich vorher mit ihm reden ("Meinen sie nicht, dass der Efeu den Putz ihrer Garage angreift?").

    Gruß
    Wk
     
  15. #15 Corinna72, 14.11.2013
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    Ok, wieder was dazu gelerent.
    Allerdings gab es das Hammerschlag/Leiterrecht in Bayern vor 2 Jahren tatsächlich noch nicht!!
    (Gesetz wurde erst am 20.12.2011 neu verabschiedet)
     
  16. #16 Wachtlerhof, 14.11.2013
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    Quatsch, klar gab es das schon vor 2011. In 2011 wurde es lediglich ergänzt.
     
  17. #17 Corinna72, 15.11.2013
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  18. #18 Wachtlerhof, 15.11.2013
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    Tut mir leid Corina, aber ich lebe in Bayern und habe hier auch meine Baustellen. Halt Dich einfach manchmal zurück, wenn Du Dich nicht auskennst.

    LG - Gisela
     
  19. #19 Corinna72, 15.11.2013
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    So, und wo stand vor Ende 2011 das Hammerschlags- und Leiterrecht in Bayern??

    Ganz einfach nirgends, weil es das noch nicht gab!

    Bevor Du hier ungerechtfertigt und unqualifiziert austeilst, solltest Du Dich erst einmal korrekt informieren! (Und z.B. obigen Link studieren)
     
  20. #20 Kastanienbaum, 15.11.2013
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    Corinna, der link ist eine Fälschung! Gisela hat Recht und wenn google was anderes sagt, wurde google von der Hammerschlagmafia gehackt!
    Also Ruhe jetzt im Karton!
     
Thema: Grenzbau - Nachbar hat Fassade begrünt
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