Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

Diskutiere Heizungsverbrauch bei meinen Mietern im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Beweise mit dem Datenlogger, aber bis dahin (d.h. bis das Gericht diese Masnahme anordnet) und bis dann wieder Herbsr/winter sein wird kann die...

  1. uban

    uban

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    Beweise mit dem Datenlogger, aber bis dahin (d.h. bis das Gericht diese Masnahme anordnet) und bis dann wieder Herbsr/winter sein wird kann die Miete eine lange Zeit zurückgehalten werden .
    Bitter. Die bornierten Kleingeister sind schlimmstenfalls mit allen Wassern gewaschen und spielen den rechtlichen Rahmen komplett gegen dich aus ( z.B. 1-2 mal Termine platzen lassen und schon vergehen weitere Monate)
     
  2. struppi

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    naja sie haben ja schon ma,l verweigert dass die Datenlogger aufgestellt werden.
     
  3. uban

    uban

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    sind nicht nur borniert, sondern wissen auch wie sie das ganze hinauszöger.n. bis der gerichts-sv seinen datenlogger hinstellt und sie auch dort, aus versehen, 1-2 mal nicht da sind kann es lange gehen.

    ich hatte vor langer zeit probleme mit einem hausverwalter der gelder abgezweigt hat, nach zwei jahren wurde das thema geschlossen und die verluste realsiert da er sich allen massnahmen entziehen konnte.,
    die schlauen miteigentuemer haben ihre zahlungen sehr früh gestoppt, die braven bürger dagegen haben ja munter weitergezahlt mit entsprechend höheren verlusten.
     
  4. #184 Alfons Fischer, 18.11.2013
    Alfons Fischer

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    ich würde vom Anwalt schreiben lassen (vorher natürlich mit diesem abstimmen):

    Sie sind daran interessiert, die Ursache zu finden und zu beheben.
    dazu muss man in die Wohnung rein, ein umfassendes Nutzergespräch führen, recherchieren und langfristige Raumklimamessungen durchführen.
    Dies dient dazu, das Problem zu beheben und (weitere) Schäden zu vermeiden. Dies ist zwingend für die Ursachen- und Wahrheitsfindung erforderlich.

    Mit der Androhung, alle Folgen dem Wohnungsinhaber aufzubürden, falls dieser die Mithilfe (auch Schadensminderunspflicht) verweigert.

    Gerade vor dem Hintergrund des kommenden Kernwinters (mit in der Regel verschärften bauphysikalischen Randbedingungen) ist eine zügige Bearbeitung zur weiteren Schadensvermeidung wichtig.
     
  5. #185 Corinna72, 18.11.2013
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    dem ist im Grunde nichts hinzuzufügen.

    Bitte halte uns aber weiter auf dem laufenden!
     
  6. Taipan

    Taipan

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    Wer oder was hindert einen Vermieter eigentlich dran als baulich notwendige Maßnahme einfach festzulegen, dass eine KWL eingebaut wird? Wer will den Vermieter dran hindern? Der Mieter hat eine Modernisierung grundsätzlich zu dulden. Der Einbau dezentraler KWL mit WRG sollte sogar noch unter Bagatellmodernisierung fallen. Einfach, auch ohne Zustimmung des Mieters installieren - und zwar so, dass sie NICHT abgeschaltet werden kann.

    Das ganze mit dem Anwalt vorher durchsprechen und durchziehen. Dabei vom Anwalt gleich mal einen Zeitplan erstellen lassen, wann die Miete wie weit erhöht werden kann und dann GNADENLOS zu jedem Stichtag um den Maximalbetrag erhöhen. Jedes Spirenzchen, das dem Mieter einfällt sofort Schriftlich rügen und an-/abmahnen.

    Was Alfons sagt gilt natürlich uneingeschränkt.

    Ich predige ja immer: in Mietobjekten nur noch mit Lüftungsanlagen, die NICHT abschaltbar sind.
     
  7. Markul

    Markul

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    Glaub mir. Wenn deine Mieter es darauf anlegen, dann bist du am Schluß eher der "Dumme". Du wirst nie 100% Recht bekommen, v.a. nicht bei/nach einer Sanierung. Da brauchste schon ganz viel Glück... Und wenn du einen SV/RA etc. brauchst, und dann kommt ein Vergleich raus.... Rate mal wer da auch wieder mitzahlt. Von deinen Nerven ganz zu schweigen. Und du wirkst auf mich aktuell nicht wie ein besonders "cooler" Vermieter, sonder bist sehr vielen Gefühlen bei der Sache. Deine Mieter sind da wohl gewiefter. Sind gleich zum RA. Evtl. Rechtsschutz bei den Mietern vorhanden. Wie ich gelesen habe bist du nicht versichert....
     
  8. #188 OLger MD, 18.11.2013
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    Hallo struppi

    Die fehlende Mitwirkungspflicht der Mieter, Deine Schadenursachenforschung mittels Datenloggern (Hinweise von Taipan) und mögliche Lösungen (siehe AW'en von Julius und R.B. und die Falzlüfterlösung) sowie Deine Versuche, eine konstruktives Gespräch zu suchen wurden hinreichend diskutiert. Sollte es zu einem Wiedersehen vor dem Richter oder bei einer außergerichtlichen Meditation kommen, solltest Du Dich auch auf Fragen nach einem Lüftungskonzept und den genannten Passagen aus der DIN vorbereiten. Dass Deine Mieter durch Ihre Verweigerungshaltung auch eine paar Schlechte Karten in der Hand halten ist unbestritten. Der SV des Gerichtes kann u.U. aber auch anfangen im "Urschleim" zu wühlen und Fragen zu stellen wie z.B.
    - Wie sah das Sanierungskonzept aus ?
    - Gibt es eine Wärmeschutzberechnung ?
    - Gibt es ein Lüftungskonzept?
    - Warum wurden die Fenster erneuert, aber die Wände nicht gedämmt?
    - Wurde die Problematik der Lüftung (aufgrund der dichten Fenster und Türen) bei der Planung berücksichtigt?
    - usw. usf.
    Darum die Hinweise auf konkrete DIN-Kapitel.

    Dass es zuerst an den Schränken und weniger an den Wänden schimmelt kann meiner Meinung nach auch auf dem "nahrhafteren" Untergrund oder auf eine Vorbelastung mit Sporen zurückzuführen sein. Hinzu kommt oft ein zu geringer Abstand zu den Wänden, sodass keine ausreichender Luftaustausch stattfinden kann und die Schrankrückseiten auch auskühlen und Feuchtigkeit nur unzureichend abtransportiert wird. Nicht umsonst standen früher die Schränke auf mehr oder weniger großen Fußen und hatten manchmal kleine Holzklötze als Abstandhalter zur Wand.

    Gruß
    Holger
     
  9. #189 firefox_i, 19.11.2013
    firefox_i

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    Hallo,
    ich muss wieder darauf zurückkommen....ich würde vorsorglich schonmal nach besagtem §573 a BGB kündigen und die 3 monatige Verlängerung der Kündigungsfrist akzeptieren.
    Dann brauchen keine Gründe angegeben werden und somit ist auch ein fehlender Eigenbedarf nicht rechtsschädlich.
    Auch das Argument der Investition in eine EBK ist nicht ausreichend die Kündigung zu stören, da der o.g. § einem Mieter bekannt sein kann und somit der Mieter die Wohnung in Kenntnis dieses § gemietet hat.

    Das waren die Aussagen des RA von Haus & Grund zu dieser Sache der mich damals beraten hat als es um die Vermietung meiner ELW ging.

    Gruß
    Sven
     
  10. struppi

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    Hallo Herr Fischer,

    In diesem Sinn hat der Anwalt das geschrieben. Wir werden abwarten was die Gegenseite antwortet.

    vg
     
  11. struppi

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    mache ich
     
  12. #192 kappradl, 19.11.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Anwälte, auch gegnerische, lesen manchmal auch Internetforen. Ich wollts nur mal gesagt haben. Weitermachen!
     
  13. struppi

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    Hallo Taipan,

    wenns nicht durch Lüften zu bewältigen ist habe ich damit kein Problem. Aber ich investiere nicht tausende von Euro wenn nicht mal versucht wird richtig zu lüften!
     
  14. struppi

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    nein ich bin momentan nicht so cool drauf :-/

    ich bin leider auch nicht versichert, das haette ich echt gleich machen sollen als die eingezogen sind...
    Ich habe schon gemerkt dass es denen sehr unangenhem ist wenn ich draussen bin, jetzt habe ich Ihnen die Nutzung des Stellplatzes untersagt, und hoffe dass sie freiwillig was anderes suchen.
     
  15. struppi

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    Hallo Holger, danke nochmal ich habe das jetzt auch begriffen und werde mich falls es zum Ernstfall kommt intensiv darauf vorbereiten (zusammen mit einem Fachmann)
     
  16. struppi

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    Mein Anwalt hat auch gesagt er würde vorsorglich nach § 573a kündigen, das dauert mir aber zu lange... :-(
     
  17. struppi

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    denen ihr anwalt ist noch net mal Fachanwalt für Mietrecht, zudem habe ich nichts zu verbergen, und ich denke auch mich nicht falsch verhalten zu haben (das sagt auch mein Anwalt - objektiv)
     
  18. struppi

    struppi

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    Mal Grundsätzlich,

    könte ich in der OG Wohnung ja noch keine Probleme feststellen.
    wir haben uns hier auch schon etliche TAge, auch zu mehreren aufgehalten, als die Luftfeuchte in der früh (z.B. heute) bei 60 % lag war sie nach 5 Min Lüften schon wieder auf 45 %.

    Aber Sie probierens eben nicht.
     
  19. Taipan

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    Fehler 1 & 2

    Dein Anwalt ist nicht objektiv. Und ob Du dich falsch verhalten hast, entscheidet der Richter, wenns sein muss auch gegen die Meinung aller anderen.

    Das ist eines der Probleme in einem Streit. Wer's eilig hat, hat schon verloren.

    Doch. Weil Du deine Kundschaft (Mieter) eben nicht zwingen kannst ordentlich zu lüften, da Du bei der Sanierung ein paar kapitale Böcke geschossen hast (siehe OLger). Außerdem wird dich der Rechtsstreit, mit dem Du die Probleme nicht vom Hals hast, mehr kosten als die paar dezentralen KWL in der Außenwand.

    Dann sorg dafür, dass Du sie nicht zwingen musst.
     
  20. #200 OLger MD, 19.11.2013
    OLger MD

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    Das war nur Schritt 1.
    Jetzt schließ' mal das Fenster, warte ca. 20 bis 30 Minuten und miss dann noch einmal.
    Wenn sich die Luft, die von außen kam, aufgewärmt hat, nimmt sie weiter Feuchtigkeit auf, die bis dahin in den "Zwischenspeichern", wie z.B. Tapeten, Teppiche, Möbel, etc. gespeichert war.
    Bei der nächsten Messung (30 min. bis 1h nach dem Schließen der Fenster) müsste der Messwert wieder Richtung ca. 50-55% (vielleicht sogar 60) wandern.
    Die Feuchtigkeit entsteht kontinuierlich (leben, waschen, kochen, Blumen...) kann über die Fensterlüftung aber nur stoßweise in kleinen Häppchen wieder herausgelüftet werden - oder kontinuierlich über eine Lüftungsanlage, Spaltlüter o.ä. oder Undichtigkeiten bzw. bauliche Öffnungen wie z.B. Kamine.

    Gruß
    Holger
     
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