Sicherheitsabschlag wegen Preissteigerungen höher?

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  1. #1 Informatikfuzzi, 19.11.2013
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    Ziehen die Banken mittlerweile wegen Gefahr einer Immobilienblase einen größeren Sicherheitsabschlag bei Baufinanzierungen ab?

    Anfang des Jahres hatte ich mich von drei Banken beraten lassen und da wurde nichts abgezogen (Neubauprojekt Rhein-Main). Damals wurden sogar noch die beiden KFW 124 + 153 als Eigenkapital gewertet was die Beleihung nochmals deutlich gesenkt hat.

    Mehr so durch Zufall hab ich Heute von einem Arbeitskollegen gehört, dass ihm bei einem Angebot letzten Monat 15% Sicherheitsabschlag abgezogen wurden. Des Weiteren wollte man den KFW 124 nicht auf das Eigenkapital anrechnen.

    Wäre super blöd, denn trotz stattgefundener Eigenkapitalerhöhung und einer damit angedachten Erhöhung meines möglichen Budget würde dies bedeuten noch kleinere Brötchen backen zu können als Anfang des Jahres.
     
  2. #2 toxicmolotow, 19.11.2013
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    Wieso sollte KFW überhaupt als Eigenkapital akzeptiert werden? Stellt die Finanzierende Bank die KFW Kredite ebenfalls zur Verfügung oder wie?
     
  3. Torian

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    *Manche* Banken bewerten die KFW-Kredite als EK - dies ist eine Quersubvention
    Andere Banken gewähren auf den KFW-Kredit einen Zins-Rabatt - also eine Direktsubvention
    Viele Banken betrachten KFW-Kredite einfach als Kredit ohne einen der obigen "Rabatte" zu gewähren.

    Jede Bank handhabt dies anders!
     
  4. #4 toxicmolotow, 19.11.2013
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    Es ist aber eine Haftungsfrage und die KFW erteilt keine Haftungsfreistellungen in dem Bereich. Daher ist der Beleihungsauslauf alleine schon aus aufsichtrechtlicher Sicht einschließlich KFW zu sehen, da die Bank die Sicherheit für die KFW treuhändisch übernimmt.

    Wie es nach außen kommuniziert wird ist natürlich wieder was anderes.
     
  5. #5 mastehr, 19.11.2013
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    Lohnt sich KfW-124 überhaupt noch? Schon damals bei meinem Kreditabschluss war das Angebot der Hausbank besser.
     
  6. R.B.

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    Zinsrabatt ist mir bekannt, aber als EK, das habe ich noch nicht gehört, zumindest nicht in Zusammenhang mit den Förderprogrammen zum Hausbau.
    Das wäre auch unlogisch, zumal in den Förderbedingungen ausdrücklich steht, dass die Darlehen banküblich zu besichern sind.

    Es gibt im gewerblichen Bereich, insbesondere bei Existenzgründungen, die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung für die durchleitende Bank. Da kann so ein Darlehen wie EK betrachtet werden.

    Aber zurück zu den Hausbauprogrammen. Die Förderbedingungen sind ja eindeutig. Nun obliegt es der durchleitenden Bank wie sie das handhabt. Gem. Merkblatt schreibt die KfW zum Programm 153:

    Das bedeutet erst einmal, dass ein KfW Darlehen so zu betrachten ist wie jedes andere "normale" Darlehen auch. Mit allem drum und dran, inkl. Besicherung. Was aber in diesem Zusammenhang wichtig ist, die KfW akzeptiert ausdrücklich auch nachrangige Sicherheiten. Damit reduziert sich das Risiko für den Hauptfinanzierer. Wie sich das letztendlich in den Konditionen bemerkbar macht, hängt vom gesamten Aufbau der Finanzierung ab. Es ist auch gut möglich, dass der Vorteil sich "nur" dadurch bemerkbar macht, dass eine Finanzierung überhaupt erst einmal möglich wird.

    Fazit: KfW Fördermittel sind kein Eigenkapital, und werden auch nicht als Eigenkapital betrachtet. Sie senken aber das Risiko des Hauptfinanzierers, der diesen Vorteil normalerweise an den Kunden weiterreichen sollte.

    Worin der Unterschied zwischen Eigenkapital und einem Nachrangdarlehen liegt, merkt man spätestens dann, wenn es mal eng wird. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  7. Torian

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    Hätte ich vielleicht erwähnen sollen, wurde so von einem auch sonst kompetent erscheinenden Finanzmakler in einem anderen Forum erklärt. Die Bewertung des KFW-Darlehens als EK ist einfach ein gewährter Rabatt, die Banken machen das auch nur bis zu einem bestimmten Beleihungsauslauf. Dadurch geht es also nicht von 120% zu 100% ;-)
     
  8. Torian

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