Habe ich ein Problem mit meinem WU-Keller?

Diskutiere Habe ich ein Problem mit meinem WU-Keller? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Aber meine Einschätzung ist die, dass man nicht unbedingt auf der Seite des Hausbauers steht. Nicht zwingend, aber doch sehr wahrscheinlich!...

  1. #101 Thomas B, 26.11.2013
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    Nicht zwingend, aber doch sehr wahrscheinlich!

    Was erwartest Du ernsthaft?

    GU bestellt Gutachter, den er auch bezahlt. Wird der Gutachter dem GU jetzt die Leviten lesen? Oder wird er versuchen, das ganze in einem schöneren Licht darzustellen? Man weiß es nicht....

    Aber DEIn Sachverstand ist weiterhin auf dieser Baustelle absent. Solange Du dieses Geld weiter sparen willst, wirst Du auch weiterhin auf Gedeih und Verderb auf diese Gurkentruppe zählen müssen, da diese die Qualitäten, Mängel usw. definieren.

    Du willst es nicht verstehen, oder????
     
  2. #102 JoeMontana, 26.11.2013
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    Hallo Thomas,

    ich verstehe den Hintergrund Deiner Bedenken. Für außenstehend ist es sicherlich etwas schwierig, jetzt den Gesamtkontext einzuschätzen.

    Es ist ja nun nicht so, dass GU und Kellerbauer unter einer Decke stecken. Dass er seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt, wissen wir. Dass ich hier der treibende Keil bin, wissen wir auch. Nur jetzt habe ich den GU, wo ich in hinhaben wollte und das er sich dreht. Und das ist für mich entscheidend.

    Ich selbst komme ja auch aus dem Strassenbau (Asphalt) und kann mit meinen 2 Haaren in etwa abschätzen, ob es passt oder nicht. Bisher zumindest lag ich nicht immer daneben.
     
  3. vOlli

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    Ein heftiges Dilemma. Das Haus wirst Du dieses Jahr sowieso nicht mehr drauf bekommen. Das Kind ist durch die mangelhaften Ausführungen schon in den Brunnen gefallen.

    Ich würde jetzt erstmal auf Zeit spielen. Bezahlt haste auch noch nichts.

    Nimm Dir die Zeit und geh zum Anwalt (ich muss noch den Thread zu Ende lesen) und kläre mit dem, wie Du schnellstmöglich inkl. Beweissicherung weitermachen kannst.

    Mängel anzeigen, Fristen setzen, das ist jetzt erstmal Pflicht, das kannst Du ggf. selbst, wenn Du kaufmännisch ausgebildet bist. Das sind die ersten Schritte und dann warten.

    Und dann dafür sorgen, dass endlich sauber gearbeitet wird.

    Ich kenne das Dilemma, bei mir war es lange nicht dieses Ausmas, aber ich verstehe wirklich wovon Du schreibst...
     
  4. vOlli

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    So wie es sich mir darstellt braucht der GU den Gutachter zur Wahrung seiner Rechte gegenüber dem Kellerbauer.

    Ich glaube der macht das nicht zum Wohle von Joe? Der will seine Kohle retten!

    Daher braucht Joe eigene Leute.

    Evtl. würde ich jetzt auch erstmal abwarten. Mängel beschreiben und Fristen setzen, damit nach dem Gutachtertermin der GU aus Sicht von Joe zur Beseitigung herangezogen werden kann.

    Was für ein Drama! Ich hoffe das geht für den Bauherrn gut aus. Drücke die Daumen. Aber nur, wenn Du Joe sich jetzt vernünftiger verhälst (-;
     
  5. #105 Thomas B, 26.11.2013
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    Das mit dem Gutachter wg. /gegen Kellerbauer mag stimmen.

    Aber was kann man hier noch an Gutem erwarten?
    Versuch Nr. 1: Bodenplatte 20 cm dick (naja...dünn). Abbruch. Neustart.
    Versuch Nr. 2: Bodenplatte nun wohl korrekt (nehme ich einfach mal an), Wände bebauschaumt, Fugen nicht dicht, Wandelemente nicht vorgenässt, was weiß ich sonst noch so alles.

    Und wir sind immernoch beim allersten Bauteil. Prost Mahlzeit.

    Wer hier -nach diesen lustigen Erfahrungen- immernoch ohne eigenen Sachverstand zum Duell erscheint, der verhält sich genauso wie ein Duellant, hat entweder eine höchstbedenkliche Menge AWGs eingeworfen oder ein hoffnungslos (symphatisch!) optimistisches Weltbild und glaubt nur noch an das Gute in Allem.
     
  6. #106 JoeMontana, 26.11.2013
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    Also liebe Leute,

    ich kümmere mich jetzt um einen vereidigten Gutachter, der auch im Falle eines Falles vor Gericht zugelassen wäre, und lasse ein Gutachten erstellen ...
     
  7. mls

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    das schöne hier: einer meckert immer .. jetzt mal ich ;)
    der öbuv sv hilft dir wenig, weil parteigutachter.
    er hilft dir u.u. trotzdem, weil
    - hoffentlich kompetent
    - besser als nix (oder evtl. der jetzige)
     
  8. #108 Skeptiker, 26.11.2013
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    Im Falle eines Falles bestellt das Gericht einen weiteren Gutachter, der nicht einmal unbedingt ö.b.u.v. sein muss. Insofern ist ein solcher Sachverständiger zwar theoretisch nachgewiesen qualifizierter, praktisch aber erstmal für Dich kein bisschen wertvoller als ein "einfacher". Wichtig ist nur die direkte Beauftragung durch Dich, damit er DEINE Interessen vertritt.

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  9. #109 Carden. Mark, 26.11.2013
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Die Gerichte sind angehalten öbuv SV zur Beweissicherung / im Klageverfahren heranzuziehen.
    Zwingend, das ist Richtig, ist das nicht. Der Richter ist frei.
    Aber diese Freiheit wird selten von einem Richter wahr genommen.
    Warum wohl?

    Der TE sollte sich trotzdem einen öbuv SV für den Betonbau nehmen.
    Weil, dessen Feststellungen muss der dann vom Gericht bestellte SV in irgendeiner Art würdigen.
    Das heißt, er muss die Gutachten lesen, ernst nehmen und deren Richtigkeit evtl. wiederlegen.
    Gehe davon aus, dass eine Vielzahl von öbuv SV einen Gleichen eher folgen wird als einen Selbsternannten.
    Das Leben ist nun mal so.

    Weiter, wer will die Beweisfragen dem Gericht vorformulieren.
    Richtig, der RA des TE.
    Nur wer verrät diesem die richtigen Fragen???
    Richtig - der eigene SV.
    Von daher, ohnen eigenem SV würde ich hier keinen Schritt machen wollen.
     
  10. #110 Skeptiker, 26.11.2013
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    Da bin ich ganz Deiner Meinung!
     
  11. #111 Gast036816, 26.11.2013
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    der wird dir ein pateiisches gutachten erstellen. vor gericht wird er als sachverständiger zeuge gehört.
     
  12. #112 Carden. Mark, 26.11.2013
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    Bitte erlesen was ein "sachverständiger Zeuge " ist und was ein "Sachverständiger".
    Ist idR eine Vergütungsfrage.
    Bisher ist noch kein Richter damit durchgekommen mich nur als "sachverständiger Zeuge " zu vergüten.
     
  13. #113 Skeptiker, 26.11.2013
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    Die Differenz beträgt mind. 70 € / Std. nach JVEG.
     
  14. #114 Carden. Mark, 26.11.2013
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    Jupp
     
  15. #115 Gast036816, 26.11.2013
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    die vergütung vom gericht ist erst einmal nachrangig. will sagen, dass der TE nicht meint, dass das beim öbuv sachverständigen beauftragte gutachten das alleinige sein wird, was der richter lesen wird.
     
  16. #116 Ingo Nielson, 26.11.2013
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    richtig. und ich würde mir einen öbuvSV nehmen, der vom GU ebenfalls anerkannt wird. Das kann man
    ja vorher vereinbaren.
     
  17. #117 Carden. Mark, 27.11.2013
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Das wäre dass Sinnvollste.
    Nur leider kommen die selten so zusammen.
     
  18. #118 Gast036816, 27.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    habe ich einmal erlebt. beide parteien hatten sich auf einen öbuv sachverständigen vereinbart, aber der kerle ist vor gericht komplett eingebrochen. der richter hat sich anschliessend nur noch mit mir unterhalten.

    shit happens.
     
  19. #119 Thomas B, 27.11.2013
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    Ich weiß wirklich nicht ob es ein obüv sein muß. Wozu eigentlich?

    Erstmal sollte doch "Waffengleichheit" hergestellt"werden.

    Im Augenblick ist da ein GÜ, dem man ein gewisses Fachwissen unterstellen darf und ein Bauherr, dessen Fachwisse nicht so groß ist. Im Zweifelsfall könnte es auch schon reichen, daß dies der GÜ annimmt und den BH mit absurden Argumemnten zu überzeugen versuchen könnte...der peilt ja ohnehin nichts, der einfältige Bauherr.

    Hat der BH einen Partner mit Sachverstand auf seiner Seite (Bau.Ing./ Architekt/ Sachverständiger/ öbuv SV/...) wird erstmal eine Unterredung auf Augenhöhe möglich sein.
     
  20. mls

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    der erste "partner mit sachverstand auf bauherrenseite" (apostrophe beachten)
    hat seine qualitäten offenbart. hier wird schon viel zu lange palavert >> action!
     
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