Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

Diskutiere Heizungsverbrauch bei meinen Mietern im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Frag unbedingt mal Deinen Anwalt, ob es besser ist, gleich abzumahnen, oder erst nach der 2. gekürzten Miete. Denn nach 2 mal nicht vollständig...

  1. #221 Corinna72, 02.12.2013
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    Frag unbedingt mal Deinen Anwalt, ob es besser ist, gleich abzumahnen, oder erst nach der 2. gekürzten Miete. Denn nach 2 mal nicht vollständig bezahlt kannst Du fristlos kündigen, wenn sie aber nächsten Monat wieder normal zahlen, ist das noch kein Kündigungsgrund.
     
  2. struppi

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    Hallo
    Corinna ich mache nachher gleich einen Termin aus ...
     
  3. #223 Corinna72, 02.12.2013
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    und hoffentlich ist es ein Fachanwalt für Mietrecht und kein Wald und Wiesenanwalt...
     
  4. struppi

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    ich bin bei Haus und Grund,das ist ein Fachanwalt...
     
  5. #225 ThomasMD, 02.12.2013
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    Und hör ja nicht auf die "Ratschläge" unserer Forumsblumenfrau. Da wird einem übel, wenn man den Unfug liest...
     
  6. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    So ist es leider.
    Neben manch Sinnvollem erzählt sie gerne Unsinn wie diesen:
    Schlichtweg FALSCH!
     
  7. #227 Corinna72, 02.12.2013
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    In wiefern Unfug? Belge bitte so etwas im einzelnen, bevor Du zum generellen Rundumschlag ausholst, der übrigens nicht gerade von gutem Stil zeugt...
     
  8. struppi

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    das ist ein bisschen fies Thomas ....

    ich muss sowieso auf das hören was der Anwalt sagt da ich von Mietrecht nicht viel Schimmer habe ...
     
  9. #229 kappradl, 02.12.2013
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    Wegen einer berechtigten Mietminderung darf man nicht fristlos kündigen.
     
  10. #230 ThomasMD, 02.12.2013
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    Das ist ja nicht schlimm und wenn Du auf den richtigen Anwalt hörst, völlig in Ordnung. Ich habe vom Blumenbinden auch keine Ahnung. Nur gebe ich dazu auch keine Ratschläge.

    Mir platzt halt der Kragen, wenn sich Laien anmaßen fachliche Ratschläge auf fremdem Gebiet zu geben. Das Thema kommt hier regelmäßig hoch...
     
  11. #231 Corinna72, 02.12.2013
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    90% Mietminderung ist in diesem Fall berechtigt? Kann ich mir kaum vorstellen...

    Bitte unbedingt BGB § 543 beachten.
    Aber wenn manch einer meint, er ist schlauer als das BGB, dann dürften sich weitere Diskussionen erübrigen:

    BGB § 543
    Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. ...

    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    3.
    der Mieter

    a)
    für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder

    b)
    in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
     
  12. #232 kappradl, 02.12.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Ach komm, es gibt genügend Urteile in diesem Bereich. Einfach mal lesen.
     
  13. #233 andi5783, 02.12.2013
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    Kannst du es ausschließen?
     
  14. #234 Corinna72, 02.12.2013
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    Sicher, aber kein Urteil wird dem Gesetz widersprechen, ansonsten würde es spätestens vom BGH gekippt.
     
  15. uban

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    Gesetze sind dehnbar wie Gummi, werden ausgelegt und 'gestaltet', kein Gesetz definiert die zulässige Mietminderung im jeweiligen konkreten Fall, das legen Anwälte unterschiedlich aus und der Richter, unabhängig, gibt auch noch seinen Senf dazu. Der Weg vom Amtsgericht, zum Landesgericht, OLG und BGH steht im unserem gelobten Rechtsstaat jedem offen, es leben auch überall Anwälte, Justizbemate und SV ganz gut davon.

    In diesem konkreten Fall können sowohl Vermieter als auch Mieter ordentlich geschröpft werden, finanzielle Substanz ist auf beiden Seiten vorhanden.
     
  16. #236 kappradl, 02.12.2013
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    kappradl Gast

    Blätter etwas weiter vor bis § 536 BGB.
    Aber eigentlich ist das hier albern, wir haben beide keine rechte Ahnung davon. Struppi wird bei seinem Anwalt schon gut aufgehoben sein.
     
  17. struppi

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    Der Witz dabei ist dass die Mietminderung nicht berechtigt ist, das kann auch der Bauing bezeugen ...
     
  18. #238 ThomasMD, 02.12.2013
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    Ob du damit richtig liegst, weißt du auch erst nach dem Instanzenweg durch die verschiedenen Gerichte.
     
  19. #239 Alfons Fischer, 02.12.2013
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    ...hatte sich ja leider abgezeichnet.

    Aber: haben die Mieter nur die Miete oder auch die Nebenkosten um 90% gekürzt?

    Haben Sie den Mietern eigentlich schon gekündigt?
     
  20. struppi

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    Hallo Herr Fischer, leider nur die Miete ...
     
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