Entzug Baugenehmigung?

Diskutiere Entzug Baugenehmigung? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Alex --> Lass bitte deine unsinnigen und vor allem gefährlichen Ratschläge! An dem Gebäude darf nichts geändert werden (Außer vom Gericht...

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  1. Taipan

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    Alex --> Lass bitte deine unsinnigen und vor allem gefährlichen Ratschläge!

    An dem Gebäude darf nichts geändert werden (Außer vom Gericht genehmigte Sicherungsmaßnahmen)!
    Eine Berechnung des Mauerwerks wird dem TE auch nichts bringen. Wenn es nicht nach Zulassung errichtet wurde, kannst Du rechnen was Du willst - da wird keine Konformität mit der Bauordnung herzustellen sein. Eine Einzelzulassung für ein Mauerwerk würde ich nicht beantragen wollen - bei ungewissem Ausgang diese Summen zu investieren ist Blödsinn.

    Dem TE bleibt tatsächlich nur dem Rat seines Anwaltes zu folgen und zu warten. Ist für den ggf. Geschädigten zwar nervig, aber nicht zu ändern. Das Verfahren läuft doch erst 7 Jahre ... da ist noch ne Menge Zeit ...
     
  2. rodopp

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    langsam - es geht NICHT um das Mauerwerk IM INNEREN des Hauses, die INNENWÄNDE sind schon beidseitig verputzt.

    Falsch ausgeführt und immer noch sichtbar ist die Verarbeitung der Steine des AUßENMAUERWERKES (Außenwände), die ja VON AUßEN nicht verputzt sind, man kann also sehen, dass die Verklebung nicht vollflächig ist, dass die Überbindemaße nicht eingehalten wurden, dass keine "Druckzonen" über den Fensterstürzen vorhanden sind usw.
     
  3. rodopp

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    Eben, ich rechne mit ca. 15-20 Jahren insgesamt - mindestens.
     
  4. #24 AlexSinger, 05.12.2013
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    wegen des Innenputzes hat sich das sowieso erledigt. Ich dachte sonst an Errichtung von Stützsäulen bei Beibehaltung der Mauer als nicht-tragend. ok aber ohne Pläne kann man sowieso nix dazu sagen.
     
  5. #25 AlexSinger, 05.12.2013
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    schon verstanden. aber die Außenwände sind an den Innenseiten verputzt richtig? dann kannst Du sowieso nichts mehr rechnen weil Du nicht von beiden Seiten messen könntest.
     
  6. Taipan

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    Du sollst das lassen! Während eines Gerichtsverfahrens ist an so einem Gebäude nichts zu ändern! Deine komischen Ratschläge sind hier auch nicht zielführend.
     
  7. rodopp

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    Taipan, keine Angst, es wird nichts am Gebäude gemacht ...
     
  8. #28 Friedl1953, 05.12.2013
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    Ich verstehe einfach Deine Statements nicht.
    Benutze doch mal Dein eigenes Gehirn und tue das was es Dir sagt. Du streitest seit Jahren, scheinbar steht eine Ruine in der Landschaft herum, Mauerwerk neu machen dazu hast Du kein Geld aber streitest mit dem Bauunternehmer (egal ob Du Geld hast oder nicht, in diesem Stadium musst Du die Finger vom Objekt lassen), und, und, und, und Dir fällt nichts anderes ein als zu warten weil es Dir die tollen Berater so sagen.
    Du schreibst was vom Entzug der Baugenehmigung, was meiner Meinung nach auch zu einer Rückbauverfügung führen kann. Du wartest zu!
    Ist das Haus bezogen, oder steht da nur ein Rohbau herum?
    Weißt Du in welchem finanziellen Zustand die beklagte Firma ist?
    Ich denke Du hast keine Geld, kannst aber wenn Du so weiter machst bald ein 10-jähriges Rechtsstreitjubiläum feiern.
    Entschuldige, dass passt alles für mich nicht zusammen. Du kannst hier so viel schreiben wie Du willst, deswegen geht es auch nicht vorwärts.
    Wenn ich an Deiner Stelle wäre dann hätte es da unten in Erfurt schon einige Erdbeben gegeben.
     
  9. rodopp

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    OK und wenn ich es VON INNEN messen könnte, dann könnte ich rechnen?
    Wenn ich doch schon VON AUßEN sehe, dass einige Steine nur zu 80% verklebt sind, andere zu 60%... (beispielhaft ausgedruckt)
    Der Sachverständige sagt doch jetzt schon, als es sich das VON AUSSEN angeschaut hat "Daraus ergibt sich insbesondere, dass dem Mauerwerk keine gesicherten Werte für die Tragfähigkeit zugeordnet werden können."

    Der gerichtlich bestellte Sachverständige fordert ja gar nicht, dass er die Verarbeitung der Steine von der INNENSEITE der Außenwände sehen muss ... Er kann so oder so nichts rechnen ...
     
  10. #30 AlexSinger, 05.12.2013
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    ich habe nur laut nachgedacht.

    Aber nach deinen Ratschlägen wird das doch nur auf einen Schadensersatz & Abriss hinauslaufen - was soll bitte sonst bei dem Gericht herauskommen? Oder er bleibt auf dem Schaden sitzen und muss es trotzdem abreißen. Sag's doch gleich "jetzt geht es nur noch um die Kohle".
     
  11. rodopp

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    Haus ist bezogen. Mit der Baufirma ist der Streit abgeschlossen - mit einem Vergleich. Der jetzige Streit ist nur noch mit dem damaligen Planer, Statiker und Bauleiter/Bauüberwacher in Personalunion


    Was für Erdbeben schlägst Du vor? Die Sache ist doch vor dem Gericht, und die Richter sind unabhängig ... Gegen sie kann ich nicht vorgehen ...

    Ich habe kein Problem damit, dass es für Dich nicht zusammenpasst, Du musst hier nicht schreiben und auch nicht lesen.

    Ich wiederum habe keine Grund, mir die Sachen aus den Fingern zu saugen ;-) Ich kann jede Sache schriftlich belegen ...
     
  12. #32 AlexSinger, 05.12.2013
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    ja ist schon komisch. Und er geht von 20 Jahren Rechtsstreit aus... Wenn es offensichtlich Murks ist, dann ist doch jemand dafür haftbar nicht? Also worum geht es eigentlich? Das die Firma alles neu und fachgerecht macht? Was machst Du wenn in 10 J die Firma gar nicht mehr da ist (weil die schon 5 solche Häuser gebaut haben und Du der letzte in der Schlange warst)...
     
  13. #33 AlexSinger, 05.12.2013
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    also wohnst Du da selber? Bist Du also nicht der Meinung, die Bude fällt dir bald auf den Kopf? Ich erkenne hier doch eine gewisse Ambivalenz in deinen Statements... im Prinzip geht es dir also darum, daß man dich dort wohnen läßt, egal ob es sicher ist oder nicht?
     
  14. Taipan

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    Nein es ist nicht komisch. Das ist NORMAL. Auch wenn's wehtut. Wer Klage einreicht, gibt (fast) jede Handlungsoption aus der Hand. Deswegen ist ohne Genehmigung das Gerichtes NICHTS zu unternehmen, was den Streitgegenstand und/oder die Beweise in irgendeiner Weise verändert.
    Und natürlich gehts nur ums Geld. Und zwar um das Geld, was die Tasche des Bauherren verlassen hat und von der er der Meinung ist, nicht erhalten zu haben, was er erhalten wollte/durfte/sollte.
     
  15. rodopp

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    Na ja, ich will ja den Abriss gerichtlich bestätigt haben - ums Geld geht es erst dann ;-)
    Folgende Geschichte
    1. - es gab zuerst einen Prozess mit der Baufirma - musste mit Vergleich abgeschlossen werden, weil Baufirma nur eine GmbH, hat Anwalt so empfohlen. In diesem "ersten Prozess" gab es ein gerichtlich bestelltes Gutachten mit zwei Aussagen:
    "Daraus ergibt sich insbesondere, dass dem Mauerwerk keine gesicherten Werte für die Tragfähigkeit zugeordnet werden können."

    und (jetzt kein Zitat) "Die Mängel am Mauerwerk können nur durch Abriss und Neubau beseitigt werden"

    Nach dieser Aussage hat der Anwalt empfohlen, Prozess mit der Baufirma zu beenden und einen neuen Prozess gegen Planer, Statiker, Bauleiter in personalunion zu starten = Prozess Nr. 2

    2. In diesem Prozess Nr. 2 hat das Gericht gesagt (sinngemäß) - es gibt zwar ein Gutachten aus dem Vorprozess und es werden im wesentlichen die gleichen Sachen beklagt (Außenmauerwerk, ok die Bodenplatte kam dazu), ABER wir Gericht beschließen, dass das Mauerwerk noch einmal begutachtet werden muss - diesmal von einem anderen Sachverständigen.

    Und siehe da, der andere Sachverständige stellt fest im Prozess Nr. 2 "Das Mauerwerk kann in Bezug auf die Betrachtung des
    vertikalen Lastabtrages als zuverlässig angesehen werden. Es liegt kein Mangel vor. Die Wände stehen inzwischen über sechs Jahre. Sie entsprechen nachweislich nicht den Voraussetzungen der Mauerwerks-DIN 1053-1. Sie sind jedoch von vornhinein so
    überdimensioniert, dass trotz unstrittig vorhandener Festigkeitsmängel immer noch zuverlässig ein ausreichend hoher Sicherheitsbeiwert vorhanden ist."

    Alles klar? Zwei verschiedene Aussagen zum gleichen Thema von GERICHTLICH bestellten Sachverständigen - der eine sagt - Mauerwerk ist mangelhaft, der andere sagt "trotz unstrittig vorhandener Mängel liegt kein Mangel vor".

    Und was für ein Erdbeben schlägst Du jetzt vor ? ;-)

    Mein Tipp: Gericht beschliesst ein "Obergutachten", welches nun feststellen soll, welches der beiden Gutachten richtig ist ;-) Vielleicht wird dafür schon der richtige Sachverständige gesucht, wer weiss ;-)
     
  16. #36 AlexSinger, 05.12.2013
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    ja schon klar. Er soll auch nichts verändern OHNE Genehmigung. Aber, wie er selber schreibt, wohnt er doch (oder ein Mieter?) in dem fraglichen Gebäude. Wenn nun die Tragfähigkeit der Wände nicht gesichert ist, ich aber in dem Gebäude wohnen muß (aus welchem Grund auch immer), würde ich mir dringend Gedanken darüber machen, wie ich einen potenziellen Einsturz des Gebäudes verhindern kann... oder meinst Du Menschenleben kommen nach irgendeiner Bauordnung?
     
  17. rodopp

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    ja ich wohne jetzt selbst da, und?

    der GERICHTLICH BESTELLTE Sachverständige im Prozess Nr. 2 hat doch gesagt Zitat "Das Mauerwerk kann in Bezug auf die Betrachtung des vertikalen Lastabtrages als zuverlässig angesehen werden. Es liegt kein Mangel vor."

    Und - wohin soll ich gehen? Ich muss das Geld für Anwälte, Sachverständige, Gerichte usw. verdienen, kann mir eine neue Bleibe nicht leisten ;-)
     
  18. #38 AlexSinger, 05.12.2013
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    ja schon klar. Er soll auch nichts verändern OHNE Genehmigung. Aber, wie er selber schreibt, wohnt er doch (oder ein Mieter?) in dem fraglichen Gebäude. Wenn nun die Tragfähigkeit der Wände nicht gesichert ist, ich aber in dem Gebäude wohnen muß (aus welchem Grund auch immer), würde ich mir dringend Gedanken darüber machen, wie ich einen potenziellen Einsturz des Gebäudes verhindern kann... oder meinst Du Menschenleben kommen nach irgendeiner Bauordnung?
     
  19. #39 AlexSinger, 05.12.2013
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    ah so.... na dann ist doch alles in Butter :) Merke: du bekommst immer das Gutachten, was du bezahlt hast....
     
  20. Taipan

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    Oh mann ... wäre das Gebäude akut einsturzgefährdet hätte jeder der Gutachter, die da drin waren SOFORT die Notbremse gezogen. Dem TE kann auf seine Eingangsfrage nur genatwortet werden: Kauf ne Packung Baldriantee und lehn dich zurück. Ggf. könnte man dem jetzigen Anwalt einen Kollegen an die Seite stellen, wenn der Prozessfinanzierer dies mitträgt, was ich aber nicht glaube ...
     
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