Entzug Baugenehmigung?

Diskutiere Entzug Baugenehmigung? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; @AlexSinger - es geht doch nicht darum, dass das Haus statisch unsicher ist, das hat doch niemand gesagt, dass es einstürzt. Es geht um folgende...

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  1. rodopp

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    @AlexSinger - es geht doch nicht darum, dass das Haus statisch unsicher ist, das hat doch niemand gesagt, dass es einstürzt.

    Es geht um folgende Sachen
    1. Bauherr hat nicht das bekommen, was er bestellt und bezahlt hat = ein Mangel. Soll der Bauherr dei Mängel hinnehmen, obwohl er kein mangelhaftes Geld geliefert hat?
    2. das so erstellte Haus verstoßt gegen die GESETZLICHEN Vorschriften, namentlich gegen die Thüringer Bauordnung. Der Bauherr hat nicht selbst gebaut, hat dafür "Fachleute" bezahlt - soll jetzt der Bauherr das Geld aufbringen, um das Haus entsprechend der Baugenehmigung zu gestalten? Warum, er (der Bauherr) hat doch die Mängel nicht verursacht, oder?
     
  2. rodopp

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    Es gibt keinen Prozessfinanzierer, das Theater wollte doch kein Prozessfinanzierer übernehmen, ich habe glaube ich bei 5 verschiedenen angefragt, als die Gutachten aus dem Prozess Nr. 1 fertig waren und der Prozess Nr. losgehen sollte ;-) Ich finanziere alles aus eigener Tasche, der Anwalt sagt, das ist normal, machen andere Menschen doch auch ...
     
  3. rodopp

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    ja? Was für Einfluss habe ich darauf, wieviel ein GERICHTLICH BESTELLTES Gutachten kostet? Den Preis dafür bestimmt doch das Gericht, nicht ich ...
     
  4. #44 AlexSinger, 05.12.2013
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    Ich fasse das alles mal kurz zusammen:

    Die Firma hat geschlampt und die Mauern sind nicht so wie sie sein sollten, trotzdem wohnst Du da drin, weil ein zweiter Gutachter gesagt hat, daß es doch kein Mangel ist. Du hast nicht das Gefühl die Bude fällt dir auf den Kopf. Trotzdem ärgert dich das, der Firma Geld für eine 'korrekte' Mauer gezahlt zu haben, die jedoch nicht 100% korrekt ist. Und Du hättest gerne ein Teil der Kohle zurück - und wir sollen dir dabei helfen.

    ist das richtig so?
     
  5. rodopp

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    @AlexSinger - von "dabei helfen" habe ich nichts gesagt.
    Ich habe nur gefragt - s. 1. Beitrag

    1. ob jemand zufällig weiß, ob die Baubehörde VERPFLICHTET ist, die Baugenehmigung zu entziehen, wenn sich heraustellt, dass entgegen den gesetzlichen Vorschriften gebaut wurde. Oder ob die das sein lassen, ist ja doch nur die Bauordnung

    2. Ich habe gefragt, ob jemand mit "Zustimmung im Einzelfall" Erfahrungen hat, wie das so läuft usw. - nur mal interessenshalber

    3. und schließlich, ob das Haus abgerissen werden muss, wenn keine "Zustimmung im Einzelfall" gemacht wird.

    Also von SOLLEN war nirgendwo die Rede, wie gesagt, der Prozess dazu läuft seinen Weg und den kann ich sowieso nicht beeinflussen, bin nur Finanzierer und ansonsten nur Zuschauer ;-)
     
  6. #46 AlexSinger, 05.12.2013
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    nö natürlich nicht. Aber Du schreibst doch, es gab bereits einen Vergleich mit der Baufirma - Du hast also was 'reingeholt' richtig? Bei dem was Du sonst so schreibst ("der Anwalt hat geraten, weil es NUR eine GMBH ist"), kommt es mir so vor, hier hat wieder der Anwalt was geraten, und zwar "bei dem Bauleiter ist noch mehr zu holen, da keine GmbH"....
     
  7. #47 AlexSinger, 05.12.2013
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    also WENN die Baugenehmigung hinfällig wird, dann wird 99% irgendwann auch der Abriß kommen... außer dein Schwager arbeitet beim Bauamt. Das hängt dann wohl von den Sachverständigen ab...

    aber ich verstehe schon dein Dilemma... Du willst möglichst ein Gutachten, daß die Bude Mist ist und das Mauerwerk vermurkst ist, aber Du willst nicht, daß man es dann gegen dich verwendet und Du die Bude wirklich abreißen mußt. Tja, das kann spannend werden :)
     
  8. rodopp

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    na ja, die Baufirma war für zahlreiche weitere Mängel verantwortlich z.B. falsche Abdichtung der hangseitigen Kellerwände, deren Sanierung ich selbst bezahlen musste usw.
    von ihr haben wir nur mehrere tausend Euro bekommen, also nur mal so, das hat nicht einmal einen Bruchteil der Sanierungskosten gedeckt

    und ja richtig - der Anwalt hat gesagt, bei diesen zahlreichen Mängeln, wo der gerichtlich bestellte Sachverständige aus dem prozess Nr. 1 sogar den ABRISS des Hauses empfiehlt, ist es nicht sinnvoll gegen eine GmbH weiter zu klagen - was ist schlimm daran?
    Ich mache doch nur das, was auch hier im Forum empfohlen wird - ich berate mich mit Fachleuten und verfahre nach ihren Ratschlägen. Ein Anwalt wird mir doch nichts kriminelles raten, oder?
     
  9. rodopp

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    Warum nicht? Man kann die Bude doch abreissen, ich habe doch keine Beziehung zu ihr - aber VORHER brauche ich doch ein GERICHTLICHES Urteil dass es notwendig ist und WER das bezahlen soll ----- alles klar?

    Oder meinst Du ich soll abreissen und neubauen auf eigene Kosten und dann mal sehen, ob es überhaupt notwendig war ? lustig ;-)
     
  10. #50 AlexSinger, 05.12.2013
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    nix. nur habe ich dich am Anfang anders verstanden, daß es dir um das Haus gehen würde. Aber es geht ja um die Kohle.
     
  11. #51 AlexSinger, 05.12.2013
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    nix. nur habe ich dich am Anfang anders verstanden, daß es dir um das Haus gehen würde. Aber es geht ja um die Kohle.
     
  12. #52 AlexSinger, 05.12.2013
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    jo aber dann wäre doch ein Jura-Forum vielleicht hilfreicher :)
     
  13. #53 AlexSinger, 05.12.2013
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    jo aber dann wäre doch ein Jura-Forum vielleicht hilfreicher :)
     
  14. #54 Friedl1953, 05.12.2013
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    @ Rodopp, also erstmal ich stelle Deine Aussagen nicht in Frage sondern die ganzen Abläufe sind für mich schwer nachvollziehbar.

    Ich versuche mal eine Zusammenfassung:
    1. Prozess ist abgeschlossen, mit dem Ersteller hast Du dich geeinigt. Wie ging den das, wenn das Gebäude nach erstem Gutachten doch einsturzgefährtet ist? In einem solchen Fall sind Dir doch die Karten aus der Hand genommen. Hier hätte man aus Sicherheitsgründen, von Amts wegen das Haus absperrt und die Bewohner hätten das Haus verlassen müssen. Durch die Einigung mit dem Bauunternehmer hast Du doch die Probleme mit dem Haus zu Deinen eigenen gemacht. Gerichtsverfahren sind keine Wunschkonzert und da stellt sich für mich die Frage warum es zulässig ist, dass Du den eigentlichen Verursacher (den der war ja nur beklagt) aus der Haftung entlässt (weil er pleite gehen kann) und gleichzeitig andere Verklagst. Ja und was haben Statiker und Planer eigentlich mit einer falschen Vermörtelung zu tun, Bauleiter na ja vielleicht oder auch sicher. So gut so schön.
    2. Im 2. Prozess wird festgestellt, dass Mauerwerk ist doch nicht einsturzgefährdet. Für Dich ein postives Ergebnis, dass andere Gutachten hätte ja letztendlich zum Abriss des Hauses geführt und das wäre nach der Einigung mit dem Bauunternehmer Dein Problem gewesen. Nun soll aber weiter geklagt werden und ein weiteres Gutachten eingeholt werden. Dazu hat das Gericht eigentlich keine Veranlassung, wer fordert dass und was soll damit erreicht werden? Bzw. oder willst Du darauf hinaus, dass das Haus doch als einsturzgefährdet deklariert wird?

    Für mich stellt sich einfach nur die Frage was willst Du den jetzt überhaupt erreichen?
     
  15. #55 Friedl1953, 05.12.2013
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    Hab etwas länger gebraucht, deshalb habe ich erst jetzt den Dialog zwischen Dir und Alex gelesen. Du fragst hier Leute, die mit dem Bauen Ihre Brötchen verdienen (Architekten, Ingenieure, Handwerker usw.) nach Rat wie man genau diesen Berufszweig am besten rasiert. Jetzt kommt raus, dass Du nur einen Weg suchst Deine ungeliebte Bude auf Kosten dieser Leute abreißen zu lassen um ein anderes Haus zu bekommen. Glaub mir, auch ein Richter ist nicht blöd und hat dieses Ansinnen schon längst erkannt und deshalb lässt er Dich schmoren. Ach ich fange an an Gerechtigkeit zu glauben.

    Wenn ich Moderator wäre, wüßte ich was zu tun ist.
     
  16. rodopp

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    Und das ist ein Verbrechen?
    Ach so, dann werde ich das dem Anwalt mitteilen, dass er mir eine kriminelle, rechtlich unerlaubte Vorgehensweise empfohlen hatte ...
    Komisch, dass die Richter so eine kriminelle Klage überhaupt angenommen haben ... tschüüüüs...
     
  17. rodopp

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    Und wenn man mir eine Bude auf meine Kosten hinstellt, die nicht einmal statisch in Ordnung ist, wenn man mir billigere Steine einbaut und die richtigen teueren vereinbarten abrechnet, wenn man zum Bauantrag nicht einmal ALLE notwendigen Sachen abgibt, obwohl man bei mir alles in voller Höhe abrechnet und mir in die Augen lügt, es wäre alles in bester Ordnung usw. ---------das ist aber vollkommen in Ordnung, die ganzen Leute rund um Bau haben alles bestens gemacht, nur der schlimme Bauherr meckert herum.

    Und gehört eigentlich ein Statiker und Planer, der Pfeiler plant und bauüberwacht zu den es im gerichtlich bestellten Gutachten heisst "Der Pfeiler ist ein wichtiges Bauteil im Tragwerksverband des Hauses, dessen Versagen ungleich schlimmere Folgen haben
    wird, als es z.B. beim partiellen Versagen des Außenwandmauerwerkes kommen würde. Er muss dem bautechnisch aktuellen Sicherheitskonzept voll entsprechen. Er ist zu verstärken oder mit geeignetem Ersatz auszutauschen. Dies möglichst kurzfristig, denn - es besteht aus baurechtlicher Betrachtungsweise heraus "Gefahr für Leib und Leben".
    nicht hinter Gitter?


    Wenn euch hier jemand an Leib und Leben gefährden würde, dann würdet ihr auch klar sagen - na ja, passiert halt, ist ja nicht so schlimm, hat er ja nur das Leben meiner Familie auf Spiel gebracht ...
     
  18. #58 Baufuchs, 05.12.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @rodopp
    Von "kriminell/rechtlich unerlaubt" hat Friedl 1953 nichts geschrieben.

    Ich mach hier jetzt mal zu, der Thread ist ausgelutscht, du betreibst hier nur noch Frustabbau.
     
Thema: Entzug Baugenehmigung?
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